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Oberthaler Nachrichten
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über Sitzung des Gemeinderates am 18.12.2025

Sitzungsort:

Bürgersaal, OG, Poststr. 20, 66649 Oberthal

Beginn:

18:00 Uhr

Ende:

20:17 Uhr

Anwesend:

Mitglieder

Herr Manfred Altmeyer

Herr Thomas Conradi

Herr Andreas Dewes

Herr Axel Haab

Herr Frank Henkes

Frau Christin Kelkel

Herr Matthias Maurer

Herr Christian Molter

Herr Jochen Müller

Herr Müller nimmt ab 18:05 Uhr (Punkt 2) an der Sitzung teil.

Herr Christian Paulus

Herr Heinz Detlev Puff

Herr Günter Raber

Frau Anneliese Schumacher

Frau Nina Sefrin

Frau Jennifer Seibert

Herr Joachim Steffen

Herr Timo Treis

Herr Andreas Wita

Herr Christoph Wolf

Herr Heiko Wommer

Mitunterzeichner/in

Frau Kerstin Scheid

Herr Dirk Schäfer

Beigeordnete

Herr Uwe Schäfer

Entschuldigt:

Mitglieder

Herr Timo Backes

Frau Inken Ruppenthal

Frau Sinaida Schwan

Gäste:

Frau Schneider, Saarbücker Zeitung

Frau Lösing und Herr Koch, LEG Kommunal, zu Punkt 2

Herr Jakobs, Fa. Greenventory, zu Punkt 3

Von der Verwaltung:

Herr Junk, Herr Klemm, Herr Schön, Frau Stemmler, Frau Raber

Protokollführerin:

Frau Elke Abazi

Der Bürgermeister, Herr Björn Gebauer, begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass

a)

die Ratsmitglieder ordnungsgemäß und fristgerecht und unter Mitteilung der Tagesordnung schriftlich eingeladen wurden,

b)

der Sitzungstermin und die Tagesordnung fristgerecht und satzungsgemäß auf der Homepage der Gemeinde sowie im amtlichen Teil der Oberthaler Nachrichten veröffentlicht wurden und

c)

die Ratsmitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind.

Tagesordnung

Die Tagesordnung des öffentlichen Teiles wird vom Gemeinderat in der vorliegenden Fassung einstimmig anerkannt. Sie lautet wie folgt:

Öffentlicher Teil

1

Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 5/25 über die Sitzung vom 13.11.2025

2

Projektvorbereitung für die Umsetzung geplanter Maßnahmen im Bereich "Bliestal-Campus" in Oberthal

3

Vorstellung der kommunalen Wärmeplanung

4

Forstwirtschaftsplan 2026

5

Wirtschaftsplan 2026 des Abwasserwerks der Gemeinde Oberthal

6

Änderung der Abwassergebührenhöhensatzung zum 01.01.2026

7

Wirtschaftsplan 2026 des Feuerwehrzweckverbandes St. Wendeler Land

8

Stellenplan 2026

9

Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2026

10

Investitionsprogramm 2025 - 2029

11

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2026

12

Übertragung von Auszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2024 in das Haushaltsjahr 2025

13

Antrag des Ortsrates Steinberg-Deckenhardt zum Umbau der Tennisanlage in eine Multisportanlage am Sportplatzgelände des SV Steinberg-Deckenhardt

14

Antrag des Tennisvereins Oberthal auf Förderung im Rahmen der "Sportmilliarde des Bundes" zur Modernisierung der Tennisanlagen und Herstellung eines Multifunktionsfeldes

15

Mitteilungen und Anfragen

Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse:

1

Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 5/25 über die Sitzung vom 13.11.2025

Herr Altmeyer erklärt, unter Punkt 2 der Tagesordnung sei die Haltung der CDU-Fraktion zum Kreishaushalt nicht eindeutig dargestellt. In diesem Rahmen habe Herr Timo Backes deutlich gemacht, dass es der SPD-Fraktion selbstverständlich freistehe, eine eigene Stellungnahme zum Kreishaushalt abzugeben und diese auch entsprechend zu vertreten. Für die CDU-Fraktion gelte jedoch, dass der vorgelegte Kreishaushalt nicht aktiv mitgetragen und kommentiert, sondern lediglich zur Kenntnis genommen werde. Diese Haltung sei bewusst gewählt und entspreche der klaren Position der CDU-Fraktion, wie sie auch in der genannten Sitzung zum Ausdruck gebracht worden sei.

Eine inhaltliche Unterstützung der von der SPD-Fraktion formulierten Stellungnahme erfolge daher nicht. Etwaige anderslautende Interpretationen entsprechen nicht der Auffassung der CDU-Fraktion.

Beschluss:

Unter Berücksichtigung der von Herrn Altmeyer vorgebrachten Korrektur wird der öffentliche Teil der Niederschrift anerkannt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

2

Projektvorbereitung für die Umsetzung geplanter Maßnahmen im Bereich "Bliestal-Campus" in Oberthal

Vorlage: BV/0992/2025

Zu diesem Punkt begrüßt der Bürgermeister Frau Lösing und Herrn Koch von der LEG Kommunal.

