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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Beschlüsse und Mitteilungen aus der Niederschrift

über die 25. Sitzung des Gemeinderates Bornheim am Montag, 19.12.2022, 18:03 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Bornheim

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Bebauungsplan "Östliche Hauptstraße, Teilbereich B mit Erweiterung"

3.

Bebauungsplan "Dammheimer Straße und Neuberg" - Offenlagebeschluss

4.

Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023

5.

Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für Verkehrsanlagen

6.

Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen

7.

Hort Bornheim - Betriebserlaubnis -

8.

Friedhof - Errichtung eines Kunstwerkes

9.

Mitteilungen und Anfragen

1. Einwohnerfragestunde

Auf Nachfrage eines Bürgers gibt die Vorsitzende bekannt, dass das Räumen und Streuen von Kreuzungsbereichen der Straßen nur für die Kreisstraße erfolgt. Die ist Aufgabe der Kreisverwaltung. Die Gemeindestraßen werden grundsätzlich nicht gestreut. Allerdings wird Sie die Sachlage prüfen und diese entsprechend weiterleiten.

2. Bebauungsplan "Östliche Hauptstraße, Teilbereich B mit Erweiterung"

Der Gemeinderat hat am 28.06.2022 die Aufstellung des Erweiterungsbereiches beschlossen. Gleichzeitig wurde der Offenlage des Planentwurfs zugestimmt.

Die Vorsitzende übergibt das Wort Herrn Wolf vom Planungsbüro Wolf.

Dieser erläutert anhand eines Übersichtsplans die wesentlichen Änderungen im Gegensatz zum letzten Planentwurf. Der Bebauungsplan Hauptstraße „Östliche Hauptstraße“ wurde in zwei Teilbereiche aufgeteilt. Der Teilbereich A ist bereits rechtskräftig. Es handelt sich nun um den Teilbereich B des Bebauungsplans.

Entlang des Wirtschaftsweges ergab sich eine wesentliche Änderung der Nutzung. Hier soll durch den Bebauungsplan die Möglichkeit für das altersgerechte Wohnen geschaffen werden. Die Grenze des Bebauungsplans wurde nach Osten verschoben und ist damit tiefer als zuvor. Die Erschließung des Bereichs H erfolgt über einen verkehrsberuhigten Bereich. Hier sind auch Stellplätze vorgesehen. Der Bereich F wurde zum Bebauungsplan hinzugefügt. Hier wird nun die offene Bauweise ermöglicht.

Der Bebauungsplan hat bereits eine Trägerbeteiligung in der Ersten Runde durchlaufen. Diese Beteiligungen können nun in die zweite Offenlage übernommen werden.

Danach kann die Veröffentlichung im Januar erfolgen. Die Offenlage sollte 4 Wochen andauern.

Die Vorsitzende gibt an, dass ein Satzungsbeschluss im März bzw. April 2023 möglich sei.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Bebauungsplanentwurf zu und beschließt die Offenlage.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

einstimmig angenommen

3. Bebauungsplan "Dammheimer Straße und Neuberg" - Offenlagebeschluss

Zu diesem Tagesordnungspunkt haben die Ratsmitglieder Brauch und Sommerauer Sonderinteresse gemäß § 22 GemO und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Der Gemeinderat Bornheim hat am 15.02.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Im vorgezogenen Scopingverfahren wurden die maßgebenden Behörden bereits an der Planung beteiligt. Über die Ergebnisse wurde am 16.11.2022 informiert und diese im Bebauungsplanentwurf eingearbeitet.

Die Vorsitzende übergibt das Wort Herrn Wolf vom Planungsbüro Wolf.

Ortsdurchfahrt Nördlicher Bereich Verkehrsberuhigung

Herr Wolf erläutert zunächst die geplante Verkehrsberuhigung im nördlichen Bereich des Bebauungsplans. Hier soll die Fahrbahnbreite durch einen Grünstreifen und einen Gehwegstreifen verringert werden. Im letzten Abschnitt des Bebauungsplans wird ein Wirtschaftsweg ausgewiesen. Dieser sollte in einen Fußweg umgewidmet werden, damit hier eine überfahrbare Gehwegfläche ausgewiesen werden kann.

