Titel Logo
Oberthaler Nachrichten
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift GR/008/2022 über Sitzung des Gemeinderates am 16.11.2022

Sitzungsort:

Bürgersaal, OG, Poststr. 20, 66649 Oberthal

Beginn:

18:00 Uhr

Ende:

19:00 Uhr

Anwesend:

Mitglieder

Herr Manfred Altmeyer

Herr Timo Backes

Herr Dennis Baumgart

Herr Thomas Conradi

Herr Björn Gebauer

Herr Axel Haab

Herr Frank Henkes

Frau Ingrid Keiper

Frau Christin Kelkel

Herr Matthias Maurer

Herr Dennis Meisberger

Herr Johann Peltzer

Herr Heinz Detlev Puff

Herr Günter Raber

Herr Dirk Schäfer

Herr Gerd Schmidt

Herr Frank Schön

Herr Frank Schröder

Frau Anneliese Schumacher

Herr Bernd Simon

Herr Jona Simon

Herr Michael von Ehr

Herr Andreas Wita

Mitunterzeichner/in

Herr Christian Paulus

Herr Uwe Schäfer

Entschuldigt:

Mitglieder

Herr Jochen Backes

Herr Christoph Wolf

Protokollführerin:

Frau Elke Abazi

Von der Verwaltung:

Frau Nadine Stemmler

Herr Jochen Klemm

Herr Stephan Junk

Herr Tobias Schön

Gäste:

Frau Anna Schmitt, Lebenshilfe, zu Punkt 2 und 3

Herr Peter Meier, Lebenshilfe, zu Punkt 2 und 3

Herr Dr. Werner Backes, WPW, zu Punkt 10

Der Bürgermeister, Herr Stephan Rausch, begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass

a)

die Ratsmitglieder ordnungsgemäß und fristgerecht und Mitteilung der Tagesordnung schriftlich eingeladen wurden,

b)

der Sitzungstermin und die Tagesordnung fristgerecht und satzungsgemäß im amtlichen Teil der Oberthaler Nachrichten veröffentlicht wurden und

c)

die Ratsmitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind.

Tagesordnung

Der Gemeinderat erkennt die Tagesordnung des öffentlichen Teiles einstimmig an. Sie lautet wie folgt:

Öffentlicher Teil

1

Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 7/22 über die Sitzung vom 28.09.2022

2

Vorstellung des Sachberichtes 2021 der sozialraumorientierten Fachberatung der kommunalen KiTas im Landkreis

3

Verlängerung der Förderung des Modellprojektes des Sozialraumorientierten Fachberatung der kommunalen Kindertagesstätten im Landkreis

4

Teiländerung des Flächennutzungsplanes "Solarpark Auf dem Stockertsfeld" in der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Steinberg-Deckenhardt

5

Bebauungsplan "Solarpark Auf dem Stockertsfeld" in der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Steinberg-Deckenhardt

6

Wirtschaftsplan des Entsorgungsverbandes Saar (EVS) für das Jahr 2023

7

Mitteilungen und Anfragen

Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse:

1 Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 7/22 über die Sitzung vom 28.09.2022

Herr Uwe Schäfer beanstandet, dass seine Aussage unter Punkt 4 nicht korrekt wiedergegeben worden sei. Es müsse heißen:

-

Vertreter der Bliestalschule sollten nicht dem Beirat angehören, da sie eine Hemmschwelle zur freien Diskussion darstellten; darüber hinaus sei die Bliestalschule kein integraler Bestandteil des Gemeindelebens.

-

Für die SPD-Fraktion sei es nicht nachvollziehbar, dass ein Vertreter der Pfarreiengemeinschaft sitzen sollte, da ein solcher Vertreter - genau wie die Vertreter beider Schulen - bestimmt werden könnten und keiner Wahl unterliegen.

