Titel Logo
Oberthaler Nachrichten
Ausgabe 47/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 11.09.2025

Sitzungsort:

Bürgersaal, OG, Poststr. 20, 66649 Oberthal

Beginn:

18:00 Uhr

Ende:

18:28 Uhr

Anwesend:

Vorsitzende/r

Herr Björn Gebauer

Mitglieder

Herr Manfred Altmeyer

Herr Timo Backes

Herr Thomas Conradi

Herr Axel Haab

Frau Christin Kelkel

Herr Matthias Maurer

Herr Jochen Müller

Herr Günter Raber

Frau Inken Ruppenthal

Frau Kerstin Scheid

Frau Anneliese Schumacher

Frau Sinaida Schwan

Frau Nina Sefrin

Frau Jennifer Seibert

Herr Joachim Steffen

Herr Timo Treis

Herr Michael von Ehr

Herr Andreas Wita

Herr Heiko Wommer

Herr Uwe Schäfer

Mitunterzeichner/in

Herr Christian Paulus

Herr Christoph Wolf

Entschuldigt:

Mitglieder

Herr Andreas Dewes

Herr Frank Henkes

Herr Christian Molter

Herr Heinz Detlev Puff

Herr Dirk Schäfer

Von der Verwaltung:

Herr Tobias Schön

Herr Stephan Junk

Frau Nadine Stemmler

Frau Marie Dieringer, Praktikantin

Protokollführerin:

Frau Elke Abazi

Gäste:

1 Zuhörer

 — 

Der Bürgermeister, Herr Björn Gebauer, begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass

a)

die Ausschussmitglieder ordnungsgemäß und fristgerecht und unter Mitteilung der Tagesordnung schriftlich eingeladen wurden,

b)

der Sitzungstermin und die Tagesordnung fristgerecht und satzungsgemäß auf der Homepage der Gemeinde sowie im amtlichen Teil der Oberthaler Nachrichten veröffentlicht wurden und

c)

die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

Der Gemeinderat erkennt vorliegende Tagesordnung des öffentlichen Teiles einstimmig an. Sie lautet wie folgt:

1

Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 3/25 über die Sitzung vom 10.07.2025

2

Beschluss zur Billigung Vorentwurf, frühzeitige Beteiligung, Übertragung von Verfahrensschritten im Rahmen der Fortschreibung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" in der Gemeinde Oberthal

3

Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Oberthal

4

Einrichtung eines „Zukunftsbüro66 - Unser Ort im Alter“ sowie Einstellung eines "Koordinators für soziale Teilhabe im Alter“ im Rahmen des Förderprogrammes „Saar66"

5

Mitteilungen und Anfragen

BESCHLÜSSE UND ABSTIMMUNGSERGEBNISSE:

1

Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 3/25 über die Sitzung vom 10.07.2025

Beschluss:

Der öffentliche Teil der Niederschrift wird als richtig anerkannt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

2

Beschluss zur Billigung Vorentwurf, frühzeitige Beteiligung, Übertragung von Verfahrensschritten im Rahmen der Fortschreibung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" in der Gemeinde Oberthal

Vorlage: BV/0936/2025

Der Bürgermeister erörtert, dass über die Einleitung des Verfahrens für die Teiländerung des Flächennutzungsplans „Windenergie“ in der gemeinsamen Sitzung des Bau-, Vergabe-, Grundstücks- und Friedhofsausschusses und allen Ortsräten am 11.02.2025 vorberaten worden sei.

Innerhalb des Rates besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss:

Die Fortschreibung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“, bestehend aus dem Plan sowie der Begründung, die frühzeitige Beteiligung und die Übertragung von Verfahrensschritten wird, wie vorgelegt, beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen, 1 Enthaltung

3

Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Oberthal

Vorlage: BV/0947/2025

Die Geschäftsordnung wurde zuletzt im Dezember 2019 geändert. In diesem Jahr war eine Anpassung bereits für die Sitzung am 10.07. vorgesehen, der Punkt wurde im Ausschuss aufgrund noch bestehenden Beratungsbedarfs abgesetzt, er soll nun behandelt werden. Dazu haben sich die Fraktionen im Vorfeld zu Gesprächen getroffen, eines der Gespräche fand gemeinsam mit Vertretern der Verwaltung statt.

In den Anlagen finden Sie die bisher geltende Geschäftsordnung, den Verwaltungsvorschlag einer Neufassung sowie die „alte“ GO mit sämtlichen Änderungsvermerken.

