| Sitzungsort: | Bürgersaal, OG, Poststr. 20, 66649 Oberthal |
| Beginn: | 18:00 Uhr |
| Ende: | 20:50 Uhr |
Anwesend:
| Mitglieder |
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| Herr Manfred Altmeyer |
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| Herr Timo Backes |
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| Herr Dennis Baumgart |
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| Herr Axel Haab |
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| Herr Frank Henkes |
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| Frau Ingrid Keiper |
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| Frau Christin Kelkel | Frau Kelkel nimmt ab 18.45 Uhr an der Sitzung teil. |
| Herr Matthias Maurer |
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| Herr Dennis Meisberger |
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| Herr Christian Paulus |
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| Herr Johann Peltzer |
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| Herr Heinz Detlev Puff |
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| Herr Günter Raber |
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| Herr Dirk Schäfer |
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| Herr Uwe Schäfer |
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| Herr Gerd Schmidt |
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| Herr Frank Schön |
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| Herr Frank Schröder |
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| Jennifer Seibert |
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| Herr Jona Simon |
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| Herr Michael von Ehr |
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| Herr Andreas Wita |
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| Herr Christoph Wolf |
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| Mitunterzeichner/in |
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| Herr Thomas Conradi |
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| Herr Björn Gebauer |
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Entschuldigt:
| Mitglieder |
| Herr Jochen Backes |
Protokollführerin:
Frau Elke Abazi
Von der Verwaltung:
Herr Stephan Junk
Herr Jochen Klemm
Herr Tobias Schön
Herr Kai Byszio
Gäste:
Frau Evelyn Schneider, Saarbrücker Zeitung
Herr Dr. Frank Schmeer, VSE
Herr Jan Fehlhaber, FAMIS
Herr Paul Usner, WVW, im nichtöffentlichen Teil
Herr Uwe Kielholz, Rechtsanwälte Rapräger, im nichtöffentlichen Teil
| Der Bürgermeister, Herr Stephan Rausch, begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass a) die Ratsmitglieder ordnungsgemäß und fristgerecht und Mitteilung der Tagesordnung schriftlich eingeladen wurden, b) der Sitzungstermin und die Tagesordnung fristgerecht und satzungsgemäß im amtlichen Teil der Oberthaler Nachrichten veröffentlicht wurden und c) die Ratsmitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind. |
Tagesordnung
Der Bürgermeister bittet den unter Punkt 2 der Tagesordnung vorgesehenen Punkt „Vorstellung des regionalen Demenznetzwerkes im Landkreis St. Wendel sowie Beschluss einer Kooperationsvereinbarung“ von der Tagesordnung abzusetzen, da die Referentin zu diesem Thema kurzfristig erkrankt sei.
Darüber hinaus bittet der Bürgermeister, die folgenden beiden Punkte, die dem nichtöffentlichen Teil zugeordnet gewesen sind, im öffentlichen Teil zu behandeln:
- Antrag des SV Steinberg-Deckenhardt e. V. zur Unterstützung beim Förderprogramm des Bundes zur „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ vom 05.09.2022 und
- Bliestalhalle Oberthal, Förderantrag für energetische Maßnahmen
Der Rat erkennt die somit geänderte Tagesordnung des öffentlichen Teiles einstimmig an. Sie lautet wie folgt:
Öffentlicher Teil
| 1 | Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 3/23 über die Sitzung vom 24.05.2023 |
| 2 | Geplante Umsetzung des Windpark-Projektes "Wareswald" in Oberthal |
| 3 | Antrag der CDU-Fraktion zum Ausbau der Nahwärmeversorgung in der Gemeinde Oberthal |
| 4 | Antrag auf die Bewilligung von Investitionszuweisungen nach dem SaarlandpaktG |
| 5 | Anlage eines Mehrgenerationenplatzes hinter dem Sportplatzgelände in Gronig |
| 6 | Anpassung der Gebühren für die KiTa Waldwichtel ab dem 01.08.2023 |
| 7 | Projektaufruf für die Umsetzung von Kleinprojekten über die KulturLandschaftsInitiative St. Wendeler Land (Kulani) |
| 8 | Antrag des SV Steinberg-Deckenhardt e.V. zur Unterstützung beim Förderprogramm des Bundes zur "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" vom 05.09.2022 |
| 9 | Bliestalhalle Oberthal, Förderantrag für energetische Maßnahmen |
| 10 | Mitteilungen und Anfragen |
BESCHLÜSSE UND ABSTIMMUNGSERGEBNISSE:
| 1 | Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 3/23 über die Sitzung vom 24.05.2023 |
Herr Uwe Schäfer bittet um eine redaktionelle Änderung unter dem Punkt „Mitteilungen und Anfragen“ im öffentlichen Teil. Das Wort „Judendenkmal“ soll durch „Stele“ ersetzt werden.
