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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 18/2024
Amtlicher Teil
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Beschlüsse und Mitteilungen aus der Niederschrift

über die 46. Sitzung des Gemeinderates Hochstadt am Mittwoch, 17.04.2024, 19:00 Uhr im Rathaus

Tagesordnung:

A. Öffentlicher Teil (Beginn: 19:00 Uhr)

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Bebauungsplan "Im Kirchacker - 6. Änderung" der Ortsgemeinde Hochstadt - Abwägungs- und Satzungsbeschluss

3.

Bebauungsplan Gewerbegebiet "Ost" und Neubaugebiet "In den Obstgärten"" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss

4.

Zustimmung der Ortsgemeinden zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes

5.

Sachstandsbericht - Wiederkehrende Beiträge

6.

Mitteilung über das Wärmeplanungsgesetz und Änderung des Gebäudeenergiegesetzes

7.

Kitaplus-Software

8.

Planung Wein- und Knoppfest 2024

9.

Planung Kerwe 2024

10.

Status Belegung und Vermietung sowie Anschaffungen Dorfgemeinschaftshaus

11.

Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse (Hochstadt)

12.

Mitteilungen und Anfragen

B. Nichtöffentlicher Teil (Beginn: 21:03 Uhr)

1.

Bauangelegenheiten

2.

Mitteilungen und Anfragen

C. Öffentlicher Teil

1.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

1. Einwohnerfragestunde

Es erfolgten keine Wortmeldungen.

2. Bebauungsplan "Im Kirchacker - 6. Änderung" der Ortsgemeinde Hochstadt - Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat Hochstadt hat in seiner Sitzung am 19.10.2017 die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Im Kirchacker“ beschlossen. Anlass für die Änderung ist die Erweiterung des EDEKA-Marktes. Im Rahmen einer umfassenden Modernisierung soll der Lebensmittelvollsortimenter von ca. 800 m² auf ca. 1.250 m² Verkaufsfläche erweitert werden.

Der Bebauungsplan lag im Zeitraum vom 17.11.2023 bis einschließlich 18.12.2023 öffentlich aus. Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind neun Stellungnahmen eingegangen. Das Planungsbüro WSW & Partner GmbH aus Kaiserslautern hat die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange in einer Abwägungssynopse aufgeführt. Diese liegt mit den Abwägungsvorschlägen der Sitzungsvorlage als Anlage bei. Herr Hofmann vom Planungsbüro WSW erläutert nochmals die Stellungnahmen und die endgültige Planung.

Beschluss:

Der Gemeinderat fasst die Abwägungsbeschlüsse und beschließt den Bebauungsplan „Im Kirchacker - 6. Änderung“ der Ortsgemeinde Hochstadt als Satzung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

3. Bebauungsplan Gewerbegebiet "Ost" und Neubaugebiet "In den Obstgärten"" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hat zur Schaffung von Gewerbeflächen und einem Wohnbaugebiet die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Dafür wurde in den vergangenen Jahren das dafür erforderliche Bauleitplanverfahren betrieben. Im Rahmen der Planaufstellung wurden die planerischen Festsetzungen des Bebauungsplans getroffen und Gutachten (Schallschutz, Verkehr, Geruchsimmissionen etc.) sowie Bodenuntersuchungen (Archäologie, Kampfmittel, Hydrologie etc.) durchgeführt. Die verkehrliche Erschließung wird über den neu gebauten Kreisel an der Bundesstraße 272 und über die verlängerte Friedhofstraße erfolgen. Im weiteren Verfahren wird die Bodenneuordnung (Umlegung) durchzuführen sein.

Der Bebauungsplanentwurf lag in der Zeit vom 19.01.2024 bis 19.02.2024 und nochmals vom 08.03.2024 bis 22.03.2024 öffentlich aus. Im Rahmen der Veröffentlichungen (Offenlagen) gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Das Planungsbüro hat diese Stellungnahmen ausgewertet und begutachtet. Das Abwägungsergebnis (2 Synopsen) ist der Anlage beigefügt. Die eingegangenen Stellungnahmen führen zu keinen signifikanten Planänderungen, so dass der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden kann. Einzig die Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasser-/Abwasserwirtschaft und Bodenschutz, erfordert eine Anpassung der Wasserhaushaltsbilanzierung sowie der entwässerungstechnischen Voruntersuchung des Gebietes. Dies wurde bereits mit der Behörde abgestimmt und wird vor Inkrafttreten des Bebauungsplans angepasst. Da bereits entsprechende Auffanggräben und Grünmaßnahmen festgesetzt wurden und ein Grundgerüst an notwendigen Betrachtungen besteht, ist nach derzeitigem Kenntnistand nicht davon auszugehen, dass sich durch die notwendigen Anpassungen grundlegende Änderungen der verbindlichen Planinhalte ergeben.