Die wesentlichen Änderungen sind:

-

Aufnahme der Angehörigen i.S.v. § 27 KSVG

(keine sachliche Änderung sondern lediglich zur Klarstellung)

-

Umbenennung des bisherigen „Bau-, Vergabe- Grundstücks- und Friedhofsausschusses“ in „Ausschuss für Bauen, Wohnen, Umwelt und Friedhof“

-

Umbenennung des bisherigen „Ausschusses für Kultur, Sport, Fremdenverkehr, Natur- und Umweltschutz“ in „Ausschuss für Kultur und Tourismus“

-

Integration der bisherigen Anlage zur Geschäftsordnung in die Geschäftsordnung selbst

(dient der Übersichtlichkeit)

-

Vergaben nicht mehr grundsätzlich im Bauausschuss (daher auch Wegfall des Begriffs “Vergabe“ aus der Bezeichnung des Ausschusses) sondern jeweils im sachlich zuständigen Ausschuss.

(z.B. derzeit müsste streng genommen die Beratung zum Thema Webseite usw. im Hauptausschuss stattfinden und die Vergabe dann im Bauausschuss)

-

Anpassung verschiedener Wertgrenzen an gestiegene Preise für eine effizientere und schnellere Bearbeitung. Gleichzeitig wurden die Grenzen aneinander angeglichen um nicht zu viele unterschiedliche Wertgrenzen zu haben.

Ergänzend führt der Bürgermeister aus, dass die „Vergaben“ künftig nicht mehr grundsätzlich im Bauausschuss behandelt werden sollen, sondern jeweils im sachlich zuständigen Ausschuss.

Dazu sei beim HFPA in Punkt 7. Vergaben von 20.000 € bis 75.000 € und beim Bürgermeister Vergaben bis 20.000 € aufgenommen.

Beim Kulturausschuss seein Vergaben wortgleich und wertgleich aufgenommen worden. Dort sei es in der Vorlage jedoch versäumt worden,, die Zuständigkeit des Bürgermeisters für Vergaben unterhalb der Wertgrenze von 20.000 € festzuschreiben.

Daher sei unter § 7, römisch III, Nr. 6 noch folgender Abschnitt einzufügen:

Folgende Aufgaben sind dem Bürgermeister übertragen:

1.

Vergaben von Lieferungen, Leistungen und Aufträgen bis zu 20.000 € im Einzelfall

Im Ausschuss ergibt sich eine kurze Aussprache. Auf Vorschlag des Ausschussmitgliedes Andras Wita einigt sich der Ausschuss darauf, die Geschäftsordnung um folgenden Passus zu ergänzen:

„Darüber hinaus steht jedem Mitglied des Gemeinderates ein jährlicher Pauschalbetrag in Höhe von 50 € für die Teilnahme an Seminaren und Fortbildungen mit kommunal- oder haushaltsrechtlichen Bezug zu. Bei Mitgliedern, die einer Fraktion i.S.v. § 5 angehören, werden die Pauschalbeträge zu einem Gesamtbudget zusammengefasst. Die Fraktionsgeschäftsführer können über diese Mittel verfügen und haben der Verwaltung die entstandenen Aufwendungen vor Auszahlung einmal jährlich nachzuweisen.

Für die Ermittlung der zur Verfügung stehenden Mittel gilt die Zugehörigkeit zu einer Fraktion am 01. Dezember eines Jahres.

Fraktionslose Mitglieder haben die entstandenen Aufwendungen persönlich nachzuweisen. Die Mittel sind nicht übertragbar.“

Hauptausschuss:

-

Einstellungen Beamte: Klarstellung bis A9 m.D.-{{gt}} Ausschuss, ab A9 g.D.-{{gt}} Gemeinderat

-

Einstellung Beschäftigte: Anpassung an Beamte, bis EG9a (S8b) -{{gt}} Ausschuss

-

Beitritt und Austritt aus Verbänden und Vereinen

alt: 500 €

neu 1.500 €

-

Unbefristete Niederschlagung von Forderungen:

alt: 250 € bis 1.500 €

neu: 1.500 € bis 5.000 €

-

Erlass von Forderungen:

alt: 250 € bis 1.500 €

neu: 1.500 € bis 5.000 €

-

Stundung von kommunalen Abgaben:

alt: 1.500 € bis 5.000 € (bleibt, o.g. Grenzen wurden daran angelehnt)

-

Vergabe von Lieferungen, Leistungen und Aufträgen soweit sachlich zuständig:

alt: Bauausschuss

neu: 20.000 € bis 75.000 € (analog Werksausschuss)

Bauausschuss:

-

An- und Verkauf von Grundstücken

alt: 2.500 € bis 25.000 €

neu 10.000 € bis 50.000 € ohne Nebenkosten

-

Vergabe von Lieferungen, Leistungen und Aufträgen soweit sachlich zuständig:

alt: 5.000 € - 25.000 €

neu: 20.000 € bis 75.000 €

Kulturausschuss:

