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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Beschlüsse und Mitteilungen aus der Niederschrift

über die 9. Sitzung des Verbandsgemeinderates Offenbach am Dienstag, 16.12.2025, 18:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses.

Tagesordnung:

A. Öffentlicher Teil (Beginn: 18:00 Uhr)

Ehrungen der Feuerwehr

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Feststellung des Jahresabschlusses 2024 -Abwasserwerk-

3.

Entlastungserteilung für den Jahresabschluss 2024 -Abwasserwerk-

4.

Wärmelieferungsvertrag Queichtalbad, Queichtalhalle und Feuerwehrhaus mit Katastrophenschutzschutzhalle

5.

Flächennutzungsplan - 9. Änderung; Abwägungs- und Satzungsbeschluss

6.

Flächennutzungsplan - 10. Änderung; Abwägungs- und Satzungsbeschluss

7.

Gesamtabschluss 2015 der Verbandsgemeinde Offenbach

8.

Überörtliche Kassenprüfung

9.

Feststellung des Jahresabschlusses Verbandsgemeinde 2023

10.

Entlastungserteilung für den Jahresabschluss Verbandsgemeinde 2023

11.

Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen 2026

12.

Festsetzung der laufenden Entgelte und einmaligen Beiträge für die Abwasserbeseitigung

13.

Bürgergarten Offenbach - Beauftragung der Planungsleistungen Außenanlagen

14.

Queichtalhalle - Flachdach Funktionsgebäude

15.

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich

16.

Beiträge Betreuende Grundschulen

17.

Jugendverkehrsschule - Antrag der CDU-Fraktion vom 03.12.2025

18.

Kooperationsvertrag mit dem Verein Südliche Weinstraße e.V. über eine gemeinsame Tourismus-Stelle

19.

Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse

20.

Mitteilungen und Anfragen

B. Nichtöffentlicher Teil (Beginn: 20:58 Uhr)

C. Öffentlicher Teil

1.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Ehrungen der Feuerwehr

Feuerwehrangehörige wurden vom Vorsitzenden mit dem Feuerwehrabzeichen des Landes geehrt, verpflichtet, befördert oder ernannt.

1.

Einwohnerfragestunde

Ein Bürger fragt nach, wie die Tagesordnungspunkte der Sitzungen eingesehen werden können. Der Vorsitzende erklärt, dass die Homepage der Verbandsgemeinde das offizielle Bekanntmachungsorgan ist und die Tagesordnungspunkte über die Homepage der Verbandsgemeinde veröffentlicht und einsehbar sind. Unter folgendem Link wwww.offenbach-queich.de/bekanntmachungen gelangt man zum Rats- und Bürgerinformationssystem (RIS) und hierin findet man alle öffentlichen Bekanntmachungen der einzelnen Gremientermine.

-

Feststellung des Jahresabschlusses 2024 -Abwasserwerk-

Herr Nestler von der Dr. Burret GmbH erläutert den Jahresabschluss anhand einer Präsentation. Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2024 schließt laut Jahresbilanz

in Aktiva mit

15.735.581,47 €

in Passiva mit

15.735.581,47 €

ab. Insgesamt wurde ein Jahresverlust in Höhe von 21.379,31 € ausgewiesen.

Das Jahresergebnis hat sich somit gegenüber dem Vorjahr (- 58.534,34 €) um 37.155,03 € verbessert.

Die Verbesserung zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf ein um 18.156,82 € besseres betriebliches Ergebnis und ein um 18.998,02 € verbessertes Finanzergebnis zurückzuführen.

Der Jahresabschlussbericht der Dr. Burret GmbH liegt den Ratsmitgliedern vor.

Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss zum 31.12.2024 ist mit Datum vom 27.10.2025 erteilt worden.

Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 18.11.2025 empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2024 gemäß § 27 Abs. 2 EigAnVO festzustellen und den Jahresverlust in Höhe von 21.379,31 € über die allgemeine Rücklage abzudecken.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stellt das Ergebnis des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 laut Jahresbilanz, die in Aktiva und Passiva jeweils mit 15.735.581,47 € abschließt, gemäß § 27 Abs. 2 EigAnVO fest und beschließt den Jahresverlust in Höhe von 21.379,31 € über die allgemeine Rücklage abzudecken.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 27

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

3.

Entlastungserteilung für den Jahresabschluss 2024 -Abwasserwerk-

In der Sitzung ist über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Offenbach gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO für den Jahresabschluss 2024 des Abwasserwerkes zu entscheiden.

Der Bürgermeister und die Beigeordneten der Verbandsgemeinde Offenbach, denen Entlastung erteilt werden soll, dürfen an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen. Den Vorsitz führt das älteste anwesende Ratsmitglied (VV Nr. 4 zu § 114 GemO). Das älteste anwesende Ratsmitglied Emil Pahle übernimmt den Vorsitz und trägt die Entlastungserteilung vor.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat erteilt dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Offenbach gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO die Entlastung für den Jahresabschluss 2024 des Abwasserwerkes.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 26

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

4.

Wärmelieferungsvertrag Queichtalbad, Queichtalhalle und Feuerwehrhaus mit Katastrophenschutzschutzhalle

Die Queichtal Energie Offenbach (QEO) hat für die Beheizung und Warmwasseraufbereitung der Queichtalhalle, der Queichtalbades und der Feuerwehr die entsprechenden Contracting-Verträge vorgelegt.

