Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 16/2024
Amtlicher Teil
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Gruppenwasserwerke Bornheim
Fällige Wassergebühren
Diese Mitteilung gilt nur für Anschlussnehmer, von denen kein SEPA-Abbuchungsmandat für die Wassergebühren vorliegt.
Wir erinnern daran, dass am 01.05.2024 die zweite Wassergebührenabschlagsrate 2024 fällig ist und bitten die Anschlussnehmer zur Vermeidung von Mahn- und Vollstreckungskosten um rechtzeitige Zahlung.
Ihre Gruppenwasserwerke Bornheim