Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Bornheim werden hiermit zu der Jagdgenossenschaftsversammlung
am Dienstag, den 07. Mai 2024, um 20.00 Uhr
im Freizeitcenter Bornheim, Hornbachstraße 19 in 76879 Bornheim eingeladen.
Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundstückseigentümerinnen und Grundeigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Bornheim nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an (Mitglieder). Das Grundstücksverzeichnis liegt bis einschließlich 06. Mai 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach, Konrad-Lerch-Ring 6, Zimmer 119, zur Einsichtnahme aus.
Beschlüsse der Versammlung bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Mitglieder der Jagdgenossenschaft als auch der Mehrheit des Flächeninhaltes der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen.
Hinweis:
Gemäß § 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft, ist die Vertretung wie folgt geregelt: Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft
angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht, die nicht älter als fünf Wochen sein darf, vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 2. | Entlastung des Vorstandes und Kassenverwalter |
| 3. | Neuwahlen des Jagdvorstandes |
| 4. | Verschiedenes |
Bornheim, 16.04.2024
Elke ThomasOrtsbürgermeisterin | Erhard BachJagdvorsteher |