über die 38. Sitzung des Gemeinderates Offenbach am Donnerstag, 25.04.2024, 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses.
| A. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Bebauungsplan "Südlich der Jakobstraße, 1. Änderung" - Abwägungsbeschluss und Beschluss neue Veröffentlichung für Teiländerung |
| 3. | Bebauungsplan "Südliche Mozartstraße und Im See 27 - 49" und "Germersheimer Straße 63, 2. Änderung" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss |
| 4. | Bebauungsplan "Wohnen an der Neumühle" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss |
| 5. | Zustimmung der Ortsgemeinden zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes |
| 6. | Städtebauförderung - Programmausschreibung 2024 |
| 7. | Ausbau des Mühlweges- Ermächtigung des Ortsbürgermeisters für die Vergabe der Straßenbauarbeiten |
| 8. | Neubau Sporthallehier: Beschluss der Ausschreibung und der Ermächtigung des Ortsbürgermeisters zur Auftragsvergabe |
| 9. | Nahwärmenetz - Anschlussbedingungen für kommunale Gebäude |
| 10. | Erschließung Böhlweg |
| 11. | Gestaltung der Rankbögen |
| 12. | Neugestaltung Spielplatz Buttstädter Straßehier: Beschluss der Ausschreibung und der Ermächtigung des Ortsbürgermeisters zur Auftragsvergabe |
| 13. | Anfrage nach einem Grundstück zur Errichtung einer seismischen Messstationen in Offenbach |
| 14. | Bauangelegenheiten |
| 14.1 | Bauantrag, Errichtung einer DHL-Packstation, Birkenallee 7 |
| 14.2 | Abweichungsantrag, Errichtung einer Einfriedung, Brühlfahrt |
| 14.3 | Abweichungsantrag, Errichtung eines Carport, Queichtalring 62 |
| 15. | Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse |
| 16. | Mitteilungen und Anfragen |
| B. Nichtöffentlicher Teil (Beginn: 20:30 Uhr) | |
| 1. | Grundstücksangelegenheiten |
| 2. | Mitteilungen und Anfragen |
| C. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
A. Öffentlicher Teil
1. Einwohnerfragestunde
1.1 Sachstandsanfrage Wald
Es wird von Seiten der Bürger angefragt, ob die ausgefahrenen Wege, die durch die Forstarbeiten entstanden sind, wiederhergestellt werden. Auch der Brunnen am Waldeingang Richtung Bornheim ist nicht funktionsfähig. Der Vorsitzende sagt zu, dass das Forstamt kontaktiert wird, um die Schäden an den Forstwegen zu beheben.
Die Reparatur des Trinkbrunnens am Waldparkplatz wird von Bauhof vorgenommen.
1.2 Beschilderung Böhlweg
Ein Bürger erinnert an das fehlende Schild „Durchfahrt verboten“ an der westlichen Zufahrt des Böhlwegs. Der Vorsitzende informiert, dass voraussichtlich in Kalenderwoche 19 die Lieferung der neuen Schilder für den gesamten Ortsbereich erfolgt. Diese werden dann nach und nach montiert.
1.3 Mai-Radrennen
Während des Radrennens am 1. Mai wird die Route auch durch die Brühlfahrt gehen. Eine Anwohnerin merkt an, dass sie während des Radrennens den Böhlweg mit dem Traktor befahren muss. Der Vorsitzende sagt zu, dem Radfahrverein Bescheid zu geben und zu sensibilisieren, eine Ein- und Ausfahrt in den Böhlweg ermöglicht wird.
1.4 30er-Zone Brühlfahrt
Es wird angefragt, warum das Schild „30er-Zone“ an der Einfahrt zur Brühlfahrt fehlt und ob die Geschwindigkeit nun auf 50 km/h erhöht wurde, wie es üblicherweise innerorts der Fall ist. Der Vorsitzende sagt zu, die Situation intern zu prüfen.
2. Bebauungsplan "Südlich der Jakobstraße, 1. Änderung" - Abwägungsbeschluss und Beschluss neue Veröffentlichung für Teiländerung
Der Gemeinderat hat am 11.10.2022 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Jakobstraße“ beschlossen.