Der Bürgermeister führt aus, zur Bündelung sämtlicher Entwicklungsüberlegungen und zur Schaffung eines integrierten Pilotprojekts sei die LEG Kommunal, Saarbrücken, mit der weiteren Projektvorbereitung beauftragt worden; die wesentlichen Leistungen der LEG Kommunal seien wie folgt:

Identifikation des Gesamtrahmens aller Teilprojekte (Neubau Halle, Erschließung, Neubau Kita, Nahwärmeversorgung)

Zusammenstellung aller Entwicklungswünsche und Rahmenvorgaben der Gemeinde

Sichtung, Zusammenführung und Bewertung sämtlicher vorliegender Informationen

Abstimmung und Koordination mit den externen Fachbüros

Identifikation der einzelnen Teilprojekte, deren Abhängigkeiten sowie der aktuellen Bearbeitungsstände

Prüfung verfügbarer Förderprogramme

Fördermittelbeantragung obliegt der Gemeinde, die LEG steht beratend zur Seite und begleitet den Prozess

Erstellung einer übergreifenden Projektstruktur und Zeitplanung

Ergebnisvorstellung der Gesamtprojektstruktur mit Handlungsempfehlungen und Ausblick zur künftigen Entwicklung

Durch die Bündelung der Maßnahmen und die übergreifende Projektsteuerung könnten Doppelstrukturen vermieden, effiziente Abläufe geschaffen und potenzielle Fördermittel optimal ausgeschöpft werden.

Im Anschluss erläutern Frau Lösing und Herr Koch die einzelnen Leistungen derr LEG Kommunal.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, der weiteren Herangehensweise zur angestrebten Entwicklung eines Pilotprojektes im Plangebiet „Bliestal-Campus“ wie dargestellt zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

3

Vorstellung der kommunalen Wärmeplanung

Vorlage: BV/0991/2025

Der Bürgermeister erläutert, um einen Beitrag zum Erreichen der Zielvorgaben des Bundes (Netto-Treibhausneutralität bis 2045) als auch des Landes leisten zu können, sei es erforderlich, dass die Potenziale für eine moderne und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung für die Gemeinde Oberthal aufgezeigt und erhoben werden.

Durch die kommunale Wärmeplanung soll eine konkrete Planungs- und Entscheidungsgrundlage erarbeitet werden, wie in den einzelnen Ortsteilen langfristig eine Dekarbonisierung der Wärmeversorgung erreicht werden könne – dies bedeute, dass die Erzeugung von Wärme für Heizung, Warmwasser und oft auch industrielle Prozesse, so umgestellt werden, dass keine oder deutlich weniger CO2-Emissionen entstehen.

Ziel der kommunalen Wärmeplanung soll es sein, die Planungssicherheit für alle öffentlichen und privaten Investitionen zu erhöhen, die sich direkt oder indirekt auf die Wärmeversorgung vor Ort auswirken. Die Wärmeplanung soll den Akteuren verbindlich Orientierung geben, in welchem Teil des Gemeindegebietes vorrangig welche Art der Wärmeversorgung (leitungsgebunden oder dezentral), ggfs. basierend auf welchen klimaneutralen Energieträgern) eingesetzt werden soll. Sie soll aufzeigen, wie die Wärmewende möglichst kosteneffizient und wirtschaftlich sinnvoll umzusetzen ist. Sie soll die unterschiedlichen Bedürfnisse und Herausforderungen vor Ort betrachten und diese zugleich zu einem effizienten und klimaziel-kompatiblen Gesamtbild zusammenbringen. Über die Organisation einer kommunalen Wärmeplanung hinausgehend sind Vorüberlegungen bzw. Prozesse zur Reduzierung des Wärmebedarfs und zur gemeinsamen Erschließung von großen erneuerbaren Wärme- und unvermeidlichen Abwärmequellen oder zur Realisierung eines gemeinsamen Wärmeverbundes anzustellen.

Mit dem kommunalen Energie-Effizienznetzwerk im Landkreis St Wendel bestehe seit dem Jahr 2018 eine interkommunale Netzwerkarbeit, dem die Gemeinden Oberthal, Freisen, Marpingen, Namborn, Nohfelden und Nonnweiler angehören, um über die Kommunalrichtlinie die entsprechenden Fördermittel zu akquirieren. Nach öffentlicher Ausschreibung sei greenventory GmbH, Freiburg, der Auftrag zur Erstellung der Kommunalen Wärmeleitplanung zur Erreichung der Zielvorstellung erteilt worden.

Anschließend trägt Herr Johannes Jacobs von Greenventory per Videokonferenz den Abschlussbericht zur Wärmeplanung vor.

Die anfallenden Kosten für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung werden durch die zu erwartenden Einnahmen der Bundesfördermittel gedeckt.

Beschluss:

Der Abschlussbericht zur kommunalen Wärmeplanung Oberthal wird zur Kenntnis genommen und soll als Planungs- und Entscheidungsgrundlage bei künftigen Projekten zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung der Gemeinde Oberthal Berücksichtigung finden.

Abstimmungsergebnis:

zur Kenntnis genommen

4

Forstwirtschaftsplan 2026

Vorlage: BV/0997/2025

Der Vorsitzende erklärt, der Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2026 sei durch den Revierförster, Herrn Marco Bommer, erstellt worden.

Der Forstwirtschaftsplan 2026 habe folgendes Ergebnis:

Aufwand

134.407 €

Einnahmen

97.490 €

-36.917 €

Bundesförderung

+40.000 €

Revierergebnis

+ 3.683 €

Beschluss:

Der Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2026 wird, wie dargestellt, verabschiedet.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

5

Wirtschaftsplan 2026 des Abwasserwerks der Gemeinde Oberthal

Vorlage: BV/0995/2025

Der Bürgermeister erläutert, der Wirtschaftsplan und der Investitionsplan für das kommende Jahr seien in Abstimmung mit der technischen Betriebsführung bei der WVW erstellt worden.

Im Erfolgsplan werde mit einem Jahresgewinn von 41.147 € gerechnet. Aufgrund der Differenz zwischen kalkulatorischer und tatsächlicher Abschreibung im Jahr 2024 in Höhe von voraussichtlich 21.608 € werde vorgeschlagen, den Gewinn zum Teil von 21.608 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Der Rest in Höhe von 19.539 € werde auf neue Rechnung vorgetragen. Der Vermögensplan sei wie vorgeschrieben ausgeglichen.