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der o. a. Änderung erkennt der Rat den öffentlichen Teil der Niederschrift als richtig an.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
| 2 | Geplante Umsetzung des Windpark-Projektes "Wareswald" in Oberthal Vorlage: BV/0632/2023 |
Zunächst begrüßt der Bürgermeister zu diesem Punkt Herr Dr. Frank Schmeer, VSE AG.
Der Bürgermeister erläutert, nach § 3 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) müsse das Saarland bis Ende 2027 1,1 % bzw. bis Ende 2031 1,8% der Landesfläche als Windenergiegebiete ausgewiesen haben. Würde dies nicht erfüllt, trete Ende 2027 die Ausschlusswirkung des aktuellen Flächennutzungsplans außer Kraft. Dies bedeute, dass auch außerhalb der bisherigen Konzentrationszonen Windenergieanlagen ohne Mitwirkung der Gemeinde gebaut werden könnten, sofern nicht andere Belange dem entgegenstünden.
Die Neufassung des WindBG vom 22.03.23 besage in § 6, dass innerhalb eines ausgewiesenen Windenergiegebiets, bei dessen Festlegung eine strategische Umweltprüfung durchgeführt worden sei, beim Bau von Windenergieanlagen weder eine artenschutzrechtliche Prüfung noch eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sei. Der Genehmigungsantrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) müsse jedoch bis spätestens 30.06.2024 gestellt sein und der Antragsteller müsse das Nutzungsrecht für die Grundstücke, auf denen die WEA errichtet werden sollen, vertraglich gesichert haben. Da bei der Aufstellung des derzeit gültigen Flächennutzungsplanes Oberthal eine strategische Umweltprüfung durchgeführt worden sei, sei diese Regelung auf die Konzentrationszone „Nördlich Wareswald“ anzuwenden.
Damit eine Konzentrationszone vollumfänglich zu den Flächenbeitragswerten nach § 3 WindBG angerechnet werden könne, müsse es erlaubt sein, dass die Rotorblätter die Grenze der Konzentrationszone im Bedarfsfall überschreite. Dies könne die Gemeinde durch einen einfachen Beschluss herbeiführen. Dadurch würden die derzeit bestehenden Rotor-innerhalb-Flächen zu sogenannten. Rotor-außerhalb-Flächen.
Ab diesem Zeitpunkt nimmt das Gemeinderatsmitglied, Frau Kelkel (18:45 Uhr) an der Sitzung teil.
Der Bürgermeister erteilt nun Herrn Dr. Schmeer das Wort. Dieser erläutert dem Rat anhand einer Präsentation ausführlich die Sachlage. Zur zeitlichen Umsetzung der Maßnahme führt Herr Dr. Schmeer aus, dass mit Fertigstellung der Anlage frühestens im Winter 2027 bzw. Frühling 2028 zu rechnen sei.
Für Irritation sorgt eine aktuelle Mitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, wonach die Bedarfsfläche für die Errichtung von Windenergieanlagen in der Gemeinde auf 5 % - statt bisher 2 % - zu erhöhen sei. Hier, so der Bürgermeister, sei jedoch die Landesregierung aufgefordert, Lösungen aufzuzeigen.
