zur kostenlosen Entsorgung von Grabsteinen und Einfassungen im Rahmen der diesjährigen Einebnung von Gräbern auf den Friedhöfen der Gemeinde Oberthal
Wie bereits mehrfach veröffentlicht, werden auf den Friedhöfen in Gronig, Güdesweiler, Oberthal und Steinberg-Deckenhardt folgende Gräber eingeebnet:
| - | Urnen- und Erdgräber, bei denen die Ruhefrist 30 Jahre betragen hat und diese im Jahr 2022 abgelaufen war (Bestattung 1992), |
| - | Erdgräber, bei denen die Ruhefrist 25 Jahre betragen hat und diese im Jahr 2022 abgelaufen war (Bestattung zwischen dem 01.01.1997 und 31.12.1997) |
| - | Urnengräber, bei denen die Ruhefrist 20 Jahre betragen hat und diese im Jahr 2022 abgelaufen war (Bestattung 2002). |
Der Bevölkerung wird wie in den vergangenen Jahren angeboten, zur kostenlosen Entsorgung der Grabsteine und Einfassungen den Anhänger des Gemeinde-Bauhofes zu verwenden. Dieser steht vorerst an folgenden Terminen (jeweils freitags ab 14.30 Uhr) auf den Friedhöfen zur Verfügung:
1. Friedhof Güdesweiler:
| Freitag, den | 10.03. | bis | Samstag, den | 11.03.2023 |
2. Friedhof Steinberg-D.:
| Freitag, den | 17.03. | bis | Samstag, den | 18.03.2023 |
3. Friedhof Oberthal:
| Freitag, den | 24.03. | bis | Samstag, den | 25.03.2023 |
4. Friedhof Gronig:
| Freitag, den | 31.03. | bis | Samstag, den | 01.04.2023 |
Je nach Bedarf, steht der Anhänger auch an einem weiteren Wochenende bereit.
Die jeweiligen Termine hierzu werden dann rechtzeitig an gleicher Stelle veröffentlicht.
Sofern die Gräber bis zum 31.05.2023 nicht abgeräumt bzw. eingeebnet wurden, erfolgt die Einebnung durch die Gemeinde. Für die entstandenen Kosten wird gem. § 1 und 21 der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Oberthal eine festgelegte Gebühr von den Verantwortlichen erhoben.