über die 8. Sitzung des Gemeinderates Essingen am Montag, 19.05.2025, 19:00 Uhr im Sälchen.
Tagesordnung:
| A. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Vorstellung örtliches Hochwasser- und Starkregenvorsorgenkonzept der Verbandsgemeinde Offenbach |
| 3. | Verkehrsangelegenheiten |
| 3.1 | Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Straße Am Turnplatz (Teilbereich) - gemeindliches Einvernehmen |
| 3.2 | Tempo 30 in der Raiffeisenstraße, Spanierstraße, Dalbergstraße u. nördl. Kirchstraße - Antrag der SPD-Fraktion |
| 4. | Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK) -Antrag der Projektgruppe "Mehr Grün im Dorf" |
| 5.5.1 | Dalberghallehier: Nutzungsänderung des Lagerraumes zu einem Aufenthaltsraum |
| 5.2 | hier: Erneuerung des Fliesenbelages im Eingangsbereich |
| 6. | Bauangelegenheiten |
| 6.1 | Tekturantrag, Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern, Triftweg 7 und 7A |
| 6.2 | Antrag geänderte Zufahrt, Neubau eines Wohnhauses, Ossostraße |
| 7. | Zustimmung zur Spendenannahme nach §94 Abs. 3 GemO |
| 8. | Mitteilungen und Anfragen |
| B. Nichtöffentlicher Teil (Beginn: 21:40 Uhr) | |
| C. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
Auf Nachfrage teilt der Vorsitzende mit, dass eine Einwohnerversammlung für Herbst 2025 geplant ist.
Es wird bemängelt, dass der verkehrsberuhigte Bereich vor dem Rathaus nicht erkennbar ist und Vorschriften, wie das Parkverbot, nicht eingehalten und überwacht werden. Zudem sollte die Parksituation auf dem Parkplatz am Rathaus überdacht werden. Eine Parkzeitbegrenzung würde Dauerparken verhindern und vor allem bei Veranstaltungen im Sälchen, Bücherei etc. die Parkmöglichkeiten für Besucher erheblich verbessern.
2. | Vorstellung örtliches Hochwasser- und Starkregenvorsorgenkonzept der Verbandsgemeinde Offenbach |
Das Ingenieurbüro BIT Ingenieure, Karlsruhe/Heilbronn, hat in den letzten Monaten das Konzept erstellt und wird die Endfassung in den Ortsgemeinden vorstellen, bevor es dann im Verbandsgemeinderat am 26.06.2025 abschließend verabschiedet werden soll.
Frau Werner und Herr Maknus, Vertreter des Ingenieurbüros, stellen in der Sitzung das Konzept vor und stehen für Fragen zur Verfügung.
Der Gemeinderat nimmt das Konzept zur Kenntnis.
| 3. | Verkehrsangelegenheiten |
| 3.1 | Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Straße Am Turnplatz (Teilbereich) - gemeindliches Einvernehmen |
Steven Köhler, stellv. Leiter der VG-Ordnungsbehörde, ist anwesend. Er erläutert die Möglichkeiten der Umsetzung zu den Vorschlägen aus dem Antrag der FWG-Fraktion vom 09.01.2025.
In der Gemeinderatssitzung vom 13.02.2025 wurde beschlossen, dass die Ortsgemeinde Essingen bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einen Antrag gemäß § 45 Abs. 1j StVO auf Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Straße Am Turnplatz im Teilbereich zwischen Feuerwehrgerätehaus und Einmündung Ertelsgartenweg stellt bzw. dass dort Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung getroffen werden sollen.
Diesbezüglich fand mit Ortsbürgermeister Martin Hammer, sowie Vertretern des Ordnungsamtes eine gemeinsame Ortsbesichtigung statt.
Vorort wurde die ursprüngliche Idee aus dem Antrag der FWG Essingen vom 09.01.2025 besprochen. Da jedoch in einem verkehrsberuhigten Bereich nur in gekennzeichneten Flächen geparkt werden darf, wäre bspw. ein Parken am rechten Fahrbahnrand in dem Bereich zwischen Einmündung zum Parkplatz Dalberghalle bis kurz vor die Einfahrt zum Feuerwehrgerätehaus dann nicht mehr möglich. Gerade für Veranstaltungen in der Dalberghalle sind diese kurzfristigen Parkmöglichkeiten wertvoll.
Auch schränkt die Länge des ursprünglich angedachten verkehrsberuhigten Bereichs den ÖPNV sowie die Feuerwehr ein.