Anschließend geht Herr Dr. Schmeer auf einige Wortmeldungen der Ratsmitglieder ein.
Beschluss:
Es wird beschlossen,
1.) dem Windpark-Projekt „Wareswald“ in Oberthal unter Berücksichtigung der Rotor-außerhalb-Regelung gemäß § 6 WindBG zuzustimmen,
2.) die weitere Projektumsetzung hat federführend durch VSE, Saarbrücken, zu erfolgen, die
entstehenden Kosten sind von dem Projektträger zu übernehmen.
3.) alle weiteren Vertragsdetails wie Abschluss eines Pachtvertrages, Beteiligungsmodelle, Gründung einer Windpark-Gesellschaft sind noch im weiteren Planungsprozess in Abstimmung mit der Gemeinde festzulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
| 3 | Antrag der CDU-Fraktion zum Ausbau der Nahwärmeversorgung in der Gemeinde Oberthal Vorlage: BV/0635/2023 |
Zu diesem Punkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Jan Fehlhaber, Famis GmbH.
Der Bürgermeister führt aus, die CDU-Fraktion habe einen Antrag zum Ausbau der Nahwärmeversorgung in der Gemeinde Oberthal eingereicht und gebeten, Herrn Jan Fehlhaber, Famis Gmbh, zur heutigen Sitzung einzuladen, um das Thema zu erläutern.
Zunächst erläutert der Beigeordnete, Herr Thomas Conradi, den Antrag seiner Fraktion. Im Hinblick auf den Klimawandel sollte auch in der Gemeinde Oberthal der Ausbau einer klimafreundlichen Infrastruktur vorangetrieben werden. Das Prinzip Nahwärme sei einfach, aber wirkungsvoll: Von einer Energiezentrale aus – oder auch von mehreren – würden Wohnhäuser, Betriebe, Siedlungen oder ganze Dörfer und Städte mit Wärme versorgt.
Herr Fehlhaber, Famis GmbH, erläutert nun das Thema Nahwärme und den Aufbau von Quartiersnahwärmenetzen im Detail. Die Famis GmbH biete an, um den Ausbau in Oberthal voranzutreiben, sei die Festlegung eines Zeitplanes und anschließend eine Bestands- und Potenzanalyse zu erarbeiten. Allem vorausgehend sei jedoch zunächst eine Machbarkeitsstudie gemäß HOAI zu erstellen. Diese könnte die Famis für „kleines Geld“ anbieten.
Auf Rückfrage des Bürgermeisters würde diese Vorstudie Kosten von 5.000,00 € verursachen.
Die CDU-Fraktion, Herr Thomas Conradi, macht daraufhin folgenden Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, ein Angebot zur Erstellung einer Vorstudie zur Nahwärmeversorgung einzuholen. Diese Quartierslösung soll den Bereich der Bliestalschule und der angrenzenden Wohnbebauung in Gronig umfassen. Ziel soll es sein, möglichst früh ein Modellprojekt für Oberthal zu entwickeln und ggfs. umzusetzen.
Der Bürgermeister führt aus, dass die „Kommunale Wärmeplanung“ auch auf Bürgermeisterebene durchaus ein Thema sei. In Kürze würden alle Kreisbürgermeister in einem gemeinsamen Termin durch die energis über Herangehensweisen informiert.
Herr Uwe Schäfer, SPD-Fraktion, zeigt sich hierüber irritiert, da es in der heutigen Sitzung lediglich um eine Information gehen sollte; von einer Beschlussfassung sei nicht die Rede gewesen. Er fordert eine Beratung zunächst im Bauausschuss, um dann final in der Sitzung des Gemeinderates im September über die Sache zu beschließen.
Im Rat ergibt sich daraufhin eine kurze Diskussion.
Im Grundsatz befürworten die Fraktionen im Rat den Ausbau einer Nahwärmeversorgung, man solle sich jedoch die notwendige Zeit nehmen, um in den Gremien im Detail darüber zu beraten.
Beschluss:
Ein Beschluss wird nicht gefasst.
Abstimmungsergebnis:
zur Kenntnis genommen
| 4 | Antrag auf die Bewilligung von Investitionszuweisungen nach dem SaarlandpaktG Vorlage: BV/0615/2023 |
Der Bürgermeister erläutert, dass im Jahr 2020 im Rahmen des Saarlandpaktes erstmals Zuweisungen für Investitionen aus dem Saarlandpaktgesetz gewährt worden seien. Diese Zuweisungen seien beim Land in jedem Jahr neu zu beantragen. Zur Antragstellung sei in jedem Jahr ein erneuter Beschluss des Gemeinderates einzuholen. Mit diesem Verfahren soll den gemeindlichen Gremien die Bedeutung der Regelungen des Saarlandpaktes nochmals verdeutlicht werden. Die Bedingungen für den Erhalt der Zuweisungen seien einzuhalten, sonst könnten nach dem Maßgaben des Saarlandpaktgesetzes Rückforderungen der bereits erhaltenen Mittel drohen.
Der entsprechende Antrag sei bis spätestens 31.07. des Bewilligungsjahres bei der Kommunalaufsichtsbehörde einzureichen. Zu diesem Antrag sei neben der Berechnung des strukturellen Ergebnisses und des Nachweises der Einhaltung der Ergebnisvorgaben sowie der Haushaltssatzung ein Beschluss des Gemeinderates über die Beantragung der Zuweisungen und ihre Verwendung vorzulegen.
Die Gemeinde Oberthal erhalte gemäß § 11 SaarlandpaktG Investitionszuweisungen aus dem Saarlandpakt in Höhe von 95.300 € jährlich. Insgesamt stehen in diesem Topf 15 Mio € zur Verfügung. Die Verteilung erfolge zumindest in den ersten fünf Jahren statisch je zur Hälfte verteilt nach Einwohnern und zur Hälfe nach Umlagegrundlagen.
Im Haushalt 2023 seien die Mittel aus den § 11 SaarlandpaktG vollständig zur Finanzierung von Investitionen in das Gemeindevermögen vorgesehen.
Beschluss:
Die Investitionszuweisungen gemäß § 11 des Gesetzes zur nachhaltigen Sicherstellung der finanziellen kommunalen Handlungsfähigkeit im Rahmen des Saarlandpaktes werden für das Haushaltsjahr 2023 beantragt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
| 5 | Anlage eines Mehrgenerationenplatzes hinter dem Sportplatzgelände in Gronig Vorlage: BV/0640/2023 |
Der Vorsitzende erläutert, im diesjährigen Haushalt seien Mittel in Höhe von 100.000,00 € eingestellt worden, wobei Einnahmen in Höhe von 90.000,00 € über das Dorferneuerungsprogramm eingeplant seien. Nach Genehmigung des Haushaltes 2023 durch das Landesverwaltungsamt des Saarlandes, Kommunalaufsicht, stehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt Eigenmittel in Höhe von 10.000,00 € zur Verfügung.
Als weitere Arbeits- bzw. Diskussionsgrundlage sollten unter Beachtung der förderrechtlichen Bestimmungen Gestaltungsvorschläge für die Platzgestaltung unterbreitet werden. Hierbei sei laut Mitteilung des Zuschussgebers zu beachten, dass eine andere Ausführungsvariante bzw. Gestaltungselemente analog dem in der Planung befindlichen Mehrgenerationenplatz auf dem ehemaligen Sportplatz in Oberthal umgesetzt werde. Darüber hinaus müsste die Gemeinde das Planvorhaben (Außenbereich) dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) vorlegen, um die planungsrechtliche Zulässigkeit zu klären, bevor weitere Schritte in die Wege geleitet werden.
