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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 12/2026
Amtlicher Teil
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Friedhof Wiesen- und Baumgrabstätten

Das Friedhofsamt bittet um folgende Beachtung:

In der Zeit vom 15. Oktober bis 31. März ist die Ablage von Blumen sowie Gestecken und das Aufstellen von Kerzen auf der Gedenkplatte von Wiesen-und Baumgrabstätten gestattet. Die Grabstätte muss anschließend vollständig geräumt werden, damit die Pflegemaßnahmen im Frühjahr/Sommer ordentlich und reibungslos durchgeführt werden können Wir bitten alle Nutzungsberechtigten um zeitige Räumung der Grabstätten.

Nach diesem Termin ist der Friedhofträger berechtigt im Rahmen von Pflegemaßnahmen Grabschmuck zu entfernen, damit die Würde der Ruhestätte gewahrt wird.