Ein Vertreter des Planungsbüros erläutert nochmals die endgültigen Planunterlagen und beantwortet Fragen. Nach dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes folgt die bodenordnende Umlegungsmaßnahme und Erschließungsplanung (Vergabe).

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Veröffentlichungen (Offenlagen) und beschließt den Bebauungsplan als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB). Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (Abs. 3 a.a.O.).

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 2

4. Zustimmung der Ortsgemeinden zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes

Für eine Erweiterung des Edeka Lebensmittelmarktes in Hochstadt mit einer Verkaufsfläche auf 1250 m² wurde aufgrund der dann planungsrechtlichen Einstufung als „großflächiger Einzelhandel“ von der oberen Planungsbehörde einer Abweichung von den Zielen der regionalen Raumordnung zugestimmt. Einhergehend damit ist eine Änderung zur Anpassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Offenbach erforderlich.

Nach § 67 Abs. 2 GemO bedarf die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden.

Beschluss:

Die Ortsgemeinde stimmt der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

5. Sachstandsbericht - Wiederkehrende Beiträge

Die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Hochstadt wurde im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Offenbach am 13. Juli 2023 öffentlich bekannt gemacht.

Voraussetzung für die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen ist die Erarbeitung eines Straßenausbauprogramms. Im Straßenausbauprogramm wird unter anderem festgelegt, welche Verkehrsanlage zu welchem Zeitpunkt ausgebaut wird. Auch die räumliche Ausdehnung und der Umfang einer Straßenausbaumaßnahme wird im konkreten Bauprogramm bestimmt. Das Straßenausbauprogramm sollte sich an einer Straßenzustandsbewertung orientieren. In der Ortsgemein-de Hochstadt wurde diese 2018 durchgeführt.

Durch die wiederkehrenden Beiträge können lediglich Investitionsmaßnahmen abgerechnet werden. Die Straßenunterhaltung in der Ortsgemeinde Hochstadt erfolgt über den Rahmenvertrag der Verbandsgemeinde.

Eventuell soll sich der Bauausschuss bei einer Ortsbegehung im Laufes des Jahres nochmals ein Bild von den besonders erneuerungsbedürftigen Straßen machen. Auch sollte eine Abstimmung mit dem Abwasserwerk und den Gruppenwasserwerken in Bezug auf eine mögliche notwendige Erneuerung der Abwasser- und Wasserleitungen ins Auge gefasst werden.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

6. Mitteilung über das Wärmeplanungsgesetz und Änderung des Gebäudeenergiegesetzes

Am 1. Januar 2024 traten gleichzeitig mit dem Wärmeplanungsgesetz Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft.

Mit dem Wärmeplanungsgesetz werden die Länder verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet flächendeckend Wärmepläne erstellt werden.

Sie können diese Aufgabe auf andere verantwortliche Rechtsträger in ihrem Hoheitsgebiet übertragen.

Die Wärmeplanung soll auf der Grundlage der lokalen Gegebenheiten einen Weg aufzeigen, wie zukünftig in Anbetracht der steigenden Energiekosten, der weiterwachsenden CO2-Kosten und der Verknappung von Energieträgern Schritt für Schritt die Wärmeversorgung auf die Nutzung von Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden kann. Das Ziel ist festzulegen, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze und klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden können. Der kommunale Wärmeplan soll den Eigentümer bei der individuellen Entscheidung bezüglich der zu wählenden Heiztechnologie helfen.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) befasst sich in Abgrenzung zum Wärmeplanungsgesetz (WPG) nicht mit dem Thema Planung und den Anforderungen an Wärmenetze, sondern enthält konkrete Vorgaben für Heizungsanlagen in Gebäuden.

Für Neubauten gilt:

Heizungen in einem Neubaugebiet müssen ab den 01. Jan. 2024 mindestens 65 Prozent Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen (sog. 65-Prozent-EE-Vorgabe).

Heizungen außerhalb eines Neubaugebietes müssen ab 2026/2028 mindestens 65 Prozent Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen (sog. 65-Prozent-EE-Vorgabe).

Für Bestandsgebäude gilt:

In einem Bestandsgebäude ist ein Heizkessel in der Regel nach 30 Jahren gegen einen neuen auszutauschen. Ausnahmen gibt es hier u.a. für Brennwertkessel und für Ein- und Zweifamilienhäuser.

Funktioniert die Heizung oder lässt sich die Heizung reparieren, ist kein Heizungstausch erforderlich.

Ist die Heizung defekt und keine Reparatur möglich, gelten Übergangsfristen.

