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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Beschlüsse und Mitteilungen aus der Niederschrift

über die 26. Sitzung des Gemeinderates Essingen am Mittwoch, 21.12.2022, 19:00 Uhr im Sälchen.

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

1.

Dalberghalle - Reparaturarbeiten Lüftungsanlage

2.

Änderung der Nivellierungssätze

3.

Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023

4.

Mitteilungen und Anfragen

1. Dalberghalle hier: Reparaturarbeiten Lüftungsanlage

Zur Sicherstellung einer Beheizung für Veranstaltungen musste ein Angebot für eine Reparatur eingeholt werden. Die Kosten für die Durchführung der Reparaturarbeiten belaufen sich gemäß Angebot der Firma RW Technischer Gebäudeservice aus Achern vom 19.12.2022 voraussichtlich auf insgesamt 5.360,56 €.

Die Lüftungsanlage wird von der Herstellerfirma Leibig aus Oberhausen gewartet. Es wurde daher aktuell ein weiteres Angebot angefragt.

Beschluss:

Der Gemeinderat ermächtigt die Vorsitzende, die Reparaturarbeiten an die Bieterin mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

2. Änderung der Nivellierungssätze

Mit Urteil des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz vom 16.12.2020 (VGH 12 bis 14/19) wurde das Landesfinanzausgleichsgesetz zum zweiten Mal in Folge für verfassungswidrig erklärt. Bis zum 01.01.2023 muss der Landesgesetzgeber ein verfassungskonformes Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) verabschieden und veröffentlichen.

In diesem Zusammenhang sollen durch die Neufassung des LFAG ab 01.01.2023 auch die sogenannten Nivellierungssätze bei den Realsteuern, die zuletzt im Jahre 2014 erhöht wurden, entsprechend angehoben werden. Der Landesgesetzgeber begründet die Erhöhung insbesondere damit, dass die Hebesätze der rheinland-pfälzischen Kommunen weit unter dem Durchschnitt der westlichen Flächenländer liegen. Weiterhin soll durch die Erhöhung die Finanzkraft der umlageberechtigten Gebietskörperschaften, insbesondere der Landkreise in Verbandsgemeinden verbessert werden.

Auf der Grundlage der bisherigen Maßstäbe ergibt sich daher ab 01.01.2023 eine Erhöhung der Nivellierungssätze für die

Grundsteuer A

von bisher 300 v.H.

um 45 v.H.

auf 345 v.H.

Grundsteuer B

von bisher 365 v.H.

um 100 v.H.

auf 465 v.H.

Gewerbesteuer

von bisher 365 v.H.

um 15 v.H.

auf 380 v.H.

Durch die sogenannten Nivellierungssätze wird sichergestellt, dass bei der Ermittlung der Steuerkraft nicht das tatsächliche Aufkommen an Steuern, welches die Gemeinde erzielt und von ihren individuellen Hebesätzen abhängig ist, bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen zugrunde gelegt wird, sondern ein „normiertes“ Aufkommen, dass sich an den landesdurchschnittlichen Realsteuerhebesätzen orientiert. Dies hat zur Folge, dass eine Gemeinde, die ihre Grund- und Gewerbesteuerhebesätze nicht an die neuen Nivellierungssätze anpasst, bei der Berechnung der Umlagen so gestellt wird, als ob sie eine Erhöhung auf die Nivellierungssätze vorgenommen hätte, d.h. es sind Umlagen aus fiktiven Einnahmen zu bezahlen, obwohl diese nicht erhoben wurden.

Aufgrund der bisherigen Haushaltslage lagen die tatsächlichen Grundsteuerhebesätze bei der Ortsgemeinde Essingen im Bereich der Grundsteuer A und B um 10 v.H. und der Gewerbesteuer um 18 v.H. über den Nivellierungssätzen.

Dies ergab bei der Grundsteuer A für das Jahr 2021 Mehreinnahmen in Höhe von 1.358 Euro, bei der Grundsteuer B Mehreinnahmen in Höhe von 6.800 Euro und bei der Gewerbesteuer Mehreinnahmen in Höhe von 26.355 Euro.

Diese Steuereinnahmen, die über den Nivellierungssätzen liegen, bleiben vollständig bei der Gemeinde und werden nicht für die Berechnung der Umlagen herangezogen.

Seitens des Gemeinderates ist nun zu entscheiden, ob die bisherigen Realsteuerhebesätze nur an die neuen Nivellierungssätze angepasst werden, oder ob, um den finanziellen Verlust zu vermeiden, die bisherigen Realsteuerhebesätze ab 01.01.2023 über die Nivellierungssätze hinaus erhöht werden.

Eine Aufstellung der aktuellen Hebesätze im Vergleich zu den neuen Nivellierungssätzen liegt als Anlage bei.

Auch im Hinblick auf zukünftige Zuschussanträge ist es erforderlich, dass die Gemeinde unter Berücksichtigung ihrer individuellen Haushaltssituation ihre eigenen Einnahmequellen ausschöpft.

Frau Gensheimer und Herr Kuntz erläutern die Erhöhung der Hebesätze anhand einer Präsentation.

Es wird ein Antrag gestellt, dass die Hebesätze für die Grundsteuer A (345 v.H.) und B (465 v.H.) auf die Nivellierungssätze angehoben werden. Die Gewerbesteuer soll auf 398 v. H. festgelegt werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 11

Enthaltungen: 0

Der Antrag wurde somit abgelehnt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Hebesätze über die Nivellierungssätze hinaus zu erhöhen. Bei der Grundsteuer A von 310 v.H. auf 355 v.H., bei der Grundsteuer B von 375 v.H. auf 475 v.H. und bei der Gewerbesteuer von 383 v.H. auf 398 v.H.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 4

Enthaltungen: 0

3. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023

Der Gemeinderat Essingen hat aufgrund der Änderung der Nivellierungssätze zum 01.01.2023 die Erhöhung der Realsteuerhebesätze beschlossen.

Für den bereits genehmigten Doppelhaushalt 2022/2023 muss aufgrund der Erhöhung der Realsteuerhebesätze eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen werden. Diese liegt den Ratsmitgliedern vor.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Anpassung der Hebesätze der Grundsteuer A von 310 v.H. auf 355 v.H., der Grundsteuer B von 375v.H. auf 475 v.H. und der Gewerbesteuer von 383 v.H. auf 398 v.H. zum 01.01.2023.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 0

4. Mitteilungen und Anfragen

Die komplette Niederschrift ist unter www.offenbach-queich.de(Ratsinformationssystem) nachzulesen.