Der Anlass der Änderung ergibt sich aus der Beschlussvorlage Nr. 2022/0389 zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 11.10.2022. Demnach ist bei der Umsetzung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Südlich der Jakobstraße“ der Wunsch entstanden, im Bereich WA1 die Höhe der Bebauung in zweiter Reihe auf ein Geschoss zu beschränken und dies ergänzend über die Festsetzung zulässiger Gebäudehöhen zu regeln. Dies bedeutet aber auch die zulässige Geschossflächenzahl von 0,6 auf 0,4 und damit auch die zulässige Dichte zu reduzieren. Eine Reduzierung der zulässigen Geschossflächenzahl in den ersten sieben Jahren nach Inkrafttreten des Bebauungsplans und eine eventuell dadurch eintretende Bodenwertminderung kommt nicht in Betracht. Daher soll die zulässige Geschossflächenzahl von 0,6 beibehalten, die Verteilung der Baumasse aber differenzierter geregelt werden.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangene Stellungnahmen wurden hinsichtlich der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander abgewogen. Der Vorsitzende trägt die Beschlussvorschläge zur den einzelnen Abwägungsergebnissen einzeln vor.
Im Zuge der Gleichbehandlung wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans um das Grundstück Fl.-Nr. 3516/9 ergänzt, die überbaubare Grundstücksfläche bei gleichbleibender Grundflächenzahl von 0,4 erweitert. Auf diese Weise wird die überbaubare Grundstücksfläche an der Ecke Haydnstraße/Hermann-Platz-Straße der Ecksituation an der Beethovenstraße/Hermann-Platz-Straße angepasst. Der Grundzug der Planung des Ursprungsbebauungsplans „Südlich der Jakobstraße“ wird nicht berührt. Die Erweiterung des Geltungsbereichs ist somit im vereinfachten Verfahren möglich. Rechte Dritter sind nicht betroffen. Darüber hinaus werden diverse Hinweise in den Entwurf des Bebauungsplans aufgenommen; zudem erfolgen kleinere redaktionelle Anpassungen.
Gegenüber der Entwurfsfassung vom 24.10.2023 sind keine Auswirkungen auf Dritte zu erwarten, sodass der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden kann.
Aufgrund der Änderung der Entwurfsplanung mit Erweiterung des Planbereichs wird eine erneute, verkürzte Veröffentlichung (Offenlage) des Änderungsentwurfs erforderlich. Der endgültige Satzungsbeschluss ist für den 04.06.2024 vorgesehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt über die eingereichten Stellungnahmen. Er beschließt zudem die Erweiterung des bebaubaren Bereichs vom Fl.-Nr. 3516/9 und die verkürzte Veröffentlichung (Offenlage) des Bebauungsplanentwurfs.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 18
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
3. Bebauungsplan "Südliche Mozartstraße und Im See 27 - 49" und "Germersheimer Straße 63, 2. Änderung" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 11.10.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich der Mozartstraße und Im See 27 – 49“ inklusive der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Germersheimer Straße 63“ beschlossen. Damit soll das Bauen in den rückwärtigen Grundstücksbereichen“ im Rahmen der innerörtlichen Nachverdichtung ermöglicht werden.
In der Zeit vom 02.02 bis 04.03.2024 lag der Bebauungsplan öffentlich aus. Im Rahmen der Offenlage gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Die Abwägungsergebnisse trägt der Vorsitzende in der Sitzung vor. Neben kleineren redaktionellen Anpassungen, die die Grundzüge der Plan nicht betreffen, wurde aufgrund einer Stellungnahme das Baufenster parallel der Grundstücksgrenze verlaufend erweitert. Im Übrigen blieben die eingereichten Stellungnahmen ohne Auswirkungen auf die Planung.
Der Gemeinderat stimmt den vorgestellten Ergebnissen zu und stellt sodann folgenden Beschluss zur Abstimmung:
Zu diesen Punkt meldet Gemeinderatsmitglied Annette Seidel Sonderinteresse nach § 22 GemO und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt über die eingegangenen Stellungnahmen und stimmt den Planänderungen zu. Anschließend wird der Bebauungsplan als Satzung beschlossen (§ 10 Abs. 1 BauGB). Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan dann rechtskräftig (Abs. 3 a.a.O.).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 1
4. Bebauungsplan "Wohnen an der Neumühle" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat Offenbach hat am 20.05.2021 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst. Aufgrund von hoher Nachfrage an Wohnraum wurde auf Antrag des Eigentümers des Grundstücks (ehemaliges Tanzlokal „Datscha“) beschlossen, die Fläche als Bauland zu entwickeln.
In den darauffolgenden Offenlagen der Bebauungsplanvorentwürfe und –entwürfe wurden die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt. Entsprechende Gutachten für Verkehr, Geruch, Wasserhaushalt wurden erstellt.
Der endgültige Entwurf beruht auf einer abgewogenen Planung aufgrund aller eingegangen Anregungen und dieser Gutachten. Die Aufstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit entsprechenden Abwägungsvorschlägen stellt der Vorsitzende in der Sitzung vor.