Beschluss:

Unter Berücksichtigung der erwähnten Korrektur erkennt der Rat den öffentlichen Teil der Niederschrift an.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Ja 24 Enthaltung 1

2

Vorstellung des Sachberichtes 2021 der sozialraumorientierten Fachberatung der kommunalen KiTas im Landkreis

Vorlage: BV/0523/2022

Der Bürgermeister begrüßt zu diesem Punkt die mit der Fachberatung beauftragten Vertreter der Lebenshilfe St. Wendel, Frau Anna Schmitt und Herr Peter Meier. Frau Schmitt stellt den Sachbericht für das Jahr 2021 vor und berichtet über ihre Arbeit in der KiTa Güdesweiler im nun ablaufenden Jahr.

Frau Schmitt erwähnt, dass aufgrund der bekannten personellen Problematik die Ziele in diesem Jahr nicht vollständig hätten erreicht werden können. Schwerpunkt sei in diesem Jahr die Erstellung der konzeptionellen Entwicklung gewesen. Auf Nachfrage durch den Vorsitzenden der SPD-Fraktion führt Frau Schmitt aus, dass beispielsweise ein eigenes Logo, die Präsentation der Kita auf der Homepage sowie die Entwicklung eines Leitbildes auf der Agenda stünden. Das Kita-Team sei an der Entwicklung der Konzeption sehr interessiert.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion bittet um einen detaillierteren Bericht in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Fremdenverkehr, Natur- und Umweltschutz. Der Bürgermeister sagt dies zu.

Abstimmungsergebnis:

zur Kenntnis genommen

3

Verlängerung der Förderung des Modellprojektes des Sozialraumorientierten Fachberatung der kommunalen Kindertagesstätten im Landkreis

Vorlage: BV/0524/2022

Zu diesem Punkt begrüßt der Vorsitzende Frau Anna Schmitt und Herrn Peter Meier von der Lebenshilfe. In der Zeit von 2020 bis 2022 sei die Sozialraumorientierte Fachberatung im Rahmen eines dreijährigen Modellprojektes durch das Sozialministerium kofinanziert worden. Die Fachberatung sei im Rahmen von 2,0 Personalstellen personalisiert, die Kosten für eine Stelle würden übernommen, die zweite Stelle werde von den teilnehmenden Gemeinden finanziert, die ihrerseits wieder 0,5% ihrer Gesamtpersonalkosten beim Ministerium geltend machen könnten.

Die Betreuung der Kreisgemeinden erfolge dabei durch die Lebenshilfe St. Wendel gGmbH sowie durch die idee.on GmbH. Dieser Modellzeitraum laufe nun aus. Das Sozialministerium habe nun die Verlängerung des Modellzeitraumes bis zum 31.12.2023 in Aussicht gestellt.

Nach Abzug dieser Förderung haben die teilnehmenden Gemeinden im Jahr 2023 nur noch einen Anteil von 0,6 Stellen zu finanzieren, bisher seien es 1,0 Stellen gewesen. Auf die Gemeinde Oberthal kämen damit Kosten i.H.v. 3.780 € zu, bisher habe der Kostenanteil der Gemeinde 6.013,86 € betragen..

Von Landesseite bleibe es bei Anerkennung von 0,5% der Personalkosten. Dies entspreche 3.723,34 €. Somit betrage der bei der Gemeinde verbleibende Eigenanteil weniger als 100 €.

Die Fachberatung könne die Verwaltungsseite pädagogisch hervorragend unterstützen, so dass die Fortführung des Projektes seitens der Verwaltung ausdrücklich begrüßt werde.

