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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 17/2023
Amtlicher Teil
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Beschlüsse und Mitteilungen aus der Niederschrift

über die 27. Sitzung des Gemeinderates Bornheim am Montag, 27.03.2023, 19:00 Uhr im Rathaus

Vor Eintritt in die Tagesordnung wird diese einstimmig um den TOP 9 „Friedhof hier: Errichtung eines Kunstwerkes“ erweitert. Die Reihenfolge der restlichen Tagesordnungspunkte ändert sich entsprechend.

Tagesordnung:

A. Öffentlicher Teil (Beginn: 19:00 Uhr)

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Verkehrsuntersuchung in Bornheim

3.

Kommunaler Klimapakt

4.

Klimapakt - Anmeldung Maßnahme: Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden

5.

Potentialflächen für Windenergieanlagen

6.

Bauangelegenheiten

6.1

Bauvoranfrage, Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus, Mörlheimer Straße

7.

Rathaus- Bürgersaal

hier: Erneuerung der Vorhänge

8.

Hinweis/Tourismus-Schild mit Storchensymbol an der Autobahnabfahrt Bornheim (Storchenzentrum)

9.

Friedhof

hier: Errichtung eines Kunstwerkes

10.

Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse (Bornheim)

11.

Mitteilungen und Anfragen

B. Nichtöffentlicher Teil (Beginn: 20:30 Uhr)

C. Öffentlicher Teil (Beginn 20:45 Uhr)

1.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

1. Einwohnerfragestunde

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

2. Verkehrsuntersuchung in Bornheim

Die Vorsitzende erläutert die aktuelle Verkehrssituation der Ortsdurchfahrt Bornheim (Hauptstraße). Die derzeitige Parksituation stellt häufig eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Radfahrerende, dar. Die Fahrzeuge werden ausschließlich auf einer Straßenseite abgestellt. Dadurch sind Ausweichmöglichkeiten kaum vorhanden, und der Verkehrsfluss ist erheblich gestört. Auch die Einhaltung der Geschwindigkeit ist trotz Einrichtung der 30 km-Zone sehr häufig nicht gegeben.

Aufgrund dessen wurde die Verwaltung beauftragt ein Angebot für die verkehrliche Bewertung der Ortsdurchfahrt Bornheim (Hauptstraße) und der Einmündung in die Hornbachstraße / Gießkübel einzuholen. Die Fa. Modus-Consult Ulm GmbH hat auf der Grundlage aktueller Verkehrszählungen ein Honorarangebot in Höhe von 7.896,84 € vorgelegt. Das Angebot liegt den Ratsmitgliedern vor.

In diesem Angebot sind drei 24-stündige Knotenpunktzählungen sowie eine Konzepterstellung enthalten.

Einige Ratsmitglieder vertreten die Auffassung, dass die Verkehrsuntersuchung nicht notwendig sei. Die Mittel für die Untersuchung könnten anderweitig genutzt werden.

Die Vorsitzende sieht in der Verkehrsuntersuchung die Chance, ein belastbares Zahlenwerk aufzustellen und somit Konzeptideen für die künftige Parksituation erarbeiten zu können. Auch der Blick eines externen Dritten ermöglicht die Situation aus einer objektiven Sichtweise zu bewerten. Weiterhin kann ein künftiges Konzept mit belastbaren Grundlagen besser vor der Bürgerschaft vertreten werden und findet damit eine größere Akzeptanz.

Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt der Firma Modus-Consult Ulm GmbH den Auftrag, in Höhe von 7.896,20 €, eine verkehrliche Bewertung der Ortsdurchfahrt Bornheim (Hauptstraße) sowie der Einmündung Hornbachstraße / Gießkübel durchzuführen. Das Angebot soll dahingehend ergänzt werden, dass in der Position 1 „Grundlagenermittlung“ die Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger enthalten ist.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 1

mehrheitlich angenommen

3. Kommunaler Klimapakt

Die Vorsitzende erläutert, dass das Pariser Klimaschutzabkommen den Rahmen für die erforderlichen Klimaschutzanstrengungen für Deutschland und damit auch für Rheinland-Pfalz setzt. Um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, soll Rheinland-Pfalz bis spätestens 2035 - 2040 (Zukunftsvertrag 2021 - 2026) klimaneutral sein.

