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Oberthaler Nachrichten
Ausgabe 46/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung: Flurbereinigungsverfahren Bliesen, Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Bliesen

Landesamt für Vermessung

Geoinformation und Landentwicklung

Abteilung 5 - Landentwicklung -

66538 Neunkirchen, Lindenallee 6

Tel. 0681/9712-900

Az.: F-BL 1509/2024

Flurbereinigungsverfahren Bliesen

Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Bliesen

Das Flurbereinigungsverfahren Bliesen wurde mit Beschluss des Ministeriums für Wirtschaft vom 22.05.1991, Az.: Tgb.Nr. 520/91 Ri/He, festgestellt. Mit Beschluss des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung vom 21.10.2014, Az. F-Bl 632/14, wurde das Flurbereinigungsgebiet letztmalig geändert. Die Eigentümer und die Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsverfahren gehörenden Grundstücke sind Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens und bilden die Teilnehmergemeinschaft (§ 10 Nr. 1 Flurbereinigungsgesetz – FlurbG) Für die Erfüllung der Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Bliesen soll in einer Teilnehmerversammlung ein Vorstand neu gewählt werden. Für alle Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Flurbereinigungsgebiet findet der Termin zur Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gemäß §§ 21 ff Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) am

Dienstag, den 26.11.2024, um 18:00 Uhr

im Gemeindezentrum in der Burgstraße 4,

66606 St. Wendel/Bliesen

statt.

Tagesordnung:

1.

Aufgaben des Vorstandes und Grundsätze des Wahlverfahrens

2.

Wahlvorstand

3.

Beschlüsse der Teilnehmerversammlung zum Wahlverfahren (Wahlsatzung)

4.

Wahlvorschläge und Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

5.

Verschiedenes

Begründung: Aufgrund einer Änderung Gesetzes Nr. 693 Saarländisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (Neueste Fassung vom 24.06.2020) sind gem. §2a Absatz 1 die Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft auf die Dauer von zehn Jahren gewählt.

Gemäß § 21 Abs. 3 FlurbG werden die Mitglieder des Vorstandes von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat ein Stimmrecht; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als Teilnehmer. Bevollmächtigte haben der Flurbereinigungsbehörde spätestens im Wahltermin eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Vordrucke können bis zum 25.11.24 beim Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung, Abteilung 5 angefordert werden.

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft.

Der Vorstand soll daher das volle Vertrauen der Teilnehmer besitzen. Die Grundstückseigentümer sollen an der Neuordnung des Verfahrensgebietes intensiv mitwirken. Da die umfassende Neuordnung des betreffenden Gebiets von erheblicher Bedeutung ist, sollte es im Interesse aller Grundeigentümer und Erbbauberechtigten liegen, an der Teilnehmerversammlung zur Neuwahl des Vorstands teilzunehmen.

Zum Vorstandsmitglied wählbar ist jede natürliche Person, unabhängig davon, ob sie Teilnehmer (d.h. Eigentümer oder Erbbauberechtigter im Verfahrensgebiet), Nebenbeteiligter (z.B. Bewirtschafter, Gemeindevertreter) oder Nichtbeteiligter ist. Ebenso müssen die Kandidaten für den Vorstand nicht örtlich ansässig sein.

Für aktive, interessierte Bürgerinnen und Bürger besteht die Möglichkeit, sich für diese wichtige ehrenamtliche Tätigkeit zur Wahl zu stellen. Vorschläge können am Wahltag direkt oder bis spätestens 20.11.2024 schriftlich beim LVGL oder bevorzugt per E-Mail an p.schwarz@lvgl.saarland.de vorgebracht werden.

Die Teilnahme an diesem Termin ist jedem Eigentümer und Erbbauberechtigten freigestellt.

Neunkirchen, 28.10.2024
Lermen
(Vermessungsoberrat)