In der Sitzung am 22.03.2022 beschloss der Verbandsgemeinderat die Zustimmung zur Umsetzung des Heizkonzepts für das Queichtalbad sowie alle weiteren Gebäude der Verbandsgemeinde im Queichtalzentrum auf Grundlage der durchgeführten Machbarkeitsstudie.

Diese beinhaltete die Anschlüsse des Rathauses (bereits umgesetzt) der Queichtalhalle mit Queichtalbad sowie dem Feuerwehrhaus.

Die spezifische Vollkosten für die Wärmelieferung wurden in der damaligen Sitzung zwischen 0,21 und 0,23 €/kWh vorgestellt. Trotz inzwischen gestiegener Rohstoff- und Energiepreise sowie der Personalkosten liegen die Vollkosten - betrachtet über alle Objekte der Verbandsgemeinde - nach wie vor bei 21,41 ct/kWh.

Der Hauptausschuss hat am 18.04.2024 empfohlen, für die Anschlüsse an das kalte Nahwärmenetz für die Queichtalhalle, das Queichtalbad sowie das Feuerwehrhaus die jeweiligen Baukostenzuschüsse einmalig mit einer Gesamtsumme von ca. 112.866,00 € netto zu leisten. Die Haushaltsmittel in Höhe von 130.000,00 € sind im Haushalt 2025 bereitgestellt.

Die Verträge haben eine Laufzeit von zunächst 10 Jahren und beinhalten Einmalzahlungen von insgesamt 112.866,28 €. Der Unterhalt der Wärmeerzeugungsanlagen sind Angelegenheit der QEO.

Die Verträge liegen den Ratsmitgliedern vor.

Es werden noch eigene Verträge über den 24 Stunden-Störungsdienst von der Energie Südwest AG abgeschlossen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinde beschließt den Abschluss der Contracting-Verträge über die Versorgung der Queichtalhalle, des Queichtalbades und des Feuerwehrhauses mit Nahwärme und Kälte aus dem "Kalten" Nahwärmenetz mit dem einmaligen Anschlusspreis in Höhe von insgesamt 112.866,28 € netto.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 26

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

5.

Flächennutzungsplan - 9. Änderung; Abwägungs- und Satzungsbeschluss

In der Zeit vom 03.09.2025 bis 06.10.2025 fand die Offenlage des Entwurfs zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde an dem Verfahren beteiligt. Das Planungsbüro hat die Stellungnahmen ausgewertet und in der beil. Abwägungssynopse aufgeführt. Über die Stellungnahmen ist einzeln zu beschließen.

Planungsanlass war die Notwendigkeit der Sicherung der städtebaulichen Entwicklungen in den einzelnen Ortsgemeinden. Auch bereits bestehende Bebauungspläne wurden berücksichtigt und aufgenommen.

Die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde haben der 9. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 67 Abs. 2 GemO zugestimmt.

Der Flächennutzungsplan kann als Satzung beschlossen werden und ist anschließend noch durch die Kreisverwaltung zu genehmigen.

Der Verbandsgemeinderat beschließt:

1.) Die Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind jedoch nicht erforderlich

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 27

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

2.) Die Stellungnahme der Deutsche Bahn AG, DB Immobilien wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planunterlagen sind jedoch nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 27

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

3.) Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planunterlagen sind jedoch nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 27

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

4.) Die Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Speyer wird zur Kenntnis genommen. Die vorhandene Darstellung der archäologischen Verdachtsflächen wird aktualisiert. Der Fachbehörde bekannte Standorte des Kulturdenkmals „Westwall und Luftverteidigungszone West“ und die Abgrenzungen von Grabungsschutzgebieten nach § 22 DSchG werden informativ nachrichtlich in Planung genommen. Weitere Änderungen oder Ergänzungen der Planunterlagen sind nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 27

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

5.) Die Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Erdgeschichtliche Denkmalpflege wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planunterlagen sind jedoch nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 27

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

6.) Die Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesdenkmalpflege Mainz wird zur Kenntnis genommen. Der fachliche Hinweis zum Genehmigungsvorbehalt der Fachbehörde bei Planungen im Umfeld von Kulturdenkmälern wird ergänzend als Hinweis in die Planungsunterlagen aufgenommen. Analog gilt dies für den Hinweis zu Flächen mit Westwall-Objekten. Weitere Änderungen oder Ergänzungen der Planunterlagen sind nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 27

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

7.) Die Stellungnahme der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Abteilung Bauen und Umwelt wird zur Kenntnis genommen. Unter Berücksichtigung der obigen Kommentierung sind jedoch keine Änderungen oder Ergänzungen der Planungsunterlagen erforderlich.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 27

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

8.) Die Stellungnahme des Landesamts für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz wird zur Kenntnis genommen. Unter Berücksichtigung der obigen Kommentierung sind jedoch keine Änderungen oder Ergänzungen der Planungsunterlagen erforderlich.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 27

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

9.) Die Stellungnahme des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planunterlagen sind jedoch nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 27

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

10.) Die Stellungnahme des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz, LBM Speyer wird zur Kenntnis genommen. Änderungs- oder Ergänzungserfordernisse der Planunterlagen sind jedoch nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 27

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

11.) Die Stellungnahme der Pfalzwerke Netz AG wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind jedoch nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 27

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

12.) Die Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Neustadt / Weinstraße wird zur Kenntnis genommen. Unter Berücksichtigung der obigen Kommentierung sind jedoch keine Änderungen oder Ergänzungen der Planungsunterlagen erforderlich.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 27

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

13.) Die Stellungnahme der Thüga Energienetze GmbH wird zur Kenntnis genommen. Unter Berücksichtigung der obigen Kommentierung sind jedoch keine Änderungen oder Ergänzungen der Planungsunterlagen erforderlich.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 27

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

14.) Die Stellungnahme der Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planunterlagen sind jedoch nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 27

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

15.) Die Stellungnahme des Zweckverbands Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz wird zur Kenntnis genommen. Unter Berücksichtigung der obigen Kommentierung sind jedoch keine Änderungen oder Ergänzungen der Planungsunterlagen erforderlich.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 27

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Der Verbandsgemeinderat beschließt die komplette Abwägung einstimmig.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 27

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Flächennutzungsplan als Satzung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 27

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

6.

