In der Gemeinde Oberthal wird ab dem 01. Januar 2017 die Abwassergebühr nicht mehr einheitlich nach der entnommenen Frischwassermenge, sondern getrennt nach Niederschlagswasser- und Schmutzwasser erhoben.
Die Gebühr für Schmutzwasser wird nach der gelieferten Frischwassermenge berechnet.
Maßstab für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr sind die bebauten, befestigten bzw. versiegelten Grundstücksflächen, die an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Oberthal angeschlossen sind bzw. in diese entwässern.
Nach § 10 (3) der Abwassergebührensatzung sind alle gebührenrelevanten Änderungen (z. B. der bebauten, überbauten und befestigten Flächen; die Herstellung, Änderung und Entfernung von Niederschlagswassernutzungsanlagen und Eigenversorgungsanlagen) hat der Gebührenpflichtige unaufgefordert bis spätestens 2 Wochen nach der Eintritt bei der Gemeinde schriftlich mitzuteilen.
Nach § 8 der Abwassergebührensatzung für das Einleiten von Niederschlagswasser entsteht die Gebührenpflicht zum 1. Januar des auf die erstmalige Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage folgenden Jahres und endet bei der letztmaligen Einleitung mit Ablauf des Kalenderjahres.
Falls sich gegenüber der im Gebührenbescheid 2018 veranlagten Fläche Änderungen ergeben haben, teilen Sie dies bitte der Finanz- und Steuerabteilung mit.
Oberthal, 30.10.2018
Stephan Rausch
Bürgermeister