Eine Stellungnahme des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz hat unter anderem zur Folge, dass auch die verkehrliche Erschließung im Einfahrtsbereich von der Kreisstraße 40 neu gestaltet werden muss und eine Linksabbiegespur von Hochstadt kommend erforderlich wird. Die Geschwindigkeit wird in diesem Bereich auf 70 km/h festgesetzt.
Beschluss:
Der Gemeinderat fasst den Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen und beschließt den Bebauungsplan „Wohnen an der Neumühle“ als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB). Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtskräftig (Abs. 3 a.a.O.).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 18
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
5. Zustimmung der Ortsgemeinden zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes
Für eine Erweiterung des Edeka Lebensmittelmarktes in Hochstadt mit einer Verkaufsfläche auf 1250 m² wurde aufgrund der dann planungsrechtlichen Einstufung als „großflächiger Einzelhandel“ von der oberen Planungsbehörde einer Abweichung von den Zielen der regionalen Raumordnung zugestimmt. Einhergehend damit ist eine Änderung zur Anpassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Offenbach erforderlich.
Nach § 67 Abs. 2 GemO bedarf die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde stimmt der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 18
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
6. Städtebauförderung - Programmausschreibung 2024
Mit verschiedenen Programmen der Städtebauförderung stellen Bund und Länder bereits seit dem Jahr 1971 finanzielle Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung von Städten und Gemeinde bereit, um diese bei der Bewältigung vielfältiger Herausforderungen zu unterstützen. Das Hauptziel der Städtebauförderung ist es dabei, die Städte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und städtebauliche Missstände dauerhaft zu beheben.
Antragsberechtigte Zielgruppe der Städtebauförderung sind grundsätzlich Gemeinden, die eine zentrale Versorgungsfunktion für die umliegenden Städte und Gemeinden darstellen, also Oberzentren, Mittelzentren und städtisch geprägte Grundzentren. Der Einsatz der Fördermittel ist insbesondere darauf ausgerichtet, die Innenstädte und Ortskerne dieser zentralen Orte zur dauerhaften Gewährleistung ihrer Funktion zu sichern und zu stärken. Offenbach ist gemäß Landesplanung als Grundzentrum eingestuft.
Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers und ggf. der beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften sowie dem Landesinteresse an der Ausführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme.
Fördervoraussetzungen
Die Grundlage für die Programmumsetzung bilden ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) sowie ein darin definiertes Fördergebiet, das unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstellt werden muss. In diesem Konzept sollen die Ziele für das Fördergebiet, die Strategien zur Erreichung dieser Ziele sowie die Projekte, die innerhalb von rund zehn Jahren Laufzeit umgesetzt werden sollen, dargestellt werden. Abschließend ist für die geplante städtebauliche Maßnahme eine Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) (§ 149 BauGB) zu erstellen.
Gemäß entsprechender Vorgaben des Bundes sind Einzelmaßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel eine Grundvoraussetzung für die Förderung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Die Einzelmaßnahmen müssen dabei im angemessenen Umfang erfolgen. Mindestens eine Einzelmaßnahme je Jahresantrag muss eine klimaschutzrelevante Teilmaßnahme (energetische Gebäudesanierung, Bodenentsiegelung oder Flächenrecycling, klimafreundliche Mobilität; Schaffung/Erhalt/Erweiterung von Grünanlagen und Freiräumen etc.) enthalten. Bei der Erstellung des ISEK müssen deshalb Maßnahmen berücksichtigt werden, die dieser verbindlichen Zielsetzung entsprechen. Städte und Gemeinden, die umfassende quartiersbezogene Klimaschutz- und Klimaanpassungsstrategien verfolgen wollen, werden besonders zur Bewerbung um eine Programmaufnahme aufgefordert.
Die Antragsfrist ist der 30. November 2024. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage „Programmausschreibung 2024“.
Mit dem Rundschreiben vom 05. März 2024 wird seitens des Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz über die Programmausschreibung 2024 im Rahmen der Städtebauförderung informiert.
Hauptziel der Städtebauförderung ist es, die Städte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und städtebauliche Missstände dauerhaft zu beheben.
Die Gemeinden haben nun die Möglichkeit, im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens, in die neuen Fördergebiete der Städtebauförderprogramme
| • | Lebendige Zentren – Aktive Stadt |
| • | Wachstum und nachhaltige Entwicklung – nachhaltige Stadt |
| • | Sozialer Zusammenhalt – Soziale Stadt |
aufgenommen zu werden. Sollte die Städtebauförderung forciert werden, ist eine Beauftragung eines externen Sanierungsberaters zwingend notwendig.