Die Fahrbahn sollte durch diese Maßnahme soweit verringert sein, dass zwei PKW´s unproblematisch aneinander vorbeifahren können. Bei einem entgegenkommenden LKW wäre dies nicht mehr möglich.

Seitens des Gremiums wird angeregt, dass im Bereich des Grünstreifens Ausweichbuchten ausgewiesen werden sollten. Diese sollten lediglich so groß sein, dass das Ausweichen aber nicht das Parken möglich ist. Weiterhin sollte der Haupt- und Bauausschuss bei einem Vor-Ort-Termin den Bereich in Augenschein nehmen und über die mögliche Ausgestaltung beraten und beschließen.

Die Vorsitzende stellt fest, dass bei der Offenlage die Einbuchtungen, die Verschmälerung der Straße sowie die genaue Breite der Straße mit dem Landesbetrieb für Mobilität Speyer abgestimmt werden müssen.

Südlicher Bereich des Bebauungsplans

Herr Wolf erläutert anschließend den südlichen Bereich des Bebauungsplans.

Seitens des Gemeinderats wird angemerkt, dass die textlichen Ausführungen zu den Punkten 2.4 sowie 2.5 geändert bzw. angepasst werden müssen. Der Punkt 2.6 soll gestrichen werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt über den Bebauungsplanentwurf und gibt diesen mit folgenden Anpassungen zur Offenlage frei

• zu Punkt 2.4 Höhe baulicher Anlagen

Die Firsthöhen der Bereiche A, B, C, D müssen entsprechend der Normenschablonen angepasst werden.

• zu Punkt 2.5 Anzahl der Wohneinheiten

Im Allgemeinen Wohngebiet sind im Bereich C maximal eine Wohneinheit pro Wohngebäude und im Bereich D maximal zwei Wohneinheiten pro Wohngebäude für zulässig erklärt.

• zu Punkt 2.6 Ausnahmen von der Art und Maß der baulichen Nutzung

Dieser Punkt ist aus dem Bebauungsplan zu entfernen.

Des Weiteren beschließt der Gemeinderat, dass der Haupt- und Bauausschuss im Rahmen eines Vor-Ort-Termins über die Anpassungen der Ortsdurchfahrt entscheiden wird und danach die Offenlage erfolgen wird.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

einstimmig angenommen

4. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023

Der Gemeinderat Bornheim hat in seiner Sitzung am 16.11.2022 beschlossen, die Hebesätze der Realsteuern auf die neuen Nivellierungssätze anzupassen.

Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird somit von 300 v.H auf 345 v.H., der Hebesatz der Grundsteuer B wird von 365 v.H. auf 465 v.H. und der Hebesatz der Gewerbesteuer von 375 v.H. auf 380 v.H. erhöht.

Für den bereits genehmigten Doppelhaushalt 2022/2023 muss aufgrund der Erhöhung der Realsteuerhebesätze eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen werden.

In diesem Zuge informiert die Vorsitzende den Gemeinderat über die Möglichkeit, eine weitere Art der Grundsteuer einzuführen. Mit der Grundsteuerreform sei es der Ortsgemeinde möglich eine Grundsteuer C zu erheben. Die Grundsteuer C wird für unbebaute Bauplätze fällig und kann mit einem höheren Steuersatz erhoben werden. Sie bittet die Ratsmitglieder, den Sachverhalt in den Fraktionen zu beraten. Eine Beratung im Gemeinderat soll im kommenden Jahr erfolgen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Anpassung der Hebesätze auf die Nivellierungssätze zum 01.01.2023.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

einstimmig angenommen

5. Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für Verkehrsanlagen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.11.2022 die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen beschlossen. Die Satzung sollte am 01.12.2022 in Kraft treten. Aufgrund unvorhersehbarer Verzögerungen im Verfahren war eine Bekanntmachung vor Inkrafttreten der Satzung nicht möglich.

Eine rückwirkende Bekanntmachung einer Satzung ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Zur Rechtssicherheit wird § 15 Abs. 1 der Satzung wie folgt geändert.

„Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

einstimmig angenommen

6. Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen

Bisher wurden bei Sondernutzungen nur, meist geringe, Verwaltungsgebühren zugunsten der Verbandsgemeinde erhoben. In der nachfolgenden Satzung ist explizit aufgeführt, dass dieses Recht von der vorgenannten Satzung unberührt bleibt.

Die geringen Gebühren haben Antragsteller veranlasst z. B. erlaubnispflichtige Gegenstände wie z. B. Baugerüste möglichst lange stehen zu lassen.

Durch die zusätzliche Sondernutzungsgebühr, die von der Ortsgemeinde vereinnahmt wird und sich u. a. nach der benötigten Fläche und dem Zeitraum richtet, werden die Kosten teilweise stark erhöht was wahrscheinlich zum Ergebnis führt, dass nur für die nötigste Nutzungsdauer die Sondernutzung beantragt wird.

Entsprechende Erfahrungswerte wurden der Verbandsgemeindeverwaltung von anderen Verbandsgemeinden mitgeteilt.

In dieser Sondernutzungssatzung sind aber auch andere Fallkonstellationen wie z. B. Gebühren für die Schaffung von Grundstückszufahrten ohne baurechtliche Genehmigung aufgeführt.

Ein Ratsmitglied merkt an, dass der Punkt 5.2.1 textlich ergänzt werden soll. Neben den abgestellten Fahrzeugen mit und ohne Anhängern sollten hier auch die abgestellten Anhänger ohne Fahrzeuge aufgenommen werden.

Weiterhin soll der § 2 Abs. 2 Unterpunkt 5 um den Zusatz „Sperrmüll“ ergänzt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der vorberatenen Fassung. Der Punkt 5.2.1 der Art der Sondernutzung wird um die abgestellten Anhänger ohne Fahrzeuge und der § 2 Abs. 2 Unterpunkt 5 der Satzung um den Sperrmüll ergänzt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

einstimmig angenommen

7. Hort Bornheim - Betriebserlaubnis -

Die katholische Kirchengemeinde HI. Augustinus als Träger des Kinderhortes „Die Piraten“ St. Laurentius in Bornheim hat mitgeteilt, dass für das kommende Schuljahr 2023/2024 bei den Eltern eine Bedarfsabfrage durchgeführt wurde.

Die Abfrage hat ergeben, dass es aller Voraussicht nach 32 Anmeldungen geben wird.

„Die Piraten“ sind dem Grunde nach für max. 40 Plätzen (2 Gruppen) ausgelegt. Im aktuellen Schuljahr wurden aufgrund des Bedarfes nur 35 Plätze belegt, daher wurde auch nur eine Betriebserlaubnis für 35 Plätze beantragt. Dies hatte sich bewährt.

Aufgrund des Ergebnisses der Bedarfsabfrage wird demnach von Seiten des Trägers für das Schuljahr 2023/2024 wiederum eine Betriebserlaubnis für 35 Plätze beantragt. Dies erlaubt dem Träger auch spontane Aufnahmen gewährleisten zu können.

Die Gesamtpersonalkosten belaufen sich für das Jahr 2023 voraussichtlich auf 224.800,00 €.

Der Anteil der Ortsgemeinde Bornheim beträgt voraussichtlich 182.800,00 €.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

8. Friedhof

hier: Errichtung eines Kunstwerkes

In der Sitzung des Gemeinderates vom 16.11.2022 wurde den Ratsmitgliedern mitgeteilt, dass auf dem Friedhof ein Kunstwerk am Eingang des anonymen Grabfeldes errichtet werden soll. In der Einwohnerversammlung am 29.11.2022 wurde das Kunstwerk vorgestellt.

Die Vorsitzende erläutert das Kunstwerk anhand des Konzeptentwurfes der Künstlerin. Weiterhin gibt die Vorsitzende bekannt, dass die Kosten für das Kunstwerk ca. 15.000 € betragen. Hierfür stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung.

Seitens des Rates wird kein klares Meinungsbild ersichtlich. Daher soll das Thema in den Fraktionen nochmals erörtert werden. Eine abschließende Entscheidung über die Angelegenheit erfolgt in einer kommenden Ratssitzung.

9. Mitteilungen und Anfragen

Die komplette Niederschrift ist unter www.offenbach-queich.de (Ratsinformationssystem) nachzulesen.