Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtet die Vorsitzende das Ratsmitglied Carina Engelhart und weist diese auf ihre Rechten und Pflichten als Ratsmitglied hin.
Zudem werden Beatrice Schwager, Lea Schwager und Annabelle Schwager zum Dienst bei der Feuerwehr verpflichtet. Philipp Breßler wird zum Brandmeister befördert und zum Gruppenführer ernannt.
Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Auf Antrag der Vorsitzenden beschließt der Verbandsgemeinderat den bisherigen Tagesordnungspunkt 7 Kooperationsvertrag „Digitale Erlebniswelt Queichwiesen“ als Tagesordnungspunkt 3 zu behandeln. Die anderen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.
Weitere Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.
Tagesordnung:
A. Öffentlicher Teil
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | 10. Änderung des Flächennutzungsplans - Abwägungs- und Offenlagebeschluss |
| 3. | Kooperationsvertrag Projekt "Digitale Erlebniswelt Queichwiesen" |
| 4. | Jahresbericht der Flüchtlings- und Integrationsbeauftragten |
| 5. | Tätigkeitsbericht des Ordnungsamtes für 2024 |
| 6. | Pilotförderung "Interkommunale Zusammenarbeit" Kommunales Archivwesen |
| 7. | Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich |
| 8. | Kommunale Wärmeplanung - Vergabe -Ermächtigungsbeschluss |
| 9. | Beteiligung nach BImSchG für die Genehmigung von zwölf Windenergieanlagen auf den Gemarkungen Offenbach und Herxheim - Stellungnahme |
| 10. | Information über Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters |
| 11. | Wahl der Ausschussmitglieder hier: Nachwahl in die Ausschüsse |
| 12. | Zustimmung zur Spendenannahme nach § 94 Abs. 3 GemO |
| 13. | Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse |
| 14. | Mitteilungen und Anfragen |
B. Nichtöffentlicher Teil
| 1. | Personalangelegenheiten |
| 2. | Mitteilungen und Anfragen |
C. Öffentlicher Teil
| 1. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
1. Einwohnerfragestunde
Ein Einwohner bittet um Mitteilung über den Verlauf des Storchenwanderwegs Nr. 3 am Golfplatz. Es wurde zugesagt den Sachverhalt zu prüfen und entsprechend zu informieren.
Ein Einwohner bittet darum die „Rheinpfalz“ dahingehend zu informieren, dass das verspätete Zeitfenster bei der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht auf die Entscheidungen des Gemeinderates Hochstadt zurückzuführen ist.
2. 10. Änderung des Flächennutzungsplans - Abwägungs- und Offenlagebeschluss
Der Verbandsgemeinderat hat am 08.10.2024 die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Vorrangflächen zum Bau von Windenergieanlagen im südwestlichen Bereich der Ortsgemeinde Offenbach beschlossen.
In der Zeit vom 21.10.2024 bis 25.11.2024 fand die frühzeitige Offenlage des Vorentwurfs zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes statt. Während dieser Offenlage wurden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Aus der beiliegenden Anlage sind die eingegangenen Stellungnahmen mit entsprechenden Abwägungsvorschläge ersichtlich. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen eingereicht.
Auch die Ortsgemeinden Essingen und Hochstadt haben sich im Rahmen der Offenlage zu der Flächennutzungsplanänderung geäußert. Die Ortsgemeinde Essingen hat durch Ratsbeschluss zum Ausdruck gebracht, dass auf landwirtschaftlichen Außenbereichsflächen nördlich der Ortsbebauung Vorrangflächen für Windenergieanlagen ausgewiesen werden sollen (siehe lfd. Nr. 2.6). Die Ortsgemeinde Hochstadt lehnt eine Ausweisung von Vorrangflächen auf ihrem Gemeindegebiet ab (siehe lfd. Nr. 2.18). Beide Stellungnahmen werden insoweit zur Kenntnis genommen und sollten in der weiteren Planung dementsprechend von der Verbandsgemeinde berücksichtigt werden.
Herr Jopp vom Planungsbüro IGR ist in der Sitzung anwesend sein erläutert die nachfolgenden Punkte.