Herr Peter Meier von der Lebenshilfe St. Wendel gGmbH erläutert noch einmal die Wichtigkeit dieses Projektes. Nach Ablauf des Modellzeitraumes 2023 liege die Finanzierung alleine bei der Kommune.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Dirk Schäfer, bestätigt die Wichtigkeit dieses Themas. Die CDU-Fraktion werde der Verlängerung des Projektes zustimmen.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion führt aus, seine Fraktion stimme der Verlängerung des Modellprojektes bis 31.12.2023 zu. Danach müsse erneut darüber beraten werden, ob das Projekt dauerhaft etabliert werden solle. Der Rat müsse sich dann die Frage stellen, ob sich die Gemeinde die sozialraumorientierte Fachberatung finanziell leisten könne und wenn ja, zu welchem Preis. Er gibt zu bedenken, dass nicht alles, was wünschenswert auch leistbar sei.

Es entstehen Kosten von 3.780 € / Jahr. Diese können praktisch vollständig beim Land geltend gemacht werden. (0,5% der Personalkosten werden als Fachberatung anerkannt).

Beschluss:

Es wird beschlossen, dass sich die Gemeinde Oberthal weiterhin bis vorläufig 31.12.2023 an der Refinanzierung des Modellprojektes beteiligt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

4

Teiländerung des Flächennutzungsplanes "Solarpark Auf dem Stockertsfeld" in der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Steinberg-Deckenhardt

Vorlage: BV/0519/2022

Der Bürgermeister erläutert, dass in letzter Instanz der Gemeinderat in seiner Sitzung am 29.09.2021 die Einleitung des Verfahrens über die Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Auf dem Stockertsfeld“ beschlossen habe. Nachdem alle Untersuchungen abgeschlossen seien, seien nunmehr der dazugehörige Umweltbericht und das Gutachten zum Raumnutzungsverhalten des Rotmilans erstellt worden.

Danach seien im weiteren Genehmigungsverfahren nunmehr die Beschlüsse zur Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen, zur Billigung des Entwurfes, zur öffentlichen Auslegung und zur parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden zu fassen.

Beschluss:

Es wird die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen, zur Billigung des Entwurfes, zur öffentlichen Auslegung und zur parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Auf dem Stockertsfeld“ in der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Steinberg-Deckenhardt, gemäß Anlage beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

5

Bebauungsplan "Solarpark Auf dem Stockertsfeld" in der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Steinberg-Deckenhardt

Vorlage: BV/0520/2022

Der Vorsitzende führt aus, dass in letzter Instanz der Gemeinderat in seiner Sitzung am 21.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Auf dem Stockertsfeld“ beschlossen habe.

Nunmehr seien im weiteren Genehmigungsverfahren die Beschlüsse zur Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen, zur Billigung des Entwurfes, zur öffentlichen Auslegung und zur parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden zu fassen.

Beschluss:

Es wird die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen, zur Billigung des Entwurfes, zur öffentlichen Auslegung und zur parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden für den Bebauungsplan „Solarpark Auf dem Stockertsfeld“ in der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Steinberg-Deckenhardt, gemäß Anlage beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

6

Wirtschaftsplan des Entsorgungsverbandes Saar (EVS) für das Jahr 2023

Vorlage: BV/0522/2022

Der Vorsitzende teilt folgendes mit:

zum Wirtschaftsplan 2023 des EVS

EVS-Abfallwirtschaft

Die Umsatzerlöse sinken gegenüber dem Wirtschaftsplan 2022 um rd. 1,7 Mio. EUR auf 69,8 Mio. EUR, was im Wesentlichen aus den gesunkenen überörtlichen Beiträgen ausgeschiedener Kommunen resultiert, die durch die hohen Stromerlösen der AVA Velsen beeinflusst sind.

Das vom EVS an die EVS ABW GmbH zu leistende Entsorgungsentgelt in Höhe von 34,3 Mio. EUR liegt um 6,9 Mio. EUR unter dem Ansatz im Wirtschaftsplan 2022. Entscheidend hierfür sind gestiegenen Erlöse für gewerbliche Abfälle bei der EVS ABW GmbH und ein stark gesunkenes Entsorgungsentgelt, welches von der EVS ABW GmbH an die AVA Velsen GmbH zu leisten ist.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen steigen aufgrund höherer Belastungen für den Betrieb der Wertstoff-Zentren und den deutlich gestiegenen Baukosten.