Um den Ausstoß an Treibhausgasen auf ein neutrales Niveau abzusenken, bedarf es erheblicher Anstrengungen. Auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen müssen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die nunmehr unvermeidbaren, bereits spürbaren und zukünftig zu erwartenden Klimawandelfolgen ergriffen und umgesetzt werden. Dies geschieht insbesondere auf kommunaler Ebene.

Die Kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen, die Energieagentur Rheinland-Pfalz und die Landesregierung, vertreten durch das federführende Klimaschutzministerium einschließlich des Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen, sowie das Wirtschafts- und Innenministerium haben sich daher darauf verständigt, gemeinsam einen Kommunalen Klimapakt (KKP) einzurichten.

Der Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen: Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen. Der Kommunale Klimapakt wurde zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart. Anschließend soll der Pakt mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden. (Quelle: https://mkuem.rlp.de/de/themen/klima-und-ressourcenschutz/klimaschutz/kommunaler-klimapakt-rheinland-pfalz/ )

Im Kommunalen Klimapakt ist vorgesehen, dass die Ortsgemeinden gebündelt über ihre Verbandsgemeindeverwaltung bzw. zusammen mit der Verbandsgemeinde zu dem Kommunalen Klimapakt beitreten können. Der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt (KKP) ist für alle Landkreise, kreisfreien sowie kreisangehörigen Städte, Verbands- und Ortsgemeinden auf freiwilliger Basis möglich und erfolgt durch die Abgabe einer entsprechenden Beitrittserklärung. Der Beitritt von Ortsgemeinden kann dabei nur gebündelt über die jeweilige Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen. Jede Ortsgemeinde entscheidet eigenständig durch Ratsbeschluss, ob (und mit welchen Maßnahmen, wie z.B. Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien) sie am KKP teilnehmen will. Der Verbandsgemeinde müssen die entsprechenden Ratsbeschlüsse der Ortsgemeinden vorliegen; in der Beitrittserklärung genügt die Angabe der betreffenden Ortsgemeinden, die Ratsbeschlüsse der Ortsgemeinden sind nicht beizufügen (sondern nur der für die Verbandsgemeinde).

Es wäre natürlich wünschenswert, wenn alle Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde Offenbach dem Kommunalen Klimapakt beitreten würden.

(mehr dazu unter: https://www.kosdirekt.de/verbandsinformationen/nachrichten-und-meldungen/gstb-nachrichten/gstb-nachrichten-2023/gstb-nachrichten-ab-nr-0029-februar-2023/0030-kommunaler-klimapakt-hinweise-zum-beitritt-von-ortsgemeinden/ )

Die Vorsitzende hebt hervor, dass die Ortsgemeinde Bornheim von dem kommunalen Klimapakt nur profitieren kann. Das Gremium befürwortet den Eintritt.

Das Ratsmitglied Wingerter hat vor der Abstimmung den Sitzungssaal verlassen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Beitritt der Ortsgemeinde zum Kommunalen Klimapakt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

einstimmig angenommen

4. Klimapakt - Anmeldung Maßnahme: Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden

Das Ratsmitglied Wingerter betritt den Sitzungssaal und nimmt an der weiteren Beratung und Beschlussfassung teil.

Die Vorsitzende informiert den Gemeinderat über das neue Förderprogramm „Kommunale Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation (KIPKI)“.

Die Landesregierung fördert mit insgesamt 250 Millionen Euro Klimaschutzmaßnahmen in rheinland-pfälzischen Kommunen im Rahmen von KIPKI.