Weiter ist im Zuge einer Änderung eines Flächennutzungsplanes eine landesplanerische Stellungnahme durch die Kreisverwaltung als zuständige Landesplanungsbehörde einzuholen (§ 20 Landesplanungsgesetz). Diese gibt im Benehmen mit der regionalen Planungsgemeinschaft alsbald den Trägern der Bauleitplanung in einer solchen landesplanerischen Stellungnahme die bei der Aufstellung der Flächennutzungspläne maßgeblichen Erfordernisse der Raumordnung bekannt. Da diese landesplanerische Stellungnahme noch im Erstellungs- und Abstimmungsprozess ist, kann der erforderliche Abwägungs- und Offenlagebeschluss des endgültigen Planentwurfs zunächst nur unter dem Vorbehalt eines positiven Ergebnisses erfolgen. Sobald eine positive landesplanerische Stellungnahme in den nächsten Wochen vorliegt, kann die Offenlage des Flächennutzungsplan-Änderungsentwurfs durchgeführt werden. Sollten sich entscheidende Änderungen ergeben, wäre im Verbandsgemeinderat nochmals darüber zu beraten.
2.4. Stellungnahme der Verbandsgemeinde Herxheim vom 04.11.2024
Prüfung und Abwägung:
Der Hinweis zur Planung der VG Herxheim wird zur Kenntnis genommen, es erfolgt ein allgemeiner Hinweis zur Planungsabstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
2.5 Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd – Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 11.11.2024
Prüfung und Abwägung:
Die Hinweise zum Bodenschutz und dass sich keine bodenschutzrelevanten Flächen in den Sondergebieten befinden, werden zur Kenntnis genommen. Die sonstigen Hinweise sind nicht Inhalt des Flächennutzungsplanes und in der nachfolgenden Genehmigungsplanung zu beachten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
2.6 Stellungnahme der Gemeinde Essingen vom 12.11.2024
Prüfung und Abwägung:
Der Beschluss der Gemeinde Essingen wird zur Kenntnis genommen. Die Vorrangflächen in der Gemarkung Essingen werden bis auf die kleine Fläche südlich von Essingen in der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen:0
Stimmenthaltungen:0
2.10 Stellungnahme des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation RLP vom 19.11.2024
Prüfung und Abwägung:
Die Hinweise zu den Festpunkten werden zur Kenntnis genommen, es erfolgt ein allgemeiner Hinweis in den Unterlagen. Die geforderte Prüfung kann jedoch nur im Zuge der Genehmigungsplanung erfolgen, wenn die WEA (Windenergieanlagen)-Standorte klar sind. Im Rahmen des Flächennutzungsplanes ist dies nicht möglich.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
2.12 Stellungnahme der Pfalzwerke Netz AG vom 19.11.2024
Prüfung und Abwägung:
Die Hinweise zum Leitungsnetz der Pfalzwerke-Netz AG werden zur Kenntnis genommen. Der Textvorschlag wird als allgemeiner Hinweis übernommen, die Hochspannungsleitung im FNP dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
2.13 Stellungnahme der Landwirtschaftskammer RLP–Raumordnung, Regionalentwicklung, Naturschutz vom 20.11.2024
Prüfung und Abwägung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Bei der Aussage zur Flächengröße handelt es sich um eine Fehlinterpretation. Bei der Flächengröße handelt es sich um ein Mindestmaß. Landwirtschaftliche Flächen werden bei der Errichtung von Windenergieanlagen nur unwesentlich beeinträchtigt.
Ein Zielkonflikt zum Entwurf des Regionalplanes Rhein-Neckar besteht ebenfalls nicht, da es sich um eine Positivplanung handelt und außerhalb der Flächen kein Ausschluss bewirkt. Seitens der Planungsgemeinschaft werden keine Zielkonflikte gesehen,
Die sonstigen Hinweise zu Wegenutzung und Positionierung sind nicht Inhalt des Flächennutzungsplanes.
