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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 18/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung



über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) des Bebauungsplanentwurfs „Südlich der Jakobstraße“ - 1. Änderung der Ortsgemeinde Offenbach

Der Gemeinderat Offenbach hat in der Sitzung am 11.10.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich der Jakobstraße“ - 1. Änderung gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Bebauungsplan wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2 a BauGB abgesehen.

Zur Steuerung der zukünftigen Entwicklung im Gebiet und um sicherzustellen, dass die privaten Bauvorhaben mit den Entwicklungszielen der Gemeinde mit „Bauen in zweiter Reihe“ in Einklang gebracht werden. Der Gemeinderat Offenbach hat am 25.04.2024 beschlossen, das Fl.-Nr. 3516/9 in den Geltungsbereich mitaufzunehmen.

Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB liegen die gesamten Plandokumente (Planzeichnung, textliche Festsetzung und Begründung)

vom 03.05.2024 bis einschließlich 17.05.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach, Konrad-Lerch-Ring 6, Zimmer 111, Herrn Huber, 76877 Offenbach an der Queich, während den allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme aus. Wir bitte Sie, sich vorher telefonisch anzumelden und mit uns einen Termin zu vereinbaren (Tel. 06348/986-194). Erfahrungsgemäß können die meisten Fragen auch telefonisch erläutert und beantwortet werden. Die Unterlagen zum Entwurf können auf der Homepage der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich unter folgenden Links eingesehen werden:

https://www.offenbach-queich.de/rathaus/ortsrecht/bebauungsplaene/offenlage-aktueller-baubauungsplaene/ oder direkt auf der Startseite unter „Öffentliche Bekanntmachungen - Ausschreibungen, Stellen, Bebauungspläne / Offenlage aktueller Baubauungspläne und Flächennutzungsplan

Anregungen zum geänderten Planentwurf können während der vorgenannten Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift gegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (gem. § 4 a Abs. 6 BauGB).

Gleichzeitig mit der erneuten Veröffentlichung erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs ist nachfolgend dargestellt.

Offenbach a. d. Queich, den 02.05.2024
gez.Axel Wassyl, Bürgermeister

Geltungsbereich des Plangebietes Bebauungsplan „Südlich der Jakobstraße“ - 1. Änderung: