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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 14/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) des Bebauungsplanentwurfs „Ost - 12. Änderung“ der Ortsgemeinde Offenbach

Der Gemeinderat Offenbach hat in der Sitzung am 15.02.2023 die erneute Offenlage des Bebauungsplanes „ Ost - 12. Änderung“ beschlossen. Der Entwurf des Bauleitplans ist erneut auszulegen, da im bisherigen Entwurf eine Wasserbilanz fehlt und weitere Anpassungen vorgenommen wurden. Die Wasserbilanzierung kommt zum Ergebnis, dass begrünte Dachflächen in den textlichen Festsetzungen mitaufgenommen werden müssen. Des Weiteren hat der Gemeinderat beschlossen, die Einfriedung auf 1,80 m ab vorderer Baugrenze nach hinten festzusetzen und Stein- bzw. Schottergärten auszuschließen. Der 5. Änderungsbereich wird von aktuell vier Vollgeschosse auf zwei Vollgeschosse reduziert.

Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB liegen die gesamten Plandokumente (Planzeichnung, textliche Festsetzung und Begründung)

vom 14.04.2023 bis einschließlich 15.05.2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach, Konrad-Lerch-Ring 6, Zimmer 111, Herrn Huber, 76877 Offenbach an der Queich, während den allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme aus. Wir bitte Sie, sich gegebenenfalls vorher telefonisch anzumelden und mit uns einen Termin zu vereinbaren (Tel. 06348/986-194). Die Unterlagen zum Entwurf können auf der Homepage der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich unter folgenden Links eingesehen werden:

https://www.offenbach-queich.de/rathaus/ortsrecht/bebauungsplaene/offenlage-aktueller-baubauungsplaene/ oder direkt auf der Startseite unter „Öffentliche Bekanntmachungen - Ausschreibungen, Stellen, Bebauungspläne / Offenlage aktueller Baubauungspläne und Flächennutzungsplan

Anregungen oder Bedenken (Stellungnahmen) zum Planentwurf können während der vorgenannten Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift gegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (gem. § 4 a Abs. 6 BauGB).

Gleichzeitig mit der erneuten Offenlage erfolgt gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs ist nachfolgend dargestellt.

Offenbach a. d. Queich, den 06.04.2023
gez. Axel Wassyl, Bürgermeister

Lage des Plangebietes Bebauungsplan „Ost - 12. Änderung“: