In der Zeit vom 01. November bis 01. April ist die Ablage von Blumen sowie Gestecken und das Aufstellen von Kerzen auf der Gedenkplatte von Wiesengrabstätten gestattet. Die Grabstätte muss anschließend vollständig geräumt werden, damit die Pflegemaßnahmen im Frühjahr/Sommer ordentlich und reibungslos durchgeführt werden können
Wir bitten alle Nutzungsberechtigten, sofern noch nicht erfolgt, um Räumung der Grabstätten.
Nach diesem Termin ist der Friedhofträger berechtigt im Rahmen von Pflegemaßnahmen Grabschmuck zu entfernen, damit die Würde der Ruhestätte gewahrt wird.