Flächennutzungsplan - 10. Änderung; Abwägungs- und Satzungsbeschluss

In der Zeit vom 24.10.2025 bis 24.11.2025 fand die Offenlage des Entwurfs zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans statt. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde an dem Verfahren beteiligt. Das Planungsbüro hat die Stellungnahmen ausgewertet und in der beil. Abwägungssynopse aufgeführt. Über die Stellungnahmen ist einzeln zu beschließen. Das Planungsbüro ist in der Sitzung anwesend und wird die Punkte erläutern. Planungsanlass war die Ausweisung von Sondergebietsflächen für Windenergie in der Ortsgemeinden Offenbach und Essingen. Die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde haben der 10. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 67 Abs. 2 GemO zugestimmt.

Der Flächennutzungsplan kann als Satzung beschlossen werden und ist anschließend noch durch die Kreisverwaltung zu genehmigen.

Durch eine Gesetzesänderung sind Beschleunigungsgebiete für Windenergie im Flächennutzungsplan auszuweisen (§ 249 c BauGB). Diese werden innerhalb von drei Monaten in einem gesonderten Verfahren auszuweisen sein.

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Stellungnahmen gemäß der Abwägungssynopse aus Offenlage:

1. Die Stellungnahme Nr. 2.14 des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz vom 19.11.2025 wird zur Kenntnis genommen. Eine Berücksichtigung der allgemeinen Hinweise ist nicht erforderlich. Die Hinweise zum Geologiedatengesetz sind für einen FNP ohne Belang.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 27

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

2. Die Stellungnahme Nr. 2.17 der DEHOGA Rheinland-Pfalz e.V., Bad Kreuznach vom 21.11.2025 wurde wie folgt beschlossen:

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 25

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

3. Die Stellungnahme Nr. 2.18 der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Landau vom 24.11.2025 wurde wie folgt beschlossen:

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 26

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

4. Die Stellungnahme Nr. 2.19 des Verbandes Region Rhein-Neckar, Mannheim vom 24.11.2025 wurde wie folgt beschlossen:

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 26

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

5.) Die Stellungnahme Nr. 2.20 der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Speyer, Speyer vom 24.11.2025 wurde wie folgt beschlossen:

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 27

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

6.) Die Stellungnahme Nr. 2.21 der Landwirtschaftskammer RLP, Neustadt a. d. Weinstraße vom 26.11.2025 wurde wie folgt beschlossen:

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 26

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

7.) Die Stellungnahme der Umweltgerechten Kraftanlagen GmbH & Co. KG (UKA), Mainz vom 13.11.2025 wurde wie folgt beschlossen:

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 27

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Der Verbandsgemeinderat beschließt die komplette Abwägung wie folgt:

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Flächennutzungsplan als Satzung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 23

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 1

Sonderinteresse: 0

7.

Gesamtabschluss 2015 der Verbandsgemeinde Offenbach

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Gesamtabschluss – bestehend aus Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung, Gesamtbilanz und Gesamtanhang- der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich für das Haushaltsjahr 2015 in seiner Sitzung vom 29.10.2025 nach den Bestimmungen des § 113 GemO geprüft. Die Prüfung des Gesamtabschlusses beschränkte sich auf die Prüfung der ordnungsgemäßen Konsolidierung, da die Einzelabschlüsse zuvor bereits geprüft wurden (vgl. VV Nr. 2 zu § 112 GemO). Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses entspricht der Gesamtabschluss 2015 aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Aufkommende Fragen zu einzelnen Buchungsvorfällen bzw. zu Verwaltungsabläufen konnten von der Verwaltung hinreichend erläutert werden. Der Ausschuss empfiehlt die Aufstellung der Gesamtabschlüsse 2016 bis 2020 in stark verkürzter Form und den rechtlich zulässigen Kürzungen im Ausblick, Rechenschaftsbericht und den Einzelgewerken, um diese in einer Sitzung durchschauen zu können. Der Gesamtabschluss bestehend aus Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung, Gesamtbilanz, Gesamtanhang und Gesamtrechenschaftsbericht ist vorliegend als PDF beigefügt. Zugleich kann der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses eingesehen werden. Der Verbandsgemeinderat nimmt den Gesamtabschluss 2015 der Verbandsgemeinde Offenbach zustimmend zur Kenntnis.

8.

Überörtliche Kassenprüfung

Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat auf Grund des § 110 Abs. 5 GemO in Verbindung mit § 111 Abs. 1 LHO, § 14 RHG und Nr. 4 der VV zu § 14 RHG die Verbandsgemeindekasse der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach am 05.06.2025 unvermutet überörtlich geprüft. Die Verbandsgemeindekasse, die selbstständige Sonderkasse und die Zahlstellen wurden zuletzt am 19.04.2023 unvermutet überörtlich geprüft. Die letzte örtliche Kassenprüfung fand am 16.10.2024 durch den Kassenaufsichtsbeamten Herr Kuntz statt.