Der Hauptausschuss hat sich mit dem Punkt in der Sitzung am 19.03.2024 befasst und empfiehlt, sich an der Programmausschreibung 2024 zu beteiligen.
Der Vorsitzende schlägt vor, den Bereich Landauer Straße/Essinger Straße beim Interessenbekundungsverfahren anzumelden. Mithilfe einer möglichen Förderung von bis zu
80 % aus dem Förderprogramm „Lebendige Zentren – Aktive Stadt“ könnte der Ortskern als Versorgungszentrum nachhaltig gestärkt werden.
Der Gemeinderat ist sich einig, dass die Anwohner im Rahmen der Städtebauförderung rechtzeitig informiert werden sollen, falls Kosten auf sie zukommen.
Beschluss:
Der Gemeinderat entscheidet, sich an der Programmausschreibung 2024 zur Städtebauförderung zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 1
Sonderinteresse: 0
7. Ausbau des Mühlweges- Ermächtigung des Ortsbürgermeisters für die Vergabe der Straßenbauarbeiten
Für den Ausbau des Mühlweges wurde das Leistungsverzeichnis auf die Vergabeplattform hochgeladen. Der ursprünglich festgelegte Submissionstermin für die Straßenbauarbeiten wurde wegen Klärungsbedarf bei der Abnahme der Kanalbauarbeiten verschoben.
Das bepreiste Leistungsverzeichnis endet mit der Summe in Höhe von 931.704,55 €. In dieser Summe sind auch die Tiefbauarbeiten aller Versorgungsträger enthalten. Nach Abzug dieser Titelsummen ergibt sich für die Ortsgemeinde Offenbach ein Kostenanteil von 776.353,90 € inkl. MwSt. Der Differenzbetrag in Höhe von 165.350,65 € ist durch die Versorgungsträger zu leisten. Diese rechnen auch direkt mit dem Tiefbauunternehmen ab.
Für die Bauleistungen und Ingenieurhonorare, der Ortsgemeinde Offenbach, waren im Haushalt 2023 Haushaltsmittel in Höhe von 350.000,00 € und im Haushalt 2024 sind 550.000,00 € veranschlagt. Die nicht benötigten Haushaltsmittel aus 2023 könnten in den Haushalt 2024 übertragen, bzw. für den Haushalt 2025 neu eingestellt werden.
Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für Sommer 2025 geplant.
Der Gemeinderat wird um Zustimmung der Ermächtigung für die Auftragsvergabe gebeten.
Beschluss:
Der Gemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister die Auftragserteilung, nach Abschluss der Angebotsprüfung und des Vergabeverfahrens, durchzuführen.
Die Haushaltsmittel in Höhe von 350.000,00 € aus dem Haushalt 2023, werden in das Haushaltsjahr 2024 übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 18
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
8. Neubau Sporthallehier: Beschluss der Ausschreibung und der Ermächtigung des Ortsbürgermeisters zur Auftragsvergabe
Auf der Grundlage der Baueingabepläne wurde durch das Architekturbüro MBPlan und die beiden Fachingenieure Herr Weber (Heizung/Lüftung/Sanitär/Gebäudeautomation) und Herr Mathäß (Elektro) die Kostenberechnungen für den Neubau der Sporthalle der jeweiligen Kostengruppen erstellt. Das Ergebnis stellt sich folgendermaßen dar:
| Kostengruppe | Betrag brutto |
| Summe 300 – Bauwerk-Baukonstruktion | 4.530.248,10 € |
| Summe 400 – Bauwerk-Technische Anlagen | 1.846.990,79 € |
| Summe 500 - Außenanlagen | 13.993,21 € |
| Summe 600 – Ausstattung und Kunstwerke | 115.474,09 € |
| Summe 700 - Baunebenkosten | 1.509.122,48 € |
| Gesamtkosten | 8.015.828,67 € |
Für die Maßnahme liegt ein Zuwendungsbescheid in Höhe von 1.308.000,00 € der Sportanlagenförderung vor. Für den Doppelhaushalt 2023/2024 stehen insgesamt 3.500.000,00 € zur Verfügung.
Nach aktuellem Stand müssten die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Das Ausschreibungsverfahren soll nach Eingang der Baugenehmigung gestartet werden.