Das KIPKI besteht aus zwei Teilen: Einer Pauschalförderung an alle Verbandsgemeinden mit ihren Ortsgemeinden, Städte und Kreise, die insgesamt 180 Millionen Euro umfasst. Für jede Einwohnerin und jeden Einwohner schüttet die Landesregierung rund 44 Euro aus. Dieses Geld können die Kommunen für Maßnahmen aus einer Positivliste verwenden, beispielsweise zum Aufbau einer nachhaltigen Wärmeversorgung bis hin zur energetischen Sanierung kommunaler Immobilien.

Die Vorsitzende berichtet, dass die Verbandsgemeinde Offenbach einen Förderbetrag in Höhe von rd. 371.000 € erhalten wird. Dieser kann für kommende Klimaschutzprojekte verwendet werden. Weiterhin gibt Sie an, dass die Ortsgemeinde Bornheim den Ausbau der Photovoltaikanlagen in den kommunalen Einrichtungen plant. Aus den der Verbandsgemeinde Offenbach zugewiesenen Fördermittel sollen Zuwendungen für die Ortsgemeinde Bornheim beantragt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beantragt die Zuweisung der Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation (KIPKI) für den Ausbau der Photovoltaikanlagen auf den gemeindeeigenen Gebäuden. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechen Förderanträge bei der Verbandsgemeinde Offenbach zu stellen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

einstimmig angenommen

5. Potenzialflächen für Windenergieanlagen

Die Vorsitzende berichtet, dass in einer Vereinbarung zwischen der Stadt Landau und den Verbandsgemeinden des Landkreises SÜW im Jahr 2005 entschieden wurde, dass sich die Ausweisung von Windenergieanlagen (WEA) in den Verbandsgemeinden Herxheim und Offenbach konzentrieren soll.

Im Rahmen der Energiegewinnung aus Windkraft möchte die Stadt Landau dazu ihren Beitrag leisten und auf der Gemarkung Mörlheim eine Potenzialfläche für WEA ausweisen. Die Ortsgemeinde Offenbach hat dazu bereits ihr Einverständnis gegeben.

Mit der aktuell laufenden 4. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV (LEP IV) werden durch die vorgesehene Reduzierung von Abstandsflächen zu Siedlungsgebieten von 1.000 m auf 900 m sowie der Herabstufung des Ziels des Konzentrationsgebots von mindestens drei WEA an einem Standort neue Potentialflächen und Suchräume für Windenergie eröffnet. Die beiliegende Karte stellt die neuen Flächen auch für die Verbandsgemeinde Offenbach dar.

Die Ortsgemeinde Bornheim soll nun über mögliche Planungsabsichten zur Ausweisung von WEA beraten. Das Ergebnis wird der Kreisverwaltung für eine Berücksichtigung der 3. Änderung der o. g. Vereinbarung mitgeteilt und zur Aufnahme im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Offenbach vorsehen.

Bevor jedoch eine konkrete Entscheidung getroffen werden kann, sollte nach der Rechtsverordnung der vierten Teilfortschreibung des LEP IV, die die geänderten landesplanerischen Vorgaben (Grundsätze (G) und Ziele (Z) der Raumordnung) enthält, folgender Schritt gemacht werden:

G 162 a

Nach diesem Grundsatz sollen kommunale Klimaschutzkonzepte zukünftig insbesondere Wärmestrategie- und Energieplanungen beinhalten.

Damit sollen die Gemeinden zunächst vorab analysieren, ob eine Ausweisung von Windenergieanlageflächen beabsichtigt ist. Sofern dies der Fall wäre, sollte zunächst eine Untersuchung diesbezüglich in Auftrag gegeben werden.

Das Gremium ist sich einig, dass eine Ausweisung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen nicht beabsichtigt ist.