Die Kernidee des Antrages ist eine Verbesserung der Verkehrssituation bzw. Erhöhung der Sicherheit für die dortige Grundschule und vor allem für die KITA. Auf Grund dessen ist der Vorschlag der Straßenverkehrsbehörde die Länge des verkehrsberuhigten Bereichs zu verkürzen. Insofern ist nun beabsichtigt im Teilbereich nach der Einmündung Ertelsgartenweg bis zur Einmündung zum Parkplatz Dalberghalle ein verkehrsberuhigter Bereich einzurichten und den Beginn/Ende der derzeitigen Tempo 30-Zone nach der Einmündung zum Parkplatz der Dalberghalle zu verschieben.
Entsprechende Verkehrszeichenpläne sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Um das derzeitige dort vorherrschende Geschwindigkeitsniveau zu ermitteln wurde vom 21.02. bis einschließlich 08.03.2025 das verdeckte Geschwindigkeitsmessgerät direkt gegenüber der KITA aufgehängt. Die Auswertung ergab eine V85 von 27 km/h. Die V85 ist die Geschwindigkeit die von 85 % der erfassten Fahrzeuge nicht überschritten wird. Sie gibt damit das dort vorherrschende Geschwindigkeitsniveau wieder. Das Gerät hat in dem Messzeitraum lediglich 4,42 % an Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt. Sprich die derzeitig dort erlaubten 30 km/h werden in der Mehrheit eingehalten. Eine zwingende Notwendigkeit dort verkehrsberuhigende Maßnahmen zu ergreifen ergeben sich demnach aus dem tatsächlichen Geschwindigkeitsniveau nicht. Außerdem wurde bei der Polizei Landau abgefragt, ob sich in dem ursprünglich angedachten Bereich Unfallhäufungsstellen bzw. Schwerpunkte vorliegen. Die zuständige Sachbearbeiterin Einsatz/Verkehr der Polizei teilte uns mit, dass sich dort in den letzten 5 Jahren jeweils 1-2 Verkehrsunfälle ereignet haben. Dabei handelte es sich immer um einen Blech- bzw. Sachschaden zwischen Parker-Parker.
Straßen- bzw. Pflastereinfärbungen kommen bspw. bei prekären Fahrradüberquerungen (Furt) zum Einsatz oder gefährliche Kreuzungen / Einmündungen können bei gravierenden Unfallhäufungsstellen farblich (in der Regel in rot) eingefärbt werden. Da hier eine solche Notwendigkeit nach der StVO nicht gegeben ist, scheidet eine Pflastereinfärbung als geeignetes Mittel aus.
Auf Grund der Bushaltestelle, sowie dem dortigen Feuerwehrgerätehaus sind nach Ansicht der Straßenverkehrsbehörde Fahrbahnschwellen zur zusätzlichen Verkehrsberuhigung nicht empfehlenswert. Zudem finden dort kaum Geschwindigkeitsübertretungen statt, die u.U. ein solches Mittel im Extremfall rechtfertigen würden.
Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Straße Am Turnplatz im Teilbereich nach der Einmündung Ertelsgartenweg bis zur Einmündung zum Parkplatz Dalberghalle ist ein geeignetes Mittel mit wenig Aufwand eine Verbesserung der Verkehrssituation und Verkehrsberuhigung (durch die dann gesetzlich erlaubte Schrittgeschwindigkeit) direkt unmittelbar vor der KITA / Grundschule herbeizuführen. Nach Einrichtung und einer Karenzzeit, in der ein Feedback gewonnen werden kann - bspw. nach 6 oder 12 Monaten -, können auch noch zusätzliche Maßnahmen ergriffen bzw. ergänzt werden wie bspw. das Aufbringen von Straßenpiktogrammen (z.B. „Vorsicht Kinder“; Verkehrszeichen 136 StVO) oder die Montage von Sperrpfosten am Gehwegrand an geeigneten Stellen.
Für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs ist das gemeindliche Einvernehmen erforderlich (gemäß § 45 Abs. 1b S. 2 StVO).
In der anschließenden Aussprache werden auch alternative Verkehrsberuhigungsmaßnahmen besprochen. Vorgeschlagen werden ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) und eine Querungshilfe im Bereich vor Kita/Schule. Dem Ergebnis der Auswertung zur verdeckten Geschwindigkeit, dass keine bzw. kaum Geschwindigkeitsüberschreitungen stattfinden, wird widersprochen. Vielmehr sei der für die Messungen ungünstig gewählte Zeitraum - Faschingsferien - maßgeblich für das Ergebnis. Eine erneute Messung und zwar außerhalb von schulfreien Tagen wird gewünscht. Zudem ist die Aussage nicht richtig, dass in den letzten 5 Jahren nur 2 Unfälle und diese ausschließlich mit geparkten Autos stattgefunden haben. Ein Unfall mit Fahrzeugbeteiligung und einem verletzten Schulkind zur Folge, sei aus diesem Zeitraum bekannt.
