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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 19/2026
Amtlicher Teil
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Beschlüsse und Mitteilungen aus der Niederschrift

über die 12. Sitzung des Verbandsgemeinderates Offenbach am Dienstag, 21.04.2026, 19:02 Uhr im Ratssaal des Rathauses

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Außenanlage Rathaus - Gestaltung der Abbruchfläche des alten Rathauses- Vorstellung des Entwurfsplans durch das Planungsbüro

3.

Präsentation über die Kriminalitätsstatistik 2025

4.

Pilotförderung "Interkommunale Zusammenarbeit" für die Beschaffung von mobilen Zufahrtsschutzelementen - Sicherheit bei Veranstaltungen

5.

Kommunale Wärmeplanung der Verbandsgemeinde Offenbach

6.

Vergabeempfehlung Zeitvertrag Kanalunterhaltung (Reinigung und Inspektion)

7.

Kreditaufnahme für das Abwasserwerk

8.

Mitteilungen und Anfragen

1. Einwohnerfragestunde

Hierzu gibt es keine Wortmeldungen.

2. Außenanlage Rathaus - Gestaltung der Abbruchfläche des alten Rathauses- Vorstellung des Entwurfsplans durch das Planungsbüro

Frau Röttgen vom Planungsbüro Hofmann und Röttgen stellt in der Sitzung den Entwurf und die Kosten der Maßnahme vor.

Bei der bevorzugten Variante 2 werden sämtliche Nutzungselemente außerhalb der potentiellen eventuellen Erweiterungsfläche der Lagerhalle für den Katastrophenschutz angesiedelt, in direkter Verbindung zum Rathaus.

Ausgehend von den zu erhaltenden, denkmalgeschützten Betonreliefs wird ein überdachtes Zentrum in der Mitte der Außenanlagen geschaffen. Das Dach wird einen zentralen Sitzplatz, eine Fahrradabstellanlage als auch das Treppenhaus überspannen.

Letzteres kann als Lager oder ähnlichem umgenutzt werden und somit die Funktionalität der Anlage unterstützen.

An die Überdachung schließt sich nach Süden ein gemeinschaftlicher, kommunikativer Sitzplatz an, der sich zwischen Kommunikations- und Gartenfläche vermittelt.

Die Hochbeete werden sowohl im Bereich der wassergebundenen Wegedecke als auch im Bereich der Wiese platziert und können beliebig erweitert werden.

Die angrenzende Wiesenfläche kann sowohl als Blumenwiese, als Entdeckerwiese durch die Kita, als Erweiterung der Beetfläche oder alternativ als extensive Veranstaltungsfläche genutzt werden. Die Nutzung kann je nach Bedarf von Jahr zu Jahr variieren.

Die Katastrophenschutzhalle wird durch ein Band aus Obst- und Wildobstgehölzen optisch abgeschirmt und mit einer Gehölzpflanzung eingegrünt.

Die Parkplätze für die Dienstfahrzeuge werden ebenfalls außerhalb der Erweiterungsfläche angelegt. Optionale Parkplätze mit Schotterrasen werden an Zuweg/Fahrradweg angeboten.

Das Regenwasser der Dachflächen Katastrophenschutz und der Überdachungen der

Stellplätze wird in einer Zisterne gesammelt und kann zur Beregnung genutzt werden. Die notwendige Versickerungsfläche für die Katastrophenschutzhalle wird in die Anlage des Bürgergartens integriert.

Im Erdreich befindet sich noch ein Öltank, dessen weitere Verwendung muss noch abschließend geklärt werden.

Der Standort des Trinkwasserbrunnens wird noch festgelegt.

Auch die Art der Pflege des Trinkwasserbrunnens ist noch zu regeln.

Die Baukosten für die gesamte Außenanlage sind mit Kosten in Höhe von 599.000 Euro geschätzt. Der Vorsitzende trägt die Kostenberechnung im Detail vor.

Aus dem LEADER-Programm wird ein Zuschuss in Höhe von 250.000 Euro erwartet. Der entsprechende Antrag ist bis zum 30.06.2026 zu stellen.

Die Kosten für die Regenwasserzisterne mit Bewirtschaftung in Höhe von 72.760 Euro werden aus dem KIPKI-Programm finanziert.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Umsetzung der Variante 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Zuschussanträge aus dem LEADER-Programm sowie aus dem KIPKI zu stellen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 22

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 1

Sonderinteresse: 0

3. Präsentation über die Kriminalitätsstatistik 2025

Der für Offenbach zuständige Kontaktbeamte der Polizeiinspektion Landau Jannes Rogge, präsentiert die Kriminalstatistik für das Jahr 2025 in der Verbandsgemeinde Offenbach. Dies ermöglicht einen Überblick über die Entwicklung der Straftaten, die Häufigkeit einzelner Deliktsarten sowie Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Kriminalität vor Ort.

Insgesamt wurden 2025 515 Straftaten verübt, von denen 306 aufgeklärt wurden. Dies entspricht einer Aufklärungsquote von 59,4 %. In 2025 wurden 358 Verkehrsunfälle angezeigt, davon 79 in Bornheim, 52 in Essingen, 77 in Hochstadt und 150 in Offenbach.