Beschluss:

Der Gemeinderat spricht sich, aufgrund der geringen Gemarkungsgröße der Ortsgemeinde Bornheim, grundsätzlich gegen die Ausweisung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen aus. Zudem wird nicht beabsichtigt, eine Vorprüfung diesbezüglich zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

einstimmig abgelehnt

6. Bauangelegenheiten

6.1 Bauvoranfrage, Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus, Mörlheimer Straße

Auf dem Grundstück FlNr. 2080/5 in der Mörlheimer Straße soll das bestehende Einfamilienhaus umgebaut und zu einem Zweifamilienhaus erweitert werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Mörlheimer Weg“. Die bestehende Garage an der Ostseite des Gebäudes soll zu Wohnraum ausgebaut und auch aufgestockt werden. Der östliche Gebäudeteil würde ein zweites Geschoss erhalten, was nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes zulässig ist. Darüber entsteht im Dachraum ebenfalls noch Wohnraum. Der rechtskräftige Bebauungsplan enthält keine Regelungen zu Wand- oder Firsthöhe, zwei Vollgeschosse sind zulässig.

Auf der östlichen Grundstücksfläche soll eine Garage mit drei Stellplätzen grenzständig errichtet werden. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 sind Nebenanlagen und Garagen nur in den überbaubaren Flächen zugelassen. Die Geplante Garage würde außerhalb der überbaubaren Fläche liegen. Die Zufahrt erfolgt bereits jetzt schon über die Straße Am Hofgraben. Eine Zustimmung zur Errichtung der Garage wäre städtebaulich vertretbar, da auch auf dem östlich gelegenen Grundstück die Garage grenzständig errichtet wurde, was allerdings in dem Fall auch dem Bebauungsplan entspricht.

Der erforderliche vierte Stellplatz kann vor der Garage nachgewiesen werden.

Über die Bauvoranfrage soll alternativ geklärt werden, ob der Nachweis der erforderlichen Stellplätze nur als Stellplätze anstelle der geplanten Garage erfolgen kann. Hierzu enthält der Bebauungsplan keine Regelung, sodass dies möglich wäre.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Umbau des Wohngebäudes und zur Erweiterung in ein Zweifamilienhaus sowie zur Errichtung einer Garage außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Die Verwaltung wird beauftragt, die zulässige Geschossflächenzahl, die zulässige Anzahl der Wohneinheiten sowie die zulässige überbaubare Fläche dem Gemeinderat mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

mehrheitlich angenommen

Die Verwaltung wird beauftragt, die zulässige Geschossflächenzahl, die zulässige Anzahl der Wohneinheiten sowie die zulässige überbaubare Fläche nach dem bestehenden B-Plan mit der Niederschrift dem Gemeinderat mitzuteilen.

7. Rathaus- Bürgersaal

hier: Erneuerung der Vorhänge

Für den Austausch der jahrzehntealten Lamellenvorhänge wurden diverse Angebote angefragt, welche den Ratsmitgliedern vorliegen. Die Vorsitzende teilt mit, dass die Lamellenvorhänge im Grunde die gleichen Qualitätsmerkmale aufweisen. Dies wurde durch eine Sichtung von Probematerialen festgestellt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Auftrag der Erneuerung der Lamellenvorhänge im Bürgersaal an den günstigsten Bieter, Firma Hess -Wohnstoffe aus Landau auf der Grundlage seines Angebotes vom 06.03.2023 in Höhe von 2.819,99 € zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

einstimmig angenommen

8. Hinweis/Tourismus-Schild mit Storchensymbol an der Autobahnabfahrt Bornheim (Storchenzentrum)

Die Vorsitzende trägt vor, dass die Ortsgemeinde Bornheim gemeinsam mit der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße anstrebt, an der Autobahnabfahrt Bornheim ein Hinweis- / Tourismusschild für das Storchenzentrum Bornheim aufzustellen. Hierzu wurde seitens der Kreisverwaltung Kontakt mit dem zuständigen Straßenbauamt in Stuttgart aufgenommen. Weiterhin teilt die Vorsitzende mit, dass sich die Kosten hierfür auf 20.000 € belaufen werden. Bezüglich der Finanzierung des Schildes wurde besprochen, dass der Kreis 12.000 € und die Ortsgemeinde Bornheim 5.000 € finanziert. Der Restbetrag solle der gemeinnützige Verein Aktion PfalzStorch tragen.