Im Ergebnis plant der EVS in der Sparte Abfallwirtschaft einen Jahresüberschuss von 0,9 Mio. EUR.

Das Investitionsprogramm der Sparte Abfallwirtschaft für das Jahr 2023 weist Investitionen in Höhe von rd. 8,4 Mio. EUR brutto aus. Davon entfallen 2,5 Mio. EUR auf die Renovierung der bestehenden Verwaltungsgebäude.

Die 5-jährige Finanzplanung der Abfallwirtschaft wird wesentlich beeinflusst von nachfolgenden Ergebnistreibern:

AVA Velsen (Anzahl der Revisionen / Stromerlöse)

Rekultivierung von Deponien

EVS-Abwasserwirtschaft

Die für den Wirtschaftsplan 2023 relevante Frischwassermenge (Basiswert 2021) sinkt um 2,55%.

Um den Rückgang zu kompensieren und zur Absicherung der bestehenden finanziellen Risiken wird der einheitliche Verbandsbeitrag um 3% von bisher 3,054 EUR pro cbm auf 3,146 EUR pro cbm erhöht. Dies hat zur Folge, dass der einheitliche Verbandsbeitrag im Vergleich zum Vorjahr von 143,0 Mio. EUR auf 143,5 Mio. EUR steigt.

Im Bereich der Aufwendungen steigt der Personalaufwand um 0,4 Mio. EUR oder 1,4 % auf 28,1 Mio. EUR. Der Materialaufwand steigt um 12,6 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahresplan. Kostentreiber ist hauptsächlich der um rd. 11,5 Mio. EUR gestiegene Stromaufwand. Auf Basis der zum Zeitpunkt der Wirtschaftsplanerstellung vorhandenen Erkenntnisse und einer eigenen Preissimulation wurde der Planansatz für Strom als Hauptenergieträger festgelegt. Der Zinsaufwand steigt um 1,8 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr. Das Zinsniveau ist durch den Einfluss des Ukraine-Krieges und anderen wirtschaftlichen Faktoren gestiegen. Eine weitere Erhöhung wird erwartet.

Im Ergebnis plant der EVS in der Sparte Abwasserwirtschaft einen Jahresfehlbetrag von 8,1 Mio. EUR.

Im Investitionsprogramm der Sparte Abwasserwirtschaft für das Jahr 2023 weist der EVS eine Investitionssumme von rd. 83,5 Mio. Euro aus. Diese entfällt mit rd. 63,6 Mio. Euro auf EVS-eigene Bau-Projekte sowie mit 12,2 Mio. Euro auf Projekte Dritter. Weitere 2,1 Mio. Euro entfallen auf allgemeine Maßnahmen. Zusätzliche 5,6 Mio. setzen sich aus den aktivierbaren Eigenleistungen, den Bauzeitzinsen und den Ausgleichszahlungen für Entlastungsanlagen zusammen.

Die 5-jährige Finanzplanung der Abwasserwirtschaft zeigt im Jahr 2024 den Wegfall der Erträge aus der Auflösung von Zuschüssen in den sonstigen betrieblichen Erträgen und beinhaltet die Erhöhung der Abwasserabgabe im Materialaufwand. Weiterhin ist aus Vorsichtsgründen ein anhaltend hohes Energiepreisniveau unterstellt; die Entwicklung ist im Jahr 2023 neu zu bewerten.

zur Festlegung der Abfallgebühren 2023 sowie des einjährigen Kalkulationszeitraums

Anders, als zunächst zu erwarten war, müssen die Abfallgebühren des EVS zum 01.01.2023 nicht erhöht werden.

Wieso bleiben die Abfallgebühren seit 2012 stabil?