In der Verbandsgemeinde wurden 2025 377 Verkehrsunfälle der Polizei gemeldet, davon 79 in Bornheim, 56 in Essingen,82 in Hochstadt und 160 in Offenbach.

Vorfahrt war die Hauptursache bei den Verkehrsunfällen, 7 x wurde mangelnde Verkehrstüchtigkeit festgestellt, es wurden keine Schulwegunfälle verursacht.

4. Pilotförderung "Interkommunale Zusammenarbeit" für die Beschaffung von mobilen Zufahrtsschutzelementen - Sicherheit bei Veranstaltungen

Am 26.06.2025 hat der Verbandsgemeinderat Offenbach beschlossen, im Rahmen der Pilotförderung „Interkommunale Zusammenarbeit“ eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden Annweiler, Edenkoben, Herxheim, Landau-Land, Maikammer und Bad Bergzabern sowie der Stadt Landau i.d.Pf. und dem Landkreis Südliche Weinstraße zur Beschaffung von mobilen Zufahrtsschutzelementen zu vereinbaren.

Der Einleitung eines entsprechenden Vergabeverfahrens zur Beschaffung der erforderlichen Anzahl mobiler, manuell bedienbarer Fahrzeugsperren wurde zugestimmt, sobald die Fahrzeugsperren zuwendungsunschädlich beschafft werden dürfen.

Das Land Rheinland-Pfalz hatte im Rahmen einer Pilotförderung neuer interkommunaler Kooperationsprojekte eine mögliche Zuwendung in Höhe von 420.000 Euro hierfür in Aussicht gestellt.

Im Nachgang kam jedoch vom Land die Information, dass die Förderung für die Beschaffung von mobilen Zufahrtsschutzelementen nach den bisherigen Förderrichtlinien so nicht möglich ist und es neue Förderrichtlinien geben wird.

Der Haupt- und Finanzausschuss wurde in seiner Sitzung am 02.09.25 hierüber informiert.

Nach den nun vorliegenden, neuen Förderrichtlinien ist eine Förderung von bis zu 105.000 Euro, wenn mindestens drei Kommunen interkommunal zusammenarbeiten, möglich.

Nach gemeinsamer Abfrage hat sich herausgestellt, dass viele Veranstaltungen zeitgleich stattfinden. Somit werden aufgrund der entsprechend größeren Anzahl an benötigten Zufahrtssperren aus fördertechnischen Gründen doch mehrere Zusammenschlüsse benötigt.

Daher wird nach gemeinsamer Besprechung die Bildung folgender Gruppen vorgeschlagen:

• VG Landau-Land, LK SÜW, Stadt Landau

• VG Maikammer, VG Edenkoben, VG Annweiler

• VG Herxheim, VG Bad Bergzabern, VG Offenbach

Am 11.03.26 hat ein erneuter Abstimmungstermin mit allen Verbandsgemeinden, dem Landkreis und der Stadt Landau stattgefunden.

Es sollen zwei unterschiedliche Arten von Fahrzeugsperren angeschafft werden.

Die Kosten belaufen sich auf rd. 18.500 Euro (brutto) bzw. 10.700 Euro (brutto) pro Stück.

Die Stellung des Förderantrags zum 31.03. wurde angestrebt. Ansonsten wäre außerdem noch der 15.06. möglich gewesen. Die Verbandsgemeinde Herxheim hat als beauftragte Beteiligte in der IKZ am 27.03.2026 den Zuwendungsantrag beim Land Rheinland-Pfalz gestellt.

Nach Abstimmung und Absprache mit den anderen beiden beteiligten Kommunen sollen nach derzeitigem Stand ca. fünf Zufahrtssperren zum Preis von je rd. 18.500 Euro (brutto) und eine zum Preis von rd. 10.700 Euro (brutto) angeschafft werden. Damit würde sich der Eigenanteil auf Lager- und Transportkosten zu den Veranstaltungen beschränken. Bei größerem Bedarf könnten darüber hinaus Zufahrtsschutzelemente bei den anderen beiden IKZ ausgeliehen werden, soweit terminlich verfügbar.

Die Zusatzkosten z. B. für die Lagerung und den Transport der Zufahrtssperren sind noch nicht bekannt und werden aktuell ermittelt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Offenbach beschließt, im Rahmen der Pilotförderung „Interkommunale Zusammenarbeit“ eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden Herxheim und Bad Bergzabern zur Beschaffung von mobilen Zufahrtsschutzelementen (Sicherheit bei Veranstaltungen) zu vereinbaren.

