Bei Ablauf der Gültigkeit müssen neue Dokumente beantragt werden.
Ein neuer Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass kann nur persönlich bei uns im Bürgerbüro beantragt werden.
Unsere Öffnungszeiten sind: | |
Montag und Dienstag | 08:30 -12:00 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 -12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 -12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Für die Beantragung sind ein vorhandenes Ausweisdokument sowie ein aktuelles biometrisches Passbild erforderlich. Zudem bitten wir einmalig um Vorlage einer deutschen Personenstandsurkunde (bei Ledigen die Geburtsurkunde, bei Verheirateten die Heiratsurkunde) bzw. einer Einbürgerungsurkunde oder eines Spätaussiedlerausweises, um die korrekte Namensführung im Personalausweis- und Passregister zu überprüfen.
Für die Beantragung von Reisepässen bei Personen unter 18 Jahren oder für die Beantragung von Personalausweisen bei Personen unter 16 Jahren sind zudem die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter bzw. bei nur einem Sorgeberechtigen der Sorgerechtsnachweis (Gerichtsurteil, Sorgeerklärung) und das persönliche Erscheinen des Kindes ab 6 Jahren erforderlich.
Die erforderlichen Unterlagen sind direkt bei Beantragung vorzulegen.
Der Kinderreisepass kann direkt ausgestellt werden. Die Ausstellung eines Personalausweises dauert in der Regel zwei bis drei Wochen, die Ausstellung eines Reisepasses in der Regel vier bis sechs Wochen.