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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 21/2024
Amtlicher Teil
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Grabsteine werden auf Standsicherheit geprüft

Voraussichtlich in der 22. Kalenderwoche erfolgt – vorbehaltlich angemessener Witterungsbedingungen – auf den Friedhöfen durch einen Bausachverständigen die alljährliche Standsicherheitskontrolle an Grabmalen, die von der Gartenbau-Berufsgenossenschaft zwingend vorgeschrieben ist.

Angehörige oder mit der Pflege der Grabstätte betraute Personen können an der Überprüfung gerne teilnehmen und den Termin bei der Friedhofsverwaltung unter Telefon-Nr. 06348-986154 erfragen.

Sollten sich Beanstandungen ergeben, werden die Besitzer der Grabmale schriftlich benachrichtigt.

In diesem Zusammenhang weist die Friedhofsverwaltung darauf hin, dass die Nutzungsberechtigten einer Grabstätte für die Standsicherheit des Grabsteines und den sicheren Zustand der Grabanlage verantwortlich sind. Sie haften bei Unfällen und Schäden, die Folge mangelnder Standsicherheit sind.

Offenbach an der Queich, den 21.05.2024
-Friedhofsverwaltung-