Investiert würden insgesamt 465.000,00 €. Größte Projekte seien die Sanierung des Mischwasserkanals rückwärtig der Namborner Straße/Weierwaldstraße/Gartenstraße in Güdesweiler, die Sanierung des Mischwasserkanals rückwärtig der Straße „Zur Baumschule“ und die Erneuerung der Hausanschlüsse in der Weierwaldstraße.

Die Ausgaben des Vermögensplans müssten größtenteils durch Darlehen abgedeckt werden. Hier sei die Aufnahme von Krediten in Höhe von 603.029,00 € geplant.

Beschluss:

Der Wirtschaftsplan 2026 und das Investitionsprogramm 2025 – 2029 werden, wie vorgelegt, beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

6

Änderung der Abwassergebührenhöhensatzung zum 01.01.2026

Vorlage: BV/0996/2025

Der Vorsitzende führt aus, mit Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zum 01.01.2017 sei die Schmutzwassergebühr auf 3,50 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,55 €/m² festgesetzt worden. Zum Jahr 2021 seien die Gebühren angehoben worden auf 3,55 €/m³ Schmutzwasser und 0,60 €/m² Niederschlagswasser. Nachdem die Gebühren dann trotz immenser Kostensteigerungen insbesondere seit Beginn des Ukraine-Kriegs wieder einige Jahre nicht angehoben worden seien, seien sie zum Jahr 2025 angehoben worden auf 4,20 €/m³ Schmutzwasser und 0,70 €/m² Niederschlagswasser.

Nach § 6 (1) des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll das Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der öffentlichen Einrichtung in der Regel decken, jedoch nicht übersteigen (Kostenüberdeckung). Nach § 6 (2) S. 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Kalkulationszeitraums ergeben, innerhalb von 5 Jahren ausgeglichen werden, Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

Aufgrund von vielfältigen Kostensteigerungen (EVS-Beitrag, Kanalbaukosten, Lohnsteigerungen, Versicherungsbeiträge, Energiekosten, Darlehenszinsen) müssten die Abwassergebühren erneut angehoben werden. Besonders stark schlage sich hier, wie im Vorjahr, der EVS-Beitrag nieder, der im kommenden Jahr erneut steigen werde von bisher 732.325 € auf künftig 798.443 € und somit bei der Schmutzwassergebühr schon 0,23 € Steigerung bedinge.

Aufgrund der vorliegenden Gebührenkalkulation soll die Schmutzwassergebühr auf 4,55 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,80 €/m² angehoben werden.

Hierzu sei eine Änderung der Abwassergebührenhöhensatzung erforderlich.

Beschluss:

Die vorliegende Änderungssatzung der Abwassergebührenhöhensatzung wird zum 01.01.2026 beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

7

Wirtschaftsplan 2026 des Feuerwehrzweckverbandes St. Wendeler Land

Vorlage: BV/1002/2025

Der Bürgermeister erläutert, dass nach §§ 10 und 145 des Kommunalselbstverwaltungsgesetztes (KSVG) sich die Gemeinden Freisen, Marpingen, Namborn, Nohfelden, Nonnweiler, Oberthal und Tholey, die Kreisstadt St. Wendel und der Landkreis St. Wendel zum „Feuerwehrzweckverband St. Wendeler Land“ zusammengeschlossen haben. Am 22. Februar 2024 habe die Gründungssitzung des Feuerwehrzweckverbandes St. Wendeler Land stattgefunden.

Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen gelten die Vorschriften des II. Teils der Eigenbetriebsverordnung. Zu Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres stelle der Zweckverband einen Wirtschaftsplan auf. Zum Schluss des Wirtschaftsjahres sei ein Jahresabschluss aufzustellen. Im Wirtschaftsplan werden die geplanten Erträge und Aufwendungen in einem Erfolgsplan dargestellt. Der Wirtschaftsplan enthalte zudem für alle geplanten Investitionen einen Vermögensplan, sowie eine fünfjährige Finanzplanung. Der Zweckverband finanziere sich über eine Verbandsumlage und sonstige Einnahmen. Die Verbandsumlage werde gemäß § 12 Abs. 1 der Verbandssatzung für die einzelnen Verbandsmitglieder ermittelt.

In der letzten Arbeitssitzung hat die Verbandsversammlung des Feuerwehrzweckverbandes St. Wendeler Land einstimmig beschlossen, den Wirtschaftsplan 2026 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung den Verbandsmitgliedern zur Zustimmung vorzulegen.

2025 wurde beschlossen, den Beschluss über den Wirtschaftsplan dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss zu übertragen. Die Vorlage des Entwurfs erfolgte nun aber so spät, dass eine Behandlung im Gemeinderat unumgänglich gewesen ist.

Beschluss:

Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, dem als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2026 des Feuerwehrzweckverbandes St. Wendeler Land für das Wirtschaftsjahr 2026 zuzustimmen

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

8

Stellenplan 2026

Vorlage: BV/0984/2025

Der Stellenplan ist gemäß § 85 Abs. 2 Satz 2 KSVG Bestandteil des Haushaltsplans. Er soll gemäß § 79 Abs. 1 Satz 4 KSVG gleichzeitig mit der Haushaltssatzung beschlossen werden.

Ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Veränderungen im Stellenplan 2026 liegen den Ratsmitgliedern vor.

Die Personalaufwendungen (Zeile 11) betragen im Haushaltsplan 2026 4.371.900 €.