Der Prüfbericht liegt den Ratsmitgliedern vor. Es wird die Einführung einer digitalen Unterschrift durch ein Ratsmitglied angeregt. Zudem wurde die vertragliche Vereinbarung über das Führen der Kassengeschäfte durch Beschäftigte der Ortsgemeinden besprochen.

Der Verbandsgemeinderat nimmt die Ausführungen der überörtlichen Kassenprüfung zustimmend zur Kenntnis.

9.

Feststellung des Jahresabschlusses Verbandsgemeinde 2023

In der Sitzung vom 29.10.2025 des Rechnungsprüfungsausschusses wurde der Jahresabschluss 2023 geprüft. Ferner wurde den Mitgliedern die Unterlagen für die Erstellung des Jahresabschlusses zur Verfügung gestellt.

Weiterhin wurde der Prüfbericht für den Jahresabschluss 2023 erstellt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Die Bilanz 2023 sowie der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegen den Ratsmitgliedern vor

Die Verwaltungsmitarbeiterin Frau Hohl-Harreus trägt die wesentlichen Eckpunkte des Jahresabschlusses vor.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Jahresabschluss 2023 gem. § 114 Abs. 1 GemO i. V. m. § 108 GemO festzustellen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 27

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

10.

Entlastungserteilung für den Jahresabschluss Verbandsgemeinde 2023

In der Sitzung ist über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Offenbach gem. § 114 Abs. 1 GemO für den Jahresabschluss 2023 zu entscheiden.

Der Bürgermeister und die Beigeordneten, denen Entlastung erteilt werden soll, dürfen an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen. Das älteste anwesende Ratsmitglied Emil Pahle übernimmt den Vorsitz und trägt die Entlastungserteilung vor.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Offenbach Entlastung gem. § 114 Abs. 1 GemO für den Jahresabschluss 2023 zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 26

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

11.

Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen 2026

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen schließt im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.312.005 € ab. Die freie Finanzspitze beträgt –791.115 €.

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beläuft sich auf –348.770 €. Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten beträgt –6.510.970 €. Zur Finanzierung der Investitionen sind Investitionskredite in Höhe von 5.302.085 € erforderlich. Darüber hinaus werden liquide Mittel in Höhe von 2.000.000 € eingesetzt.

Zum 31. Dezember 2025 beträgt der Schuldenstand 4.726.732,57 €. Die Tilgung im Jahr 2026 beläuft sich auf 442.345 €. Unter Berücksichtigung der geplanten Investitionen ist bis zum 31. Dezember 2026 mit einem Anstieg des Schuldenstands auf 9.586.470 € zu rechnen.

Der Hebesatz der Verbandsgemeindeumlage wird auf 31,50 v. H. festgesetzt (Vorjahr: 31,50 v. H.). Das Istaufkommen beträgt im Haushaltsjahr 7.996.220 € (Vorjahr: 9.076.496 €).

Der Wirtschaftsplan im Abwasserwerk ist im Erfolgsplan mit einem Volumen von 3.617.600 € ausgeglichen. Dabei konnte ein Jahresgewinn in Höhe von 58.000 € ausgewiesen werden. Im Vermögensplan sind die Finanzierungsmittel mit 3.510.500 € ausgewiesen. Davon entfallen auf die Baumaßnahmen 2.385.000 €. Zudem sind Baukostenzuschüsse in Höhe von 410.000 € für die Kläranlage Hochstadt und 30.000 € für die Kläranlage Landau veranschlagt. Ein Kreditbedarf besteht für die Maßnahmen des Abwasserwerkes in Höhe von 2.200.000 €.

Im investiven Bereich hat der Hauptausschuss beschlossen die Maßnahme „Gestaltung eines Bürgergarten“ um 240.000 € auf 668.000 € zu reduzieren.

Die vorgeschaltete Bürgerbeteiligung hat in der Zeit vom 20.11.2025 bis einschließlich 04.12.2025 stattgefunden.

Der Vorsitzende und der Kämmerer kritisieren die negative Darstellung in der Berichterstattung der Tagespresse. Vor allem der Vergleich der Steuerkraft mit der erheblich einwohnerstärkeren Verbandsgemeinde Edenkoben in absoluten Zahlen sei verzerrend. Ein Indikator für die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Kommune ist die Steuerkraftmesszahl pro Einwohner. So liegt die Steuerkraftmesszahl in der Verbandsgemeinde Offenbach bei 1.965 € pro Einwohner, während sie in der Verbandsgemeinde Edenkoben mit 1.799 € pro Einwohner niedriger ausfällt.

Außerdem ist die Höhe der VG-Umlage nicht korrekt wiedergegeben worden. Auch ist nicht darauf eingegangen worden, dass der Rückgang der Gewerbesteuer, der sich auf die Berechnung der Steuerkraftmesszahl auswirkt, unter anderem auf Korrekturen früherer Steuerbescheide zurückzuführen ist, wodurch die Ortsgemeinden Steuerrückzahlungen für Vorjahre leisten mussten. Die aktuellen Sollstellungen lassen darauf schließen, dass es sich eher um einen einmaligen Effekt handelt.

