| Sitzungsort: | Bürgersaal, OG, Poststr. 20, 66649 Oberthal |
| Beginn: | 18:02 Uhr |
| Ende: | 18:22 Uhr |
Anwesend:
Vorsitzende/r
Herr Björn Gebauer
Mitglieder
Herr Thomas Conradi
Herr Andreas Dewes
Herr Günter Raber
Frau Sinaida Schwan (in Vertretung von Christian Molter)
Frau Inken Ruppenthal (in Vertretung von Heinz Detlev Puff)
Frau Kerstin Scheid (in Vertretung von Uwe Schäfer)
Herr Frank Henkes (in Vertretung von Christoph Wolf)
Mitunterzeichner/in
Herr Axel Haab
Herr Andreas Wita
Entschuldigt:
Mitglieder
Herr Christian Molter
Herr Heinz Detlev Puff
Herr Uwe Schäfer
Herr Christoph Wolf
Protokollführung:
Herr Jochen Klemm
Der Bürgermeister, Herr Björn Gebauer, begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass
| a) | die Ausschussmitglieder ordnungsgemäß und fristgerecht und unter Mitteilung der Tagesordnung schriftlich eingeladen wurden, |
| b) | der Sitzungstermin und die Tagesordnung fristgerecht und satzungsgemäß auf der Homepage der Gemeinde sowie im amtlichen Teil der Oberthaler Nachrichten veröffentlicht wurden und |
| c) | die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind. |
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
Der Ausschuss erkennt vorliegende Tagesordnung des öffentlichen Teiles einstimmig an. Sie lautet wie folgt:
| 1 | Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 8/25 über die Sitzung vom 21.10.2025 |
| 2 | Wirtschaftsplan des Entsorgungsverband Saar (EVS) für das Jahr 2026 |
| 3 | Mitteilungen und Anfragen |
| 1 | Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 8/25 über die Sitzung vom 21.10.2025 |
Beschluss:
Der öffentliche Teil der Niederschrift wird als richtig anerkannt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
| 2 | Wirtschaftsplan des Entsorgungsverband Saar (EVS) für das Jahr 2026 Vorlage: BV/0959/2025 |
Der Wirtschaftsplan 2026 soll in der Verbandsversammlung des EVS am 09.12.2025 beschlossen werden. Der Bürgermeister ist zur Beschlussfassung von den gemeindlichen Gremien zu ermächtigen.
Der Gemeinderat hat die Zuständigkeit dafür am 08.11.2017 an den Haupt-, Finanz- und Personalausschuss übertragen.
Zur näheren Information der Ratsmitglieder fanden am 28. und 29.10. entsprechende Regionalforen statt. Die entsprechenden Einladungen sind Ende August an die Fraktionen versendet worden.
Der Wirtschaftsplan des EVS ist der Vorlage zur Kenntnisnahme beigefügt.
Der EVS macht folgende Ausführungen zum Beschlussvorschlag:
EVS-Abfallwirtschaft
Bereits in der Verbandsversammlung am 10.12.2024 wurde im Rahmen der Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2025 eine Gebührenerhöhung von 3,9% (im Mittel über alle Abfallgefäße) für das Jahr 2026 beschlossen.
Aufwandsseitig ergeben sich im Vergleich zum Vorjahr – mit Ausnahme von inflationsbedingten Kostensteigerungen - keine wesentlichen Veränderungen.
Als Ergebnistreiber in der Sparte Abfall ist grundsätzlich die im Jahr 2024 erstmals eingeführte CO2-Bepreisung von Abfallbrennstoffen gem. Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zu nennen. Für das Jahr 2026 fallen bei einem Zertifikatspreis zwischen 55,00 EUR und 65,00 EUR Mehrkosten gegenüber dem Jahr 2023 von rd. 7,5 Mio. EUR (brutto) an.
Weitere Mehraufwendungen ergeben sich bei den Aufwendungen für das „Einsammeln und Befördern“ sowie bei den Zinsaufwendungen – im Wesentlichen bedingt durch den Bau des neuen BioMasseZentrums am Standort Velsen.
Im Ergebnis plant der EVS in der Sparte Abfallwirtschaft einen Jahresfehlbetrag von rd. - 6,7 Mio. EUR.
Der Jahresfehlbetrag kann handelsrechtlich durch bestehende Gewinnvorträge gedeckt werden. Gebührenrechtlich werden zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages bestehende Gebührenüberdeckungen eingesetzt.
