über die 30. Sitzung des Gemeinderates Offenbach am Dienstag, 28.03.2023, 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses.
Tagesordnung:
A. Öffentlicher Teil (Beginn: 18:30 Uhr)
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 1.1 | Straßenabsenkung am alten Sportplatz |
| 2. | Bebauung am Böhlweg - Vorstellung Projekt "Bauernhof statt Altenheim" |
| 3. | Neubaugebiet "Queichwiesen-Quartier" |
| 4. | Barrierefreie Bushaltestelle Landauer Straße - Erneute Beratung über den Standort Fahrtrichtung Herxheim/Kandel |
| 5. | Aufhebung des Bebauungsplanes "Südwest I" |
| 6. | Umbau Jugendtreff hier: Beschluss der Ausschreibung und Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe |
| 7. | Neubau Festhalle mit Vereinszentrum hier: Ermächtigung Vergabe Fachplaner |
| 8. | Abriss Hauptstraße 13 hier: Einleitung Vergabeverfahren und Ermächtigung Bürgermeister |
| 9. | Friedhof - Errichtung von Stelenanlagen Beschluss der Ausschreibung und Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe |
| 10. | Kommunaler Klimapakt |
| 11. | Parkraumbewirtschaftung |
| 12. | Überprüfung von Einfriedungen im Ortskern und Baugebiet "Hinter der Kirche" |
| 13. | Bauangelegenheiten |
| 13.1 | Bauantrag, Wohnraumerweiterung, Essinger Straße |
| 13.2 | Nutzungsänderung, Einzelhandel in Psychotherapiepraxis |
| 14. | Umstellung der Flutlichtanlagen des Queichtalzentrums auf LED-Technik hier: Beschluss der Ausschreibung und Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe |
| 15. | Änderung Bebauungsplan "Hochstadter Straße" |
| 16. | Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse |
| 17. | Mitteilungen und Anfragen |
B. Nichtöffentlicher Teil (Beginn: 20:15 Uhr)
C. Öffentlicher Teil
| 1. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 1.1 | Straßenabsenkung am alten Sportplatz |
Ein Bürger teilt mit, dass sich die Straße im Bereich des Sportplatzes in der Germersheimer Straße absenkt. Ein Grund hierfür könnte die Unterquerung der Straße mit einem Regenwasserkanal sein. Der Vorsitzende sagt zu, den Sachverhalt zu prüfen.
| 2. | Bebauung am Böhlweg - Vorstellung Projekt "Bauernhof statt Altenheim" |
Frau Kopp vom „Bauernhof statt Altenheim e. V“ stellt das Konzept einer naturverbundenen Lebensgemeinschaft vor, um der Vereinsamung im Alter auf Grund des demographischen Wandels entgegen zu wirken. Es könnte eine alternative Wohnform darstellen, die es in der Ortsgemeinde bisher noch nicht gibt.
Das Projekt soll in rein privater Trägerschaft auf dem Grundstück Böhlweg 7 realisiert werden. Frau Kopp stellt drei verschiedene Bebauungsbeispiele (Gartenhaus, Reihenhaus und Doppelhaus) vor.
Es soll nun mit den jeweiligen Fachbehörden geprüft werden, ob dieses Projekt verwirklicht werden kann.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Prüfauftrag zur Realisierung des Projektes an die Verwaltung zu geben und in den Fraktionen weiter zu beraten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 21
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
| 3. | Neubaugebiet "Queichwiesen-Quartier" |
Das Neubaugebiet "Queichwiesen-Quartier" soll als "energetisches Wohnquartier" hinsichtlich der Klimabilanz möglichst neutral ausgestaltet werden. Dies betrifft sowohl die Erschließung als auch den Bau sowie das Wohnen selbst.
Energieversorgung
Strom:
Das Plangebiet soll ein Maximum an erneuerbaren Energiemaßnahmen beinhalten. Bauplanungsrechtlich sollen Verpflichtungen für PV- und Solaranlagen aufgenommen werden (z.B. 40 % oder 50 % der Dachfläche).
Im Plangebiet soll ein Areal-Netz zur Stromversorgung entstehen, welches flexibel den PV-Strom im Quartier verteilen kann.
