Am Sonntag, den 12.04.2026 darf im Gemeindegebiet der Ortsgemeinde Bornheim ein Marktsonntag in der Zeit von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr stattfinden.
An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. (2) sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.
An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. (2) und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Bornheim durchgeführt werden.
Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.
Die Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.