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Oberthaler Nachrichten
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Oberthal für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 49 des Gesetzes vom 27. August 2025 (Amtsbl. I S. 854, 863), hat der Gemeinderat am 18.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird festgesetzt:

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf  —  910.640,00 EUR.

§ 3

Dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf  —  783.000,00 EUR

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf  —  6.000.000,00 EUR.

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf  —  2.151.250,00 EUR.

§ 6

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 18.12.2025 beschlossene Stellenplan.

Oberthal, den 18.12.2025
gez. Björn Gebauer, Bürgermeister

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Oberthal genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 KSVG

1.

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

und

2.

den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

St. Ingbert, 30.01.2026
gez. Dominique Grape

Öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes

Gem. § 86 Abs. 4 KSVG wird der Haushaltsplan der Gemeinde Oberthal für das Haushaltsjahr 2026 in der Zeit von Montag, 16.02.2026 bis einschließlich Dienstag, 24.02.2026 öffentlich ausgelegt.

Er kann während der Öffnungszeiten des Rathauses, Montag bis Freitag von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr sowie von 13.30 Uhr – 15.30 Uhr im Rathaus, Poststraße 20, 66649 Oberthal, Zimmer 12, eingesehen werden.

Oberthal, 05.02.2026
Björn Gebauer
Bürgermeister