Nach kurzer Diskussion stellt sich im Rat die Frage, warum die geschätzten Kosten von den tatsächlichen Kosten so stark abweichen. Der Vorsitzende erläutert, dass diese Schätzung vor ein paar Jahren aufgrund der Pauschalwerte des Baukostenindexes entstand. Er ruft in Erinnerung, dass man damals überraschend auf Platz 1 der Sportförderliste aufrückte und innerhalb kurzer Zeit die Unterlagen für die Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium ausarbeiten musste. Damals waren keine Fachplaner beteiligt. Außerdem sind die Baupreise seitdem stark angestiegen.
Falls das Projekt angesichts der Höhe der aktuellen Kostenschätzung nicht realisiert werden sollte, sei es jetzt der letzte Zeitpunkt, diesen Entschluss zu fassen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Bauleistungen für den Neubau der Sporthalle ausgeschrieben werden. Gleichzeitig wird der Ortsbürgermeister ermächtigt die Aufträge an den wirtschaftlich günstigsten Bieter im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel zu erteilen. Die restlichen Haushaltsmittel sind im Doppelhaushalt 2025/26 bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 1
Sonderinteresse: 0
9. Nahwärmenetz - Anschlussbedingungen für kommunale Gebäude
Mit dem Anschluss an das kalte Nahwärmenetz der Queichtal Energie Offenbach (QEO) ist die klimafreundliche, CO2-neutrale Beheizung und Kühlung der kommunalen Gebäude möglich. Neben dem ökologischen Vorteil bietet diese auch eine Unabhängigkeit von den Preisentwicklungen fossiler Energieträger.
Die QEO bietet, neben der Möglichkeit zur Nutzung der Netzinfrastruktur der kalten Nahwärme auch an, die in den jeweiligen Gebäuden erforderliche Wärmepumpe auf Contracting-Basis zu betreiben. Alternativ kann die Gemeinde mit einem Baukostenzuschuss diese Kosten einmalig übernehmen, was sich direkt auf die Höhe des zu zahlenden Grundpreises auswirkt.
Der Grundpreis ist ohne Baukostenzuschuss mit 313,00 €/Jahr je kWth Anschlussleistung im jeweiligen Gebäude kalkuliert. Diese sind in den verschiedenen Gebäuden folgendermaßen notwendig:
| Clubhaus Stadion | 76 kWth |
| Festhalle mit Vereinszentrum | 126 kWth |
| Neubau Sporthalle | 85 kWth |
| Kindertagesstätte „Queichhüpfer“ | 35 kWth |
| Summe: | 322 kWth |
Bei einem Grundpreis von 313,00 €/a betragen die jährlichen Grundgebühren in Summe 100.786,00 €
Bei einem Baukostenzuschuss der Gemeinde in Höhe der Anschaffungskosten der Wärmepumpen, anteilig an dem jeweiligen Wärmebedarf jedes Gebäudes, mit einer Gesamtsumme von 124.008,95 € würde sich der Grundpreis auf 264,00 €/Jahr je kWth reduzieren.
Die jährlichen Grundgebühren würden in diesem Fall 85.008,00 €/Jahr betragen.
Somit würden sich die einmaligen Investitionen nach etwa acht Jahren amortisiert haben.
Die jeweiligen Baukostenzuschüsse sind in dem Jahr der voraussichtlichen Inbetriebnahme der Wärmepumpe zu leisten. Die Höhe des Anteils richtet sich nach der Anschlussleistung.
| Gebäude | Zeitpunkt des BKZ | Wärme-bedarf kWh | Anteil WP Investition | |
| Clubhaus Stadion | OG / 2024 | 100.000 | 32.535 € |
|
| Kindergarten | OG / 2035 oder später | 55.000 | - |
|
| Neubau Sporthalle | OG / 2025 | 190.000 | 37.792 € |
|
| Neubau Festhalle | OG / 2026 | 165.000 | 53.682 € | 124.009 € |
Wärmepumpen beim Anschluss an das kalte Nahwärmenetz für die kommunalen Gebäude im Queichtal-Sportzentrum die jeweiligen Baukostenzuschüsse einmalig mit einer Gesamtsumme von 124.008,95 € zu leisten.
Die OBL Fraktion stellt den Antrag, den TOP zu vertagen. Es fehlen noch notwendige Informationen.
Der Vorsitzende ruft die Fraktionen auf, ihm die Fragen zum kalten Nahwärmenetz zukommen zu lassen. In der nächsten Sitzung werden hierzu dann Fachleute von der Energie Südwest-Projektentwicklung und der QEO eingeladen, die die Fragen beantworten werden.