Gegenüber der Planung 2025 (3.990.500 €) entspricht das einer Steigerung von 381.400 € bzw. 9,5%

Beschluss:

Dem Stellenplan 2026 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

9

Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2026

Vorlage: BV/0981/2025

Der Bürgermeister führt aus, dass die Realsteuerhebesätze aktuell wie folgt betragen:

Grundsteuer A:

300 v. H.

Grundsteuer B:

360. v. H.

Gewerbesteuer:

415 v. H.

Im Haushaltsplan 2019 seien bereits jährliche Anpassungen bei der Grundsteuer in Höhe von 10 v. H. und bei der Gewerbesteuer in Höhe von 5 v. H. pro Jahr vorgesehen. Im Hinblick auf die damals noch nicht absehbaren Änderungen bei der Grundsteuerreform im Jahre 2019 verständigte sich der damalige Gemeinderat darauf, die Hebesätze bis zur Einführung der Grundsteuerreform nicht anzupassen. Bis zu diesem Jahr seien die Hebesätze regelmäßig angepasst und somit das Grundsteueraufkommen erhöht (Hebesatz Grundsteuer B 2014: 290 v.H.) worden.

Jedoch seien seit dem Jahr 2019 auch die Aufwendungen der Gemeinde von 10.986.650 € auf 16.110.550 € gestiegen. In den Jahren 2019 – 2022 habe die Steigerung durch andere Bedingungen aufgefangen werden können, jedoch sei dies seit dem Jahr 2023 nicht mehr möglich. Hierfür gebe es vielfältige Gründe (z.B. Zinsniveau, Energiekosten, Inflation, Kreisumlage, Tarifabschlüsse).

Von einer Genehmigungsfähigkeit des Haushaltsplanes sei auszugehen. Dies sei jedoch nur der Entscheidung des Kommunalen Sanierungsrates vom 09.07.2024 geschuldet, der eine außergewöhnliche Notsituation nach § 8 Abs. 5 SPaktG für die Jahre 2024 bis 2027 festgestellt hatte. Dies bedeute, dass in diesen 4 Jahren strukturelle Fehlbeträge zugelassen werden. Für diese Jahre werde der Gemeinde Oberthal ein struktureller Fehlbetrag in Höhe von – 723.000 € gewährt. Dies könne aber nach derzeitiger Planung ab dem Jahr 2027 schon nicht mehr eingehalten werden, was weitere Einsparungen und Einnahmeanpassungen nach sich ziehen werde.

Daher werde seitens der Verwaltung vorgeschlagen ab dem Jahr 2026 eine schrittweise Hebesatzanpassung bei der Grundsteuer B von + 5 v.H. zu beschließen. Dies würde bei der Grundsteuer B Mehreinnahmen von 8.700 € in 2026 bedeuten. Diese verteilten sich auf viele Eigentümer und führen zu einer überschaubaren Mehrbelastung. Da die Grundsteuer nicht Konjunkturabhängig sei, ermögliche diese eine verlässliche Einnahmeplanung.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Dirk Schäfer, habe bereits in der Sitzung des Hauptausschusses am 10.12.2025 vorgeschlagen, die Grundsteuer B statt + 5 v. H. auf + 10 v. H. zu erhöhen. Die SPD-Fraktion hatte seinerzeit erklärt, über diesen Vorschlag nachzudenken.

Herr Uwe Schäfer, SPD-Fraktion, teilt mit, dass auch seine Fraktion sich für eine 10 %ige Erhöhung ausspreche,

Beschluss:

Der im Entwurf beigefügten Realsteuerhebesatzung wird zugestimmt

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

10

Investitionsprogramm 2025 - 2029

Vorlage: BV/0982/2025

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die wesentlichen Aussagen zum Investitionsprogramm seien im Vorbericht zum Haushaltsplan unter der Pos. 3.1.3. zu finden seien.

Beschluss:

Dem Investitionsprogramm für die Jahre 2025 – 2029 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

11

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2026

Vorlage: BV/0983/2025

Der Bürgermeister führt aus, dass laut § 85 Abs. 1 KSVG der Haushaltsplan Teil der Haushaltssatzung sei. Der Stellenplan sei gemäß 82 Abs. 2 KSVG wiederum Bestandteil des Haushaltsplanes. Daneben sei das Investitionsprogramm gemäß § 90 Abs. 2 S.2 KSVG vom Gemeinderat zu beschließen.

Der Stellenplan und das Investitionsprogramm seien in einem eigenen Tagesordnungspunkt zu behandeln..

Mit Inkrafttreten des Saarlandpaktes seien die Vorgaben zum doppischen Haushaltsausgleich sowie zur Erstellung eines Haushaltssanierungsplanes oder eines Sanierungshaushaltes außer Kraft gesetzt worden.

Der beigefügte Vorbericht enthalte die wesentlichen Rahmenaussagen zum Haushaltsplan 2026 einschließlich einiger Angaben zum Saarlandpakt.

Der Vorsitzende erteilt das Wort an den Kämmerer, Herrn Tobias Schön, der den Ratsmitgliedern detaillierte Informationen zum Haushalt gibt.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Herr Uwe Schäfer, gibt folgende Stellungahme zum Haushalt 2026 ab:

„Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren,

lassen Sie mich mit einem Dank an die Verwaltung beginnen. In Zeiten klammer Kassen ist es zwar nicht vergnügungssteuerpflichtig, den Haushaltsentwurf zu erstellen, wohl aber notwendig. Im Vorfeld haben wir schon gemeinsam die Eckpunkte besprochen, die uns der Kämmerer vorgestellt hat. Lieber Tobias, vielen Dank. Gute Arbeit!