In der Tagespresse wurde plakativ der Schuldanstieg herausgestellt, ohne darauf einzugehen, dass Investitionen in Bildung und Sicherheit der Bevölkerung grundsätzlich positiv zu bewerten seien, auch wenn ein Anstieg der Schulden selbstverständlich nicht erfreulich ist.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 sowie den Wirtschaftsplan für das Abwasserwerk für das Haushaltsjahr 2026.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 26

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

12.

Festsetzung der laufenden Entgelte und einmaligen Beiträge für die Abwasserbeseitigung

Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 18.11.2025 dem Verbandsgemeinderat auf der Grundlage der Kalkulationen im Wirtschaftsplan 2026 empfohlen,

1. die einmaligen Beiträge für die erstmalige Herstellung und den Ausbau(räumliche Erweiterung) der Flächenkanalisation unverändert gegenüberdem Vorjahr festzusetzen, und

2. die laufenden Entgelte für die Abwasserbeseitigung zum Ausgleich desErfolgsplanes anzupassen und wie nachstehend festzusetzen:

Erhöhung um

Entgelte 2026

Schmutzwassergebühr je cbm

0,25 €

3,20 €

Grundgebühr im Jahr je Hausanschluss über das Schmutzwasser eingeleitet wird

3,00 €

48,00 €

Zusatzgebühr Weinbauabwässer je angefangene 500 m² selbst bewirtschaftete Weinbergsfläche bzw. je 750 l zugekauften Most oder Wein

0,25 €

4,50 €

Wiederkehrender Beitrag für die Oberflächenentwässerung je qm Abflussfläche

0,01 €

0,21 €

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die einmaligen Beiträge und laufenden Entgelte für die Abwasserbeseitigung für 2026 wie folgt festzusetzen:

1.

Einmalige Beiträge zur Deckung von Investitionsaufwendungen gemäß§§ 2 bis 11 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung (ESA)für die gemäß § 4 a ESA im Rahmen der ersten Herstellung fertig gestell-ten und planmäßig betriebenen Flächenkanalisation

a)

zur Schmutzwasserbeseitigung aufGrundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschoße,davon beträgt der Anteil für die Anschlussleitungen zu den einzelnen Grundstücken 0,30 € je qm,

2,00 € je qm

b)

zur Niederschlagswasserbeseitigung aufbeitragspflichtige Abflussfläche,davon beträgt der Anteil für die Anschlussleitungen zu den einzelnen Grundstücken 0,40 € je qm.

3,00 € je qm

2.

Einmalige Beiträge zur Deckung von Investitionsaufwendungen gemäß§§ 2 bis 11 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung (ESA)für die gemäß § 4 b ESA im Rahmen der räumlichen Erweiterung fertiggestellten und planmäßig betriebenen Flächenkanalisation

a)

zur Schmutzwasserbeseitigung aufGrundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschoße,davon beträgt der Anteil für die Anschlussleitungen zu den einzelnen Grundstücken 1,10 € je qm,

7,00 € je qm

b)

zur Niederschlagswasserbeseitigung aufbeitragspflichtige Abflussfläche,davon beträgt der Anteil für die Anschlussleitungen zu den einzelnen Grundstücken 2,65 € je qm.

15,40 € je qm

3.

Laufende Entgelte zur Deckung der laufenden Kosten einschließlich der investitionsabhängigen Kosten gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2, §§12 bis 28 ESA:

a)

SchmutzwasserbeseitigungDie entgeltsfähigen Kosten die auf das Schmutzwasser entfallen, werden

zu

87 %

über die Schmutzwassergebühren,

zu

9 %

über die Grundgebühren und

zu

4 %

über die Weinbauzusatzgebühren gedeckt.

Die Entgeltsätze betragen:

3,20 €

je cbm gewichtetes Schmutzwasser

48,00 €

je Hausanschluss, über den Schmutzwasser eingeleitet wird

4,50 €

je angefangene 500 qm selbst bewirtschaftete Weinbauflächebzw. je angefangene 750 l zugekauften Most oder Wein.

b)

Niederschlagswasserbeseitigung

Die entgeltsfähigen Kosten die auf das Niederschlagswasser entfallen, werden im vollen Umfang durch wiederkehrende Beiträge gedeckt.

Der Entgeltsatz beträgt:

0,21 €

je qm beitragspflichtige Abflussfläche als wiederkehrender Beitrag.

4.

Die Straßenentwässerungsbeiträge der Ortsgemeinden werden nach den tatsächlichen Kosten erhoben.

5.

Auf die laufenden Entgelte werden vierteljährliche Vorausleistungen entsprechend den Satzungsbestimmungen erhoben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 27

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

13.

Außenanlage Rathaus der Verbandsgemeinde

hier: Beauftragung der Planungsleistungen

Nach Zustimmung des Bau- und Umweltausschusses zur Konzeptidee des Bürgergartens und abschließender Beratung der Hauptausschuss empfiehlt dieser dem Verbandsgemeinderat das Landschaftsplanungsbüro Hofmann I Röttgen mit der Planung der Außenanlagen mit Erstellung eines Bürgergartens zu beauftragen.

Die Konzeptidee umfasst folgende wesentliche Themen:

Die Fläche soll in Fortsetzung zur Gestaltung der Außenanlage des Rathauses mit einer wassergebundenen Decke versehen werden. Der Baumbestand soll soweit wie möglich erhalten und durch Neupflanzungen ergänzt werden. Als Ergänzung zur Baumbepflanzung kann die Begrünung noch mit Hochbeeten erfolgen, die sowohl mit Blüh- als auch mit Nutzpflanzen bepflanzt werden können. Bänke und Tische sollen zum Verweilen einladen. Die gesamte Anlage soll öffentlich zugänglich und für die Allgemeinheit nutzbar sein. Die Grundidee ist, dass sich mit der Zeit eine Ehrenamts-Gemeinschaft bildet, die sich um die Pflanzung und Pflege der Hochbeete kümmert. Dies soll vor allem den Pflegeaufwand für die Verbandsgemeinde verringern.