Im Umweltbericht wird allgemein auf den Artenschutz eingegangen, detaillierte Untersuchungen erfolgen im Zuge des BImSchG-Antrages zur Genehmigung der WEA.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:19
Nein-Stimmen:0
Stimmenthaltungen:0
2.14 Stellungnahme des LBM Speyer vom 20.11.2024
Prüfung und Abwägung:
Die Hinweise zu Bauverbotszonen, Abstände der WEA sowie der Ausgleichsflächen werden zur Kenntnis genommen. Die Abstände wurden bereits in der Standortuntersuchung ausreichend berücksichtigt, die sonstigen Hinweise sind nicht Inhalt eines Flächennutzungsplanes und in der nachfolgenden Genehmigungsplanung (BImSchG-Antrag) der einzelnen WEA zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
2.15 Stellungnahme der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Landau vom 25.11.2024
Prüfung und Abwägung:
Die Hinweise, dass es seitens der unteren Wasserbehörde, des Gesundheitsamtes, der unteren Naturschutzbehörde, der unteren Immissionsschutzbehörde und zum Kreisstraßennetz keine Bedenken gibt wird zur Kenntnis genommen. Der Verweis der unteren Landesplanungsbehörde zur landesplanerischen Stellungnahme wird ebenfalls zur Kenntnis genommen, eine Abwägung ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
2.17 Stellungnahme des Verbands Region Rhein-Neckar vom 25.11.2024
Prüfung und Abwägung:
Die Hinweise, dass seitens des VRRN keine Bedenken bestehen, wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zu den Erdbebenmessstationen werden zur Kenntnis genommen, das LGB wird im nächsten Verfahrensschritt beteiligt. Die Hinweise zur aktuellen Rechtslage und zur Ausschlusswirkung werden entsprechend in den Unterlagen aktualisiert bzw. korrigiert.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
2.18 Stellungnahme bzw. Beschluss der Gemeinde Hochstadt vom 25.11.2024
Prüfung und Abwägung:
Der Hinweis zur Beschlusslage und dass der Ortsgemeinderat keine Ausweisung eines Sondergebietes für Windenergieanlagen beschlossen hat, wird zur Kenntnis genommen. Der VG-Rat berücksichtigt die städtebaulichen Gründe der Ortsgemeinde Hochstadt, das Potenzialgebiet wird in der Gemarkung Hochstadt nicht weiter dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
2.19 Stellungnahme der Generaldirektion kulturelles Erbe RLP –Landesarchäologie vom 26.11.2024
Prüfung und Abwägung:
Die Hinweise zu den archäologischen Fundstellen werden zur Kenntnis genommen. Sie werden in den Unterlagen nachrichtlich übernommen. Weitere Schritte sind nicht erforderlich, die Belange des Bodendenkmalschutzes werden im nachfolgenden Genehmigungsverfahren (BImSchG-Antrag) detailliert geprüft, wenn die Vorhaben mit Standorte und Flächenanspruch der Anlagen klar definiert sind.
Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes können keine tiefgreifenden Untersuchungen vorgenommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt zu den Einzelbeschlüssen nochmals pauschal über die vorgebrachten Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss) und gibt den Flächennutzungsplanentwurf – vorbehaltlich der noch zu erfolgenden landesplanerischen Stellungnahme - zur Offenlage frei.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
3. Kooperationsvertrag Projekt "Digitale Erlebniswelt Queichwiesen"
Mit dem Projekt „Digitale Erlebniswelt Queichwiesen“ soll die als UNESCO Welterbe ausgezeichnete Wiesenbewässerung zwischen Landau und Germersheim touristisch aufgewertet werden. Mit Hilfe einer sinnvollen Besucherlenkung und digitalen Erlebnisstationen gilt es, dieses einzigartige Natur- und Kulturerbe touristisch in Wert zu setzen und für Gäste individuell erlebbar zu machen.
Die beteiligten Verbandsgemeinden, Tourismusvereine und die Städte Landau und Germersheim sind sich einig, dass die erfolgreiche Abwicklung des Projektes nur gemeinsam im Rahmen einer zentralen Projektorganisation möglich ist.
Hierzu beauftragen die kommunalen Projektpartner nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen die Verbandsgemeinde Offenbach mit der Projektträgerschaft und Abwicklung des Projektes sowie der Vertretung des Projekts im Außenverhältnis.