Darüber hinaus könnte im weiteren Verlauf über einen Quartiersbatteriespeicher nachgedacht werden.
Zur Energieversorgung und zum Energiemanagement sollen im Plangebiet Flächen für eine oder zwei Trafostationen vorgesehen werden. Dies könnte tendenziell auf dem Quartiersstellplatz erfolgen.
Wärmeversorgung:
Es soll ein Anschlusszwang an das Kalte Nahwärmenetz über die Kaufverträge festgesetzt werden. Eine solche Maßnahme ist über den Bebauungsplan nicht regelbar, jedoch besteht die Alternative, dass zusätzlich zu den Vereinbarungen im Kaufvertrag eine eigenständige Anschluss-Satzung für das Nahwärmenetz für den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgestellt werden könnte.
Derzeit erstellt das Büro Schäffler im Auftrag der Queichtal Energie Offenbach (QEO) eine Machbarkeitsstudie auf Grundlage des Konzeptentwurfes. Diese ist Voraussetzung für die Beantragung eines BFA-Zuschusses. Die Nahwärmeleitung (Hauptzuleitung) wird demnächst bereits bis kurz vor das Plangebiet verlegt.
Gebäudestandards:
Auch hinsichtlich der Bauweise und der Energiebilanz sollten möglichst einheitliche und effektive Vorgaben gemacht werden. Inwiefern dies in den jeweiligen Grundstückskaufverträgen möglich ist, ist mit einem Notar abzuklären.
In den Kaufverträgen sollen Energiestandards (mindestens KfW-40) für die Hauptgebäude vorgegeben werden.
Die Nutzung des anfallenden Regenwassers im Gebiet ist bereits aus der verpflichtend zu erstellenden Wasserbilanz obligatorisch. Daher sollte oberstes Ziel die Rückhaltung und Verdunstung vor Ort sein (Prinzip Schwammstadt). Hierbei können insbesondere Dachbegrünungen und Baumstandorte enorm hilfreich sein. Speziell die zentrale Grünachse könnte hierbei einen wichtigen Beitrag leisten. Dies ist auch vor dem Hintergrund der bereits stark beanspruchten Kanalsystem im Gemeindegebiet zu betrachten.
Auf Grundlage der Höhenvermessung erstellt das Ingenieurbüro Decker ein entsprechendes Konzept. Eine zusätzliche Möglichkeit zum Umgang wäre die Ableitung des Regenwassers in ein Rückhaltebecken im Nordosten des Schwimmbadbereiches, um die Beregnungsanlage der Liegewiese des Queichtalbades mit Regenwasser zu benutzen. Diese Möglichkeit soll bei der Planung ebenfalls überprüft werden.
Vorgeschlagen wir darüber hinaus auch, eine Grauwassernutzung vorzusehen. Bei der Grauwassernutzung wird das Wasser aus Dusche, Badewanne und Handwaschbecken etc. in einer Grauwassernutzungsanlage gesammelt. In einem zweistufigen Aufbereitungsverfahren wird das gesammelte Wasser zuerst biologisch gereinigt und im Anschluss mit einer Membranfiltration von den restlichen Schmutzpartikeln befreit. Dies könnte durchaus auch zentral erfolgen.
Gestaltung der Gebäude:
Das Baugebiet sollte von der Gestaltung her verhältnismäßig homogen sein.
Dies kann einerseits über gestalterische Festsetzungen im Bebauungsplan stattfinden. Jedoch werden diese teilweise nicht umgesetzt oder nicht beachtet. Eine Alternative wäre die Erstellung einer Gestaltungsfibel, welche als Teil des Kaufvertrages gilt und somit den Bauherren unmittelbar mitgegeben wird. Dies könnte einerseits die Akzeptanz solcher Vorgaben und andererseits die tatsächliche Berücksichtigung bei Bauvorhaben steigern. Eine solche Gestaltungsfibel wäre gemeinsam zwischen dem Stadtplanungsbüro BBP und der Gemeinde zu entwickeln.
Mobilitätskonzept:
Ziel ist, den Autoverkehr im Quartier minimal zu halten. Das städtebauliche Konzept berücksichtigt dies bereits u.a. einem Quartiersstellplatz zentral am Eingangsbereich.
