Im Schiedsbezirk Oberthal steht die Neuwahl der Schiedsperson sowie der stellvertretenden Schiedsperson an.
Personen, die sich für dieses Amt interessieren, können sich bis zum 27.09.2024 bei der Gemeindeverwaltung Oberthal, Zimmer 7, melden. Voraussetzung für das Amt der Schiedsperson ist die Vollendung des 25. Lebensjahres sowie der Wohnsitz im entsprechenden Schiedsbezirk.
Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig. Sie werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die Wahl der Schiedsperson für den Schiedsbezirk Oberthal erfolgt durch den Gemeinderat.
Nähere Auskünfte über das Amt selbst erteilt die Gemeindeverwaltung Oberthal unter der Telefonnummer 06854/9017-24.