Zur Realisierung des Projekts ist eine Kooperation von Projektträger und kommunalen Projektpartnern notwendig. Zur Finanzierung wird der Projektträger einen Förderantrag über das Förderprogramm öffentliche Infrastruktur im Rahmen der EFRE-Förderperiode 2021-2027 - Touristische Erlebniswelten unter Anwendung digitaler Technologien (Tourismus 4.0) - stellen.
Uta Holz, Kooperationspartnerin/Geschäftsführerin des Tourismusvereins Südliche Weinstraße e. V., stellt in der Sitzung den Vertragsentwurf vor.
Es wird von Seiten eines Ratsmitgliedes um Prüfung gebeten, ob das Vergabeverfahren durch unsere interne Vergabestelle erfolgen kann.
Zudem wurde auf die Hochwasserproblematik in den Niederwiesen im Bereich der geplanten Aussichtsplattform bei der Grillhütte hingewiesen und um diesbezügliche Klärung durch das Bauamt der Verbandsgemeinde gebeten.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Abschluss des Kooperationsvertrages zum Projekt „Digitale Erlebniswelt Queichwiesen“ und der Übernahme der Projektträgerschaft und Abwicklung des Projektes sowie der Vertretung des Projektes im Außenverhältnis zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 5
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
4. Jahresbericht der Flüchtlings-und Integrationsbeauftragten
Die Flüchtlings-und Integrationsbeauftragte, Frau Maren Rottler, erläutert in der Sitzung die aktuelle Situation und die derzeitigen Herausforderungen bei der Integration der Flüchtlinge in der Verbandsgemeinde.
Im nächsten Jahresbericht wird die Entwicklung der Asylbewerberzahlen der letzten 10 Jahre vorgelegt - und eine Dokumentation der Anzahl der Asylbewerber, die gemeinnützige Arbeit leisten bzw. an Sprachkursen teilnehmen.
Der Verbandsgemeinderat nimmt die Ausführungen der Flüchtlings-und Integrationsbeauftragten zustimmend zur Kenntnis.
5. Tätigkeitsbericht des Ordnungsamtes für 2024
Stefan Eckert, Fachbereichsleiter Bürgerdienste stellt den Tätigkeitsbericht des Ordnungsamtes für 2024 vor.
Der Verbandsgemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
6. Pilotförderung "Interkommunale Zusammenarbeit" Kommunales Archivwesen
Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) hat das Potenzial, auf den Ausbau der Digitalisierung und den erkannten Fachkräftebedarf eine nachhaltige Antwort zu geben. IKZ kann die Aufgabenwahrnehmung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sichern.
Das Land Rheinland-Pfalz fördert im Rahmen einer Pilotförderung neue interkommunale Kooperationsprojekte und gewährt hierfür im Rahmen der im Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel Zuwendungen.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind neue Projekte in interkommunaler Zusammenarbeit (IKZ-Projekte) auf der Grundlage des „Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit“ (KomZG). Die IKZ-Projekte sollen in den Kommunen einen Beitrag zu zukunftsfesten Strukturen der Daseinsvorsorge leisten. Die IKZ-Projekte sollen sich vor allem auf die optimierte Umsetzung im Bereich der kommunalen Pflichtaufgaben fokussieren. Darüber hinaus ist die Förderung von IKZ-Projekten in weiteren bestehenden Aufgabenbereichen mit besonderer Relevanz (insbesondere mit Effizienzgewinnen) für die Kommunen möglich.
Im vorliegenden Fall soll die Pflichtaufgabe des kommunalen Archivwesens gemeinsam als IKZ-Projekt realisiert werden. Die Verbandsgemeinden Edenkoben, Herxheim, Landau-Land, Maikammer und Offenbach wollen eine gemeinsame Archiv-Fachkraft (Fachangestellte/r für Medien und Informationsdienste – Fachrichtung Archiv – FAMI oder vergleichbare Qualifikation) in Vollzeit einstellen, die zu jeweils entsprechend dem Verhältnis der Anzahl der teilnehmenden Kooperationspartnerinnen (hier 1/5) in den jeweiligen kommunalen Archiven tätig ist. Der bisher im Archiv eingesetzte Mitarbeiter steht altersbedingt nicht mehr zur Verfügung. In allen fünf kommunalen Archiven fallen gleichartige Tätigkeiten an, welche jedoch ein spezielles Fachwissen erfordern. Weiterhin stehen alle beteiligten Verbandsgemeindeverwaltungen vor der Problemstellung, digitale erhaltenswerte Unterlagen für die Zukunft strukturiert zu archivieren. Eine Fokussierung auf die Pflichtaufgaben eines kommunalen Archivs hat zu erfolgen. Das entsprechende Fachwissen ist verwaltungsmäßig regelmäßig nicht zur Verfügung und soll durch die entsprechende Stelle gebündelt werden.
