| Sitzungsort: | Bliestalhalle |
| Beginn: | 18:00 Uhr |
| Ende: | 20:00 Uhr |
Anwesend:
Mitglieder
Herr Jochen Backes
Herr Timo Backes
Herr Dennis Baumgart
Herr Thomas Conradi
Herr Axel Haab
Herr Frank Henkes
Frau Ingrid Keiper
Frau Christin Kelkel
Herr Dennis Meisberger
Herr Christian Paulus
Herr Johann Peltzer
Herr Heinz Detlev Puff
Herr Günter Raber
Herr Dirk Schäfer
Herr Uwe Schäfer Herr Schäfer nimmt ab 18:13 (Punkt 2) an der Sitzung teil.
Herr Gerd Schmidt
Herr Frank Schön
Herr Frank Schröder
Frau Anneliese Schumacher
Herr Bernd Simon
Herr Jona Simon
Herr Andreas Wita
Herr Christoph Wolf
Mitunterzeichner/in
Herr Björn Gebauer
Herr Matthias Maurer
Entschuldigt:
Mitglieder
Herr Manfred Altmeyer
Herr Michael von Ehr
Protokollführerin:
Frau Jasmin Marx
Von der Verwaltung:
Herr Jochen Klemm
Frau Nadine Stemmler
Herr Tobias Schön
Frau Julia Raber
Gäste:
Frau Evelyn Schneider, Saarbrücker Zeitung
Herr Dr. Backes, WPW
Frau Kummer, HDK
Herr Julian Schneider, WiFö
Der Bürgermeister, Herr Stephan Rausch, begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass
| a) | die Ratsmitglieder ordnungsgemäß und fristgerecht und Mitteilung der Tagesordnung schriftlich eingeladen wurden, |
| b) | der Sitzungstermin und die Tagesordnung fristgerecht und satzungsgemäß im amtlichen Teil der Oberthaler Nachrichten veröffentlicht wurden und |
| c) | die Ratsmitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind. |
Vor Eintritt in die Tagesordnung wird das für Herrn Reiner Burkholz nachgerückte Mitglied, Herr Thomas Conradi vom Bürgermeister gemäß § 72 Abs. 4 i. V. mit § 30 Abs. 1 und § 33 Abs. 1 und 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung seines Amtes und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Tagesordnung
Der Gemeinderat erkennt vorliegende Tagesordnung des öffentlichen Teiles einstimmig an. Sie lautet wie folgt:
Öffentlicher Teil
| 1. | Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 3/22 über die Sitzung vom 05.05.2022 |
| 2. | Neugestaltung eines multifunktionalen Platzes "Im Brühl" in Oberthal |
| 3. | Vorstellung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft St. Wendeler Land GmbH |
| 4. | Anpassung der Gebühren für die KiTa Güdesweiler ab dem 01.08.2022 |
| 5. | Änderung der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten sowie der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher |
| 6. | Nachtragsstellenplan 2022 |
| 7. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2022 |
| 8. | Mitteilungen und Anfragen |
Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse:
1. Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 3/22 über die Sitzung vom 05.05.2022
Beschluss:
Der Rat erkennt den öffentlichen Teil der Niederschrift als richtig an.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
2. Neugestaltung eines multifunktionalen Platzes "Im Brühl" in Oberthal
Vorlage: BV/0399/2022
Der Bau-, Vergabe-, Grundstücks- und Friedhofsausschuss hatte in seiner Sitzung am 26.01.2021 einstimmig beschlossen, das Planungsbüro Dutt & Kist, Saarbrücken, mit der Erstellung eines Vorentwurfes inkl. Kostenschätzung zur Herstellung von Multifunktionsflächen auf dem Kirmesplatz „Im Brühl“ in Oberthal zu beauftragen.
Im weiteren Planungsprozess hatten mehrere Gespräche mit Vertretern in verschiedenen Ministerien unter Mitwirkung der am Projekt Beteiligten stattgefunden. Danach bleibt im Ergebnis festzuhalten, dass das Projekt ausschließlich über das Tourismusförderprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr mit einer Förderquote von 95 % realisiert werden kann.
Daher war die Aufgabenstellung, eine Tourismuskonzeption für den multifunktionalen Platz „Im Brühl“ zu entwickeln, der nach den Vorstellungen des Zuschussgebers grundsätzlich förderfähig ist. Danach wurden vom Planungsbüro Dutt & Kist in Zusammenarbeit mit Kernplan, Illingen, nachstehende Elemente herausgearbeitet, um für die Neugestaltung des Multifunktionsplatzes eine touristische Konzeption in Ergänzung der Tourismusstrategie des Landkreises St. Wendel herzustellen.