Das war jetzt dieselbe Einleitung wie bei meiner Haushaltsrede letztes Jahr, aber das ist schon in Ordnung. Es ist derselbe Kämmerer und wir sind in derselben Situation wie letztes Jahr. Nun, nicht ganz. Es ist noch ein wenig schlimmer geworden.

Lassen Sie mich anhand eines Beispiels aus dem täglichen Leben den kommunalen Irrsinn verdeutlichen. Ich war neulich mit meiner Frau einen Kaffee trinken. Als wir gegangen sind, habe ich spaßeshalber den Kellner gefragt: „Kostet das etwas?“ Der Kellner bejahte und ich fragte weiter: „Ja und wer zahlt das jetzt?“ Bevor meine Frau meine geistigen Fähigkeiten in Frage stellen konnte, sagte der Kellner: „Na, Sie natürlich. Sie haben ihn ja auch bestellt. Wer bestellt, bezahlt.“ Guter Mann. Hat das Konnexitätsprinzip verstanden. Ich meinte, er solle sich unbedingt um einen Platz in der Spitzenpolitik bewerben. Dort brauche man Leute wie ihn. Er war dann sichtlich verdattert und entgegnete, das gehe nicht. Er jobbe nur und habe noch keinen Abschluss. Ich wollte ihn noch darauf hinweisen, dass das im Politikbetrieb überhaupt kein Hindernis darstellt, sah aber meine Frau an und ließ es dann lieber. Aber im Ernst: Das Rekorddefizit von 30 Milliarden Euro, das die Kommunen 2025 aufgehäuft haben, kommt nicht von ungefähr. Die Gründe sind bekannt. Anders als im Café bestellt der eine und der andere zahlt. Ein kleines bisschen wirft dann der eine noch als Beitrag zur Rechnung hin. Das reicht aber hinten und vorne nicht. Es ist übrigens ja nicht so, dass hier nur der Bund schuld wäre. Im Bundesrat bestimmen die Länder mit, auch im Namen der Kommunen, für die sie zuständig sind. Es folgt ein Hauen und Stechen, Förderprogramme werden aufgelegt. Da freuen sich zumeist die finanzstarken Kommunen – sie können sich ja den Eigenanteil leisten – und die Schieflage verfestigt sich noch.

Wir haben neulich bei der Stellungnahme zum Kreishaushalt bereits ausführlich über das System debattiert, das uns letzten Endes die Luft zum Atmen nimmt und die kommunale Selbstverwaltung eigentlich ad absurdum führt. Lassen Sie mich mit einem Beispiel stellvertretend illustrieren, wie die Mittel knapp wurden: Nehmen wir die Kosten für die Kinderbetreuung. Sicher, da hatten wir in Deutschland enormen Nachholbedarf. Gerade da ist aufgrund der politischen Wünsche viel passiert und ausgebaut worden. Die kommunalen Ausgaben dafür haben sich in den letzten 30 Jahren vervierfacht. Wenn sich jetzt auch noch die entsprechenden Einnahmen vervierfacht hätten …

Der Präsident des Deutschen Städtetags, Burkhard Jung, rechnete unlängst vor: "Die Kommunen leisten etwa ein Viertel der gesamtstaatlichen Ausgaben, erhalten aber nur ein Siebtel der Steuereinnahmen. Das konnte auf Dauer nicht gutgehen und hat jetzt handfeste Konsequenzen." Übrigens auch bei uns in der Gemeinde Oberthal. Dieses Jahr erhalten wir 1 Million Euro weniger als ursprünglich angenommen, weil wir sinkende Schlüsselzuweisungen haben. Und die haben wir, weil Freisen und Nonnweiler gute Einnahmen durch die Rüstungsindustrie erzielen.

Bei aller fundamentalen Kritik am System der kommunalen Finanzierung bleibt es unsere Aufgabe, auch eigene Sparpotenziale auszuloten. Bürgermeister Gebauer macht dies vorbildlich. Der Rahmenvertrag mit der Gemeinde Tholey, der uns ermöglicht, bei Straßenbaumaßnahmen billiger einzukaufen und günstiger zu arbeiten, bewährt sich im Alltag. So werden keine Abstriche bei der Qualität notwendiger Arbeiten gemacht, aber man kann die gleichen Resultate effizienter erzielen. Bauvergaben werden konsequent kontrolliert, ggf. nachgebessert, Teile des Leistungsumfangs werden mit eigenen Maßnahmen oder Mitteln bestritten, um die Gesamtkosten zu senken. Das meinte ich in der letzten Sitzung, als ich von notwendiger Aufgabenkritik beim Landkreis gesprochen habe. Solche Sparanstrengungen sind nötig, wenn man auch künftig noch ein klein wenig kommunalen Gestaltungsspielraum haben will.

Ich finde, die Arbeit, die der Gemeinderat im vergangenen Jahr geleistet hat, kann sich sehen lassen. Dieser zweite Haushaltsentwurf unter Leitung von Bürgermeister Gebauer enthält viele wichtige Planungen und Investitionen. So kann jetzt nach dem Dorfplatz in Steinberg-Deckenhardt auch der Mehrgenerationenplatz in Gronig gebaut werden. Wichtige Investitionen in die dörfliche Infrastruktur. Kleinere Maßnahmen, die aber den Bürgerinnen und Bürgern sehr wichtig sind, werden ebenfalls umgesetzt. Denken Sie nur an die sich ändernde Bestattungskultur. Auf den Friedhöfen der Gemeinde Oberthal wird es künftig auch Möglichkeiten der Baumbestattung geben.