Das Konzept beinhaltet abschließend den Einbau einer Regenwasserzisterne zur Bewässerung der Beete und umliegenden Grünflächen, auch die Errichtung einer überdachten Abstellmöglichkeit für Fahrräder und für Dienstfahrzeuge erforderliche Stellplätze inclusive Ladesäulen. Es wird eine Reduzierung zu den derzeit kalkulierten Kosten in Höhe von 240.000,00 € angestrebt. Mit der Konzeptidee „Bürgergarten“ für die Rathaus-Außenanlagen ist eine Förderung mit EU- und Landesmitteln über das LEADER-Programm in Höhe von 70 %, maximal 250.000,00 Euro möglich. Der Mittelabfluss bis zum 30.06.2026 ist für die Fortführung der LEADER-Förderung insgesamt von großer Wichtigkeit. Sollte die Konzeptidee und somit die Förderung bzw. der Mittelabfluss entfallen, kann dies eine Reduzierung der künftig bereitgestellten EU-Geldern und zusätzlich die Ablehnung der Übernahme der bereits entstandenen Kosten für das Regionalmanagement zur Folge haben. Dadurch würde ein momentan nicht absehbarer finanzieller Schaden für die Verbandsgemeinde entstehen. Die Regenwasserzisterne kann aus den übrig gebliebenen Kipki-Mitteln finanziert werden. Zur Planung der Außenanlagen wurden drei Honorarangebote bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht. Zwei Angebote kamen in die weiterführende Wertung. Im Ergebnis ist das Landschaftsplanungsbüro Hofman I Röttgen mit seinem Bürostandort Limburgerhof die wirtschaftlichste Bieterin. Nach eingehender Diskussion wurde darüber beraten, dass das Planungsbüro Hofman I Röttgen das Konzept dahingehend überarbeiten soll, dass der Planungsumfang neu festgelegt und der Angebotsumfang reduziert werden soll. Die erneuten Angebote sollen in den Bau- und Hauptausschusssitzungen vorberaten und beschlossen werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Festlegung eines neuen, reduzierten Planungsumfangs mit erneutem Angebot und somit die Vertagung des Tagesordnungspunktes. Der Verbandsgemeinderat beschließt eine erneute Beratung und Beschlussfassung im Bauausschuss und Hauptausschuss der Verbandsgemeinde.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 22

Nein-Stimmen: 4

Enthaltungen: 1

Sonderinteresse: 0

14.

Queichtalhalle

hier: Flachdach Funktionsgebäude

In der Sitzung des Hauptausschusses am 12.11.2025 hat dieser über folgenden Sachverhalt beraten.

Die Kosten für die Rückbau-, Dämm- und Dachabdichtungsarbeiten wurden im letzten Jahr auf 400.000,00 € brutto geschätzt. Diese Kosten haben sich nun relativiert und sind durch die Auftragsvergabe der Gewerke genauer zu beziffern. Für diese Arbeiten entstehen Kosten in Höhe von 232.050,00 € brutto, welche bei einer energetischen Sanierung der Queichtalhalle zu begleichen wären.

Durch den Neubau der Dreifeldhalle der Ortsgemeinde Offenbach direkt am Bestandsgebäude werden diese Arbeiten schon jetzt notwendig. Aus diesem Grund sollen die Kosten der Dachsanierung aufgeteilt werden. Die Aufteilung erfolgt folgendermaßen:

Gesamtkosten

232.050,00 €

Verbandsgemeinde

154.700,00 €

Ortsgemeinde Offenbach

77.350,00 €

Ergänzend zu den Arbeiten am Dach erhält der Stiefelgang des Bestandes eine neue Decke und einen neuen Bodenbelag. Hierdurch erhält der neu entstandene Sportlereingang ein einheitliches Gesamtbild. Die daraus entstehenden Kosten werden vollumfänglich durch die Ortsgemeinde Offenbach getragen.

In Summe liegen die Gesamtkosten für die Arbeiten am Bestand bei ca. 350.000,00 € brutto.

Die Ortsgemeinde Offenbach wird die Rechnungen in Vorleistung begleichen. Die von der Verbandsgemeinde zu tragenden anteiligen Kosten werden in den Haushaltsjahren 2026 und 2027, je hälftig, zur Verfügung gestellt und sollen dementsprechend eingeplant werden.

Im Anschluss an die Beratung empfahl der Hauptausschuss dem Verbandsgemeinderat die geplante Kostenteilung und die daraus resultierende Bereitstellung der Haushaltsmittel in den Jahren 2026 und 2027 zu beschließen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat folgt der Empfehlung des Hauptausschusses und beschließt die geplante Kostenteilung und die daraus resultierende Bereitstellung der Haushaltsmittel in den Jahren 2026 und 2027.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 27

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

15.

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich

Am 17. Juni 2025 trat eine neue Ausgabe des Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG -) in Kraft.

