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Oberthaler Nachrichten
Ausgabe 37/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes des Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal für das Wirtschaftsjahr 2025

Auf Grund der §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und der Satzung des Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberthal am 19.12.2024 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1

Der Erfolgsplan wird festgesetzt:

in den Erträgen auf

1.475.100, -- Euro

in den Aufwendungen auf

1.453.425, -- Euro

Der Vermögensplan wird festgesetzt:

in den Einnahmen auf

796.377, -- Euro

in den Ausgaben auf

796.377, -- Euro

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und

Investitionsfördermaßnahmen wird festgesetzt auf: —  544.102, -- Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf:  —  400.000, -- Euro

Oberthal, 19. Dezember 2024

Der Bürgermeister
gez. Björn Gebauer

II. Genehmigung

Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2025 des „Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal“ genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von — 544.102, -- Euro

St. Ingbert, 04.09.2025

Landesverwaltungsamt Saarland

-Kommunalaufsichtsbehörde-

gez.
Im Auftrag
Olaf Schaumlöffel

III. Offenlegung des Wirtschaftsplanes

Der Wirtschaftsplan des „Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal“ für das Wirtschaftsjahr 2025 wird in der Zeit vom 15.09.2025 bis einschließlich 23.09.2025 öffentlich ausgelegt.

Während der Dienststunden - Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr - kann der Plan im Rathaus, Poststraße 20, 66649 Oberthal, Zimmer 10, eingesehen werden.

Oberthal, 05.09.2025

Der Bürgermeister
der Gemeinde Oberthal
Björn Gebauer