-

Vergabe von Lieferungen, Leistungen und Aufträgen soweit sachlich zuständig:

alt: Bauausschuss

neu: 20.000 € bis 75.000 €

Bürgermeister:

-

Alt: Einstellung von Praktikanten, Personal in öffentlich geförderten Maßnahmen gem. SGB, Aushilfskräften für Vertretungsfälle und bei erhöhtem Arbeitsanfall im Bauhofbereich

-

Neu: Einstellung von Praktikanten, Werkstudenten, Erziehern in berufspraktischen Jahr, geringfügig Beschäftigten, geförderten Arbeitsmaßnahmen ohne Einschränkung auf SGB, befristetes Personal bis zu einem Jahr oder für Vertretungsfälle

-

Unbefristete Niederschlagung von Forderungen:

alt: bis 250 €

neu: bis 1.500 €

-

Erlass von Forderungen:

alt: bis 250 €

neu: bis 1.500 €

-

Vergabe von Lieferungen, Leistungen und Aufträgen:

alt: bis 5.000 €

neu: bis 20.000 €

-

An- und Verkauf von Grundstücken

alt: bis 2.500 €

neu: bis10.000 €

Beschluss:

Es wird beschlossen, die Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Oberthal unter Einbeziehung folgender Regelung anzunehmen:

„Darüber hinaus steht jedem Mitglied des Gemeinderates ein jährlicher Pauschalbetrag in Höhe von 50 € für die Teilnahme an Seminaren und Fortbildungen mit kommunal- oder haushaltsrechtlichen Bezug zu. Bei Mitgliedern, die einer Fraktion i.S.v. § 5 angehören, werden die Pauschalbeträge zu einem Gesamtbudget zusammengefasst. Die Fraktionsgeschäftsführer können über diese Mittel verfügen und haben der Verwaltung die entstandenen Aufwendungen vor Auszahlung einmal jährlich nachzuweisen.

Für die Ermittlung der zur Verfügung stehenden Mittel gilt die Zugehörigkeit zu einer Fraktion am 01. Dezember eines Jahres.

Fraktionslose Mitglieder haben die entstandenen Aufwendungen persönlich nachzuweisen. Die Mittel sind nicht übertragbar.“

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

4

Einrichtung eines „Zukunftsbüro66 - Unser Ort im Alter“ sowie Einstellung eines "Koordinators für soziale Teilhabe im Alter“ im Rahmen des Förderprogrammes „Saar66"

Vorlage: BV/0945/2025

Der Bürgermeister führt aus, dass die demografische Entwicklung in Deutschland einen deutlichen Anstieg älterer Menschen in der Bevölkerung zeige. In der Gemeinde Oberthal sei es daher von großer Bedeutung, Angebote und Strukturen zu schaffen, die die soziale Teilhabe älterer Menschen förderten. Ziel sei es, ihre Lebensqualität zu verbessern, Vereinsamung zu vermeiden und die Integration in die Gemeinschaft zu stärken. Mit Unterstützung der Förderung Saar 66 soll ein Koordinator für soziale Teilhabe im Alter etabliert werden, der als zentrale Anlaufstelle fungiert und die vielfältigen Bedürfnisse der älteren Bevölkerung adressiert. Die Förderung von Saar66 wird zu 25% von Landesmitteln, 50 % von Bundesmitteln und zu 25 % von den Kommunen finanziert. Über die Personalkosten könnten auch Overhead-, Miet- und Sachkosten des „Koordinator für soziale Teilhabe im Alter“ geltend gemacht werden. Damit könne der tatsächliche anfallende Gemeindeanteil refinanziert werden. Das Projekt sei für 3 Jahre festgeschrieben.

Zielsetzung:

Der Koordinator soll die soziale Integration und Teilhabe älterer Menschen in Oberthal aktiv fördern. Dabei stünden die Verbesserung der Lebensqualität, die Stärkung des sozialen Netzwerks sowie die Unterstützung bei Alltagsfragen im Mittelpunkt. Durch gezielte Angebote und Vernetzung soll eine inklusive Gemeinschaft geschaffen werden, in der sich alle Generationen wohlfühlen und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Aufgaben des Koordinators:

Der Koordinator übernehme eine zentrale Rolle bei der Entwicklung, Organisation und Begleitung von Maßnahmen zur sozialen Teilhabe:

Bedarfsermittlung: Regelmäßige Befragungen und Gespräche mit älteren Menschen, um ihre Wünsche, Bedürfnisse und Barrieren zu erfassen.

Angebotsentwicklung: Planung und Durchführung von Aktivitäten wie Seniorentreffs, Bildungs- und Kreativkursen, Ausflügen, kulturellen Veranstaltungen und Bewegungsangeboten.