Das Investitionsprogramm der Sparte Abfallwirtschaft für das Jahr 2026 weist Investitionen in Höhe von rd. 6,4 Mio. EUR brutto aus.
Die 5-jährige Finanzplanung der Sparte Abfallwirtschaft zeigt bis zum Jahr 2029 trotz moderater Gebührenerhöhungen in Höhe von 3,9% p.a. in allen dargestellten Jahren der Höhe nach abnehmende Jahresfehlbeträge. Diese können durch bestehende Gebührenüberdeckungen in voller Höhe ausgeglichen werden.
EVS-Abwasserwirtschaft
Im Jahr 2023 erfolgte erstmals seit 2012 eine Erhöhung des einheitlichen Verbandsbeitrages um 3% um die bestehenden finanziellen Risiken (insbesondere infolge des Ukraine-Krieges) sowie den damaligen Rückgang der Frischwassermenge zu kompensieren.
Der Erhöhungspfad wurde auch in den Folgejahren (2024 und 2025) mit jeweils einer Steigerung von 6,8% p.a. vollzogen, um bei deutlich gestiegenen Aufwendungen (insbesondere Energieaufwand, Zinsaufwand), die Tragfähigkeit des Verbandes zu gewährleisten.
Um die weiterhin anfallenden, erhöhten Aufwendungen auch in den Folgejahren tragen zu können, muss der eingeschlagene Erhöhungspfad auch im Wirtschaftsplan 2026 fortgeführt werden. Der einheitliche Verbandsbeitrag erhöht sich auch für das Jahr 2026 von EUR 3,588 um weitere 6,8% auf EUR 3,832 pro Kubikmeter Frischwasser.
Aktuell ist davon auszugehen, dass sich der eingeschlagene Erhöhungspfad ab dem Jahr 2027 deutlich abflacht. So zeigt die 5-jährige Finanzplanung der Abwasserwirtschaft im Wirtschaftsplan 2026 eine weitere stufenweise Erhöhung des einheitlichen Verbandsbeitrags um jeweils 2,5% p.a. für die Jahre 2027 und 2028.
Wesentliche Ergebnistreiber im Wirtschaftsplan 2026 sind weiterhin das hohe Strompreisniveau, vergleichsweise hohe, inflationsbedingte Tarifabschlüsse sowie die allgemeine Preissteigerung vor allem in den Bereichen Unterhaltung und Reparatur.
Im Ergebnis plant der EVS in der Sparte Abwasserwirtschaft einen Jahresüberschuss von rd. 2,2 Mio. EUR.
Im Investitionsprogramm der Sparte Abwasserwirtschaft für das Jahr 2026 weist der EVS eine Investitionssumme von rd. 106,3 Mio. Euro aus. Diese entfällt mit rd. 85,5 Mio. Euro auf EVS-eigene Bau-Projekte sowie mit 11,6 Mio. Euro auf Projekte Dritter. Weitere 1,7 Mio. Euro entfallen auf allgemeine Maßnahmen. Zusätzliche 7,5 Mio. setzen sich aus den aktivierbaren Eigenleistungen, den Bauzeitzinsen und den Ausgleichszahlungen für Entlastungsanlagen zusammen.
Der Einheitliche Verbandsbeitrag (Gebühr für die Abwasserreinigung in den EVS- Anlagen) steigt zum 01.01.2026 (Kalkulationszeitraum: 1 Jahr) um 6,8 Prozent - von 3,588 Euro um 24,4 Cent auf 3,832 Euro pro Kubikmeter verbrauchtem Frischwasser. Bei einem Pro-Kopf-Verbrauch von durchschnittlich 45 Kubikmetern Frischwasser pro Jahr bedeutet das eine Mehrbelastung von 0,915 Euro pro Bürger(in) und Monat.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird ermächtigt
in der Verbandsversammlung des EVS am 09.12.2025 zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
| 3 | Mitteilungen und Anfragen |
Herr Conradi bittet um Überprüfung, ob die aktuelle Software für den Sitzungsdienst kurzfristig auf eine webbasierte Variante umgestellt werden kann. Herr Klemm erklärt, dass dies nicht möglich sei und erläutert die Gründe.
Ferner fragt Herr Conradi nach, wann die neue Packstation der Deutschen. Post AG in Betrieb gehe. Der Bürgermeister läutert, dass diese eigentlich längst in Betrieb sein sollte und dass der Einfluss der Gemeinde hier sehr begrenzt sei. Es habe kürzlich eine Rückmeldung der dt. Post gegeben und mit einer Aufstellung und Inbetriebnahme sei kurzfristig zu rechnen.