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Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu vertagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 18
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
10. Erschließung Böhlweg
Beschluss auf Grundlage der Empfehlung des HA vom 22.11.2023:
Im Verkehrskonzept des Büros Modus Consult wurde der Ausbau des Böhlweges zur Gemeindestraße als sinnvolle Entlastung des Ortskerns dargestellt.
Die Erschließung des 86 Meter langen nördlichen Abschnitts der Brühlfahrt wurde mit Gesamtkosten von aufgerundet 250.000 € abgeschlossen. Das sind rund 2.900 €/lfdm.
Die auszubauende Strecke des Böhlweges mit südlichem Bereich der Brühlfahrt beträgt ca. 735 lfdm. Bei 2.900 €/lfdm. wäre mit Baukosten in Höhe 2.131.000 € zu rechnen. Die Kosten dieser baurechtlichen Ersterschließung würden auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt, wobei zunächst der noch festzulegende Gemeindeanteil in Abzug gebracht würde. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Grundstücke, die im Haupterwerb landwirtschaftlich genutzt werden in der Zeit der Nutzung Anspruch auf eine Stundung des Erschließungsbeitrages haben. Diese Kosten wären dann von der Gemeinde vorzufinanzieren.
Entfallen die Grundstücke aus der landwirtschaftlichen Nutzung und werden bspw. einer Bebauung zugeführt, wird der Erschließungsbeitrag dann fällig. Sonstige Verschonungsregelung sind bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Die FWG Fraktion möchte, dass die genauen Kosten für die Anwohner und die Höhe des Gemeindeanteils genau ermittelt werden.
Ratsmitglied Benjamin Knoblauch nimmt wegen Sonderinteresse nach § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Planungen zum Ausbau des Böhlweges mit der Beauftragung eines Planungsbüros einzuleiten. Dabei ist die Erstellung eines städtebaulichen Konzepts einschließlich Bebauungsplan mit ausreichendem Bestandsschutz der Landwirtschaft mit der Möglichkeit einer zukunftsfähigen Entwicklung, die Spezifizierung über die Art des Ausbaus (Breite, Gehweg, Kanal, Versorgungsleitungen), die Ermittlung der Gesamtkosten sowie der voraussichtlichen Kosten für die betroffenen Anwohner mit Höhe des Gemeindeanteils auszuarbeiten.
Gleichzeitig wird der Ortsbürgermeister ermächtigt die Aufträge an den jeweils wirtschaftlich günstigsten Bieter im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
Sonderinteresse: 1
11. Gestaltung der Rankbögen
In der Sitzung des Bauausschusses wurde über die geplante Gestaltung der Rankbögen beraten. Die Kosten wurden durch die beauftragte Künstlerin Frau Elke Pfaffmann ermittelt. Aufgrund der Langlebigkeit wurde sich bei der Ausführung der Figuren und Ortswappen für emaillierte Bleche ausgesprochen. Die Kosten für die Herstellung der Figuren liegen bei 16.428,00 € brutto und der Ortswappen bei 8.385,93 € brutto.
Die Montage auf den Rankbögen ist nicht Bestandteil der Kosten, dies müsste in Absprache durch den Bauhof erfolgen.
Für die Gestaltung der Rankbögen stehen im Doppelhaushalt 2023/2024 keine Haushaltsmittel zur Verfügung, diese sind außerplanmäßig bereit zu stellen.
Beschluss:
Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Bauausschusses, die Figuren und Ortswappen, gemäß den Ausführungen der Künstlerin Frau Elke Pfaffmann, zu beauftragen. Die dafür benötigten Haushaltsmittel werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
12. Neugestaltung Spielplatz Buttstädter Straßehier: Beschluss der Ausschreibung und der Ermächtigung des Ortsbürgermeisters zur Auftragsvergabe
Das beauftragte Planungsbüro, Kurt Garrecht aus Herxheim, hat auf Grundlage verschiedener Ortstermine und der, durch die Jugendpflege, erfolgten Beteiligung von Kindern der dritte Klasse der Grundschule Offenbach, die Planung für die Neugestaltung des Spielplatzes erstellt. Den ausgewählten Spielgeräten liegen die örtlichen Gegebenheiten zu Grunde, die Angaben zur Geländemodellierung erfolgen direkt während der Baumaßnahme durch den Planer selbst auf der Baustelle.
Die Kostenberechnung für die Bauleistungen liegt bei 142.633,40 € brutto.
Die Bauleistungen sollen über Sommer ausgeschrieben werden, sodass die Ausführung der Arbeiten im Herbst, am Ende der Spielsaison, ausgeführt werden können. Das Ziel ist im nächsten Frühjahr den neugestalteten Spielplatz wieder zu eröffnen.