Problematisch stellt sich jedoch der Lieferverkehr von Paketen dar, welcher in anderen Bestandsquartieren bereits zu Problemen führt. Hierfür könnte bei der späteren Detailplanung der Freiflächen über Packstationen nachgedacht werden, welche von sämtlichen Lieferdiensten genutzt wird. Ein Beispiel hierfür könnte der Hersteller Paket-In sein (www.paketin.de) Dieser Aspekt sollte im Sinne einer nachhaltigen Mobilitätsstrategie für das Quartier weiterverfolgt werden.
Ebenso ist z.B. eine Carsharing-Station auf einem der Quartiersstellplätze denkbar.
Die Straßenbreiten sollen bewusst geringgehalten und nach Möglichkeit als Mischverkehrsfläche bzw. verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut werden.
Lärmschutz:
Das Plangebiet weist einen herausfordernden Charakter in Bezug auf die umgebenden Nutzungen auf. Westlich liegt das Schwimmbad, nördlich verläuft die Landesstraße und östlich befindet sich der Indoor-Spielplatz und dessen Parkplatz.
Aufgrund dieser Rahmenbedingungen soll in einem ersten Schritt die Verträglichkeit des Quartiers mit den umgebenden Lärmemissionen überprüft werden. Als Grundlage dient das aktuell vorliegende städtebauliche Konzept. Ein entsprechendes Lärmgutachten ist beauftragt, liegt allerdings noch nicht vor.
Vermarktung:
Hinsichtlich der umfangreichen umwelt- und energietechnischen Vorgaben ist grundsätzlich darüber zu beraten, ob als Alternative zur klassischen Bauplatzvergabe das Auftreten der Gemeinde als Projektentwickler in Frage kommt. Dies hätte den Vorteil, dass sämtliche angestrebten Maßnahmen auch umgesetzt werden. Darüber hinaus hätte man direkten Einfluss auf den Verkaufspreis der Objekte.
Allerdings birgt diese Variante ein gewisses Vermarktungsrisiko, weil man die Baukosten zunächst - zumindest teilweise - vorfinanzieren muss.
Der Hauptausschuss hat sich in der Sitzung vom 09.03.2023 mit dem Vorhaben befasst und befürwortet die Einbeziehung sämtlicher vom Vorsitzenden vorgeschlagenen Möglichkeiten der ökologischen Rahmenbedingungen für das Wohnquartier. Es wurde vorgeschlagen und auch beschlossen, für dieses Projekt eine Arbeitsgruppe zu bilden, welche die jeweiligen in der Beratung angesprochenen Punkte ausarbeitet und diese hinsichtlich der Umsetzbarkeit prüft.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt entsprechend der Entscheidung des Hauptausschusses die Bildung einer Arbeitsgruppe, welche die jeweiligen Punkte ausarbeiten und hinsichtlich der Umsetzbarkeit prüfen soll. Diese setzt sich aus dem Gemeindevorstand und den Fraktionsvorsitzenden zusammen, welche die jeweiligen Themen mit den entsprechenden Fachleuten erörtern.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 21
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
| 4. | Barrierefreie Bushaltestelle Landauer Straße - Erneute Beratung über den Standort Fahrtrichtung Herxheim/Kandel |
Hinsichtlich des Standorts der barrierefreien Bushaltestelle in Fahrtrichtung Herxheim/Kandel wurde der Beschluss gefasst, diese, nach Abriss des erworbenen Gebäudes in der Landauer Straße 7, an dieser Stelle errichtet werden soll. Zuschüsse für barrierefreie Bushaltestellen sind bis zum Jahr 2024 abrufbar.
Nach Prüfung der vorhandenen Planunterlagen mit Statik des Gebäudes ist ein risikoloser Rückbau des Gebäudes Landauer Straße 7, ohne die Standfestigkeit der anderen Gebäudehälfte Landauer Straße 5 zu gefährden, nicht möglich.