Es tut sich etwas in Sachen Energie. Die Gemeinde bekommt einen Energiemanager, der aus der Gemeinde stammt und überwiegend aus Bundesmitteln bezahlt wird. In den nächsten Jahren wird uns auch IfAS in Sachen Energie begleiten. Es stehen viele Aufgaben an und wir haben hier einen starken regionalen Partner, mit dem wir vertrauensvoll zusammenarbeiten können. Die Erweiterung des Bürgerbüros und die Co-working Spaces bringen ein neues Stück Bürgernähe mit gleichzeitiger Chance, Arbeitsmöglichkeiten und Arbeitsplätze zu schaffen und das noch bei Förderung und Mitteleinwerbung. Inklusion und demographischer Wandel sind zwei Bereiche, die in der Gemeinde Oberthal im Rahmen von Initiativen der Landesregierung angegangen werden. Im Bereich der Inklusion greift die Zusammenarbeit mit dem LSVS. Man denke nur an die vielen Angebote wie z.B. das Inklusionsradeln. Und beim demographischen Wandel ist Saar66 das Stichwort. Eine neue Mitarbeiterin, die fast ausschließlich aus Landesmitteln bezahlt wird, koordiniert künftig diese Bereiche in der Gemeinde Oberthal. Je nach Sozialstruktur, Infrastruktur, bereits bestehendem Angebot und den Bedürfnissen der Menschen im höheren und höchsten Lebensalter, müssen individuelle Konzepte mit einheitlichen Qualitätsstandards maßgeschneidert werden. Dabei ist „Saar66“ keine Konkurrenzstruktur zu bestehenden Angeboten, sondern greift sie auf, führt sie zusammen und füllt bedarfsorientiert Lücken.

Gute Arbeit, Herr Bürgermeister.

Die Unterstützung für infrastrukturelle Maßnahmen von Vereinen in der Gemeinde Oberthal ist vom Gemeinderat auf Antrag der SPD-Fraktion beschlossen worden und trifft voll ins Schwarze. Inzwischen sind die Regularien für Beantragung und Gewährung von Zuschüssen ausgearbeitet und erste Anträge liegen vor. Die CDU-Fraktion hat u.a. ihrerseits eine Waldkugelbahn beantragt und durch die von der Verwaltung vorgeschlagene Einbindung in andere Projektbausteine entsteht ein thematischer Kinderrundwanderweg als kleine Energiereise. So wird den Kleinsten auf spielerische Weise Wissen rund um das Thema der erneuerbaren Energien vermittelt. Passt zu den touristischen Bestrebungen der Gemeinde und wird ein weiteres Element der außerschulischen Lernorte unserer Region.

Man sieht: Wir haben gemeinsam viele interessante und zukunftsweisende Projekte auf den Weg gebracht. Anderes ist noch in der Beratung, aber auf einem guten Weg. So beispielsweise ein Bonifikationssystem bei der Feuerwehr.

Das Leitprojekt der kommenden Jahre stellt der Bliestalcampus dar. Hier haben wir die Chance, durch Umgestaltung der Bliestalhalle Krippe und Kindergarten unterzubringen und so alle Einrichtungen der frühkindlichen Bildung inklusive Grundschule und freiwillige Ganztagsschule an einem Ort vorzuhalten. Dies ermöglicht Synergien beim Übergang von der Kita zur Grundschule und beim Kooperationsjahr. Zusammen mit dem bereits bestehenden Mehrgenerationenplatz und einer künftigen Sporthalle in Leichtbauweise entstehen moderne Sport-, Bewegungs- und auch Freizeitangebote. Im Bliestalcampus soll zudem ein Nahwärmenetz zum Tragen kommen. All dies kostet Geld, viel Geld. Daher können wir das auch nicht in einem Jahr realisieren, sondern es bleibt ein mittelfristiges Ziel, auf das wir mehrere Jahre hinarbeiten. Und wir werden dafür Geld des Landes brauchen sowie Investitionsmittel des Bundes. Mittel, die erst durch das energische Verhandeln unserer Ministerpräsidentin möglich wurden. In Anlehnung an eine Fernsehshow früherer Zeit kann man nur sagen: Danke, Anke!

All dies hätte sich nicht oder so nicht ohne das Zutun des Bürgermeisters abgespielt. Vieles von dem, was wir zustande gebracht haben oder noch vorhaben, geht auf die Initiative, das Durchsetzungsvermögen und das Verhandlungsgeschick von Bürgermeister Gebauer zurück. Und so manches wäre nicht passiert, wenn die unter Leitung des Bürgermeisters agierende Verwaltung nicht entsprechend zugearbeitet hätte. Dafür den herzlichen Dank der SPD-Fraktion. Ein Weiteres lassen Sie mich bitte hinzufügen. Ich bin der Meinung, dass auch das ein oder andere „Schäferstündchen“ der Gemeinde Oberthal nicht unbedingt geschadet hat. Für meine Person kann ich das nur hoffen. Was Dich angeht, lieber Dirk, so kann ich das in vollem Umfang bestätigen. Exemplarisch hat das sich beim 40jährigen Jubiläum unserer Gemeindepartnerschaft mit Moyenmoutier im Sommer gezeigt. Da waren wir beide in unterschiedlichsten Situationen und Kontexten gefragt und haben uns durch Qualitäten und Fähigkeiten ergänzt, die der jeweils andere so nicht hat. Im Teamwork mit dem Bürgermeister als Chef de l'équipe und in der gemeinschaftlichen Anstrengung aller gemeindlichen Akteure hat das hervorragend funktioniert und wir haben eine dreitägige Feier hingelegt, die ihresgleichen sucht und von der man noch lange spricht. So sollte alle Gemeindepolitik sein.

Wir haben in Oberthal in schwieriger Zeit gelernt, zusammenzuarbeiten und als Vorbedingung erst einmal ein gewisses Maß an Vertrauen geschaffen. Daran hatten und haben Sie, Herr Bürgermeister, großen Anteil.