Nach einer Kostenannahme des Planungsbüros Dutt & Kist, Saarbrücken, sind für die Freianlagen vorläufig Kosten von ca. 1.055.000,00 € zu veranschlagen. Belastbare Zahlen sind erst nach vorliegenden Fachplanungen in den Leistungsphasen 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung) möglich. Bei einer angenommenen Förderquote von 95 % = rd. 1.003.000,00 € hätte die Gemeinde noch Eigenmittel von rd. 52.000,00 € aufzubringen.
Die Freianlagenplanung inkl. touristischer Konzeption wurde den Vertretern des zuständigen Ministeriums in einer Videokonferenz am 17.01.2022 durch die am Projekt Beteiligten vorgestellt, die grundsätzlich deren Zustimmung gefunden hatte.
Das zuständige Ministerium hatte uns am 17.06.2022 eine Förderzusage für das beantragte Projekt „Neugestaltung eines multifunktionalen Platzes“ im Brühl in Oberthal erteilt. Nachdem die Finanzierung unseres Projektes nunmehr sichergestellt werden kann, ist die Angelegenheit abschließend dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Der Bürgermeister begrüßt Frau Kummer von der Firma HDK Dutt & Kist GmbH und erteilt ihr das Wort.
Frau Kummer stellt den Ratsmitgliedern zwei Varianten der Ausgestaltung des Platzes vor.
Ab dieser Stelle nimmt Uwe Schäfer an der Sitzung teil.
Innerhalb des Rates ergibt sich eine umfangreiche Diskussion. Auf einzelne Fragen geht Frau Kummer detailliert ein.
Die Maßnahme ist im diesjährigen Haushalt mit 1.055.000,00 € dargestellt, wovon 53.000,00 € als Eigenmittel ausgewiesen sind. Die restlichen Einnahmen sollen durch Fördermittel gedeckt werden.
Beschluss:
Es wird dem vorgestellten Projekt zur Neugestaltung eines multifunktionalen Platzes Im Brühl“ in Oberthal grundsätzlich zugestimmt. Da noch viele offene Fragen bestehen und sich daher auf keine der vorgestellten Varianten festgelegt werden kann, wird die Verwaltung beauftragt weitere Gespräche zu führen. Bei vorliegen neuer Erkenntnisse ist das Projekt den Gremien wieder vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja 16, Enthaltung 9
3. Vorstellung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft St. Wendeler Land GmbH
Vorlage: BV/0421/2022
Der Bürgermeister begrüßt Herrn Julian Schneider, den neuen Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft St. Wendeler Land GmbH. Herr Schneider stellt die Wirtschaftsförderungsgesellschaft und ihr Dienstleistungsportfolio vor.
Er informiert über:
| - | hilfreiche Angebote für die Zielgruppen der Region (Fördermittelberatung, Existenzgründungsberatung, Bestandspflege, Betriebserweiterungen, Nachfolgeberatung, Digitalisierung, Nachhaltigkeit (CSR) etc…) |
| - | Entwicklungsprozesse der WFG (Wo kommt di eWFG her? Wo steht sie heute?) |
| - | Das Thema, wofür die kommunale Einlage verwendet wird („Return on Invest erkennen“) |
| - | Die Aktivierung entscheidender Multiplikatoren auf lokaler Ebene (Akteure kommunaler Räte als Mittler zu Unternehmen, Privatpersonen, Vereine…) |
Beschluss:
Der Rat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
zur Kenntnis genommen
4. Anpassung der Gebühren für die KiTa Güdesweiler ab dem 01.08.2022
Vorlage: BV/0453/2022
Gemäß § 6 Absatz 4 der Verordnung zur Ausführung des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetzes (AVO-SBEBG) ist der Beitrag der Erziehungsberechtigten für die Dauer des jeweiligen Kindergartenjahres so zu bemessen, dass die Summe der Elternbeiträge die nach Satz 5 festgesetzten Prozentsätze der angemessenen Personalkosten nicht übersteigt. Ab dem 01. August 2022 beträgt die Summe der Elternbeiträge höchstens 12,5 Prozent. Damit ist der vorläufig letzte Schritt zur Senkung der Elternbeiträge erreicht. Die Beiträge wurden seit 2019 von 25% auf 12,5% abgesenkt.
In dem am 01.08.2022 beginnenden Kindergartenjahr entstehen voraussichtlich Personalkosten i.H.v. 888.000 €. Darin ist die in gleicher Sitzung behandelte Personalaufstockung ab Herbst 2022 bereits berücksichtigt, allerdings nicht für volle 12 Monate.
