1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragsaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Essingen für die Jahre 2024 und 2025
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen für die Jahre 2024 und 2025 wurde am 07.03.2024 dem Ortsgemeinderat Essingen zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Essingen für die Jahre 2024 und 2025 kann während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach a. d. Queich im Rathaus, Konrad-Lerch-Ring 6, 76877 Offenbach, Zimmer 122 sowie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Offenbach (www.offenbach-queich.de) bis zur Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen durch den Ortsgemeinderat eingesehen werden. Für eine Einsichtnahme im Rathaus bitten wir Sie einen Termin mit Herrn Kuntz (Telefon 06348/986-131; Email l.kuntz@offenbach-queich.de) zu vereinbaren. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Essingen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach a. d. Queich, Konrad-Lerch-Ring 6, 76877 Offenbach Vorschläge zum Entwurf der 1.Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen für die Jahre 2024 und 2025, einzureichen. |
Die Vorschläge können schriftlich bei der vorgenannten Stelle oder per Email (l.kuntz@offenbach-queich.de) eingereicht werden.