Durch die Schaffung einer interkommunalen Vollzeitstelle kann auch eine für Bewerber:innen attraktive Stelle geschaffen werden, um einen möglichst großen Personenkreis anzusprechen.
Ziel der IKZ ist, die interkommunale Zusammenarbeit im kommunalen Archivwesen zu intensivieren, Synergieeffekte zu erzielen und im Hinblick auf die Erfordernisse der digitalen Arbeitsweise zukunftsfähig zu machen.
Weiterhin sollen durch die IKZ die synergetischen Möglichkeiten genutzt werden, um archivwürdige Stücke in einem digitalen System öffentlich zugänglich gemacht zu werden.
Kooperationspartner sind bei dem Projekt die Verbandsgemeinden Edenkoben, Herxheim, Landau-Land und Maikammer, wobei Anstellungskörperschaft die Verbandsgemeinde Offenbach sein wird. Die interkommunale Zusammenarbeit soll zum 01.05.2025 beginnen und dauerhaft, mindestens jedoch für die Dauer von mindestens 5 Jahren, fortgeführt werden. Nach Bewilligung des Landes sollen die Inhalte der interkommunalen Kooperation durch öffentlich-rechtlichen Vertrag festgeschrieben werden.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind alle rheinland-pfälzischen Kommunen. Antragstellerin und Zuwendungsempfängerin ist stellvertretend für den IKZ-Verbund eine beteiligte Kommune, die zur Abgabe von Erklärungen etc. im Namen des Verbunds berechtigt sein muss und diese Berechtigung nachzuweisen hat. Diese Kommune fungiert als zentrale Ansprechpartnerin und übernimmt alle für das Förderverfahren notwendigen Handlungen gegenüber der Bewilligungsbehörde (z. B. Antragstellung, Verwendungsnachweisführung).
Im vorliegenden Fall soll die Verbandsgemeinde Offenbach die Antragsstellung und Projektkoordination übernehmen.
Voraussetzungen
Durch das beantragte IKZ-Projekt sollen spätestens ab Ende des Förderzeitraums insgesamt Einsparungen in Höhe von jährlich mindestens 15 Prozent im Vergleich zur eigenständigen Leistungserbringung der beteiligten Kommunen erzielt werden können (Effizienzgewinn in der Gesamtschau aller beteiligten Kommunen). Dabei bleibt die Senkung der Ausgaben durch die Zuwendung nach diesen Fördergrundsätzen außer Betracht. Im Rahmen der Antragstellung ist hierzu eine einfache vergleichende Kostenaufstellung vorzulegen.
Auf die Darstellung des Effizienzgewinns von mindestens 15 Prozent kann im Einzelfall verzichtet werden, wenn die Kooperation einen sonstigen gewichtigen Mehrwert erzielt, indem sie eine wesentliche Verbesserung des bestehenden öffentlichen Leistungsangebotes erreicht oder die gemeinsame Bewältigung einer kommunalen Aufgabenstellung ermöglicht bzw. aufrechterhält, die auf örtlicher Ebene nicht oder nicht gleichwertig gelöst werden kann.
Das interkommunale Kooperationsprojekt ist auf Dauer, mindestens jedoch fünf Jahre lang ab Einrichtung des Kooperationsverbundes aufrecht zu erhalten
Im vorliegenden Fall wird durch die enge Verzahnung und Zusammenarbeit die kommunale Pflichtaufgabe des kommunalen Archivwesens gestärkt und Synergieeffekte erzielt. Weiterhin wird auch der voranschreitenden Digitalisierung Rechnung getragen.
