| Sitzungsort: | Bürgersaal, OG, Poststr. 20, 66649 Oberthal |
| Beginn: | 18:00 Uhr |
| Ende: | 20:00 Uhr |
Anwesend:
Mitglieder
Herr Manfred Altmeyer
Herr Jochen Backes
Herr Timo Backes
Herr Thomas Conradi
Herr Axel Haab
Herr Frank Henkes
Frau Ingrid Keiper
Herr Matthias Maurer
Herr Dennis Meisberger
Herr Christian Paulus
Herr Johann Peltzer
Herr Heinz Detlev Puff
Herr Dirk Schäfer
Herr Uwe Schäfer
Herr Gerd Schmidt
Herr Frank Schön
Herr Frank Schröder
Frau Anneliese Schumacher
Frau Jennifer Seibert
Herr Jona Simon
Herr Andreas Wita
Mitunterzeichner/in
Frau Christin Kelkel
Herr Christoph Wolf
Entschuldigt:
Mitglieder
Herr Dennis Baumgart
Herr Björn Gebauer
Herr Günter Raber
Protokollführung
Frau Ramona Stoll
von der Verwaltung Mitglieder Herr Dennis Baumgart Herr Björn Gebauer Herr Günter Raber Herr Michael von Ehr Frau Ramona Stoll
Mitglieder
Herr Dennis Baumgart
Herr Björn Gebauer
Herr Günter Raber
Frau Ramona Stoll
Herr Jochen Klemm
Herr Tobias Schön
Frau Nadine Stemmler
Gäste
Frau Fuchs, Pflegestützpunkt Landkreis St. Wendel
Herr Dr. Backes, WPW
Frau Evelyn Schneider, SZ
Verschiedene Zuhörer
Der Bürgermeister, Herr Stephan Rausch, begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass
| a) | die Ratsmitglieder ordnungsgemäß und fristgerecht und Mitteilung der Tagesordnung schriftlich eingeladen wurden, |
| b) | der Sitzungstermin und die Tagesordnung fristgerecht und satzungsgemäß im amtlichen Teil der Oberthaler Nachrichten veröffentlicht wurden und |
| c) | die Ratsmitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind. |
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
Herr Bürgermeister Rausch bittet darum, den Punkt „Beschluss über die weitere Vorgehensweise im Zuge des Förderprojektes "Multifunktionsplatz Im Brühl" in Oberthal“ vom öffentlichen in den nichtöffentlichen Teil zu verschieben.
Die Mitglieder des Gemeinderates waren hiermit einverstanden. Die restlichen Punkte wurden einstimmig angenommen. Sie lauten wie folgt:
| 1 | Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 1/24 über die Sitzung vom 07.03.2024 |
| 2 | Vorstellung des Planentwurfes zur Neugestaltung des Platzes "Am Denkmal" in Steinberg-Deckenhardt |
| 3 | Vorstellung des Projektes "Wegebaumaßnahme Max-Braun-Zentrum" und Offenlegung Leißbach in Steinberg-Deckenhardt über das laufende Flurbereinigungsverfahren |
| 4 | Beschluss über die Teiländerung des Flächennutzungsplanes "Solarpark Westliche Gombach", in der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Oberthal |
| 5 | Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Solarpark Westliche Gombach" in der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Oberthal |
| 6 | Vorstellung des regionalen Demenznetzwerkes im Landkreis St. Wendel sowie Beschluss einer Kooperationsvereinbarung |
| 7 | Beschluss über Stilllegung von Gemeindewaldflächen im Rahmen der Bundesförderung |
| 8 | Aktualisierung der Beleuchtungsrichtlinien |
| 9 | Antrag auf die Bewilligung von Investitionszuweisungen nach dem Saarlandpaktgesetz |
| 10 | Anpassung der KiTa-Beiträge ab 01.08.2024 |
| 11 | Mitteilungen und Anfragen |
BESCHLÜSSE UND ABSTIMMUNGSERGEBNISSE:
| 1 | Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 1/24 über die Sitzung vom 07.03.2024 |
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
| 2 | Vorstellung des Planentwurfes zur Neugestaltung des Platzes "Am Denkmal" in Steinberg-Deckenhardt Vorlage: BV/0752/2024 |
Der Gemeinderat hatte die Mehrfachbeauftragung für die Umgestaltung des Dorfplatzes am Denkmal in Steinberg-Deckenhardt über das Dorferneuerungsprogramm beschlossen. Aufgrund Beschlusslage waren die fehlenden Mittel durch Mittelumschichtung für die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens bereitzustellen. Zur Abgabefrist, 20.10.2023, hatte lediglich das Planungsbüro iSA, Hettersberg, Planunterlagen vorgelegt, die nach Abstimmung mit der Verwaltung nunmehr am 18.03.2024 vorgelegt wurden. In der ersten Vorentwurfsidee sind wesentliche Gestaltungselemente wie vom Ortsrat Steinberg-Deckenhardt seinerzeit beschlossen enthalten.