Anfang diesen Jahres wurde nun seitens der Verbandsgemeinde Offenbach -ohne Abstimmung mit dem Kreis oder der Ortsgemeinde- ebenfalls ein Hinweis- / Tourismusschild zur Ausschilderung der Queichwiesen beantragt. Das zuständige Straßenbauamt teilte nun mit, dass sich die Ortsgemeinde Bornheim und Verbandsgemeinde Offenbach ein Schild teilen könnten.

Das Gremium ist sich einig, dass eine Mitfinanzierung unter diesen Umständen nicht im Sinn der Ortsgemeinde Bornheim ist, da die Mitfinanzierung ausschließlich für die Aktion PfalzStorch e. V. vorgesehen war.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und lehnt die Mitfinanzierung eines geteilten Hinweis- / Tourismusschild an der Autobahnabfahrt Bornheim ab.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

einstimmig abgelehnt

9. Friedhof

hier: Errichtung eines Kunstwerkes

Wie bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 16.11.2022 mitgeteilt wurde, soll auf dem Friedhof ein Kunstwerk am Eingang des anonymen Grabfeldes errichtet werden. Zusätzlich wurde das Kunstobjekt in der Einwohnerversammlung am 29.11.2022 vorgestellt. Der Entwurf konnte durch die Künstlerin nicht vorgestellt werden. Dies übernahm jedoch stellvertretend Frau Kunz.

Die Skulptur mit dem Titel „Das Portal“, soll auf die vorhandenen Sockel, zum Eingang des anonymen Grabfeldes gesetzt werden und stellt ein zweidimensionales Tor dar. Die Silhouette eines Storches steht für den Kreislauf des Lebens. Der Entwurf sieht als Material Stahl / Edelstahl vor, die Höhe soll im Durchgang ca. 2,50 m betragen. Nach kurzer Beratung in der Einwohnerversammlung wird vorgeschlagen, dass über die Ausgestaltung, speziell über die Verwendung des Materials, im Gemeinderat nochmals beraten und mit der Künstlerin gesprochen werden sollte. Der Entwurf, als solcher, fand große Zustimmung bei den Einwohnern.

Die Kosten für das Kunstwerk belaufen sich auf ca. 15.000,00 €. Die notwendigen Haushaltsmittel stehen im Haushalt nicht zur Verfügung und müssen durch einen Gemeinderatsbeschluss als außerplanmäßige Ausgabe beschlossen werden.

In der Gemeinderatssitzung vom 19.12.2022 wurde das Thema schon behandelt. Seitens des Rates wurde kein klares Meinungsbild ersichtlich. Daher sollte das Thema in den Fraktionen nochmals erörtert werden. Eine abschließende Entscheidung über die Angelegenheit steht damit aus.

Die Vorsitzende teilt mit, dass die Künstlerin von einem rostenden Material abrät. Sie empfiehlt daher, dass Kunstwerk in Stahl auszuführen. Hierbei gäbe es die Möglichkeit, dass Stahl zu pulverisieren, sodass es nicht glänzt. Die Ausführung wird nach Vorlage eines Modellenentwurfes nochmal konkret vereinbart.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Skulptur mit dem Titel „Das Portal“ für den Eingang des anonymen Grabfeldes bei der Künstlerin Pascale Feitner für 15.000,00 € in Auftrag zu geben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 1

mehrheitlich angenommen

10. Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse

Die Vorsitzende berichtet dem Gemeinderat über die abschließenden Beschlüsse der Ausschüsse.

11. Mitteilungen und Anfragen

B. Nichtöffentlicher Teil

C. Öffentlicher Teil

1. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Die Vorsitzende gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt. Es wurde über eine Grundstücksangelegenheit beschlossen.

Die komplette Niederschrift (öffentlicher Teil) ist unter www.offenbach-queich.de (Ratsinformationssystem) nachzulesen.