Förderung
Die Zuwendung wird als Zuweisung im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt. Der Förderzeitraum der Pilotförderung beträgt zwei Jahre ab Bewilligung. Für diesen Zeitraum werden die förderfähigen, anfallenden Personal- und Sachkosten vom Land Rheinland-Pfalz getragen.
Bei einem Kooperationsverbund mit vier oder mehr Kommunen beträgt die Förderung maximal bis zu 320.000 €. Förderfähig sind sämtliche für die Vorbereitung und Durchführung des jeweiligen IKZ-Projekts notwendigen, zusätzlich entstehenden Personal- und Sachausgaben. Nicht förderfähig sind investive Ausgaben für Baumaßnahmen und Ausgaben, die der Anbahnung (Orientierungs- und Findungsphase) einer interkommunalen Zusammenarbeit dienen.
Frist
Der Antrag auf Förderung ist spätestens bis zum 15. März 2025 in einfacher Ausfertigung der ADD, Referat 21a, vorzulegen. Im Antrag sind der Gegenstand des Kooperationsprojekts, die Zielsetzungen, geplante Einsparungen und der Zeitraum der Realisierung, die beteiligten Kooperationspartner, die inhaltlichen und zeitlichen Abfolgen des konkreten interkommunalen Kooperationsprojekts (Arbeitsplan) sowie die Erfüllung der Fördervoraussetzung darzustellen. Die Kosten des Kooperationsprojekts sind in der zum Zeitpunkt der Antragstellung möglichen Genauigkeit schlüssig anzugeben.
Gremienbeschlüsse, welche bis zur o. g. Frist nicht vorliegen, können ausnahmsweise nachgereicht werden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Offenbach beschließt, im Rahmen der Pilotförderung "Interkommunale Zusammenarbeit" die interkommunale Kooperation im Bereich kommunales Archivwesen mit den Verbandsgemeinden Edenkoben, Herxheim, Landau-Land und Maikammer zu vereinbaren. Die Zusammenarbeit soll zum 01.05.2025 beginnen und dauerhaft, mindestens jedoch bis zum 31.04.2030 erfolgen. Die Verbandsgemeinde Offenbach wird die Antragsstellung und Projektkoordination übernehmen. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung des Landes einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur inhaltlichen Regelung der Zusammenarbeit abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
7. Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich
Die Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich wurde erstmalig mit Wirkung vom 01.01.2022 beschlossen. Die erste Änderung dieser Satzung erfolgte letztmalig am 02.02.2022. Seit drei Jahren wurde die Satzung nicht mehr verändert. Die bisherigen Versionen dieser Satzung enthielten in der jeweiligen Anlage zur Satzung ab der fortlaufenden Nummer 3.1 (Feuerwehrtechnische Geräte) fortfolgend die Kosten je Stunde. Da man jedoch Ausrüstungsgegenstände - wie bspw. ein benutzter Feuerlöscher - nicht nach Zeit, sondern nach eingesetzter Stückzahl berechnet, ist hier Anpassungsbedarf erforderlich. Auch wurden neue Fahrzeuge (bspw. MLF, MZF3, usw.) angeschafft, welche bislang noch nicht im Verzeichnis der Kostensätze aufgeführt bzw. berechnet waren. Diese wurden daher berechnet und entsprechend in der Anlage zur Satzung ergänzt. Auch wurden neue bzw. aktuelle Kostensätze für die Reinigung und Überprüfung von persönlicher Schutzausrüstung, sowie für die Prüfung und Kalibrierung von (Gas-)Messgeräten im Verzeichnis der Kostensätze für Leistungen der Feuerwehr (Anlage zur Satzung) mit aufgenommen.
In der Satzung selbst wurden wenige redaktionelle Änderungen (z.B. Verbesserung von: Rechtschreibfehler, fehlende Leerzeichen, fehlende Satzenden) vorgenommen. Neu wurde § 8a eingefügt. Durch die Regelungen des § 8a ist es der Verwaltung zukünftig möglich eine Verwaltungskostenpauschale mit dem Kosten- bzw. Gebührenbescheid einzufordern, um die sich aus der Erstellung eines solchen Bescheides ergebenen Aufwendungen für die Verwaltung zu kompensieren.
