Titel Logo
Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) des Bebauungsplanentwurfs „Wohnen an der Neumühle“ der Ortsgemeinde Offenbach

Der Gemeinderat Offenbach hat in seiner Sitzung am 20.05.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen an der Neumühle“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit frühzeitiger Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und Erstellung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB mit Umweltbericht nach § 2 a BauGB aufgestellt.

Der Gemeinderat Offenbach hat in der Sitzung am 21.02.2024 die erneute Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Wohnen an der Neumühle“ beschlossen. Der Entwurf des Bauleitplans ist erneut auszulegen, aufgrund einiger Änderung von Kurvenradien und Fahrbahnbreiten im Bereich der erforderlichen Linksabbiegespur auf der Kreisstraße 40 (K40) und im Einmündungsbereich.

Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB liegen die gesamten Plandokumente (Planzeichnung, textliche Festsetzung, Begründung samt Gutachten)

vom 08.03.2024 bis einschließlich 29.03.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach, Konrad-Lerch-Ring 6, Zimmer 111, Herrn Huber, 76877 Offenbach an der Queich, während den allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme aus. Wir bitte Sie, sich vorher telefonisch anzumelden und mit uns einen Termin zu vereinbaren (Tel. 06348/986-194). Die Unterlagen zum Entwurf können auf der Homepage der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich unter folgenden Links eingesehen werden:

https://www.offenbach-queich.de/rathaus/ortsrecht/bebauungsplaene/offenlage-aktueller-baubauungsplaene/ oder direkt auf der Startseite unter „Öffentliche Bekanntmachungen – Ausschreibungen, Stellen, Bebauungspläne / Offenlage aktueller Baubauungspläne und Flächennutzungsplan

Anregungen oder Bedenken (Stellungnahmen) zum Planentwurf können während der vorgenannten Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift gegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (gem. § 4 a Abs. 6 BauGB).

Gleichzeitig mit der erneuten Offenlage erfolgt gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs ist nachfolgend dargestellt.

Offenbach a. d. Queich, den 07.03.2024
Axel Wassyl, Bürgermeister

Lage Bebauungsplan „Wohnen an der Neumühle“