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Oberthaler Nachrichten
Ausgabe 47/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift Nr. 4/24 über die Sitzung des Gemeinderates am 19.09.2024

Sitzungsort:

Bürgersaal

Beginn:

18:00 Uhr

Ende:

18:22 Uhr

Anwesend:

Mitglieder

Herr Manfred Altmeyer

Herr Timo Backes

Herr Thomas Conradi

Herr Björn Gebauer

Frau Christin Kelkel

Herr Matthias Maurer

Herr Jochen Müller

Herr Christian Paulus

Herr Heinz Detlev Puff

Herr Günter Raber

Frau Inken Ruppenthal

Frau Sinaida Ruppenthal

Frau Anneliese Schumacher - Frau Schumacher nimmt ab Punkt 3 der Tagesordnung (18:05 Uhr) an der Sitzung teil.

Herr Dirk Schäfer

Frau Nina Sefrin

Frau Jennifer Seibert

Herr Timo Treis - Herr Treis nimmt ab Punkt 3 der Tagesordnung (18:07 Uhr) an der Sitzung teil.

Herr Michael von Ehr

Herr Andreas Wita

Herr Christoph Wolf

Herr Heiko Wommer

Mitunterzeichner/in

Herr Andreas Dewes

Herr Christian Molter

Entschuldigt:

Mitglieder

Herr Axel Haab

Herr Frank Henkes

Von der Verwaltung:

Herr Jochen Klemm

Herr Tobias Schön

Protokollführerin:

Frau Elke Abazi

Gäste:

Herr Heinke, Behindertenbeauftragter

1 Zuhörerin

In Vertretung des Bürgermeisters begrüßt der Erste Beigeordnete, Herr Uwe Schäfer, alle Anwesenden. Er stellt fest, dass

a)

die Ratsmitglieder ordnungsgemäß und fristgerecht unter Mitteilung der Tagesordnung schriftlich eingeladen wurden,

b)

der Sitzungstermin und die Tagesordnung fristgerecht und satzungsgemäß im amtlichen Teil der Oberthaler Nachrichten veröffentlicht wurden und

c)

die Ratsmitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind.

Tagesordnung

Der Gemeinderat erkennt vorliegende Tagesordnung des öffentlichen Teiles einstimmig an. Sie lautet wie folgt:

Öffentlicher Teil

1.

Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 3/24 über die Sitzung vom 04.07.2024

2.

Benennung eines Vertreters und eines Stellvertreters für die Mitgliederversammlung des Naturparks Saar-Hunsrück e.V.

3.

Bestellung eines Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen

4.

Kommunales Förderprogramm zur Aktion Wasserzeichen: Anpassung der Fördersätze

5.

Mitteilungen und Anfragen

Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse:

1. Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 3/24 über die Sitzung vom 04.07.2024

Beschluss:

Der Rat erkennt den öffentlichen Teil der Niederschrift als richtig an.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

2. Benennung eines Vertreters und eines Stellvertreters für die Mitgliederversammlung des Naturparks Saar-Hunsrück e.V.

Vorlage: BV/0791/2024

Der Vorsitzende erläutert, dass gemäß § 6 der Satzung des Vereins „Naturpark Saar-Hunsrück“ der Gemeinde Oberthal in der Mitgliederversammlung des Naturparks zwei Vertreterstimmen zustehen. Der Bürgermeister sei von Amts wegen einer der Vertreter. Ein weiterer Vertreter sowie ein Stellvertreter sei durch den Gemeinderat zu benennen.

In der vergangenen Wahlperiode haben diese Aufgabe Herr Matthias Maurer als Vertreter und Frau Anneliese Schumacher als dessen Stellvertreterin übernommen.

