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Oberthaler Nachrichten
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Einebnung von Gräbern auf den Friedhöfen in Gronig, Güdesweiler, Oberthal und Steinberg-Deckenhardt

Auf den Friedhöfen in Gronig, Güdesweiler, Oberthal und Steinberg-Deckenhardt werden in diesem Jahr folgende Gräber eingeebnet:

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Urnen- und Erdgräber, bei denen die Ruhefrist 30 Jahre betragen hat und diese im Jahr 2023 abgelaufen war (Bestattung 1993),

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Erdgräber, bei denen die Ruhefrist 25 Jahre betragen hat und diese im Jahr 2023 abgelaufen war (Bestattung zwischen dem 01.01.1998 und 31.12.1998)

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Urnengräber, bei denen die Ruhefrist 20 Jahre betragen hat und diese im Jahr 2023 abgelaufen war (Bestattung 2003).

Die Nutzungsberechtigten werden gebeten, die Gräber innerhalb 3 Monaten abzuräumen (spätestens bis 31.05.2024).

Nach Fristablauf erfolgt die Einebnung durch die Gemeinde. Die hierbei entstehenden Kosten in Höhe von 100,00 € pro Einebnung werden dann den Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.

Grabmale, die nach dieser Frist nicht abgeräumt sind, werden von der Gemeinde entsorgt.

Zur kostenlosen Entsorgung der Grabsteine und Einfassungen wird für die Nutzungs-berechtigten, wie bereits in den vergangenen Jahren, ein Anhänger des Gemeinde-Bauhofes zur Verfügung stehen.

Die genauen Termine werden noch an gleicher Stelle bekanntgegeben.

Achtung wichtiger Hinweis!

Bei den Rasengrabstätten, bei denen die Ruhefrist im Jahr 2023 abgelaufen war (Bestattung 1998) erfolgt die Einebnung automatisch und kostenlos durch die Gemeinde.

Die Nutzungsberechtigten der Rasengrabstätten haben jedoch die Möglichkeit die Grabmale (Gedenk- und Schrifttafeln) zu übernehmen und sie innerhalb von 3 Monaten (spätestens bis 31.05.2024) selbst zu entfernen. Ansonsten werden dann auch diese Grabmale von der Gemeinde entsorgt.

Oberthal, 20.02.2024
gez.
Stephan Rausch
Bürgermeister