Der Ortsrat Gronig habe sich in seiner Sitzung am 27.06.2023 einstimmig dafür ausgesprochen, dass in der Anlage des Mehrgenerationenplatzes nachstehende Gestaltungselemente berücksichtigt werden sollten: Wasserspielplatz, Akustische Spielgeräte, Barfußpfad, Sitzgruppen, Tretbecken.
Beschluss:
Es wird beschlossen, die planungsrechtliche Zulässigkeit durch das LUA klären zu lassen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
| 6 | Anpassung der Gebühren für die KiTa Waldwichtel ab dem 01.08.2023 Vorlage: BV/0631/2023 |
Der Bürgermeister erläutert, im neu eingefügten § 10a des SBEBG sei festgelegt, dass die Beiträge der Erziehungsberechtigten bis zum 31.12.2026 stufenweise auf Null sinken. Für die Zeit vom 01.08.2023 bis zum 31.07.2024 betrage der Anteil der Erziehungsberechtigten an den Personalkosten höchstens 10 %. Im vergangenen Kindergartenjahr habe der Anteil noch bei 12,5% gelegen. Diese Absenkung entspreche einer Ermäßigung von 20% für die Eltern.
In dem am 01.08.2023 beginnenden Kindergartenjahr entstehen voraussichtlich Personalkosten in Höhe von 1.010.000 €. Darin enthalten seien bereits die aktuellen Personalveränderungen sowie die tarifliche Erhöhung gemäß Abschluss von Anfang Mai 2023.
Eine Berechnung mit einer Beitragssenkung trotz gestiegener Personalaufwendungen im nächsten Kindergartenjahr sei möglich. Dabei sei zu berücksichtigen, dass auf die Betreuung der Krippenkinder mehr Personal vorzuhalten sei als für die Kindergartenkinder. Die Beitragssenkung falle in der Krippe mit ca. 10% moderater aus, bei einem Ganztagsplatz werde der Beitrag von 274 € auf 248 € sinken. Im Kindergarten sinken die Beiträge stärker, hier könnten aufgrund einer zu erwartenden stärkeren Belegung die o.a. 20% vollständig an die Eltern weitergegeben werden. Der Beitrag für einen Ganztagsplatz sinke somit von 114 € auf 92 €.
Es sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass die Belegung der Einrichtung die tatsächlich bereits vorliegenden Anmeldungen berücksichtige, trotzdem aber jeweils auf Schätzungen beruhe. Gleiches gelte eingeschränkt auch für die Personalkosten.
Beschluss:
Es wird beschlossen, die Gebühren für die Erziehungsberechtigten gemäß der vorliegenden Aufstellung für die Zeit ab dem 01.08.2023 festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
| 7 | Projektaufruf für die Umsetzung von Kleinprojekten über die KulturLandschaftsInitiative St. Wendeler Land (Kulani) Vorlage: BV/0643/2023 |
Der Vorsitzende führt aus, die Kulturlandschaftsinitiative St. Wendeler Land habe in ihrem 3. Projektaufruf um Meldung von Maßnahmen bis spätestens zum 27. August 2023 gebeten. Die beschlussfassende GAK-Gremiumssitzung finde am 07. September 2023 statt.
Die genehmigten Projekte sind dann bis zum 31.12.2023 umzusetzen und abzurechnen.
Die Verwaltung schlägt vor, als Projekt die Anschaffung von zwei weiteren Markthütten zur Förderung anzumelden. Im vergangenen Jahr habe sich gezeigt, dass die Nachfrage von Seiten der Vereine zur Nutzung der vorhandenen Markhütten sehr hoch sei.
Im Haushalt 2023 sind ausreichend Eigenmittel zur Finanzierung der Hütten bereit.