Vernetzung: Zusammenarbeit mit Vereinen, Kirchen, sozialen Diensten, Pflegeeinrichtungen, Ehrenamtlichen und anderen Akteuren vor Ort, um ein vielfältiges Angebot zu gewährleisten.

Beratung und Unterstützung: Individuelle Beratung bei Fragen zu Pflege, Gesundheit, rechtlichen Angelegenheiten sowie Unterstützung bei der Organisation von Hilfen im Alltag.

Informationsvermittlung: Verbreitung relevanter Informationen zu Themen wie Vorsorge, Pflege, Gesundheit und Freizeitgestaltung, z. B. durch Flyer, Newsletter oder digitale Plattformen.

Ehrenamtskoordination: Gewinnung und Begleitung von Ehrenamtlichen, die bei der Umsetzung der Angebote mitwirken, sowie die Förderung bürgerschaftlichen Engagements.

Umsetzung

Die praktische Umsetzung erfolge in mehreren Schritten:

Zentrale Anlaufstelle: Einrichtung eines Büros oder in Zukunft eines Treffpunkts, an dem die Bürgerinnen und Bürger Beratung und Informationen zu allen altersrelevanten Themen erhalten.

Regelmäßige Veranstaltungen: Organisation von wöchentlichen oder monatlichen Treffen, um den Austausch zu fördern und Gemeinschaft zu stärken. Organisation von Fahrten und kreativen Projekten.

Digitale Angebote: Nutzung von Online-Plattformen, um auch mobilitätseingeschränkte oder digital affine ältere Menschen zu erreichen. Nutzung von Medien66.

Kooperationen: Zusammenarbeit mit bestehenden Einrichtungen wie Seniorenzentren, Vereinen, Kirchen und sozialen Diensten, um Synergien zu nutzen und Angebote zu erweitern.

Mobilitätsförderung: Entwicklung von Fahrdiensten oder Begleitangeboten, um die Teilnahme an Veranstaltungen zu erleichtern.

Bei der Personalauswahl sei insbesondere wichtig, dass der Koordinator über eine hohe soziale Kompetenz sowie die Fähigkeit, ein Netzwerk in der gesamten Gemeinde und mit allen potentiell beteiligten Personen und Stellen aufzubauen, verfüge. Die Eingruppierung werde letztlich auch von der persönlichen Qualifikation des Bewerbers bzw. der Bewerberin abhängen. Die Kofinanzierung der Maßnahme sei bis zur Entgeltgruppe 9b gewährleistet.

Beschluss:

Es wird beschlossen, an der Fördermaßnahme „Saar66“ mit einer Laufzeit von drei Jahren teilzunehmen, einen Koordinator für soziale Teilhabe im Alter im Rahmen einer Halbtagsstelle befristet für die Dauer der Maßnahme einzustellen, die sonst nötigen Voraussetzungen für eine adäquate Erfüllung der Aufgaben zu schaffen und die nötigen Mittel bereitzustellen.

Ferner wird der Bürgermeister ermächtigt, nach Durchführung der entsprechenden Personalauswahl die Stellenbesetzung nach dem Votum der Auswahlkommission durchzuführen. Die gemeindlichen Gremien werden im Anschluss über die Stellenbesetzung informiert.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

5

Mitteilungen und Anfragen

Thomas Conradi: Herr Conradi bittet um Auskunft über den Umfang, den Erfolg und die Kosten des Sicherheitsdienstes, der die Containerplätze überwacht habe. Der Kämmerer, Herr Schön, führt aus, dass sich der Sicherheitsdienst über jeweils 2 Monate im Herbst und im Sommer ausgestreckt habe. Die Kosten hätten sich auf ca. 1.000,00 €/Monat belaufen. Es habe kein Täter auf frischer Tat ertappt werden können.

Ferner erinnert Herr Conradi an die Vorlage des Leerstand- und Baulückenkatasters, das er vor einiger Zeit erbeten habe. Der Bürgermeister sagt umgehende Erledigung zu.

Uwe Schäfer: Herr Schäfer führt aus, um gute Mitarbeiter zu gewinnen, sei es das Bestreben der SPD-Fraktion, den Dienst bei der Gemeinde attraktiver zu gestalten durch die Schaffung eines Anreiz-, Bonussystems. Dieses gelte es zu erarbeiten. Er lädt alle Ratsmitglieder dazu ein, sich in diesem Punkt durch Ideen und Mitwirken miteinzubringen.

Herr Conradi schlägt in diesem Zusammenhang die Bildung eines Arbeitskreises vor.

Günter Raber: Herr Raber erkundigt sich darüber, ob sich in Oberthal wieder eine Poststelle ansiedele. Der Bürgermeister teilt mit, dass die am Edeka befindliche DHL-Postfachstation derzeit modernisiert und erweitert werde zu einer digitalen Poststation.