Durch die gesetzlichen Änderungen sind die Rechtsgrundlagen in der derzeit gültigen Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Offenbach nicht mehr korrekt. Außerdem hat das Land eine Landesverordnung über Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge erlassen. Die Verordnung sieht landesweit einheitliche Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge vor. Diese Pauschalbeträge sind für alle kommunalen Aufgabenträger in Rheinland-Pfalz verbindlich. Die Landesverordnung ist am 12. Juni 2025 in Kraft getreten. Die Verordnung gilt für nahezu alle bei den rheinland-pfälzischen Feuerwehren eingesetzten normgerechten Fahrzeuge sowie für sonstige nach technischen Richtlinien des Landes zugelassene – nicht genormte – Feuerwehrfahrzeuge und bundeseigene Katastrophenschutzfahrzeuge. Für Feuerwehr- und Einsatzfahrzeuge, die nicht in der neuen Verordnung genannt sind, legen die kommunalen Aufgabenträger die Stundensätze weiterhin durch Satzung fest.

Die Feuerwehr- und Einsatzfahrzeuge der Verbandsgemeinde Offenbach sind alle in der Landesverordnung enthalten, weshalb diese nicht mehr in der Anlage zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich aufgeführt werden müssen. Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat zudem am 22.09.2025 ein aktualisiertes Satzungsmuster veröffentlicht. Dieses berücksichtigt die neuen Rechtslagen sowie aktuelle gebührenrechtlichen Empfehlungen. Die Verbandsgemeindeverwaltung schlägt daher vor, auf Grundlage des neuen Satzungsmusters eine vollständig überarbeitete Fassung zu erlassen und die bisherige Satzung aufzuheben. Da die Pauschalbeträge seit in Krafttreten (12.06.2025) der Landesverordnung verbindlich anzuwenden sind, empfiehlt es sich die neue / überarbeitete kommunale Satzung rückwirkend zum 12.06.2025 in Kraft treten zu lassen.

Die bisherige Satzung, sowie die beiden dazugehörigen Änderungssatzungen können auf der Homepage der Verbandsgemeinde Offenbach eingesehen werden: https://www.offenbach-queich.de/rathaus/ortsrecht/satzungen/verbandsgemeinde/

Zur besseren Nachvollziehbarkeit liegt den Ratsmitgliedern eine Entwurfsfassung vor, in der die Änderungen im Vergleich zum letzten Stand (20.02.2025) der Satzung farblich markiert sind.

Die Änderungen sind zusammengefasst:

• Verschiebung der Rechtsquellen im LBKG. Dadurch sind einige redaktionelle Änderungen vorzunehmen, indem die Paragraphen auf den neuesten Stand, sprich auf die nun geltende Rechtsnorm anzupassen sind.

• Wegfall der Aufzählung und Nennung der Stundensätze der Feuerwehr- und Einsatzfahrzeuge in der Anlage zur Satzung durch Einführung von Pauschalbeträgen für das gesamte Bundesland Rheinland-Pfalz (§ 5 Abs. 4 dieser Satzung)

• Die Verwaltungsgebühr und Auslagen für den Kostenersatz- oder Gebührenbescheid sind jetzt in § 6 Abs. 4 (früher: § 8a) geregelt. Die Pauschale für die Verwaltungsgebühr wurde neu kalkuliert und von 66 Euro auf 73 Euro erhöht.

Es wird ein Ergänzungsantrag gestellt, welcher die Anlage zur Satzung um einen Punkt erweitert:

-

5.3 Schlauch waschen, prüfen, trocknen mit Dokumentation (Dienstleistung)

o

Preise pro Schlauch/Waschung je nach Schlauchlänge:

{{lt}} 25 m – 18 €

{{gt}} 25 m – 23 €

Die Waschungen werden als Dienstleistung für andere Feuerwehren angeboten und von den hauptamtlichen Gerätewarten durchgeführt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Offenbach an der Queich beschließt die Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich gemäß Anlage und ergänzendem Punkt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 27

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

16.

Beiträge Betreuende Grundschulen

Gemäß der Satzung für die Betreuenden Grundschulen der Verbandsgemeinde wurden die Elternbeiträge bis zum Schuljahr 2025/2026 festgelegt. Für das Schuljahr 2026/2027 sind jedoch neue Elternbeiträge festzulegen. Die Finanzierung des Betreuungsangebots setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

• Pauschalisierter Landeszuschuss

• Eigenanteil des Trägers

• Elternbeiträge

Für das Schuljahr 2024/2025 wurde ein Defizit in Höhe von 137.542,82 € festgestellt, welches von der Verbandsgemeinde getragen werden musste. Dies ergibt sich aus den folgenden Ausgaben und Einnahmen:

Übersicht Ausgaben/Einnahmen Schuljahr 2024/2025

Personalkosten

232.955,09 €

Sachkosten

1.931,73 €

Elternbeiträge

- 80.722,00 €

Landeszuschuss

- 16.622,00 €

Fehlbetrag

137.542,82 €

Es ist davon auszugehen, dass dieser Zuschussbedarf in den kommenden Jahren aufgrund steigender Personalkosten weiter zunehmen wird.

Die vorgeschlagene Beitragserhöhung zielt darauf ab, den Zuschussbedarf der Verbandsgemeinde zu verringern und die langfristige Finanzierung des Betreuungsangebots auf eine solidere Basis zu stellen. Gleichzeitig soll eine gerechte Kostenverteilung zwischen den Eltern, dem Land und der Verbandsgemeinde erreicht werden. Mit der Beitragserhöhung wird ein zusätzlicher Einnahmenbetrag von ca. 36.000,00 € erwartet.