Wegen weiterer Einzelheiten verweisen wir auf den Vorabzug der Projektidee sowie die Präsentation mitsamt Übersichtsfotos, Erläuterungsbericht und Kostenschätzung des Planungsbüros iSA. Ein Vertreter von iSA wird den Gestaltungsentwurf in der Sitzung zur weiteren Diskussionsgrundlage vorstellen.
Auf Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung des Planungsbüros iSA sind für die Maßnahme vor-läufige Gesamtkosten von mindestens ca. 300.000,00 € - Baukosten: 238.000,00 €, Planungskosten: 46.179,00 €, Sonstige Baunebenkosten: 15.820,98 € - zu veranschlagen. Die Kosten für den Rückbau des Denkmals und für die in der vorgelegten Kostenschätzung unter der Kostengruppe 600 – Ausstattung und Kunstwerke – ausgewiesenen Positionen sind hierin nicht enthalten.
Für die Maßnahme sind im Haushalt 2024 unter Berücksichtigung der zu erwartenden Landeszuwendungen über das Dorferneuerungsprogramm in Höhe von 90 % = 180.000,00 € ausgewiesen. Hierin ist ein Eigenanteil in Höhe von 10 % = 18.000,00 € enthalten, wovon bereits Mittel von 6.000,00 € verausgabt wurden. Danach stehen als Eigenmittel für die Ausfinanzierung der Maßnahme derzeit noch 12.000,00 € zur Verfügung.
Nach Festlegung der Gestaltungsdetails zur Neugestaltung des Platzes ist der Planentwurf final mit dem Zuschussgeber abzustimmen. Nach Projektzustimmung durch den Zuschussgeber sind im weiteren Planungsverlauf auf Grundlage des vorliegenden Gestaltungskonzeptes von mindestens 3 qualifizierten Landschaftsarchitekten Angebote anzufordern. Die freihändige Vergabe des Planungsauftrages soll in einer der kommenden Sitzungen erfolgen; hierbei ist eine stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung) mit einem Honoraransatz von 15.239,08 € beauftragt werden, um den Förderantrag beim Zuschussgeber einreichen zu können. Die fehlenden Mittel in Höhe von 3.239,08 € stehen durch die Deckungsfähigkeit im Teilhaushalt 4 zur Verfügung, so dass die Finanzierung des Planungsauftrages für die Leistungsphasen 1 bis 4 sichergestellt ist. Danach können erst belastbare Aussagen zu den Gesamtkosten und zur Ausfinanzierung des Projektes gemacht werden.
Herr Altmeyer regt an, hier noch eine Fahrradreparaturstation mit einzuplanen.
Die Finanzierung der Maßnahme wie im Sachverhalt dargestellt ist derzeit nicht gesichert. Die Maßnahme ist im Haushalt 2024 unter Berücksichtigung der Landeszuwendungen mit 180.000,00 € ausgewiesen. Die fehlenden Eigenmittel zur Ausfinanzierung des Projektes sind nach Erhalt verbindlicher Kostenberechnungen bereitzustellen.
