Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 49 des Gesetzes vom 27. August 2025 (Amtsbl. I S. 854, 863), hat der Gemeinderat am 18.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird festgesetzt: | |
| 1. im Ergebnishaushalt mit | |
| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 14.171.200,00 EUR |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 16.322.450,00 EUR |
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -2.151.250,00 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt mit | |
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.351.430,00 EUR |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.262.070,00 EUR |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -910.640,00 EUR |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.557.250,00 EUR |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 517.500,00 EUR |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.039.750,00 EUR |
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf — 910.640,00 EUR.
Dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf — 783.000,00 EUR
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf — 6.000.000,00 EUR.
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf — 2.151.250,00 EUR.
| Die Hebesätze für Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: | ||
| 1. | Grundsteuer | |
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 300 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 370 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 415 v.H. |
Es gilt der vom Gemeinderat am 18.12.2025 beschlossene Stellenplan.
Genehmigung
| Im Rahmen der Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Oberthal genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 KSVG | ||
| 1. | den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von | 671.400,- € |
| und | ||
| 2. | den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von | 910.640,- € |
Öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes
Gem. § 86 Abs. 4 KSVG wird der Haushaltsplan der Gemeinde Oberthal für das Haushaltsjahr 2026 in der Zeit von Montag, 16.02.2026 bis einschließlich Dienstag, 24.02.2026 öffentlich ausgelegt.
Er kann während der Öffnungszeiten des Rathauses, Montag bis Freitag von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr sowie von 13.30 Uhr – 15.30 Uhr im Rathaus, Poststraße 20, 66649 Oberthal, Zimmer 12, eingesehen werden.