Auf Grund der §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und der Satzung des Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberthal am 19.12.2024 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
Der Erfolgsplan wird festgesetzt:
| in den Erträgen auf | 1.475.100, -- Euro |
| in den Aufwendungen auf | 1.453.425, -- Euro |
| Der Vermögensplan wird festgesetzt: |
|
| in den Einnahmen auf | 796.377, -- Euro |
| in den Ausgaben auf | 796.377, -- Euro |
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen wird festgesetzt auf: — 544.102, -- Euro
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf: — 400.000, -- Euro
Oberthal, 19. Dezember 2024
II. Genehmigung
Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2025 des „Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal“ genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von — 544.102, -- Euro
St. Ingbert, 04.09.2025
Landesverwaltungsamt Saarland
-Kommunalaufsichtsbehörde-
III. Offenlegung des Wirtschaftsplanes
Der Wirtschaftsplan des „Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal“ für das Wirtschaftsjahr 2025 wird in der Zeit vom 15.09.2025 bis einschließlich 23.09.2025 öffentlich ausgelegt.
Während der Dienststunden - Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr - kann der Plan im Rathaus, Poststraße 20, 66649 Oberthal, Zimmer 10, eingesehen werden.
Oberthal, 05.09.2025