Beschluss:
Es wird dem Projekt „Anschaffung von 2 Markthütten“ zugestimmt. Das Projekt ist bei der Kulturlandschaftsinitiative St. Wendeler Land anzumelden und die weitere Umsetzung hat durch die Verwaltung zu erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
| 8 | Antrag des SV Steinberg-Deckenhardt e.V. zur Unterstützung beim Förderverein des Bundes zur "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" vom 05.09.2022 Vorlage: BV/0646/2023 |
Der Bürgermeister führt aus, die Gremien hätten dem Projekt des SV Steinberg-Deckenhardt zur energetischen Sanierung des Clubheims bereits zugestimmt. Der SV Steinberg-Deckenhardt sei bei der Antragstellung zu unterstützen und der kommunale Anteil in Höhe von 6.500,00 € (10 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten) zur Verfügung zu stellen.
Die Maßnahme sei seinerzeit zum Bundesförderprogramm angemeldet worden, habe jedoch keine Berücksichtigung gefunden.
Nun habe das Ministerium für Inneres, Bauen- und Sport über einen weiteren Projektaufruf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur informiert.
Das Förderprogramm sehe bei den Kommunen in Haushaltsnotlage eine maximale Zuschusshöhe von 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten vor. Dementsprechend entfalle auf die Kommune ein Eigenanteil in Höhe von 25 % der Gesamtkosten. Es sei ausdrücklich erwünscht, unbeteiligte Dritte in die Finanzierung einzuschließen, die nicht selbst Förderempfänger seien. Solche könnten als kommunaler Eigenanteil gewertet werden – bis zu einem in jedem Fall von der Kommune aufzubringenden Eigenanteil von 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.
Im Rat einigt man sich darauf, einen Arbeitskreis zu bilden, um das passende Förderprogramm auszusuchen.
Beschluss:
Es wird beschlossen, den SV Steinberg-Deckenhardt bei der erneuten Antragstellung zur Interessensbekundung beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung sowie dem Ministerium für Inneres, Bauen- und Sport zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
| 9 | Bliestalhalle Oberthal, Förderantrag für energetische Maßnahmen Vorlage: BV/0645/2023 |
Der Bürgermeister führt aus, aufgrund Beschlusslage habe die Gemeinde im vergangenen Jahr die Interessenbekundung für energetische Maßnahmen an der Bliestalhalle beim Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), sowie dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Referat OBB14, eingereicht. Der Antrag sei seinerzeit von den Zuschussgebern abgelehnt worden.
Nun habe das Ministerium für Inneres, Bauen- und Sport über einen weiteren Projektaufruf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK) informiert. Hierfür stehen in den Jahren 2023 bis 2028 insgesamt 400 Millionen € im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds des Bundes zur Verfügung. Gefördert werden überjährige investive Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel.
Projekte im Rahmen dieses Förderprogramms müssten von den betreffenden Kommunen mitfinanziert werden. Der kommunale Eigenanteil betrage grundsätzlich 55 % der förderfähigen Projektkosten. Bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage könne sich der kommunale Eigenanteil auf 25 % reduzieren, wie vom Landesverwaltungsamt des Saarlandes, Kommunalaufsicht, bestätigt worden sei..
Der Rat einigt sich darauf, einen Arbeitskreis zu bilden, in dem erarbeitet werden soll, welches Förderprogramm das passende sei.
Beschluss:
Es wird beschlossen, die Interessenbekundung für energetische Maßnahmen an der Bliestalhalle Oberthal beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung sowie dem Ministerium für Inneres, Bauen- und Sport einzureichen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
| 10 | Mitteilungen und Anfragen |
Uwe Schäfer: Herr Schäfer erkundigt sich, aus welchen Gründen das für den 15.07.2023 geplante Konzert auf dem Rathausvorplatz ausgefallen sei. Der Bürgermeister entgegnet, wegen der Fülle der Veranstaltungen an diesem Wochenende seien bei den Lieferanten im gesamten Landkreis und darüber hinaus sämtliche Kapazitäten für Kühlwagen, Bestuhlung usw. ausgeschöpft gewesen, so dass man letztendlich die Veranstaltung absagen musste.