Mit Änderung des Wehrpflichtgesetzes zum 1. Juli 2011 wurde die gesetzliche Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes ausgesetzt. Gleichzeitig wurde der im Wehrpflichtgesetz angelegte freiwillige Wehrdienst fortentwickelt. Zur Gewinnung von Bewerbern für den freiwilligen Wehrdienst übersendet das Bundesamt für Wehrverwaltung allen in Frage kommenden Personen Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften. Hierfür übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung Namen und gegenwärtige Anschrift zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2022 volljährig werden.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn ihr nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen wird.
Falls Sie keine Weitergabe Ihrer Daten möchten, teilen Sie dies dem Einwohnermeldeamt der Gemeinde Oberthal bis spätestens 31.12.2022 mit. Sie können persönlich vorsprechen oder Ihren Widerspruch online unter rathaus@oberthal.de erklären.