Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 31.01.2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird folgendes bekannt gegeben:
Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderats in Hochstadt (Pfalz) sind 20 Ratsmitglieder zu wählen.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderats dürfen höchstens 40 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 40 zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.
Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.
Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.
Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderates sind bei dem Gemeindewahlleiter für die Ortsgemeinderatswahl im Rathaus Hochstadt (Pfalz), Hauptstraße 75, 76879 Hochstadt oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich, Fachbereich 1 – Wahlbüro (1. OG), Zimmer 105, Konrad-Lerch-Ring 6, 76877 Offenbach an der Queich, einzureichen.
Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters sind bei dem Gemeindewahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters im Rathaus Hochstadt, Hauptstraße 75, 76879 Hochstadt (Pfalz) oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich, Fachbereich 1 – Wahlbüro (1. OG), Zimmer 105, Konrad-Lerch-Ring 6, 76877 Offenbach an der Queich, einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft
am Montag, den 22. April 2024 um 18:00 Uhr
ab.
Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).
Timo Reuther | Georg Becker |
Ortsbürgermeister | Erster Beigeordneter |
Gemeindewahlleiter derOrtsgemeinderatswahl | Gemeindewahlleiter derOrtsbürgermeisterwahl |