Ein Ratsmitglied fragt an, ob der Standort zwischen der Landauer Straße 5 und der VR Bank ebenfalls für die barrierefreie Bushaltestelle geeignet wäre.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt eine Überprüfung, ob der Platz zwischen der Landauer Straße 5 und der VR Bank als neuer Standort der barrierefreien Bushaltestelle genutzt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 21
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
| 5. | Aufhebung des Bebauungsplanes "Südwest I" |
Der Bebauungsplan „Südwest I“ wurde mit Beschluss vom 17.05.1988 als Satzung beschlossen und mit ortsüblicher Bekanntmachung am 15.09.1988 rechtskräftig.
Anlass für die Aufhebung des Bebauungsplanes war die Zustimmung des Bauausschusses am 25.01.2023 zu einem Bauvorhaben für einen rückwärtigen Wohnhausanbau. Aufgrund der entgegenstehenden Gestaltungsvorschriften im Bebauungsplan bezüglich Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung kann dem Vorhaben von Seiten der Baugenehmigungsbehörde derzeit nicht zugestimmt werden. Die Aufhebung des Bebauungsplanes wird empfohlen. Danach wäre das Vorhaben nach § 34 BauGB zulässig.
Maßgeblich für die Aufstellung des ursprünglichen Bebauungsplanes war die Aufgabe der landwirtschaftlich genutzten Höfe und den Wunsch vorhandene Wohngebäude zu erweitern und gleichzeitig die im schlechten Zustand befindlichen Nebengebäuden aufzugeben. Die Ziele des Bebauungsplanes sind erreicht, das Baugebiet ist weitestgehend entwickelt. Der Bebauungsplan beinhaltet Festsetzungen, die unter heutigen städtebaulichen Gesichtspunkten nicht mehr zeitgemäß sind.
Die Gemeinde hat die Möglichkeit, den Bebauungsplan in dem dafür vorgesehenen Verfahren aufzuheben. Das hätte zur Folge, dass sich künftige Bauvorhaben nachfolgenden Kriterien (§ 34 BauGB) in die Umgebungsbebauung einfügen müssen:
| - | Art und Maß der baulichen Nutzung, |
| - | Bauweise, |
| - | Grundstücksfläche, die überbaut werden soll. |
Bauvorhaben sind ohne Bebauungsplan leichter und schneller genehmigungsfähig, da die weitere Bebauung nach § 34 BauGB beurteilt werden würde und eventuelle Einschränkungen des Bebauungsplanes nicht entgegenstehen. Die Ortsgemeinde wird bei jedem Bauvorhaben beteiligt, da das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden muss.
Gemäß § 1 Abs. 8 BauGB gelten für die Aufhebung eines Bebauungsplanes die gleichen Verfahrensvorschriften, wie für die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Daher wird empfohlen, den Aufstellungsbeschluss für die Aufhebung des Bebauungsplanes „Südwest I“ zu fassen. Das Aufhebungsverfahren kann durch die Verbandsgemeindeverwaltung durchgeführt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Südwest I“.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden- und Bürgerbeteiligung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 21
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
| 6. | Umbau Jugendtreff hier: Beschluss der Ausschreibung und Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe |
Der Vorsitzende teilt mit, dass das Architekturbüro Humbert, die von der Kreisverwaltung geforderten Punkte, die die Barrierefreiheit betreffend, in die Baueingabe eingearbeitet hat. Die Barrierefreiheit bezieht sich ausschließlich auf das Erdgeschoss. Die Baugenehmigung der Maßnahme ist bei der Verwaltung am 15.03.2023 eingegangen.
Die aktuelle Kostenberechnung liegt bei 692.235,63 €. Die Erhöhung der Kosten im Vergleich zur Kostenschätzung von März des letzten Jahres sind der aktuellen Marktlage, der barrierefreien Ausbildung des Erdgeschosses und zusätzlich der Photovoltaikanlage geschuldet.
Der gestellte Zuschussantrag wurde in Höhe von 197.000,00 € bewilligt.
Für die Maßnahme sind im Haushalt 650.000,00€ bereitgestellt, die Differenz in Höhe von ca. 42.000,00 € wird überplanmäßig bereitgestellt.
Die Bauleistungen sollen ausgeschrieben werden, damit die Maßnahme schnellst möglich durchgeführt werden kann.