Laut Berechnung ist entgegen dem vergangenen Kindergartenjahr eine Beitragssenkung in 2022 wieder möglich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auf die Betreuung der Krippenkinder mehr Personal vorzuhalten ist als für die Kindergartenkinder. Die Beitragssenkung fällt in der Krippe sehr moderat aus, bei einem Ganztagsplatz wird der Beitrag von 278 € auf 274 € sinken. Im Kindergarten sinken die Beiträge stärker, hier verändert sich der Beitrag bei einem Ganztagsplatz von 128 € auf 114 €.
Die Beitragseinnahmen für die fünf Monate im Haushaltsjahr 2022 sind im Haushalt berücksichtigt, für das Jahr 2023 erfolgen die Planungen im Herbst.
Beschluss:
Es wird beschlossen, die Elternbeiträge gemäß der vorliegenden Tabelle für die Zeit vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2023 anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
5. Änderung der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten sowie der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher
Vorlage: BV/0454/2022
Wegen Befangenheit der Ratsmitglieder Björn Gebauer, Dirk Schäfer und Timo Backes verlassen diese den Sitzungssaal.
Die Aufwandsentschädigungsverordnung ist zum 01.04.2022 geändert worden.
1) Damit sind die seit 2009 gleich gebliebenen Höchstbeträge für die Aufwandsentschädigungen der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher und der Beigeordneten angehoben worden.
Die neuen Höchstbeträge sind:
in Gemeindebezirken bis 1.000 Einwohnern
(Steinberg-Deckenhardt) 350,00 € (bisher 300,00 €)
in Gemeindebezirken bis 3.000 Einwohnern
(Oberthal, Gronig, Güdesweiler) 450,00 € (bisher 400,00 €)
für Beigeordnete in Gemeinden bis 10.000 Einwohnern
(Monatsbeträge, die bei einer Vertretung von mehr als drei
Tagen anfallen und auf die Zeit der Vertretung begrenzt sind) 1.300,00 € (bisher 1.084 €)
Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 16.02.2009 haben die Ortsvorsteher und Beigeordneten bisher immer den jeweils möglichen Höchstbetrag der Aufwandsentschädigung erhalten.
Zusätzlich erhalten die Ortsvorsteher derzeit eine Zulage gem. § 5 Abs. 2 der VO in Höhe von 25% für Verwaltungsangelegenheiten, die sie gem. § 75 Abs. 4 KSVG im Auftrag des Bürgermeisters wahrnehmen.
2) Neu in die Verordnung aufgenommen wurde die Vorgabe, den Beigeordneten abgesehen von der Aufwandsentschädigung für die Zeit der tatsächlichen Vertretung des Bürgermeisters eine monatliche Aufwandsentschädigung unabhängig für die Zeit der tatsächlichen Vertretung zu zahlen. In § 4 Abs. 1 heißt es „Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung.“ Daher kann diese nicht auf 0 € festgesetzt werden.
Der Höchstbetrag für Gemeinden bis 10.000 Einwohnern liegt bei 90 € monatlich. Dieser Betrag wird nicht für die Zeit der tatsächlichen Vertretung gezahlt.
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion Uwe Schäfer erklärt, seine Fraktion stimme den Erhöhungen der Aufwandsentschädigungen zu. Dem Zuschlag von 25 % für die Übernahme von zusätzlichen Verwaltungsaufgaben könne die Fraktion aber nicht zustimmen, da es hierfür keine ausreichenden Verwaltungsaufgaben auf die Ortsvorsteher übertragen worden seien.
Die CDU-Fraktion spricht sich dafür aus, die vorgeschlagenen Erhöhungen einschließlich der 25%igen Zulage zur Aufwandsentschädigung zu zahlen. Damit stärke man die Attraktivität dieses Ehrenamtes. Die CDU-Fraktion könne die Haltung der SPD hier nicht nachvollziehen.
Bei Ausnutzung der Höchstbeträge incl. 25% Zulage wird der Mehraufwand für die Ortsvorsteher bei 3.000 € jährlich liegen. Die Mehrbelastung für die Beigeordneten wird bei Ausnutzung der Höchstbeträge je nach tatsächlicher Vertretungsdauer ebenfalls bei ca. 3.000 € liegen.
Beschluss:
Die Aufwandsentschädigungen für die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher belaufen sich ab dem 01.04.2022 auf 350,00 € bzw. 450,00 €. Der Zuschlag in Höhe von 25 % für weitere Verwaltungsangelegenheiten bleibt bestehen.
Die Aufwandsentschädigung für Beigeordnete im Vertretungsfall beläuft sich ab dem 01.04.2022 auf 1.300 € monatlich.
