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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 14/2024
Amtlicher Teil
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Räumung von Grabstätten Hochstadt

Öffentliche Bekanntmachung

Über die Aufforderung zum Abräumen von Grabstätten, deren Nutzungsrechte bzw. Ruhezeiten abgelaufen sind.

Auf Grund § 22 der Friedhofssatzung der Gemeinde Hochstadt werden die Nutzungsberechtigten der nachstehend näher bezeichneten Grabstätten aufgefordert, die Grabstätten bis zum

04.05.2024

abzuräumen oder gegebenenfalls das Nutzungsrecht erneut zu erwerben.

Sind Grabmale oder Einfassungen nicht innerhalb dieser Frist entfernt, ist die Gemeinde Hochstadt berechtigt, auf Kosten des möglichen Nutzungsberechtigten die Grabstätte zu räumen und die abgeräumten Gegenstände zu entsorgen.

Name d. Verstorbenen

Art d. Grabstätte

Feld

Nr.

Elisabeth und Otto Ehrstein

Einzelgrab

G

16

Offenbach an der Queich, den 02.04.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
- Friedhofsamt -