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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 20/2024
Amtlicher Teil
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Beschlüsse und Mitteilungen aus der Niederschrift

über die 36. Sitzung des Gemeinderates Essingen am Montag, 06.05.2024, 19:00 Uhr im Sälchen.

Tagesordnung:

A. Öffentlicher Teil (Beginn: 19:00 Uhr)

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Turnplatz Essingen - Sanierung-/Instandsetzungsarbeiten an der Pergola

3.

Rathaus Essingen - Austausch und Reparatur eines Sandsteingewandes

4.

Bauangelegenheiten

4.1

Bauantrag, Errichtung von Lagergebäuden, Schulstraße19

4.2

Bauvoranfrage, Umbau bestehendes Gebäude zu Wohngebäude, Hainbachstraße 27

5.

Übertragung von Entscheidungskompetenzen des Gemeinderates auf die Ortsbürgermeisterin bis zum Zeitpunkt der konstituierenden Sitzung

6.

Antrag der SPD-Fraktion Essingen - Verlegung der Buslinie 539

7.

Antrag der Eh-da-Initiative: Panoramatafel an der Liebesinsel

8.

Zustimmung der Ortsgemeinden zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes

9.

Zustimmung zur Spendenannahme nach § 94 Abs. 3 GemO

10.

Mitteilungen und Anfragen

B. Nichtöffentlicher Teil (Beginn: 20:35 Uhr)

1.

Grundstücksangelegenheiten

2.

Mitteilungen und Anfragen

C. Öffentlicher Teil (Beginn: 20:39 Uhr)

1.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

1. Einwohnerfragestunde

Ein Bürger fragt an, warum der Neubau des Feuerwehrhauses nicht auf der Tagesordnung der heutigen Ratssitzung ist und verweist auf die Beschlussfassung des Bau- und Umweltausschusses der Verbandsgemeinde vom 04.04.2024. Die Vorsitzende teilt hierzu mit, dass nach ihrem Kenntnisstand zunächst noch offene Fragen abgestimmt werden müssen – eine Anfrage oder Beschlussbitte aufgrund der Sitzung des Ausschusses liegt der Gemeinde Essingen nicht vor. Zudem ist für die Umsetzung auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes notwendig.

Ergänzend hierzu teilt der Erste Beigeordnete Bernd Schweikart weiter mit, dass Änderungen des Flächennutzungsplanes vom Verbandsgemeinderat zu beschließen sind und erst im Anschluss eine Änderung des Bebauungsplanes durch die Ortsgemeinde erfolgen kann.

2. Turnplatz Essingen- Sanierung-/Instandsetzungsarbeiten an der Pergola

Die Vorsitzende informiert über den aktuellen Sachstand.

Für die Umsetzung wurden zwei Angebote eingeholt. Das günstigste Angebot liegt bei 3.272,50 €.

Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise wird im Laufe der im Anschluss geführten Aussprache auch die Möglichkeit einer Förderung über das Leader-Programm angesprochen. Hier könnte man vielleicht eine Förderung über das Handlungsfeld 2 erhalten. Dies sollte von Seiten der Verwaltung geprüft werden bzw. mit Herrn Köhler von der Verwaltung abgestimmt werden.

Zudem wird angeregt, dass für die weitere Vorgehensweise hinsichtlich möglicher Ideen und Konzepte, ein Vor-Ort-Termin bei der nächsten Sitzung durchgeführt wird, um die genauen Maßnahmen festzulegen.

3. Rathaus Essingenhier: Austausch und Reparatur eines Sandsteingewandes

Die Vorsitzende teilt mit, dass in einem Vor-Ort Termin festgestellt wurde, dass ein Sandsteingewand an diversen Stellen ausgebrochen und eine ausreichende Verriegelung der Tür nicht mehr gegeben ist. Das Sandsteingewand ist auszubauen und zu ersetzen.

Der Verbandsgemeindeverwaltung liegt zum Austausch des Sandsteingewandes ein Angebot der Firma Natursteine Nikolaus aus Offenbach vor. Die voraussichtlichen Kosten betragen insgesamt 2.372,17 €.

Im Anschluss teilt Ratsmitglied Wolfgang Volz mit, dass er in dieser Angelegenheit auch den Landrat über den Heimatverein bezüglich eines möglichen Zuschusses durch die Sparkassenstiftung angeschrieben hat. Allerdings gibt es bisher noch keine Rückmeldung.

Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Firma Nikolaus aus Offenbach mit den erforderlichen Arbeiten auf der Grundlage ihres Angebotes vom 20.04.2024. Zudem würde man sich über eine Spende des Heimatvereines freuen, sofern eine Bezuschussung durch den Landrat erfolgt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

4. Bauangelegenheiten

4.1 Bauantrag, Errichtung von Lagergebäuden, Schulstraße19

Die Vorsitzende berichtet, dass auf den Grundstücken FlNr. 675/3 und 675/6 in der Schulstraße das alte Lagergebäude wegen schlechter Bausubstanz bereits abgerissen wurde. Da der VFL Essingen neue Lageräume benötigt, sind an dessen Stelle drei Lager- und Abstellräume mit Containermodulen geplant. Die Nutzfläche der drei Module beträgt insgesamt 32,90 m² und der umbaute Raum insgesamt 102,41 m³.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung von Lagergebäuden in Modulbauweise.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

4.2 Bauvoranfrage, Umbau bestehendes Gebäude zu Wohngebäude, Hainbachstraße 27

Die Vorsitzende teilt mit, dass über eine Bauvoranfrage geklärt werden soll, ob das rückwärtige Scheunengebäude auf dem Grundstück FlNr. 8 in der Hainbachstraße 27 zur Wohnnutzung umgebaut werden kann. Das Gebäude soll in seiner Kubatur erhalten bleiben. Zur Belichtung im Dachraum werden Dachflächenfenster eingebaut. Für die neu hinzukommende Wohneinheit werden die erforderlichen zwei Stellplätze nachgewiesen. Ein Stellplatz wird dem Bestandswohngebäude zu geordnet.

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Die Umgebungsbebauung ist geprägt durch die Haus-Hof-Bauweise. Eine Bebauung in zweiter Reihe ist teilweise vorhanden. Ebenfalls ist auf benachbarten Grundstücken durch Anbauten die entsprechende Bebauungstiefe erreicht. Das Vorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Ausbau des vorhandenen Scheunengebäudes zu Wohnzwecken.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

5. Übertragung von Entscheidungskompetenzen des Gemeinderates auf die Ortsbürgermeisterin bis zum Zeitpunkt der konstituierenden Sitzung

Die Vorsitzende erklärt, dass die diesjährige allgemeine Kommunalwahl am 09. Juni 2024 stattfindet. Die Bürgerinnen und Bürger wählen dabei das neue Vertretungsorgan der Ortsgemeinde Essingen. Die Wahlzeit des vorherigen Gemeinderats endet mit Ablauf des Monats, in welchem das neue Vertretungsorgan gewählt wurde. Damit endet die Wahlzeit am 30. Juni 2024.

Die Ortsbürgermeisterin und die Beigeordneten bleiben geschäftsführend bis zur Ernennung, Vereidung und Einführung ihrer Nachfolger: innen im Amt.

Um die Handlungsfähigkeit der Ortsgemeinde Essingen von der letzten Sitzung des Gemeinderates bis zur konstituierenden Sitzung aufrechtzuerhalten, kann der Gemeinderat beschließen, weitere Entscheidungskompetenzen auf die Ortsbürgermeisterin bzw. ihrer Vertreter: innen übertragen werden.

Seitens der Verwaltung wird empfohlen von der Möglichkeit einer temporären Übertragung von Entscheidungskompetenzen Gebrauch zu machen.

  1. Erhöhung der Ermächtigung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung auf 15.000,00 € im Einzelfall für den Ersatz von Sachgegenständen bzw. Auftragserteilungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
  2. Vergabe von Aufträgen bei Durchführung von Vergabeverfahren an den jeweiligen Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
  3. Zustimmung zur Leistung erforderlicher überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von 5.000,00 €.
  4. Entscheidung über die Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen gemäß §94 Abs. 3 Satz 5 GemO ohne Wertgrenzenbeschränkung, die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß §94 Abs. 3 Satz 5 GemO bis zu einer Wertgrenze von 1.000,00 € im Einzelfall.
  5. Entscheidungen in allen Fällen über das gemeindliche Einvernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt im Sinne von § 32 Abs. 1 Satz 2 GemO, die geschäftsführende Ortsbürgermeisterin sowie ihre Vertreter: innen für die Zeit von der letzten Sitzung des Gemeinderates bis zum Tag der konstituierenden Sitzung mit nachfolgenden, erweiterten Kompetenzen auszustatten:

  1. Erhöhung der Ermächtigung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung auf 15.000,00 € im Einzelfall für den Ersatz von Sachgegenständen bzw. Auftragserteilungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
  2. Vergabe von Aufträgen bei Durchführung von Vergabeverfahren an den jeweiligen Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
  3. Zustimmung zur Leistung erforderlicher überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von 5.000,00 €.
  4. Entscheidung über die Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen gemäß §94 Abs. 3 Satz 5 GemO ohne Wertgrenzenbeschränkung, die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß §94 Abs. 3 Satz 5 GemO bis zu einer Wertgrenze von 1.000,00 € im Einzelfall.
  5. Entscheidungen in allen Fällen über das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

6. Antrag der SPD-Fraktion Essingen - Verlegung der Buslinie 539

Die Vorsitzende informiert, dass die SPD-Fraktion im Gemeinderat Essingen mit Antrag vom 22.03.2024 die Errichtung einer barrierefreien Bushaltestelle in zentraler Lage in Essingen angeregt hat. Dazu ist die Verlegung der nach Landau führenden Buslinie notwendig. Ziel des Antrages ist neben der Errichtung einer barrierefreien Bushaltestelle, auch die Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der jeweiligen Haltestellen in Essingen. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße als zuständige Behörde für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) hat die Verlegung der Haltestellen und die sich dadurch ergebenen Folgen geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:

Nach Rücksprache mit dem Verkehrsunternehmen würde der "Umweg" über die Trifelsstraße ca. zwei zusätzliche Minuten im Fahrplan Richtung Landau bedeuten. Die Stadt Landau hat der Kreisverwaltung SÜW bereits mitgeteilt, dass eine entsprechend spätere Ankunft wegen fehlendem Puffer in Landau nicht möglich ist.

