Titel Logo
Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

2023-01-05 Bekanntm §3Abs.1.rtf

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Offenbach gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Verbandsgemeinderat Offenbach hat die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst eine Gewerbefläche des Edeka-Marktes in der Ortsgemeinde Hochstadt, die am Ende dieser Bekanntmachung dargestellt ist.

Die Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich beabsichtigt, zusammen mit der Ortsgemeinde Hochstadt, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines vorhandenen Lebensmittelmarkts zu schaffen. Die Verkaufsfläche des Lebensmittelmarktes soll von 800 m² auf insgesamt 1.250 m² erweitert werden. Die geplante Erweiterung des Lebensmittelmarktes soll durch einen Anbau in südlicher Richtung an das Bestandsgebäude erfolgen.

Der Vorentwurf des 8. Änderungsplanes des Flächennutzungsplanes mit Begründung liegt in der Zeit vom 06.01.2023 bis einschließlich 20.01.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach, Konrad-Lerch-Ring 6, Zimmer 111, Herrn Huber, 76877 Offenbach an der Queich, während den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus. Wir bitten Sie, sich vorher telefonisch anzumelden und mit uns einen Termin zu vereinbaren (Tel. 06348/986-194). Erfahrungsgemäß können die meisten Fragen auch telefonisch beantwortet werden. Die Unterlagen zum Vorentwurf können auf der Homepage der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich unter folgenden Links eingesehen werden:

https://www.offenbach-queich.de/rathaus/ortsrecht/bebauungsplaene/offenlage-aktueller-bebauungsplaene-und-flaechennutzungsplan/ oder direkt auf der Startseite unter „Öffentliche Bekanntmachungen - Ausschreibungen, Stellen, Bebauungspläne / Offenlage aktueller Bebauungspläne und Flächennutzungsplan“.

Anregungen zum Planvorentwurf können während der vorgenannten Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift gegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (gem. § 4 a Abs. 6 BauGB).

Offenbach a. d. Queich, den 05.01.2023
gez. Axel Wassyl, Bürgermeister