Beschluss:

Der Rat folgt der Empfehlung des Hauptausschusses und benennt Herrn Matthias Maurer als Vertreter für die Mitgliederversammlung des Naturparks Saar-Hunsrück. Als Stellvertreterin wird Frau Anneliese Schumacher benannt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

3. Bestellung eines Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Vorlage: BV/0794/2024

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Punkt, den amtierenden Behindertenbeauftragten der Gemeinde, Herrn Hartmut Heinke.

Der Vorsitzende führt aus, dass gemäß § 3 der Satzung über die Bestellung eines Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Behindertenbeauftragte für die Dauer der Amtszeit des jeweiligen Gemeinderates zu bestellen sei. Die Amtszeit des Gemeinderates sei am 02.07.2024 beendet gewesen. Der Behindertenbeauftragte bleibe anschließend solange im Amt, bis ein neuer Gemeinderat ihn im Amt bestätigt bzw. einen Nachfolger bestellt habe.

Herr Hartmut Heinke habe bereits seine Bereitschaft erklärt, für eine eine weitere Amtszeit zur Verfügung zu stehen. Die Zusammenarbeit mit Herrn Heinke verlaufe ausgezeichnet.

Herr Heinke stellt sich den Ratsmitgliedern vor und berichtet über seine Aktivitäten in den vergangenen Jahren:

-

Einrichtung einer Behindertentoilette beim Angelsportvererin, Friedhof Oberthal, Brühlplatz

-

Verwirklichung von barrierefreien Bushaltestellen

-

Barrierefreier Zugang zum DGH Gronig durch Anbringung einer Rampe

Als neue Projekte sollten der Umbau der Behindertentoilette in der Bliestalhalle sowie der Behindertenparkplatz vor der Grundschule angegangen werden.

Herr Heinke betont, stets vertrauensvoll mit der Verwaltung und dem Rat zusammengearbeitet zu haben und bedankt sich hierfür. Beide Fraktionen bedanken sich bei Herrn Heinke für die ausgezeichnete Arbeit und möchten diese auch für die jetzige Wahlperiode fortführen.

Beschluss:

Herr Heinke wird für die Zeit bis zum Ende der Wahlperiode des Gemeinderates am 02.07.2029 zum ehrenamtlichen Beauftragten für die Belange für Menschen mit Behinderungen bestellt. Die monatliche Aufwandsentschädigung liegt bei 40,00 €.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

4. Kommunales Förderprogramm zur Aktion Wasserzeichen: Anpassung der Fördersätze

Vorlage: BV/0796/2024

Der Vorsitzende erläutert, die im Jahr 2021 vom Land neu aufgelegte Richtlinie „Aktion Wasserzeichen“ fördere unter anderem die Fremdwasserentflechtung der Mischwasserkanalisation und gemeindeeigene Förderprogramme zur dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung mit dem Ziel der Verbesserung der Gewässergüte und des Wasserkreislaufs.

Die Fremdwasserentflechtungsmaßnahmen im Kanalnetz haben zum Ziel, einerseits kommunale Kläranlagen zu entlasten, ihre Wirksamkeit zu erhöhen und diffuse Schadstoffeinträge in die Gewässer zu reduzieren. Andererseits werde die natürliche Wasserbilanz durch schnelle Rückführung des Niederschlagswassers in den Wasserkreislauf verbessert. Regenwasserrückhaltung und Versickerung sollen die Mischwasserkanalisation (insbesondere in Fällen von Starkregenereignissen) entlasten.

Kommunen, die zur dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung eigene Förderprogramme zur Regenwasserrückhaltung und zur Ableitung bzw. Versickerung nachweisen, werden im Rahmen der Richtlinie „Aktion Wasserzeichen“ gefördert.

Die Zuwendung erfolge im Rahmen einer Anteilsfinanzierung mit Höchstbetrag. Pro Jahr Förderprogrammlaufzeit erhielte die Kommunen als Maximalzuwendung 3 € je Einwohner (Stand Vorjahr Antragstellung).