Der Gemeinderat wird um Zustimmung gebeten, dass die Bauleistungen ausgeschrieben werden und der Bürgermeister mit der Beauftragung der Bauleistungen im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel ermächtigt wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Bauleistungen ausgeschrieben und die überplanmäßigen Haushaltsmittel in Höhe von 42.000,00 € bereitgestellt werden. Gleichzeitig wird der Bürgermeister ermächtigt, die Aufträge an die wirtschaftlich günstigsten Bieter im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 21
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
| 7. | Neubau Festhalle mit Vereinszentrum |
|
| hier: Ermächtigung Vergabe Fachplaner |
Für die Vergabe der Planungsleistungen zur technischen Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro) wurde bereits ein europaweites Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb sowie ein europaweites offenes Verfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. Bei beiden Verfahren ist kein Angebot eingegangen.
Aus diesem Grund wurde am 13.03.2023 ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach VgV eingeleitet. Hierbei werden 3 - 5 Büros direkt zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Submission findet am 03.04.2023 statt, im Anschluss erfolgt die Prüfung und Wertung der Angebote. Da die Vergabe der Fachplanungsleistungen für den Planungsfortschritt schnellstmöglich erfolgen sollte, empfiehlt die Verwaltung den Bürgermeister zur Auftragsvergabe an die wirtschaftlichsten Bieter zu ermächtigen.
Des Weiteren sind im nationalen Verfahren noch die nachfolgend aufgeführten Fachplanungsleistungen zu vergeben:
| - | Baugrundgutachter |
| - | Prüfstatik |
| - | Vermessung |
| - | Brandschutzingenieur |
| - | Kampfmittelbeseitigung |
| - | Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator |
| - | Bauphysik (Schallschutz, Raum- und Bauakustik, Energieberatung) |
Die Auftragssumme für alle nationalen Fachplanungsleistungen beträgt ca. 110.000,00 €. Auch hier wird eine Ermächtigung des Bürgermeisters empfohlen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Bürgermeister zur Auftragsvergabe aller aufgeführten Fachplanungsleistungen an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu ermächtigen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 21
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
| 8. | Abriss Hauptstraße 13 |
|
| hier: Einleitung Vergabeverfahren und Ermächtigung Bürgermeister |
Der am 01.09.2020 beschlossene Abriss des ehemaligen Wohngebäudes in der Hauptstraße 13 soll im Zeitraum vom 12.06.-20.07.2023 erfolgen.
Das hierfür notwendige Vergabeverfahren für die Abrissarbeiten muss nun durchgeführt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Vergabeverfahrens für die Abrissarbeiten und ermächtigt den Bürgermeister zur Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 21
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
| 9. | Friedhof - Errichtung von Stelenanlagen |
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| Beschluss der Ausschreibung und Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe |
Für die Herstellung der Urnenstelen auf dem Friedhof wurde ein Zuschussantrag gestellt. Das Verfahren für die Bewilligung eines Zuschusses aus dem Investitionsstock ist noch nicht abgeschlossen.
Auf Grund der Tatsache, dass für die bestehende Urnenwand, auch für die letzte Grabkammer Nutzungsrechte verkauft wurden, können keine Bestattungen ohne Nutzungsrechte mehr durchgeführt werden. Dies wurde zum Anlass genommen, den vorzeitigen Baubeginn zu beantragen. Von der zuschussgebenden Stelle wurde dieser Antrag bereits positiv beantwortet und es kann sowohl mit der förderunschädlichen Planung wie auch der Ausschreibung fortgefahren werden.
Am 22.03.2023 fand nochmals ein Abstimmungsgespräch mit der Planerin statt. Hier wurden für die Ausschreibung der Leistungen nochmals Details besprochen.
Für die Fortführung der Leistungen von Frau Krell sollte der Gemeinderat den Beschluss für die Ausschreibung der Bauleistungen fassen und den Bürgermeister ermächtigen, dass dieser nach erfolgter Submission der Bauleistungen, die Aufträge an den jeweils wirtschaftlich günstigsten Bieter erteilen könnte.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Ausschreibung der Bauleistungen auf der Grundlage der Kostenschätzung in den Zuschussunterlagen erfolgen kann.
