Titel Logo
Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 15/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Katzenschutzverordnung

Wer eine Katze mit Freigang hält, muss sie kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen Der Verbandsgemeinderat hat bereits in seiner Sitzung vom 14.07.2022 die ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet der Verbandsgemeinde Offenbach (Katzenschutzverordnung) beschlossen. Gerne möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass die Verordnung Halter*innen von Freigängerkatzen verpflichtet, die Tiere dauerhaft zu kennzeichnen und zum Beispiel bei Tasso oder Findefix zu registrieren. Außerdem müssen sie fortpflanzungsunfähig gemacht werden.

Wozu dient die KatzenschutzVO?

Durch die unkontrollierte Vermehrung von Hauskatzen und verwilderten Katzen kommt es zu einer hohen Anzahl von wildlebenden Katzen. Viele dieser Tiere sind verwahrlost und von Krankheiten befallen. Um dem Elend entgegen zu wirken, wurde die Verordnung zum Schutz freilebender Katzen beschlossen. Danach sind alle Personen, die im Gebiet der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich Katzen mit Freigang halten, dazu verpflichtet, ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Auch wildlebende Katzen werden in Zusammenarbeit zwischen dem Ordnungsamt und Tierschutzvereinen kastriert, gekennzeichnet und registriert.

Für wen gilt die KatzenschutzVO?

Die KatzenschutzVO gilt für alle Personen, die eine Katze mit Freigang halten.

Was muss ich tun, wenn ich eine Freigängerkatze habe?

Sollten Sie eine Katze mit Freigang besitzen, ist diese möglichst schnell kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen.

Die Katzenschutzverordnung kann auf der Homepage der Verbandsgemeine Offenbach an der Queich eingesehen werden.

Verbandsgemeindeverwaltung
Fachbereich Bürgerdienste