Der Verbandsgemeinderat stimmt bereits jetzt der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beschaffung der erforderlichen Anzahl mobiler, manuell bedienbarer Fahrzeugsperren zu, sobald die Fahrzeugsperren zuwendungsunschädlich beschafft werden dürfen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 23

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

Sonderinteresse: 0

5. Kommunale Wärmeplanung der Verbandsgemeinde Offenbach

Der Zuwendungsbescheid für die „Kommunale Wärmeplanung der VG Offenbach an der Queich“ vom 28.06.2024 war der Start, um eine kommunale Wärmeplanung für das Gebiet der Verbandsgemeinde erstellen zu lassen. Der Bürgermeister wurde am 20.02.2025 ermächtigt, nach Durchführung des Vergabeverfahrens den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

Die kommunale Wärmeplanung wurde daraufhin durch das beauftragte Fachbüro UBP-consulting GmbH & Co. KG (Walldorf) erstellt. Der Abschlussbericht liegt nun vor (siehe Anlage) und wurde auf Wunsch der Ortsbürgermeisterin und Ortsbürgermeister vorbereitend in allen Ortsgemeinden in einem Ausschuss diskutiert.

Ziel der Planung ist es, eine strategische Grundlage für eine klimaneutrale und zukunftsfähige Wärmeversorgung im Verbandsgemeindegebiet zu schaffen. Hierzu wurden der aktuelle Wärmebedarf und die bestehende Versorgungsstruktur analysiert, lokale Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmequellen ermittelt sowie Zielszenarien und mögliche Wärmeversorgungsoptionen für Teilgebiete der Verbandsgemeinde entwickelt.

Die Ergebnisse sind im vorliegenden Abschlussbericht dargestellt. Wesentliche Inhalte sind:

Bestands- und Potenzialanalyse der Wärmeversorgung

räumliche Einordnung möglicher Wärmeversorgungsarten (z. B. Wärmenetze, Einzelversorgung)

Entwicklung eines Zielszenarios für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung

Maßnahmenvorschläge und prioritäre Handlungsfelder für die Verbandsgemeinde

Die kommunale Wärmeplanung stellt ein strategisches Instrument dar und entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen. Sie dient der Orientierung für zukünftige kommunale Entscheidungen sowie für Akteure der Wärmeversorgung.

Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erfolgt im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundes.

Aus der vorliegenden Planung ergeben sich zunächst keine unmittelbaren Investitionsentscheidungen. Konkrete Maßnahmen und Projekte bedürfen jeweils gesonderter Beschlüsse der Gremien sowie entsprechender Haushaltsmittel und Förderzusagen.

Beschluss:

1.

Der Verbandsgemeinderat nimmt die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung für die Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich zur Kenntnis.

2.

Der vorliegende Abschlussbericht wird als strategische Grundlage für die zukünftige Wärme- und Energieplanung der Verbandsgemeinde beschlossen.

3.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der kommunalen Wärmeplanung geeignete Umsetzungsmaßnahmen zu prüfen, Fördermöglichkeiten zu identifizieren und die Gremien bei Bedarf mit weitergehenden Beschlussvorlagen zu befassen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 25

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

6. Vergabeempfehlung Zeitvertrag Kanalunterhaltung (Reinigung und Inspektion)

Der bestehende Zeitvertrag für die Kanalunterhaltung läuft Anfang Mai aus. Die Leistungen werden wieder gemeinsam mit dem Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau AöR (EWL) ausgeschrieben.

Die Inspektionsarbeiten nach SÜVOA (Selbstüberwachungsverordnung) des Landes Rheinland-Pfalz werden zum Teil durch die interkommunale KS Südpfalz GmbH erbracht, die restlichen Arbeiten (im Wesentlichen Kanalreinigung) sollen über den Zeitvertrag abgedeckt werden.

Die Kosten über eine Laufzeit von zwei Jahren mit einer Option zur zweimaligen Verlängerung um ein Jahr werden auf 123.649,33 € geschätzt.

Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 17.03.2026 empfohlen, den Bürgermeister zur Vergabe an die günstigste Bieterin zu ermächtigen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat ermächtigt den Bürgermeister zur Vergabe des Zeitvertrages an die günstigste Bieterin.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 25

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

7. Kreditaufnahme für das Abwasserwerk

Für die auf den Kläranlagen angelaufenen Optimierungsmaßnahmen ist die Neuaufnahme eines Investitionskredites zur Finanzierung der Ausgaben erforderlich.

Im Wirtschaftsplan 2025 war hierfür eine Kreditermächtigung in Höhe von 1.400.000,00 € vorgesehen, die gemäß § 103 Abs. 3 GemO noch bis zum 31.12.2026 gültig ist.

Für Investitionen in die Abwasserbeseitigung können auch Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Berlin, beantragt werden. Auf Anfrage bei der KfW kann nach Antragsstellung zeitnah mit einer Zusage gerechnet werden.

Ergänzend hierzu wurden noch bei vier weiteren Kreditinstituten entsprechende Angebote angefordert. Eine Übersicht mit den Konditionen aller Anbieter wird in der Sitzung vorgestellt. Günstigster Bieter war die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Berlin.

Für alle Angebote wurde ein Tilgungsdarlehen mit einer Darlehenslaufzeit von 20 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren vorgegeben.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt einer Kreditaufnahme in Höhe von 1.400.000,00 € zu und ermächtigt den Bürgermeister mit dem Abschluss eines Kreditvertrages zu den günstigsten Konditionen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 25

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

8. Mitteilungen und Anfragen

Die komplette Niederschrift ist unter www.offenbach-queich.de(Rats- und Bürgerinformationssystem) nachzulesen.