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Oberthaler Nachrichten
Ausgabe 45/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Auslegung des Beschlusses des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz über die Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze an der L.II.O. 319 (Schloßstraße), Ortsteil Oberthal in Fahrtrichtung Gronig, im Kreuzungsbereich L.I.O 134 (Hauptstraße).

Der Beschluss des Ministeriums für Wirtschaft, Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz vom 11. Oktober 2023 über die Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze an der L.II.O. 319 (Schloßstraße), Ortsteil Oberthal in Fahrtrichtung Gronig, im Kreuzungsbereich L.I.O 134 (Hauptstraße), liegt in der Zeit vom 13. November 2023 bis einschließlich 27. November 2023 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Oberthal, Poststraße 20, 66649 Oberthal, Zimmer 7, öffentlich aus.

Gegen den Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Klage beim Verwaltungsgericht des Saarlandes in 66740 Saarlouis, Kaiser-Wilhelm-Straße 15, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.

Die Klage ist gegen das Ministerium für Wirtschaft, Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken, zu richten. Sie muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Wenn ein Bevollmächtigter bestellt wird, gilt sein Verschulden an dem Versäumnis Frist als eigenes Verschulden des Auftraggebers.

Oberthal, 19. Oktober 2023
Der Bürgermeister
Stephan Rausch