In einem Gemeindegebiet mit 100.000 oder weniger Einwohnern liegt, kann bis zum Ablauf des 30. Juni 2028 in einem Bestandsgebäude eine Heizung eingebaut werden, die nicht die 65-Prozent-EE-Vorgabe erfüllt.

Hier wird jedoch empfohlen, bereits jetzt auf eine Heizung mit Erneuerbarer Energien umzusteigen und eine Förderung zu nutzen.

Gefördert wird, wer heute oder zukünftig die Heizung tauschen möchte und dabei auf 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigt. Hierzu gibt es eine Grundförderung für alle und weitere Fördermittel für beispielsweise diejenigen, die besonders schnell ihre Heizung umrüsten oder für Menschen mit geringem Einkommen. Die maximal mögliche Förderung beträgt 70 Prozent der Investitionskosten.

Einzelmaßnahmen wie z.B. „Einbau einer neuen Heizung auf Basis erneuerbarer Energien „wird mit einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Kredit unterstützt. Zuschüsse für einen Heizungs-tausch können bei der KfW ab voraussichtlich August 2024 beantragt werden.

Weiter gilt wie bisher: Investitionskostenzuschüsse für Effizienz-Einzelmaßnahmen, also für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung, sowie für Gebäudenetze, können beim BAFA beantragt werden.

Über eine weitere Vorgehensweise zur Planung und Umsetzung der zukünftigen Wärmeversorgung ist zu beraten.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Zunächst sollte eine Bestandsaufnahme der Heizungsanlagen aller öffentlicher Gebäude gemacht werden.

7. Kitaplus-Software

Die kommunale Kita Hochstadt möchte gerne die Kitaplus-Software einführen.

Diese Software kann als Verwaltungsprogramm genutzt werden und als Kommunikationsplattform mit den Eltern.

Folgende Module sollen für die Kita angeschafft werden:

Verwaltungssoftware  —  59,99 € pro Monat

Eltern-App  —  29,99 € pro Monat

Gruppen-App  —  29,99 € pro Monat

Erster Beigeordneter Becker erläutert die geplante Anschaffung. Auch die Kindertagesstätte in Offenbach benutze bereits die Software. Damit hätte man ein einheitliches System. Zusätzlich sollen die entsprechenden Schulungen für das Programm erfolgen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung der Kitaplus-Software. Es werden die oben genannte Module Verwaltungssoftware, Eltern-App und Gruppen-App angeschafft. Die Haushaltsmittel werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Zusätzlich sollen die entsprechenden Schulungsangebote in Anspruch genommen werden

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

8. Planung Wein- und Knoppfest 2024

Im Jahr 2023 betrugen die Einnahmen und Ausgaben wie folgt:

Der Kultur- u. Sozialausschuss hat eine Kostenübernahme für das Wein- u. Knoppfest 2024 in Höhe von ca. 2.100,00 € empfohlen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Kostenübernahme für das Wein- u. Knoppfest 2024 in Höhe von 2.100,00 €.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

9. Planung Kerwe 2024

Im Jahr 2023 betrugen die Einnahmen und Ausgaben wie folgt:

Der Kultur- u. Sozialausschuss empfiehlt dem Gemeinderat eine Kostenübernahme für die Kerwe 2024 in Höhe von ca. 1.200,00 €.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt eine Kostenübernahme für die Kerwe 2024 in Höhe von 1.200,00 €.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

10. Status Belegung und Vermietung sowie Anschaffungen Dorfgemeinschaftshaus

Der Erste Beigeordnete Becker informiert über die Belegung und Vermietung des Dorfgemeinschaftshauses. Dieses ist sehr gut frequentiert und die Mieteinnahmen decken die Fixkosten.

Auf die Vor- und Nachzählungen des Inventars wurde in der Vergangenheit beschlossen, aus betriebswirtschaftlichen Gründen zu verzichten. Diesbezüglich wurde auch eine regelmäßige Aufstockung des Inventars auf ein Mindestniveau (300 Einheiten) besprochen. Im Haushalt sind hierfür 1.800,00 Euro eingeplant.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem Vorsitzenden des Ausschusses die Ermächtigung über die Anschaffung von Gläsern und Geschirr für bis zu 1.800,00 Euro zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

11. Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse

Kultur- und Sozialausschuss (08.04.2024)

Es wurden keine abschließenden Beschlüsse gefasst.

12. Mitteilungen und Anfragen

B. Nichtöffentlicher Teil

C. Öffentlicher Teil

1. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.

Die komplette Niederschrift (öffentlicher Teil) ist unter www.offenbach-queich.de(Ratsinformationssytem) nachzulesen.