Des Weiteren wird der Bürgermeister ermächtigt, die Aufträge für die Bauleistungen, an den jeweils wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 21
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
| 10. | Kommunaler Klimapakt |
Das Pariser Klimaschutzabkommen setzt den Rahmen für die erforderlichen Klimaschutzanstrengungen für Deutschland und damit auch für Rheinland-Pfalz. Um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, soll Rheinland-Pfalz bis spätestens 2035 - 2040 (Zukunftsvertrag 2021 - 2026) klimaneutral sein.
Um den Ausstoß an Treibhausgasen auf ein neutrales Niveau abzusenken, bedarf es erheblicher Anstrengungen. Auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen müssen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die nunmehr unvermeidbaren, bereits spürbaren und zukünftig zu erwartenden Klimawandelfolgen ergriffen und umgesetzt werden. Dies geschieht insbesondere auf kommunaler Ebene.
Die Kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen, die Energieagentur Rheinland-Pfalz und die Landesregierung, vertreten durch das federführende Klimaschutzministerium einschließlich des Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen, sowie das Wirtschafts- und Innenministerium haben sich daher darauf verständigt, gemeinsam einen Kommunalen Klimapakt (KKP) einzurichten.
Der Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen: Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen. Der Kommunale Klimapakt wurde zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart. Anschließend soll der Pakt mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden. (Quelle: https://mkuem.rlp.de/de/themen/klima-und-ressourcenschutz/klimaschutz/kommunaler-klimapakt-rheinland-pfalz/ )
Im Kommunalen Klimapakt ist vorgesehen, dass die Ortsgemeinden gebündelt über ihre Verbandsgemeindeverwaltung bzw. zusammen mit der Verbandsgemeinde zu dem Kommunalen Klimapakt beitreten können. Der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt (KKP) ist für alle Landkreise, kreisfreien sowie kreisangehörigen Städte, Verbands- und Ortsgemeinden auf freiwilliger Basis möglich und erfolgt durch die Abgabe einer entsprechenden Beitrittserklärung. Der Beitritt von Ortsgemeinden kann dabei nur gebündelt über die jeweilige Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen. Jede Ortsgemeinde entscheidet eigenständig durch Ratsbeschluss, ob (und mit welchen Maßnahmen, wie z.B. Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien) sie am KKP teilnehmen will. Der Verbandsgemeinde müssen die entsprechenden Ratsbeschlüsse der Ortsgemeinden vorliegen; in der Beitrittserklärung genügt die Angabe der betreffenden Ortsgemeinden, die Ratsbeschlüsse der Ortsgemeinden sind nicht beizufügen (sondern nur der für die Verbandsgemeinde).
Es wäre natürlich wünschenswert, wenn alle Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde Offenbach dem Kommunalen Klimapakt beitreten würden.
Der Hauptausschuss hat am 09.03.2023 darüber beraten und empfiehlt mehrheitlich den Beitritt zum kommunalen Klimapakt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Beitritt der Ortsgemeinde zum kommunalen Klimapakt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 1
| 11. | Parkraumbewirtschaftung |
Der Vorsitzende trägt das aktuelle Konzept für die Parkraumbewirtschaftung vor. Von Seiten der Ratsmitglieder besteht bei diesem TOP noch Klärungsbedarf. Die FWG-Fraktion stellt daher den Antrag den Tagesordnungspunkt zu vertagen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Vertagung des TOPs Parkraumbewirtschaftung auf die nächste Sitzung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 21
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
| 12. | Überprüfung von Einfriedungen im Ortskern und Baugebiet "Hinter der Kirche" |
Die Überprüfung von Einfriedungen auf ihre baurechtliche Zulässigkeit obliegt der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau als zuständige Bauaufsichtsbehörde. Eine generelle Überprüfung eines gesamten Gebietes wird nicht vorgenommen. Wenn die Bauaufsichtsbehörde auf einen konkreten Einzelfall hingewiesen wird, wird auch eine gezielte Kontrolle durchgeführt. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
| 13. | Bauangelegenheiten |
| 13.1 | Bauantrag, Wohnraumerweiterung, Essinger Straße |