Der Schulträgerausschuss hat in seiner Sitzung am 20.11.2025 die folgende Anpassung der Betreuungsbeiträge für das Schuljahr 2026/2027 empfohlen:

Monatsbeitrag im Schuljahr 2026/2027

Betreuungszeit

Montag - Freitag

Freitag (GTS-Kinder)

07:00 – 07:45 Uhr

30,00 €

12:00 – 14:00 Uhr

*60,00 €

12:00 – 14:00 Uhr

70,00 €

12:00 – 16:00 Uhr

110,00 €

12:00 – 14:00 Uhr

10,00 €

12:00 – 16:00 Uhr

25,00 €

*Hinweis: Der Preis von 60,00 € für die Betreuung von 12:00 – 14:00 Uhr gilt nur für die Grundschule Offenbach. Falls dort wieder Mittagessen angeboten wird, steigt der Preis ebenfalls auf 70,00 € monatlich.

Eine Kostenkalkulation ist als nichtöffentliche Anlage beigefügt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuungsangebote der Grundschulen der Verbandsgemeinde für das Schuljahr 2026/2027 gemäß der folgenden Tabelle:

Betreuungszeit

Montag - Freitag

Freitag (GTS-Kinder)

07:00 – 07:45 Uhr

30,00 €

12:00 – 14:00 Uhr

*60,00 €

12:00 – 14:00 Uhr

70,00 €

12:00 – 16:00 Uhr

110,00 €

12:00 – 14:00 Uhr

10,00 €

12:00 – 16:00 Uhr

25,00 €

Die geänderten Beiträge werden der Betreuungssatzung als Anlage hinzugefügt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 27

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

17.

Jugendverkehrsschule - Antrag der CDU-Fraktion vom 03.12.2025

Mit Schreiben vom 03.12.2025 beantragt die CDU-Fraktion die Thematisierung der Radfahrausbildung bei Grundschülerinnen und Grundschülern der Verbandsgemeinde.

Der Antrag liegt den Ratsmitgliedern vor.

Eine Stellungnahme der Jugendverkehrsschule/Verkehrssicherheitsberatung des Polizeipräsidium Landau, zum Fragenkatalog des Antrags, wurde durch die Verbandsgemeindeverwaltung eingeholt und liegt den Ratsmitgliedern vor. Ratsmitglied Lukas Wingerter erläutert den Antrag.

Ratsmitglieder Frankmann-Mendonca und Knoblauch stellen die sehr gut funktionierende jährliche Vorgehensweise an der Hainbachschule Hochstadt und der Grundschule Offenbach vor. Die Fahrräder werden von der Jugendverkehrsschule mitgebracht und für die Kinder bereitgestellt. Gerade für Familien, die nicht im Ort wohnen, ist dies sehr praktikabel und sollte so beibehalten werden.

Die Kinder der Grundschule Essingen führen die Radfahrausbildung in der Hainbachschule durch. Es gibt von ihrer Seite aus keinen Grund der Änderung oder Anpassung der Durchführung.

Der Verbandsgemeinderat spricht sich dafür aus, dass mit den Schulen ins Gespräch gegangen werden soll. Durch Informationskampagnen sollen die Familien über die Radfahrausbildung informiert, aber auch über die Standards und Verhaltensweisen zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr.

18.

Kooperationsvertrag mit dem Verein Südliche Weinstraße e.V. über eine gemeinsame Tourismus-Stelle

Die Verbandsgemeinde Offenbach beabsichtigt, ihre Aufgaben im Bereich der Tourismusförderung zu stärken. Hierzu soll gemeinsam mit dem Verein Südliche Weinstraße e.V. eine Vollzeitstelle geschaffen werden, die organisatorisch bei der Verbandsgemeinde angesiedelt ist. Die Stelle wurde von einem externen Bewerter mit der Entgeltgruppe 9a TVöD bewertet. Die Stelle unterstützt beide Kooperationspartner in den touristischen Aufgabenbereichen.

Im Stellenplan 2026 ist lediglich eine 0,5-Stelle (0,5 VZÄ) ausgewiesen. Die entsprechenden Personalkosten sind nur für eine halbe Stelle veranschlagt.

Durch den vorgesehenen Kooperationsvertrag soll die Stelle jedoch mit 1,0 VZÄ besetzt werden. Die Verbandsgemeinde trägt weiterhin den Aufwand für die bereits eingeplanten 50 %, während der Verein die weiteren 50 % Personalkosten übernimmt.

Der Vertrag wurde in Abstimmung mit dem Verein erarbeitet und liegt den Ratsmitgliedern vor.

Es wird angeregt, dass eine jährliche Berichterstattung und Austausch in den Gemeinderäten zum Thema Tourismus stattfinden sollten.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Abschluss des als Anlage beigefügten Kooperationsvertrages zwischen der Verbandsgemeinde Offenbach und dem Verein Südliche Weinstraße e.V. zur gemeinsamen Finanzierung und Nutzung einer Vollzeitstelle im Bereich Tourismus.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 26

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Sonderinteresse: 0

19.

Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse (Verbandsgemeinde)

Der Vorsitzende verliest die abschließenden Beschlüsse der Ausschüsse.

20.

Mitteilungen und Anfragen

B. Nichtöffentlicher Teil

A. Öffentlicher Teil

1.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Es wurden 2 Personalentscheidungen beschlossen.

Die komplette Niederschrift (öffentlicher Teil) ist unter www.offenbach-queich.de (Rats- und Bürgerinformationssystem) nachzulesen.