Beschluss:
Es wird beschlossen,
| 1.) | dem Vorabzug (Projektidee) „Neugestaltung des Platzes Am Denkmal“ unter Berücksichtigung etwaiger Änderungen zuzustimmen und die weiteren Planungen nach Abstimmung des Vorentwurfes mit dem Zuschussgeber wie dargestellt voranzutreiben, |
| 2.) | die fehlenden Mittel zur Ausfinanzierung der Projektumsetzung bereitzustellen. |
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
| 3 | Vorstellung des Projektes "Wegebaumaßnahme Max-Braun-Zentrum" und Offenlegung Leißbach in Steinberg-Deckenhardt über das laufende Flurbereinigungsverfahren Vorlage: BV/0753/2024 |
Das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung beabsichtigt, eine Wegebau-maßnahme einschließlich Offenlegung Leißbach im Bereich des Waldritter-Bildungszentrums in Steinberg-Deckenhardt über das laufende Flurbereinigungsverfahren Steinberg-Deckenhardt durchzuführen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Wasserrahmenrichtliniengesetzes ist die Offenlegung des Leißbaches bis spätestens 2027 umzusetzen. Ein entsprechender Beschluss der Teilnehmergemeinschaft zur Projektumsetzung liegt bereits vor.
Wegen weiterer Einzelheiten verweisen wir auf den Erläuterungsbericht mitsamt Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung. Weitere Erläuterungen wird Herr Manfred Guthörl, Lengert Ingenieure, in der Sitzung geben.
Für die Maßnahme ist laut Kostenberechnungen von Lengert Ingenieure mit Kosten von ca. 340.000,00 € zu kalkulieren. Hierin sind die Rodungsarbeiten nicht enthalten; diese sollen von der Gemeinde in eigener Regie durchgeführt und können nach erfolgter Kostenfestsetzung als gemeindlicher Eigenanteil eingesetzt werden. Weiter werden laut Mitteilung der Flurbereinigungsbehörde noch anfallende Verwaltungskosten von 5.000,00 € hinzukommen. Danach sind vorläufig Gesamtkosten in Höhe von 345.000,00 € zu veranschlagen. Hiervon werden Kosten in Höhe von 276.000,00 € (Förderquote: 80 %) über GAK-Mittel gedeckt, so dass von der Gemeinde noch Eigenmittel in Höhe von 69.000,00 € (20 %) bereitzustellen sind. Hiervon hat die Gemeinde bereits 40.000,00 € als Zahlungen aus den Vorjahren finanziert, so dass noch ein zu zahlender Restbetrag als Eigenleistung in Höhe von 29.000,00 € verbleibt. Im Haushalt 2024 stehen im laufenden Flur- bereinigungsverfahren Steinberg-Deckenhardt Mittel von 5.000,00 € zur Verfügung. Weitere Mittel werden durch die Rodungsarbeiten über eine noch festzusetzende Höhe in 2024 bereitgestellt. Danach sind im Zuge der mittelfristigen Finanzplanung in 2025 und 2026 jeweils zusätzliche Mittel von 10.000,00 € im laufenden Flurbereinigungsverfahren Steinberg-Deckenhardt bereitzustellen. Die Flurbereinigungsbehörde wird für die Finanzierung der Projektumsetzung in Vorlage treten. Trotz der Bundeshaushaltssperre im GAK-Förderprogramm stehen für dieses Projekt noch ausreichend Mittel zur Verfügung, weshalb von der Flurbereinigungsbehörde nach Erhalt aller Genehmigungen noch in diesem Jahr eine Auftragsvergabe angestrebt wird.
Die Finanzierung Eigenmittel kann wie dargestellt sichergestellt werden.