Für Bauleistungen sind Haushaltsmittel in Höhe von 200.000,00 € bereitgestellt. Beigeordneter Simon Wingerter informiert, dass am 16.05. eine Vor-Ort-Veranstaltung am Spielplatz stattfindet, um dort die Planungen und neuen Geräte vorzustellen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Bauleistungen für die Neugestaltung des Spielplatzes in der Buttstädter Straße ausgeschrieben werden. Gleichzeitig wird der Ortsbürgermeister ermächtigt die Aufträge an die wirtschaftlich günstigsten Bieter im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
Sonderinteresse: 0
13. Anfrage nach einem Grundstück zur Errichtung einer seismischen Messstationen
Die Fa. Vulcan Energy hat eine Anfrage zur Errichtung einer seismischen Messstation eingereicht.
Aktuell errichtet die Firma zwischen Insheim und Offenbach den Bohrplatz „Schleidberg“. Für die seismische Überwachung dieses Bohrplatzes sollen mehrere sogenannte seismische Monitoringstationen rund um die Bohrstelle errichtet werden. Laut Aussage des Betreibers sollen diese Messstationen mindestens 500 m zu bestehenden und neuen Windenergieanlagen (WEA) errichtet werden, um eine gute Datenqualität zu erhalten. Sollte es entgegen den Erwartungen doch zu einer Störung der Messstation durch eine neue errichtete WEA kommen, so kann die seismische Station in kurzer Zeit versetzt werden. Des Weiteren operieren die Stationen zur Überwachung der induzierten Seismizität, im Gegensatz zu den Stationen des Landeserdbebendienstes, in einem Frequenzbereich, welcher lt. Studien weniger anfällig für tieffrequente Störungen der WEA ist.
Die Firma Vulcan Energy ist daher auf Suche nach möglichen Standorten für diese Messstationen in dem Bereich Bornheim, Offenbach, Insheim (siehe Plan, Messpunkt LSC 5 für Offenbach). Es sollen landwirtschaftlich genutzte Fläche so gut es geht vermieden werden und Flächen gefunden werden, welche z.B. als Brachfläche oder Grünfläche genutzt werden. Konkret geht es um die im beiliegenden Lageplan markierten Flächen der Ortsgemeinde Offenbach.
aus einem Kasten mit Solarpanel und einem vergrabenen Seismometer, zur Aufzeichnung von Bodenbewegungen (siehe Foto). Der Standort kann noch im Detail abgestimmt werden, sollte wegen der Stromversorgung durch Photovoltaik mit Solarpanel allerdings nach Süden hin frei sein.
Laut Vertragsbeispiel (damals noch mit Pfalzwerke) beträgt die Laufzeit 20 Jahre bei einem jährlichen Pachtzins von 300,00 €. Im Mustervertrag werden 12 m² Fläche genannt. Der Grund dafür ist, dass diese Station einen anderen Aufbau hat und zusätzliche Fläche für einen Mast benötigt. Die jetzigen Stationen sind wesentlich kompakter und benötigen wie gesagt um die 2 - 3 m².
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Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, eine geeignete Fläche an die Firma Vulcan Energy zu verpachten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
14. Bauangelegenheiten
14.1 Bauantrag, Errichtung einer DHL-Packstation, Birkenallee 7
Auf dem Grundstück FlNr. 3606/4 in der Birkenallee 7 ist im vorderen Grundstücksteil die Aufstellung einer DHL-Packstation geplant. Die Station soll ca. 3,00 m breit, 2,50 m hoch und 0,64 m tief sein. Eine Packstation ist an sich baugenehmigungsfrei. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ost“ mit der Nutzungsart „Allgemeines Wohngebiet“. Nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind sonstige nichtstörende Gewerbebetriebe ausnahmsweise im allgemeinen Wohngebiet zulässig. Eine Packstation ist als nichtstörender Gewerbebetrieb einzustufen.
Die Packstation dient zum einfachen, unabhängigen Abgeben und Abholen von Großbriefen, Warensendungen und Paketen. Die Anfahrt durch den Zusteller erfolgt werktags zu den normalen Zustellzeiten zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr.
Der Standort ist im Bereich des Mülltonnensammelplatzes vorgesehen, alternativ südlich davon auf der Grünfläche.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Aufstellung einer DHL-Packstation auf dem Grundstück Birkenallee 7, wobei der Standort südlich des bestehenden Sammelplatzes für Müllgefäße als geeignet betrachtet wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 2
Enthaltungen: 3
Sonderinteresse: 0
14.2 Abweichungsantrag, Errichtung einer Einfriedung, Brühlfahrt
Das Grundstück FlNr. 7536/1 in der Brühlfahrt liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südliche Brühlfahrt“ und ist mit einem Einfamilienhaus bebaut. Die Antragsteller möchten ab Hinterkante Wohnhaus, entlang der Straße Richtung Süden eine Einfriedung von 1,40 m Höhe errichten.
