Rechtsverordnung nach § 12 Abs. (2) des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) über die Festsetzung von einem Marktsonntag in der Ortsgemeinde Bornheim
Am Sonntag, den 21.04.2024 darf im Gemeindegebiet der Ortsgemeinde Bornheim ein Marktsonntag in der Zeit von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr stattfinden.
An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. (2) sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.
An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. (2) und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Bornheim durchgeführt werden.
Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.
Die Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.