Beschluss:
Es wird der Projektumsetzung zur Wegebaumaßnahme „Max-Braun-Zentrum“ inkl. Offenlegung „Leißbach“ über das laufende Flurbereinigungsverfahren Steinberg-Deckenhardt und der Bereitstellung der Eigenmittel wie im Sachverhalt dargestellt in Abstimmung mit der Flurbereinigungsbehörde zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
| 4 | Beschluss über die Teiländerung des Flächennutzungsplanes "Solarpark Westliche Gombach", in der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Oberthal Vorlage: BV/0750/2024 |
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Westliche Gombach“ in Oberthal hat in der Zeit vom 22.01.2024 bis einschließlich zum 23.02.2024 stattgefunden. Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden sind mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft. Bürgerinnen und Bürger haben sich zur Planung nicht geäußert. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die dazugehörigen Anlagen verwiesen; abschließend ist ein formeller Beschluss gemäß Anlage zu fassen.
Beschluss:
| 1.) | Es wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen. |
| 2.) | Es wird gemäß § 6 Abs. 5 BauGB die Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Westliche Gombach“ im Ortsteil Oberthal der Gemeinde Oberthal beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt. |
| 3.) | Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Genehmigungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und die Genehmigung bekannt zu machen. |
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
| 5 | Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Solarpark Westliche Gombach" in der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Oberthal Vorlage: BV/0751/2024 |
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Westliche Gombach“ in Oberthal hat in der Zeit vom 22.01.2024 bis einschließlich zum 23.02.2024 stattgefunden. Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden sind mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft. Bürgerinnen und Bürger haben sich zur Planung nicht geäußert. Abschließend ist die Begründung und der Umweltbericht zu billigen und ein formeller Satzungsbeschluss gemäß Anlage zu fassen.
Beschluss:
| 1.) | Es wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan „Solarpark Westliche Gombach“, im Ortsteil Oberthal der Gemeinde Oberthal bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) als Satzung gemäß Anlage beschlossen. |
| 2.) | Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt. |
| 3.) | Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Solarpark Westliche Gombach“ im Ortsteil Oberthal der Gemeinde Oberthal gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
| 6 | Vorstellung des regionalen Demenznetzwerkes im Landkreis St. Wendel sowie Beschluss einer Kooperationsvereinbarung Vorlage: BV/0639/2023 |
In einem Termin mit dem Bürgermeister Stephan Rausch, Frau Tanja Schirra, Gemeinde Oberthal, Frau Barz vom Landkreis St. Wendel und Frau Fuchs vom Pflegestützpunkt St. Wendel wurde von Seiten des Landkreises erklärt, dass ein Regionales Demenz Netzwerk aufgebaut wird.
Frau Fuchs stellt dem Gemeinderat die Kooperationsvereinbarung vor und beantwortet Fragen zu dem Thema.
Der Gemeinde entstehen zunächst keine unmittelbaren Kosten. Beim Landkreis soll gem. Vereinbarung eine hauptamtliche Netzwerkkoordination angesiedelt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Kooperationsvereinbarung zum regionalen Demenznetzwerk zu und ermächtigt den Bürgermeister, diese zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
| 7 | Beschluss über Stilllegung von Gemeindewaldflächen im Rahmen der Bundesförderung Vorlage: BV/0778/2024 |
Gemäß den Richtlinien des Bundesanzeigers, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz, veröffentlicht am 11. November 2022, ist als Voraussetzung zur Teilnahme an der Fördermaßnahme „Klimaangepasstes Waldmanagements“ die natürliche Waldentwicklung auf 5 % der geförderten Fläche vorgesehen. Die geförderte Fläche im Oberthaler Gemeindewald beträgt 406,4 ha, somit sind 20,32 ha auf 20 Jahre stillzulegen und aus der Nutzung herauszunehmen.