  • Weil die Menge der Hausabfälle weitgehend konstant war und dadurch auch die Abfallgebühreneinnahmen.
  • Weil seit 2017 das AHKW Neunkirchen nicht mehr zur Beseitigung der Hausabfälle benötigt wird und so jährliche Ausgaben in Höhe von rund 12 Millionen Euro wegfallen.
  • Weil Eigenkapital aufgebaut werden konnte.

Wieso kann der EVS auch in 2023 auf eine Gebührenerhöhung verzichten?

  • Weil zum Ausgleich etwaiger Jahresfehlbeträge bzw. in vielen Bereichen deutlich gestiegener Kosten zunächst das vorhandene Eigenkapital genutzt werden kann und
  • insbesondere durch die aktuelle Strompreisentwicklung deutlich höhere Erlöse für den von der AVA Velsen ins öffentliche Netz eingespeisten Strom zu verzeichnen sind.

Aufgrund der unsicheren Rahmenbedingungen bezieht sich der EVS-Wirtschaftsplan 2023 - anders als in den Vorjahren -insgesamt nur auf einen einjährigen Kalkulationszeitraum.

zur Festlegung des Einheitlichen Verbandsbeitrags sowie des einjährigen Kalkulationszeitraums

Zum ersten Mal seit zehn Jahren steigt der Einheitliche Verbandsbeitrag

(Gebühr für die Abwasserreinigung in den EVS- Anlagen) zum 01.01.2023 moderat und zwar um 3 Prozent - von 3,054 Euro um 9,2 Cent auf 3,146 Euro pro Kubikmeter verbrauchtem Frischwasser. Bei einem Pro-Kopf-Verbrauch von durchschnittlich 46 Kubikmetern Frischwasser pro Jahr bedeutet das eine Mehrbelastung von 4,18 Euro pro Bürger(in) und Jahr.

Wieso blieb der Einheitliche Verbandsbeitrag so lange stabil?

  • Weil die Menge verbrauchten Frischwassers weitgehend konstant war.
  • Weil das Zinsniveau seit 2012 rückläufig war.
  • Weil der Strombezug durch energetische Optimierungsmaßnahmen der Abwasseranlagen trotz Zuwachs an technischen Kläranlagen konstant gehalten werden konnte.
  • Weil die Anzahl der MitarbeiterInnen in der Sparte Abwasser trotz stetiger Zunahme an Aufgaben weitgehend stabil blieb.
  • Weil Rücklagen „für schlechte Zeiten“ aufgebaut werden konnten.

Warum muss der einheitliche Verbandsbeitrag zum 01.01.2023 steigen?

  • Weil der aktuelle Rückgang der Frischwassermenge kompensiert werden muss.
  • Weil Aufwandssteigerungen - insbesondere bei Strom und Zinsen - sonst zu einem hohen Jahresfehlbetrag führen würden.

Wie gelingt es, die Anhebung des einheitlichen Verbandsbeitrages trotz

dramatischer Kostensteigerungen in allen Bereichen so moderat zu gestalten?

  • Nur ein Drittel der künftig deutlich höher ausfallenden Mehraufwendungen wird durch eine Beitragssteigerung finanziert, zwei Drittel können über Rücklagen abgefedert werden, die wir in den vergangenen Jahren aufgebaut haben.

Aufgrund der unsicheren Rahmenbedingungen bezieht sich der EVS-Wirtschaftsplan 2023 - anders als in den Vorjahren -insgesamt nur auf einen einjährigen Kalkulationszeitraum.

Beschluss:

Der Bürgermeister wird ermächtigt

  1. dem Wirtschaftsplan 2023 des EVS,
  2. der Festlegung der Abfallgebühren 2023 sowie des einjährigen Kalkulationszeitraums und
  3. der Festlegung des Einheitlichen Verbandsbeitrags sowie des einjährigen Kalkulationszeitraums

in der Verbandsversammlung des EVS am 13.12.2022 zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

7

Mitteilungen und Anfragen

An dieser Stelle werden keine Mitteilungen und Anfragen vorgebracht.