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes dürfen Einfriedungen an der Straßen- bzw. Gehwegseite, entlang der Gehweghinterkante, 1,00 m nicht überschreiten, Hecken sind unzulässig. Diese Festsetzung wird damit begründet, auch künftig den halboffenen Charakter der privaten Vorzonen entlang der Straßenflächen zu erhalten und die Einsehbarkeit zu gewährleisten. Dieser Gedanke lässt sich in den klassischen Gebietsbereichen gut umsetzen und ist in der Regel, durch die offenen Vorgärten gut sichtbar, erkennbar.
Das Grundstück der Antragsteller hat einen über die Maße einer üblichen Baugrundstücksgröße hohen, in Nord-Südrichtung ausgedehnten Straßenanteil von ca. 65,00 m. Bei einer Einfriedungshöhe von 1,00 m ist ein unkontrollierter Einstieg in das Grundstück nicht mehr oder nur schwer zu überschauen. Der so genannte Vorgartenbereich, unmittelbar vor dem Wohngebäude, ist offen gehalten.
Unter Einfriedung in bauordnungsrechtlichem Sinne sind alle Anlagen mit dem Zweck zu verstehen, ein Grundstück oder einen Grundstücksteil nach außen zur Sicherung gegen unbefugtes Betreten oder Verlassen, unerwünschte Einsicht oder gegen Witterungs- und/oder Immissionseinflüsse abzuschließen und von Verkehrsflächen oder benachbarten Grundstücken abzugrenzen.
Lage und Größe des Grundstückes lösen eine Schutzbedürftigkeit aus, die mit einer Einfriedungshöhe von nur 1,00 m nicht gewährleistet werden kann. Mit der beantragten Höhe von 1,40 m und einem offenen Stabgitterzaun kann der halboffene Charakter trotzdem gewahrt werden.
Ratsmitglied Benjamin Knoblauch wegen Sonderinteresse nach § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Einfriedungshöhe von 1,40 m.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 1
14.3 Abweichungsantrag, Errichtung eines Carport, Queichtalring 62
Auf dem Grundstück FlNr. 734/16 im Queichtalring 62 ist die Errichtung eines Carports geplant. Hinter der bereits bestehenden Garage soll der Carport mit einer Grundfläche von 42,00 m² errichtet werden. An sich ist ein Carport bis zu einer Fläche von 50,00 m² baugenehmigungsfrei. Nach § 8 Abs. 9 LBauO dürfen Garagen/Carports gegenüber Grundstücksgrenzen ohne eigene Abstandsfläche oder mit einer geringeren Abstandsfläche eine Länge von 12,00 m an einer Grundstücksgrenze und eine Länge von 18,00 m an allen Grundstücksgrenzen zusammen, nicht überschreiten. Diese Begrenzung ist nicht nachbarschützend
Im vorliegenden Fall wird allerdings die Länge von 12,00 m an der östlichen Grundstücksgrenze um 0,50 m und die Länge von 18,00 m an allen Grundstücksgrenzen insgesamt um 2,00 m überschritten.
Auf dem Gebäude sollen zusätzlich Photovoltaikmodule aufgebracht werden. Der Antragsteller beabsichtigt die alte Gasheizung auf erneuerbare Energien umzustellen. Die vorhandene Dachfläche des Wohngebäudes ist nicht ausreichend, um die erforderliche Anzahl an Photovoltaikmodulen zu installieren. Um dies zu erreichen, soll die Dachfläche des Carports genutzt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung des Carports und stimmt damit der Überschreitung der Längen für Garagen/Carports und sonstigen Nebengebäuden ohne eigene Abstandsfläche zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 3
Sonderinteresse: 0
15. Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse
Der Vorsitzende verliest die abschließenden Beschlüsse der Ausschüsse.
16. Mitteilungen und Anfragen
B. Nichtöffentlicher Teil
A. Öffentlicher Teil
1. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass folgende Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil gefasst wurden:
| - | Zustimmung zu zwei Grundstücksvergaben |
| - | Veräußerung einer gemeindeeigenen Teilfläche |
Die komplette Niederschrift (öffentlicher Teil) ist unter www.offenbach-queich.de(Ratsinformationssystem) nachzulesen.