Unter Punkt 2.2.12 ist die Natürliche Waldentwicklung wie folgt definiert:
2.2.12 Natürliche Waldentwicklung auf 5 Prozent der Waldfläche. Obligatorische Maßnahme, wenn die Waldfläche des Antragstellers 100 Hektar überschreitet. Freiwillige Maßnahme für Antragsteller, deren Waldfläche 100 Hektar oder weniger beträgt. Die auszuweisende Fläche beträgt dabei mindestens 0,3 Hektar und ist 20 Jahre aus der Nutzung zu nehmen. Naturschutzfachlich notwendige Pflege- oder Erhaltungsmaßnahmen oder Maßnahmen der Verkehrssicherung gelten nicht als Nutzung. Bei Verkehrssicherungsmaßnahmen anfallendes Holz verbleibt im Wald.
Die vorgesehenen Flächen für die Stilllegung befinden sich in den Abteilungen:
6021.b3
6002.b2
6041.c2
6041.d
(siehe Anlage)
Bei diesen Flächen handelt es sich um Waldorte, die aufgrund Ihrer Flächenlage i. V. m. der Zugänglichkeit/Befahrbarkeit, Flächenzuschnitt, Flächengröße und aufstockenden Bestand als waldbaulich uninteressant einzustufen sind und ohne Bedenken für die nächsten 20 Jahre aus der Nutzung genommen werden können.
Beschluss:
Es wird beschlossen, die zuvor bezeichneten Flächen für die kommenden 20 Jahre, bis 31.12.2044, stillzulegen und aus der Nutzung herauszunehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
| 8 | Aktualisierung der Beleuchtungsrichtlinien Vorlage: BV/0761/2024 |
Neben den Gemeinden Nohfelden und Nonnweiler war auch die Gemeinde Oberthal unter der Federführung des Landkreises St. Wendel dem Projekt „St. Wendeler SternenLand“ mit dem Ziel der Zertfizierung als „Dark Sky Place“ der International Dark-Sky Association (IDA) beigetreten.
Der IDA-Antrag wurde vor fast 2 Jahren von der Tourismuszentrale des Landkreises St. Wendel abgegeben, seit dem läuft die Abstimmung mit der IDA. Inzwischen wurde die aktualisierte Version
der Beleuchtungsrichtlinien final festgelegt. Diese Version ist noch in den jeweiligen Gemeinderäten der beteiligten Gemeinden zu verabschieden.
Die aktuelle Version der Beleuchtungsrichtlinie Version 1.7.8 sowie Erläuterungen zu den Updates wurden in das Session-Programm eingestellt.
Beschluss:
Es wird beschlossen, die aktuelle Beleuchtungsrichtlinie Version 1.7.8 für die am Projekt „Gesundes Licht für Natur und Mensch teilnehmenden Gemeinden des Landkreises St. Wendel als „Sankt Wendeler SternenLand“ mit dem Ziel der Zertifizierung als „International Dark Sky Place“ der DarkSky International in der vorliegenden Fassung zu verabschieden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
| 9 | Antrag auf die Bewilligung von Investitionszuweisungen nach dem Saarlandpaktgesetz Vorlage: BV/0749/2024 |
Im Jahr 2020 wurden im Rahmen des Saarlandpaktes erstmals Zuweisungen für Investitionen aus dem Saarlandpaktgesetz gewährt. Diese Zuweisungen sind beim Land in jedem Jahr neu zu beantragen. Zur Antragstellung ist in jedem Jahr ein erneuter Beschluss des Gemeinderates einzuholen. Mit diesem Verfahren soll den gemeindlichen Gremien die Bedeutung der Regelungen des Saarlandpaktes nochmals verdeutlicht werden. Die Bedingungen für den Erhalt der Zuweisungen sind einzuhalten, sonst können nach dem Maßgaben des Saarlandpaktgesetzes Rückforderungen der bereits erhaltenen Mittel drohen.
Der entsprechende Antrag ist bis spätestens 31.07. des Bewilligungsjahres bei der Kommunalaufsichtsbehörde einzureichen. Zu diesem Antrag ist neben der Berechnung des strukturellen Ergebnisses und des Nachweises der Einhaltung der Ergebnisvorgaben sowie der Haushaltssatzung ein Beschluss des Gemeinderates über die Beantragung der Zuweisungen und ihre Verwendung vorzulegen.
