Anlässlich eines angemeldeten Aufzuges nach dem Versammlungsgesetz in Form einer Lichterfahrt mit ca. 60 land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen besteht am Samstag den 30.11.24 im Zeitraum zwischen 17:30 Uhr und ca. 20:00 Uhr die im nachfolgenden Plan ersichtliche Verkehrsbeschränkung. Diese gilt jedoch nur so lange, wie die tatsächliche Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche durch den Aufzug erfolgt.
Betroffen ist jeweils nur die Fahrtrichtungsspur, eine Umleitungsregelung besteht nicht.
Die verkehrliche Absicherung erfolgt durch die Polizei.
Für im Einsatz befindliche Fahrzeuge des Rettungsdienstes und der Polizei gilt § 35 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).