Auf dem Grundstück FlNr. 604/13 in der Essinger Straße soll eine zuvor als Fahrschule genutzte Bürofläche wieder der Wohnnutzung zugeführt werden. Dazu wird das Schaufenster an der Ostseite (Straßenansicht) des Gebäudes zurück gebaut und durch zwei Fenster ersetzt. Durch den Umbau wird die Wohnfläche von ca. 77,0 m² auf ca. 155,0 m² erweitert. An der Kubatur des Gebäudes wird nichts geändert.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Wohnraumerweiterung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 21
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
| 13.2 | Nutzungsänderung, Einzelhandel in Psychotherapiepraxis |
Auf dem Grundstück FlNr. 395 in der Hauptstraße soll in die bisher als Verkaufsstätte genutzten Räumlichkeiten eine Psychotherapiepraxis eingerichtet werden. Hierbei handelt es sich um eine Nutzungsänderung, für die die Zustimmung der Gemeinde erforderlich ist. Die Ausübung erfolgt nach Terminvereinbarung. Zwei Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Nutzungsänderung einer Verkaufsstätte in eine Psychotherapiepraxis.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 21
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
| 14. | Umstellung der Flutlichtanlagen des Queichtalzentrums auf LED-Technik |
|
| hier: Beschluss der Ausschreibung und Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe |
Die Umrüstung der beiden Flutlichtanlagen des Queichtalstadions und des Kunstrasenplatzes auf LED - Technik wurden mit Bescheiden vom 24.02.2023 bewilligt. Die Maßnahmen werden mit einem Zuschuss in Höhe von 35% bezuschusst und müssen bis zum 28.02.2024 abgeschlossen sein.
| Queichtalstadion | Kunstrasenplatz | |
| Zuwendungsfähige Gesamtkosten | 83.270,00 € | 71.830,00 € |
| Förderung 35 % | 29.144,00 € | 25.140,00 € |
Die Bauleistungen sollen ausgeschrieben und über die Sommermonate ausgeführt werden, damit die neuen Flutlichtanlagen bis zum Spätjahr einsatzbereit sind.
Für die Maßnahmen sind, für die geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 155.100,00 €, Haushaltsmittel in Höhe von 170.000,00 € bereitgestellt.
Der Gemeinderat wird um Zustimmung gebeten, dass die Bauleistungen ausgeschrieben werden und der Bürgermeister mit der Beauftragung der Bauleistungen im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel ermächtigt wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Bauleistungen ausgeschrieben werden. Gleichzeitig wird der Bürgermeister ermächtigt, die Aufträge an den wirtschaftlich günstigsten Bieter im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 21
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
| 15. | Änderung Bebauungsplan "Hochstadter Straße" |
Durch die Ausübung des Rücktrittsrechts ist die Ortsgemeinde Offenbach wieder Eigentümerin der Grundstücke Fl.-Nr. 3614/1 und 3614/2 „ehemaliger Minigolfplatz“. Die Grundstücke haben eine Größe von insgesamt 4.462 m² und liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hochstadter Straße“.
Für die Änderung des Bebauungsplanes „Hochstadter Straße“ ist die weitere Verwendung des ehemaligen Minigolfplatzes von zentraler Bedeutung. Der Vorsitzende zeigt anhand eines Lageplans, dass die ausgewiesene Grünflache, sowie der Wendehammer nicht mehr benötigt werden. Auch muss die Stromtrasse nicht mehr freigehalten werden. Die Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, die eingetragen sind, sind auf Grund der Rückabwicklung hinfällig.
Die Ratsmitglieder sind sich einig, die o. g. Punkte zu berichtigen und stimmen der Änderung des Bebauungsplanes zu.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplans „Hochstadter Straße“.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 21
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
| 16. | Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse |
Der Vorsitzende verliest die abschließenden Beschlüsse der Ausschüsse.
| 17. | Mitteilungen und Anfragen |
B. Nichtöffentlicher Teil
A. Öffentlicher Teil
| 1. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Der Vorsitzende teilt mit, dass folgende Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil gefasst wurden:
| - | Die Ausübung eines Vorkaufsrechts wurde abgelehnt. |
Ein Grundstückserwerb wurde beschlossen.
Die komplette Niederschrift (öffentlicher Teil) ist unter www.offenbach-queich.de(Ratsinformationssystem) nachzulesen.