Die Gemeinde Oberthal erhält gem. § 11 SaarlandpaktG Investitionszuweisungen aus dem Saarlandpakt i.H.v. 95.300 € jährlich. Insgesamt stehen in diesem Topf 15 Mio € zur Verfügung, die Verteilung erfolgt zumindest in den ersten fünf Jahren statisch je zur Hälfte verteilt nach Einwohnern und zur Hälfe nach Umlagegrundlagen.
Im Haushalt 2024 sind die Mittel aus den § 11 SaarlandpaktG vollständig zur Finanzierung von Investitionen in das Gemeindevermögen vorgesehen.
Die Investitionszuweisungen werden durch das Land gewährt und als allgemeine Investitionszuweisungen im Bereich der Investitionstätigkeit verbucht. Sie erhöhen damit das Investitionsvolumen 2024 um insgesamt 95.300 €.
Beschluss:
Die Investitionszuweisungen gem. § 11 des Gesetzes zur nachhaltigen Sicherstellung der finanziellen kommunalen Handlungsfähigkeit im Rahmen des Saarlandpaktes werden für das Haushaltsjahr 2024 beantragt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
| 10 | Anpassung der KiTa-Beiträge ab 01.08.2024 Vorlage: BV/0769/2024 |
In § 10a des SBEBG ist festgelegt, dass die Beiträge der Erziehungsberechtigten bis zum 31.12.2026 stufenweise auf Null sinken. Für die Zeit vom 01.08.2024 bis zum 31.07.2025 beträgt der Anteil der Erziehungsberechtigten an den Personalkosten höchstens 7,5 %. Im vergangenen Kindergartenjahr betrug der Anteil noch 10%. Diese Absenkung entspricht einer theoretischen Ermäßigung von 25% für die Eltern. In dem am 01.08.2024 beginnenden Kindergartenjahr entstehen voraussichtlich Personalkosten i.H.v. 1.052.082 €.
Gemäß beigefügter Berechnung ist eine Beitragssenkung trotz gestiegener Personalaufwendungen im nächsten Kindergartenjahr möglich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auf die Betreuung der Krippenkinder mehr Personal vorzuhalten ist als für die Kindergartenkinder. Die Beitragssenkung fällt im Kindergarten mit gut 20% etwas moderater aus als im Krippenbereich mit 24%. Bei einem Ganztagsplatz im Kindergarten wird der Beitrag von 92 € auf 72 € und in der Krippe von 246 € auf 184 € sinken.
Es sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass die Belegung der Einrichtung die tatsächlich bereits vorliegenden Anmeldungen berücksichtigt, trotzdem aber jeweils auf Schätzungen beruht. Gleiches gilt eingeschränkt auch für die Personalkosten.
Die Gebühreneinnahmen sind im Haushalt 2024 berücksichtigt eingeplant und damit für den Haushaltsausgleich erforderlich.
Beschluss:
Es wird beschlossen, die Gebühren für die Erziehungsberechtigten ab dem 01.08.2024 gem. Anlage 1 zu dieser Vorlage festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
| 11 | Mitteilungen und Anfragen |
Dirk Schäfer dankt allen Gemeinderatsmitgliedern für ein gutes Miteinander, konstruktive Zusammenarbeit. Dies soll sich so in einer neuen Wahlperiode fortsetzen
Uwe Schäfer dankt ebenso. Ein Appell an alle: Lasst uns gemeinsam darum kämpfen, finanziell gut dazustehen, bisher haben wir das gut geschafft.
Frank Schröder bedankt sich ebenfalls für die gute Zusammenarbeit.
Herr Bürgermeister Stephan Rausch erläutert, dass er froh um die gute Zusammenarbeit ist. Ein Dank geht an alle, die in den letzten Jahren mitgearbeitet haben, dies auch außerhalb der Wahlkampfzeit. Man kann stolz auf die spannende vergangene Zeit sein. Es bestehen der Wunsch und die Hoffnung, dass es auch die nächste Zeit genauso weitergeht