Es gäbe somit nur noch die Möglichkeit, dass die Linie 539 zwei Minuten früher in Walsheim abfährt, damit reduziert sich jedoch die Umsteigezeit am Bahnhof Knöringen-Essingen von derzeit 4 Minuten auf 2 Minuten. Dies wird seitens der zuständigen Behörde als nicht sinnvoll erachtet.

Bezüglich der Verspätungsproblematik wird die Queichtal Nahverkehrsgesellschaft GmbH (QNV) eine Verspätungsanalyse durchführen und entsprechend Maßnahmen ergreifen.

Die Ergebnisse aus der Verspätungsanalyse werden nachgereicht, sobald diese vorliegen.

Im Anschluss erläutert Ratsmitglied Wildner das Vorhaben nochmals im Detail und beantwortet die in diesem Zusammenhang aufkommenden Fragen des Rates.

Der Gemeinderat Essingen nimmt die Prüfung der Kreisverwaltung zur Kenntnis und spricht sich für eine Weiterverfolgung des Projekts aus. Zudem möchte der Rat das Angebot bezüglich einer Test- bzw. Probefahrt in Anspruch nehmen.

7. Antrag der Eh-da-Initiative: Panoramatafel an der Liebesinsel

Die Vorsitzende teilt mit, dass die Eh da-Initiative e. V. mit Schreiben vom 24.04.2024, die Genehmigung zur Aufstellung einer Panoramatafel an der Liebesinsel beantragt hat.

Die Finanzierung übernimmt die Eh-da-Initiative. Zudem kann über das Leader-Programm eine Förderung beantragt werden.

Der begründete Antrag war der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Bis zu einem m² ist das Aufstellen einer Panoramatafel Baugenehmigungsfrei, ansonsten bedarf es einer Baugenehmigung.

Ergänzend hierzu teilt Ratsmitglied Kleemann weiter mit, dass hinsichtlich der geplanten Panoramatafel keine Baugenehmigung erforderlich ist, da diese zwei Meter lang und ca. 40-50 cm breit bzw. hoch sein wird.

Abschließend wird auf weitere Anfrage mitgeteilt, dass die Panoramatafel auf der Anhöhe zwischen der neu gepflanzten Linde und dem bereits vorhandenen Baum mit Blickrichtung Edesheim errichtet werden soll.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Aufstellung einer Panoramatafel an der Liebesinsel.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

8. Zustimmung der Ortsgemeinden zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Vorsitzende erläutert, dass für eine Erweiterung des Edeka Lebensmittelmarktes in Hochstadt mit einer Verkaufsfläche auf 1250 m² aufgrund der dann planungsrechtlichen Einstufung als „großflächiger Einzelhandel“ von der oberen Planungsbehörde einer Abweichung von den Zielen der regionalen Raumordnung zugestimmt wurde. Einhergehend damit ist eine Änderung zur Anpassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Offenbach erforderlich.

Nach § 67 Abs. 2 GemO bedarf die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden.

Beschluss:

Die Ortsgemeinde stimmt der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

9. Zustimmung zur Spendenannahme nach § 94 Abs. 3 GemO (Essingen)

Die Vorsitzende teilt mit, dass über die Annahme der nachfolgenden Spenden zu entscheiden ist:

Spender

Zweck

Datum

Betrag

Wolfgang Volz

Zukunftsbaum Essingen

02.04.2024

300,00 €

Lotte Jenson

Zukunftsbaum Essingen

17.04.2024

300,00 €

Fam. Romatka

Zukunftsbaum Essingen

30.04.2024

350,00 €

Aufgrund des Sonderinteresses gemäß § 22 GemO von Ratsmitglied Wolfgang Volz zu seiner eigenen Spende schlägt die Vorsitzende vor, dass über diese Spendenannahme ein separater Beschluss gefasst wird.

Beschluss 1:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der zweckgebundenen Spende von Herrn Wolfgang Volz zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 1

Beschluss 2:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der zweckgebundenen Spenden von Frau Lotte Jensen und der Familie Romatka zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

10. Mitteilungen und Anfragen

B. Nichtöffentlicher Teil

C. Öffentlicher Teil

1.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Die Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil keine Beschlüsse gefasst wurden.

Die komplette Niederschrift (öffentlicher Teil) ist unter www.offenbach-queich.de(Ratsinformationssystem) nachzulesen.