Auch die Gemeinde Oberthal hatte daher zum 01.01.2022 ein entsprechendes Förderprogramm aufgelegt. Das Förderprogramm sei damals in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Nohfelden und Tholey sowie der WVW erarbeitet worden und habe eine Laufzeit bis 31.12.2025 (entsprechend der Laufzeit der zugrundeliegenden Förderrichtlinie des Landes). Aufgrund der Einwohnerzahl seien durch die Gemeinde Oberthal jährlich bis zu 17.823 € abrufbar.

Je Einzelmaßnahme fördere das Land den Quadratmeter abgekoppelter Fläche vom Mischwasserkanal mit max. 20 €, jedoch nicht mehr als die nachgewiesenen Kosten. In Abstimmung mit den Gemeinden Tholey und Nohfelden sowie der WVW sei dieser Betrag im kommunalen Förderprogramm zunächst auf 10 € festgelegt worden, damit genug potenzielle Antragsteller bedient werden können.

Aus folgenden Gründen werde nun vorgeschlagen, den Betrag von 10 € auf 20 € zu erhöhen:

  1. Bis vor Kurzem, als zwei Anträge gestellt und bewilligt wurden, wurde von unserem Förderprogramm zur Aktion Wasserzeichen kein Gebrauch gemacht.
  2. Mangels Nachfrage hat zur Attraktivitätssteigerung auch die Gemeinde Nohfelden schon den Fördersatz von 10 € auf 20 € pro m² zum Jahreswechsel 2023/2024 erhöht.
  3. Im Rahmen der Bearbeitung eines dritten, gerade eingegangenen Antrags wurde Rücksprache zur Förderfähigkeit dieses Antrags mit Herrn Becker, dem zuständigen Sachbearbeiter im Umweltministerium, gehalten. Herr Becker wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass man gerade dabei sei, die Förderrichtlinie zu überarbeiten. Die Überarbeitung betreffe auch die Fördersatzhöhe, so solle nämlich künftig der Quadratmeter abgekoppelter Fläche nicht mehr mit „maximal“ 20 €, sondern definitiv mit 20 € gefördert werden. Das heißt, dass spätestens mit Erlass der überarbeiteten Förderrichtlinie sämtliche gemeindliche Förderprogramme entsprechend angepasst werden müssten.

Im Hinblick darauf, dass unser Förderprogramm in den vergangenen Jahren nicht wirklich angenommen wurde, regte er aber an, die entsprechenden Änderungen möglichst direkt zu veranlassen, sodass z.B. auch der jetzt eingegangene Antrag schon mit einem Satz von 20 € pro m² gefördert werden kann.

Aus Gründen der Gleichbehandlung sollte eine unterjährige Anpassung der Fördersätze jedoch vermieden und stattdessen eine Anpassung unseres kommunalen Förderprogramms ab 01.01.2025 oder aber rückwirkend ab 01.01.2024 angestrebt werden.

Eine rückwirkende Anpassung zum 01.01.2024 sollte hierbei kein Problem darstellen, da selbst bei einer Förderung aller drei bis dato gestellten Anträge mit 20 € statt 10 € pro m² eine Gesamtfördersumme von nur 6.060 € im Raum stünde. Dieser Betrag sei immer noch weit entfernt von der jährlich abrufbaren Summe von 17.823 €.

Es werde daher vorgeschlagen, den im kommunalen Förderprogramm der Gemeinde Oberthal festgelegten Fördersatz rückwirkend zum 01.01.2024 von 10 € auf 20 € pro m² abgekoppelter Fläche zu erhöhen.

Beschluss:

Der im kommunalen Förderprogramm der Gemeinde Oberthal festgelegte Fördersatz wird rückwirkend zum 01.01.2024 von 10 € auf 20 € pro m² abgekoppelter Fläche erhöht.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

5. Mitteilungen und Anfragen

An dieser Stelle werden weder Mitteilungen noch Anfragen vorgebracht.