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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 17/2025
Gestaltungen
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Die Gruppenwasserwerke Bornheim informieren

Fällige Wassergebühren zum 01.05.2025

Diese Mitteilung gilt nur für Anschlussnehmer, von denen kein SEPA-Abbuchungsmandat für die Wassergebühren vorliegt.

Wir erinnern daran, dass am 01.05.2025 die zweite Wassergebührenabschlagsrate 2025 fällig ist und bitten die Anschlussnehmer zur Vermeidung von Mahn- und Vollstreckungskosten um rechtzeitige Zahlung.

Änderungen Ihrer Bankverbindung bitten wir, bis spätestens eine Woche vor Fälligkeitsdatum, per Sepa-Mandat mitzuteilen. Das Sepa-Mandat erhalten Sie auf unserer Homepage oder auf Anfrage.

Ihre Gruppenwasserwerke Bornheim