Gleichzeitig erhalten die Beigeordneten ab dem 01.04.2022 eine monatliche Aufwandsentschädigung gem. § 4 Abs. 1 der VO in Höhe von 90,00 €.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja 14, Enthaltung 8
6. Nachtragsstellenplan 2022
Vorlage: BV/0475/2022
Aufgrund der vom Landesjugendamt geforderten Nachpersonalisierung in der KITA Güdesweiler ist eine Änderung des Stellenplans notwendig geworden.
Nr. 7
Die stv. Leiterin unserer KiTa ist bisher lediglich als Abwesenheitsvertreterin bestellt. Bereits seit 01.07.2015 sagt die entsprechende Protokollerklärung zum TVöD, dass je Kindertagesstätte eine ständige Vertreterin bestellt werden soll. Dieser Soll-Vorschrift wollen wir nachkommen.
Der Vorsitzende der SPD Fraktion, Herr Uwe Schäfer, merkte an, dass zuerst der Aufgabenbereich der zu besetzenden Stellen festgelegt werden sollte und dann erst die Eingruppierung. Dies sollte nicht umgekehrt sein.
Nr. 17 und 24
In der bisher gültigen Betriebserlaubnis beträgt der berechnete Personalbestand des pädagogischen Fachpersonals (ohne Küchenhilfe) 489,9 Wochenstunden. Durch das Landesjugendamt wurde am 25.05.2022 eine neue Berechnung des Personalbedarfs vorgenommen.
Dabei wurden erstmals die neuen Vorgaben des SBEBG berücksichtigt.
Die neue Berechnung berücksichtigt:
| - | eine stärkere Auslastung der bisherigen Randzeiten (07.00 Uhr - 08.00 Uhr sowie 14.00 Uhr - 17.00 Uhr). |
| - | die Leitungsposition soll nach der aktuell notwendigen Neubesetzung ganztags vom Dienst in der Gruppe freigestellt werden. |
| - | zur Betreuung der immer größeren Zahl von Kindern aus dem heilpädagogischen Kinderheim solle eine zusätzliche Vollzeitkraft mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung beschäftigt werden. |
| - | Für die Praxisanleitung der Berufspraktikantin werden zusätzlich 5 Stunden berücksichtigt. |
In Summe kommt das Landesjugendamt gegenüber den bisher berechneten 489,9 Stunden jetzt auf 568 Stunden! Dies wurde im Stellenplan berücksichtigt. Eine Stelle (17) war bisher unbesetzt, der Umfang wird von 0,44 auf 0,9 angehoben und soll tatsächlich besetzt werden. Die Stelle Nr. 24 wurde für die o.a. Erzieherin mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung neu geschaffen (1,00)
Nr. 25
Bisher beschäftigen wir eine Küchenhilfe im Umfang von 20 Std./Woche. Nach den Vorgaben des SBEBG könnten wir eine Küchenhilfe im Umfang von bis zu 47 Stunden einstellen. Daher wurde die Stelle zukünftig aufgenommen, die tatsächliche Besetzung der Stelle wird nicht vor dem 01.01.2023 erfolgen, daher sind entsprechende Personalkosten bisher unberücksichtigt.
Die zusätzlichen Personalkosten werden im Nachtragshaushaltsplan 2022 bereitgestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Nachtragsstellenplan wie vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
7. 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2022
Vorlage: BV/0471/2022
Aufgrund der Nachpersonalisierung in der KITA Güdesweiler muss der Stellenplan angepasst werden. Der Stellenplan ist Teil des Haushaltsplanes, deshalb muss ein Nachtragshaushalt beschlossen werden.
Die finanziellen Auswirkungen sind im Nachtragshaushaltsplan dargestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan 2022 wie vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
8. Mitteilungen und Anfragen
Der Bürgermeister informiert, dass die Vorstellungsgespräche der ausgeschriebenen Stellen Anfang August stattfinden. Deswegen findet am 25.08.22 eine Sitzung des Gemeinderates statt.
Des Weiteren findet am 09.08.22 der Spatenstich des Erweiterungsbaus der Grundschule statt. Der Bürgermeister lädt hierzu alle herzlich ein.
Der Bürgermeister informiert, dass der Notartermin zur Unterzeichnung für das Baugebiet „Der Schachen“ stattgefunden hat.
Das Ratsmitglied Frank Henkes fragt nach, wieso der Lindener Brunnen nicht läuft. Des Weiteren fragt er, ob sich der Bogensportverein gemeldet hat.
Der Bürgermeister erläutert, dass aus bekannten Gründen die zuständige Abteilung unterbesetzt ist. Er werde der Sache nachgehen, wieso der Brunnen nicht läuft.
Bzgl. des Bogensportvereins findet zeitnah eine Besprechung statt.