Zusammenfassend wurde in der Satzung folgendes geändert:
| • | Bei § 3: |
|
| o Korrektur der Überschrift |
|
| o Abs. 2 Nr. 1: Ergänzung um die Wörter „und Absichern“ |
|
| o Abs. 4: Satzende hinzugefügt. |
| • | Bei § 5: |
|
| o Abs. 4: Das Wort „Feuerwehrgerätehaus“ geändert zu „Feuerwehr-“ |
|
| o Abs. 7 Satz 1: Die Aufzählung „Gemeinde/Stadt/Verbandsgemeinde“ konkretisiert auf „Verbandsgemeinde Offenbach“ |
|
| o Abs. 7 Nr. 3: Leerzeichen eingefügt |
| • | Bei § 6: |
|
| o Abs. 3 Satz 2: Die Aufzählung „Gemeinde/Stadt/Verbandsgemeinde“ konkretisiert auf „Verbandsgemeinde Offenbach“ |
|
| o Abs. 4: gestrichen, da dieser inhaltlich komplett Absatz 3 glich |
| • | Bei § 8a: |
|
| o Paragraph neu eingefügt mit Absatz 1 und Absatz 2. |
| • | Anlage zur Satzung: |
|
| o Überarbeitung des Verzeichnisses der Kostensätze für Leistungen der Feuerwehr |
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Offenbach beschließt die zweite Satzung zur Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich gemäß der Anlage.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
8. Kommunale Wärmeplanung - Vergabe-Ermächtigungsbeschluss
Die Dienstleistung zur Betreuung der Kommunalen Wärmeplanung wurde ausgeschrieben und am 04.02.2025 submittiert. Es wurden insgesamt 7 Angebote abgegeben. Die Angebote befinden sich derzeit in der Prüfung und Wertung. Hiernach kann die Beauftragung erfolgen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, den Zuschlag auf den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
9. Beteiligung nach BImSchG für die Genehmigung von zwölf Windenergieanlagen auf den Gemarkungen Offenbach und Herxheim - Stellungnahme
Ausweisung von Sondergebietsflächen für Windenergieanlagen in Offenbach und Essingen statt.
Die Betreiberfirma UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG hat einen Antrag gemäß § 4 BImSchG auf Neugenehmigung von zwölf Windenergieanlagen in den Gemarkungen Offenbach und Herxheim bei der zuständigen Behörde gestellt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bittet die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) die Behörden und Träger öffentlicher Belange um ihre fachlichen Stellungnahmen und folgende Fragestellungen zu beantworten:
Die Verbandsgemeinde unterstützt bereits das Vorhaben von UKA und kann eine Stellungnahme dazu abgeben. Aus fachlicher Sicht gibt es keine Anregungen seitens der Verbandsgemeinde.
Beschluss:
Die Verbandsgemeinde verzichtet auf eine Stellungnahme und erhebt keine Einwände gegen die Genehmigung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
10. Information über Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters
Nach § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz haben Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamten auf Zeit bis zum 1. April eines Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen zu unterrichten. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.
Nebentätigkeiten und öffentliche Ehrenämter von Bürgermeister Wassyl:
| Vergütung im Jahr 2024 | |
| Verbandsvorsteher beim Zweckverband für Wasserversorgung „Walsheimer Gruppe“ Umfang: ca. 100 Std. | 3.053,64 € |
| Verbandsvorsteher beim Abwasserzweckverband „Hainbachgruppe“ Umfang: ca. 20 Std. | 0,00 € |
| Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Offenbach (bis 10.07.2024) Umfang seriös nicht zu bestimmen | Aufwands-entschädigung: 11.459,00 € |
| Vorsitzender beim Landschaftspflegeverband Südpfalz e.V Umfang: ca. 30 Std. | 0,00 € |
| Vorsitzender des Aufsichtsrates der Energie Südpfalz GmbH & Co. KG Umfang: ca. 20 Std. | 0,00 € |
| Mitglied in verschiedenen Ausschüssen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz a) Klima, Umwelt u. Energie b) Finanzen und Wirtschaft Umfang: ca. 40 Std. | 0,00 € |
| Mitglied im Aufsichtsrat der Orgasoft Kommunal GmbH Umfang: ca. 20 Std. | 0,00 € |
| Vorsitzender des Fördervereins „Queichtalmuseum“ Umfang: ca. 150 Std. | 0,00 € |
| Kassenprüfer im Verband hauptamtlicher Bürgermeister Umfang: ca. 10 Std. | 0,00 € |
| Stellvertret. Mitglied im Verwaltungsrat der Pfälzischen Pensionsanstalt Umfang: 0 Std. | 0,00 € |
| Stellvertret. Mitglied im Vorstand der Unfallkasse Rheinland-Pfalz Umfang: 0 Std. | 0,00 € |
11. Wahl der Ausschussmitgliederhier: Nachwahl in die Ausschüsse
Herr Dr. Markus Roth hat mit Schreiben vom 13.02.2025 sein Ratsmandat niedergelegt. Somit scheidet er kraft Gesetzes auch aus den Ausschüssen aus.
