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Oberthaler Nachrichten
Ausgabe 50/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Wohnraum gesucht

Der Gemeinde Oberthal ist aufgrund § 1 und 2 Landesaufnahmegesetz i.V. mit § 2 der Saarländischen Aufenthaltsverordnung in der jeweils zurzeit geltenden Fassung dazu verpflichtet, Personen aus der Landesaufnahmestelle unterzubringen.

Die Verteilung erfolgt nach einem speziell dafür erarbeiteten Verteilerschlüssel.

Die Gemeinde Oberthal sucht weiterhin zur Anmietung geeigneten Wohnraum in unterschiedlicher Größe zur Unterbringung von Flüchtlingen und bevorzugt möblierte Wohnungen.

Die Kosten der Unterkunft können im angemessenen Umfang über die Leistungen nach dem SGB übernommen werden.

Wir bitten Interessierte, die privaten Wohnraum zur Verfügung stellen können, sich bei der Gemeindeverwaltung unter 06854/9017-43 oder per Email: viktoriya.schloss@oberthal.de zu melden.