Dieses Vertrauen – auch das neue Vertrauen im Gemeinderat – war und ist nicht selbstverständlich. Aber als gute Demokraten und Mitglieder zweier staatstragender Parteien hat man immer auch die Aufgabe und die Pflicht, sich zusammenzuraufen und das Bestmögliche für die Gemeinde und ihre Bürgerinnen und Bürger zu bewirken. Probleme werden immer da sein und wir müssen sie lösen. Das unterscheidet uns von populistischen Parteien, die lediglich von Problemen leben. Bei aller Unterschiedlichkeit in der Einschätzung von politischen Bewertungen und sachlichen Gegebenheiten sollten wir uns auch künftig auf das Motto einigen können, das schon die alten Römer als Grundlage für ihr staatliches Handeln hatten: Salus publica suprema lex. Das öffentliche Wohl ist unser höchstes Gebot. Dieses öffentliche Wohl findet im aktuellen Haushaltsentwurf seinen Ausdruck.

Die SPD-Fraktion wird dem Gemeindehaushalt 2026 zustimmen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit“

Herr Dirk Schäfer, CDU-Fraktion, erklärt, dass auch seine Fraktion den vorliegenden Haushaltsentwurf mittragen werde.

Beschluss:

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Zeit von 2025 – 2029 wird wie vorgelegt beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

12

Übertragung von Auszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2024 in das Haushaltsjahr 2025

Vorlage: BV/0980/2025

1. Mittelumschichtungen außerhalb der Deckungsfähigkeit

Bevor die einzelnen Mittel in das Folgejahr übertragen werden könnten, sei es erforderlich, Auszahlungen, die in 2024 erfolgt und nicht im Rahmen der Deckungsfähigkeit innerhalb eines Teilhaushaltes finanziert gewesen seien, innerhalb des Haushaltsjahres entsprechend umzuschichten.

Ein Großteil der notwendigen Mittelumschichtungen konnte innerhalb des jeweiligen Teilhaushaltes und damit innerhalb der Deckungsfähigkeit erfolgen.

Folgende Mittelumschichtungen seien separat zu beschließen:

1) 70.000 € wurden mit Beschluss vom 07.03.2024 von der Maßnahme Grüngutannahmestelle (Teilhaushalt 3) auf die Maßnahme Mehrgenerationenplatz auf dem ehem. Sportplatz Oberthal (Teilhaushalt 4) umgeschichtet.

2. Ermächtigungsübertragungen vom Haushaltsjahr 2024 nach 2025

Gemäß § 19 Abs. 1 KommHVO, so führt der Vorsitzende aus, bleiben Ermächtigungen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit gesetzlich bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung bzw. bei nicht begonnenen Maßnahmen bis zum Ende des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres verfügbar. Ermächtigungen für Aufwendungen (=Ergebnishaushalt) seien jedoch grundsätzlich nicht übertragbar. Nur dann, wenn bereits im Haushaltsplan ein Übertragungsvermerk angebracht wurde, könne eine Übertragung durch separaten Beschluss des Gemeinderates vorgenommen werden.

Dies werde in der Regel bei den Mitteln der Ortsvorsteher und Ortsräte vorgenommen. Des weiteren sei dies bei den projektbezogenen Straßensanierungen vorgenommen worden, da größere Maßnahmen erst in 2025 abgerechnet wurden und so weitere Auftragsvergaben in 2025 verhindert hätten.

In den vorliegenden Tabellen seien die Auszahlungsermächtigungen für Investitionen sowie die Aufwendungen der Ortsvorsteher und Ortsräte und Straßensanierungen, die in das Jahr 2025 übertragen werden sollen sowie die noch zu erwartenden Einzahlungen aus Investitionstätigkeit dargestellt.

Beschluss:

1. Die in den beigefügten Tabellen genannten Ermächtigungen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von insgesamt 5.338.982,55 € werden in das Haushaltsjahr 2025 übertragen.

2. Die in den beigefügten Tabellen genannten Auszahlungsermächtigungen für Aufwendungen in Höhe von insgesamt 445.313,55 € werden in das Haushaltsjahr 2025 übertragen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

13

Antrag des Ortsrates Steinberg-Deckenhardt zum Umbau der Tennisanlage in eine Multisportanlage am Sportplatzgelände des SV Steinberg-Deckenhardt

Vorlage: BV/0988/2025

Der Vorsitzende führt aus, dass der Ortsrat Steinberg-Deckenhardt in seiner Sitzung am 27.10.2025 beantragt habe, die ehemaligen Tennisplätze unmittelbar neben dem Sportplatzgelände in eine Multisportanlage (Soccer-Feld) umzubauen, damit Kinder- und Jugendliche diese ganzjährig zum Spielen nutzen könnten. Die neu entstehende Sportstätte sei öffentlich zugänglich und öffentlich für jedermann nutzbar.

Für das Projekt seien Gesamtausgaben von 195.907,26 € zu veranschlagen.

Die Maßnahme soll über das Dorferneuerungsprogramm des Landes mit einer 90%-igen Förderquote realisiert werden. Die verbleibenden Eigenmittel von 20.000,00 € zur Ausfinanzierung des Projektes seien im Haushalt 2026 bereitzustellen.

Das Projekt soll wie im Sachverhalt dargestellt finanziert werden.