Für folgende Ausschüsse werden damit Nachwahlen notwendig:
| • | Werkausschuss (Ausschussmitglied) |
| • | Bau- und Umweltausschuss (Ausschussmitglied) |
| • | Schulträgerausschuss (stellv. Ausschussmitglied) |
| • | Verbandsversammlung Zweckverband „Walsheimer Gruppe“ (Vertreter) |
Nach dem Grundsatz der Kontinuität können Ratsmitglieder nur von Ratsmitgliedern und sonstige wählbare Bürger nur von solchen vertreten werden.
Die CDU-Fraktion ist für die Wahl vorschlagsberechtigt und schlägt folgende Person/en für die Neubesetzung der Ausschüsse vor:
| • | Werkausschuss Dr. Werner Jung (Ausschussmitglied; zuvor Stellvertretung) und Carina Engelhart (neues stellvertretendes Ausschussmitglied) |
| • | Bau- und Umweltausschuss (Ausschussmitglied) Oliver Siebert |
| • | Schulträgerausschuss (stellv. Ausschussmitglied) Carina Engelhart |
| • | Verbandsversammlung Zweckverband „Walsheimer Gruppe“ (Vertreterin) Carina Engelhart |
Gem. § 45 Abs. 1 S. 2 GemO ist die vorgeschlagene Person gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder dem Wahlvorschlag zustimmt.
Das Stimmrecht der Vorsitzenden ruht bei Wahlen (§ 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO) und wird daher bei der Berechnung der Stimmenmehrheit nicht mitgezählt.
Die Wahl kann in offener Abstimmung erfolgen, falls der Verbandsgemeinderat dies beschließt (§ 40 Abs. 5, 2. HS GemO).
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst einstimmig, dass die Wahl gem. § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO in offener Abstimmung (durch Handzeichen) erfolgt.
Der Verbandsgemeinderat beschließt auf Vorschlag der CDU-Fraktion folgende Person/en in die Ausschüsse:
| • | Werkausschuss Dr. Werner Jung (Ausschussmitglied; zuvor Stellvertretung) und Carina Engelhart (neu stellvertretendes Ausschussmitglied) |
| • | Bau- und Umweltausschuss Oliver Siebert (Ausschussmitglied) |
| • | Schulträgerausschuss (stellv. Ausschussmitglied) Carina Engelhart |
| • | Verbandsversammlung Zweckverband „Walsheimer Gruppe“ (Vertreterin) Carina Engelhart |
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
12. Zustimmung zur Spendenannahme nach § 94 Abs. 3 GemO
| Spender | Zweck | Datum | Betrag |
| Watts Industrie Deutschland | Teil-Kostenübernahme für ein Sofa in der Grundschule Offenbach für Klasse 2d | Januar 2025 | 200,00 € |
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Annahme der zweckgebundenen Spende zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
13. Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse
Die Vorsitzende verliest die abschließenden Beschlüsse der Ausschüsse.
14. Mitteilungen und Anfragen
Hierzu gibt es keine Wortmeldungen.
B. Nichtöffentlicher Teil
A. Öffentlicher Teil
1. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Die Vorsitzende informiert über die Einstellung eines neuen Mitarbeiters.
Die komplette Niederschrift (öffentlicher Teil) ist unter www.offenbach-queich.de (Ratsinformationssystem) nachzulesen.