Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 16/2023
Amtlicher Teil
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Die Gruppenwasserwerke Bornheim informieren:
Fällige Wassergebühren zum 01.05.2023
Diese Mitteilung gilt nur für Anschlussnehmer, von denen kein SEPA-Abbuchungsmandat für die Wassergebühren vorliegt.
Wir erinnern daran, dass am 01.05.2023 die zweite Wassergebührenabschlagsrate 2023 fällig ist und bitten die Anschlussnehmer zur Vermeidung von Mahn- und Vollstreckungskosten um rechtzeitige Zahlung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gruppenwasserwerke Bornheim