Beschluss:

Es wird beschlossen,

1. dem Projekt zum Umbau der ehemaligen Tennisplätze in eine Multisportanlage (Soccer-Feld) zuzustimmen,

2. die ergänzenden Vor- und Nebenarbeiten zur Projektumsetzung durch die Mitarbeiter des

Bauhofes zu erbringen,

3. die erforderlichen Eigenmittel unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen über das Dorferneuerungsprogramm von 20.000,00 € im Haushalt 2026 bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

14

Antrag des Tennisvereins Oberthal auf Förderung im Rahmen der "Sportmilliarde des Bundes" zur Modernisierung der Tennisanlagen und Herstellung eines Multifunktionsfeldes

Vorlage: BV/0989/2025

Der Vorsitzende führt aus, dass der Tennisverein Oberthal hat am 25.11.2025 Fördermittel aus der „Sportmilliarde“ des Bundes für die Modernisierung der Tennisanlagen und Herstellung eines multifunktionalen Sport- und Begegnungs-feldes ihrer Tennisplätze beantragt habe. Es sei geplant, alle fünf Sandplätze auf moderne Hard-Court-Beläge umzurüsten und einen davon als offen zugängliches Multifunktionsfeld umzugestalten.

Im Plangebiet befinden sich bereits die Grundschule Oberthal und die Förderschule „Lernen“ des Landkreises St. Wendel. Im Rahmen des Pilotprojektes „Bliestal-Campus“ soll auch eine neue Kindertagesstätte errichtet werden. Dies führe zu einem erheblichen öffentlichen Interesse und einem gesteigerten Bedarf an frei zugänglichen Bewegungs- und Sportflächen. Der Ortsteil Oberthal verfüge derzeit über kein Multifunktionsfeld, sodass eine deutliche Versorgungslücke bestehe. Das geplante Projekt stelle eine ideale Ergänzung und Abrundung des bestehenden Sportangebotes dar und schafft positive Synergieeffekte für Vereine, Schulen, Kindertagesstätte sowie die Bevölkerung dar.

Für die Projektumsetzung seien auf Grundlage vorliegender Angebote Gesamtkosten von ca. 629.000,00 € zu veranschlagen. In der nachstehenden Übersicht sind die Ausgaben und Einnahmen zur Finanzierung des Projektes abgebildet.

Der Tennisverein Oberthal habe sich bereit erklärt, den notwendigen Eigenanteil in Höhe von 10 % der zuschussfähigen Gesamtkosten zu übernehmen.

Die Umsetzung des Projekts erfolge in enger Kooperation mit dem Tennisverein. Aus förderrechtlichen Gründen habe die Gemeinde den Antrag im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens bis zum 15.01.2026 beim Bund einzureichen.

Das Projekt soll wie in der vorbezeichneten Übersicht abgebildet finanziert werden.

Beschluss:

Es wird beschlossen:

1.

Die Teilnahme am Projektaufruf 2025/2026 über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ für die Modernisierung der Tennisanlagen des Tennisvereins Oberthal und Herstellung eines Multifunktionsfeldes zu billigen und zu belegen.

2.

Die Gesamtfinanzierung entsprechend des vorliegenden Förderantrages über die Sportplanungs kommission zu billigen und zu belegen. Die Bereitstellung des kommunalen Finanzierungsanteils wird durch die Kostenbeteiligung des Tennisvereins Oberthal erbracht.

3.

Die Gemeinde Oberthal stellt einen Förderantrag im Rahmen der „Sportmilliarde des Bundes“ für die Modernisierung der Tennisanlage des TC Oberthal.

4.

Gegenstand des Förderantrags ist die Umrüstung der bestehenden fünf Sandtennisplätze auf Hardcourt-Beläge. Ein zusätzlicher Platz wird dabei als multifunktionales Sport- und Begegnungsfeld ausgestaltet, das neben Tennis auch andere Sportarten sowie offene Bewegungsangebote ermöglicht.

5.

Der Gemeinderat erkennt die Maßnahme als wichtigen Bestandteil der Gesamtentwicklung „Bliestal-Campus Oberthal“ an, insbesondere im Zusammenspiel mit geplanter neuer Sporthalle, neuer Kita, dem Schulstandort, dem Mehrgenerationenplatz, dem Sportplatz und weiteren Vereins- und Bewegungsangeboten.

6.

Der Gemeinderat bestätigt, dass das Projekt im besonderen Maße der Förderung des Breitensports, der Jugendarbeit, der generationsübergreifenden Begegnung und der sozialen Integration dient.

7.

Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die Maßnahme wesentliche ökologische Vorteile entstehen, insbesondere:

- nahezu vollständiger Wegfall der Bewässerung der Plätze und damit erhebliche Wassereinsparungen,

- CO₂-Reduktion durch entfallende Sandaufbereitungen und Transporte,

- längere Haltbarkeit und geringerer Pflegeaufwand,

- bessere Klimastabilität und Nutzbarkeit bei Hitze und Starkregen.

8.

Die Verwaltung wird beauftragt,

- den Förderantrag fristgerecht einzureichen,

- sämtliche zur Antragstellung erforderlichen Unterlagen zu erstellen oder zu koordinieren,

- und das Projekt in enger Abstimmung mit dem TC Oberthal weiter auszuarbeiten.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

15

Mitteilungen und Anfragen

Anneliese Schumacher: Frau Schumacher fragt nach, ob es bezüglich der Installation der Poststation im Bereich des Edeka-Marktes neue Erkenntnisse gebe. Der Bürgermeister erwidert, er stehe in engem Kontakt mit der Deutschen Post AG in dieser Sache; aus technischen Gründen würde sich die Installation laut Post AG leider noch verzögern.

Ein anwesender Zuhörer fragt nach, wie es in Sachen Glasfaser weitergehe. Der Bürgermeister gibt zur Auskunft, dass die Glasfaser zur Mängelbeseitigung aufgefordert worden sei und die Probleme bis Ende 2026 behoben sein sollten.