Weitere Überlegungen sind, „Am Turnplatz“ einen Parkplatz zu entfernen und das dort befindliche Beet so umgestalten, dass die Überquerung an dieser Stelle für die Nutzer übersichtlicher und einfacher würde.
Im Ergebnis wird der Vorschlag der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs favorisiert.
Diese Maßnahme soll auf die Kirch-, Spanierstraße und Luitpoldplatz erweitert werden. Nach einer Testphase, sollen zu Beginn des Schuljahres 2026/27 die Wirksamkeit und Erfahrungen der Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Gemeinderat betrachtet und erneut beraten werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt seine Zustimmung zum gemeindlichen Einvernehmen zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Straße Am Turnplatz im Teilbereich nach der Einmündung Ertelsgartenweg bis zur Einmündung zum Parkplatz der Dalberghalle sowie in der Kirchstraße, in der Spanierstraße und auf dem Luitpoldplatz. Die Wirksamkeit der Maßnahmen soll nach der Sommerpause 2026 im Rat bewertet werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
mehrheitlich angenommen
3.2 | Tempo 30 in der Raiffeisenstraße, Spanierstraße, Dalbergstraße u. nördl. Kirchstraße - Antrag der SPD-Fraktion |
Die SPD-Gemeinderatsfraktion hat am 11. April 2025 einen Antrag für die Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h in der Raiffeisenstraße, Spanierstraße, Dalbergstraße und der nördlichen Kirchstraße eingereicht.
Der Antrag wurde dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Der Gemeinderat soll sich über diesen Vorschlag austauschen, beraten und letztendlich darüber entscheiden, ob und ggf. wie dieser Antrag weiterverfolgt werden soll.
Hinweise der unteren Straßenverkehrsbehörde (= das örtliche Ordnungsamt) zum geplanten Sachverhalt:
Bei den hier betroffenen Straßen handelt es sich nicht um Gemeindestraßen, sondern um Landesstraßen. Zum einen ist die L542 (Kirchstraße), zum anderen die L513 (Raiffeisenstraße, Spanierstraße, Dalbergstraße) betroffen. Die beabsichtigte Maßnahme ist daher zwingend mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) abzustimmen.
Grundsätzlich gilt innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO).
Eine Reduzierung bzw. Geschwindigkeitsbeschränkung ist nach den derzeitigen Vorschriften u.a. möglich:
Bei dem hier geplanten Vorhaben könnten Gründe des Lärmschutzes - analog des südlichen Teils der Kirchstraße - am nächsten liegen. Hierfür sind spezielle Lärmberechnungen erforderlich. Diese wird die untere Straßenverkehrsbehörde im Fall eines positiven Gemeinderatsbeschlusses zur Weiterverfolgung des Antrages beim LBM beauftragen.
Sonstige Hinweise der unteren Straßenverkehrsbehörde:
Angelegenheiten im Straßenverkehr (u.a. nach der Straßenverkehrsordnung; StVO) nimmt die Verwaltung als Auftragsangelegenheit wahr. Sprich, die Gemeinde hat zwar ein Antragsrecht und bei einigen Sachverhalten (z.B. bei der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs oder einer Tempo-30-Zone) muss seitens der Straßenverkehrsbehörde bei der betroffenen Gemeinde das gemeindliche Einvernehmen eingeholt werden. Allerdings liegt die letztendliche Entscheidung in Straßenverkehrsangelegenheiten bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Ratsmitglied Kuno Volz beantragt eine Verkehrsmessung in der Spanierstraße. Es sollte auch geprüft werden, ob die langen Parkzonen der Grund für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind. Erfahrungsgemäß müssen Autofahrer eine freie Durchfahrtlücke zügig nutzen, um den Gegenverkehr nicht zu behindern bzw. selbst gehindert werden.
In diesem Zusammenhang wird nach dem Verbleib des vor 3 Jahren eingereichten Parkraumkonzeptes gefragt. Herr Köhler bestätigt, dass das Konzept damals an den LBM weitergeleitet, jedoch krankheitsbedingt bisher nicht bearbeitet wurde. Eine Ausfertigung des Konzeptes liegt der VG-Verwaltung vor. Das Konzept muss seiner Ansicht nach zwischenzeitlich überarbeitet und erneut dem LBM zur Prüfung vorgelegt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass der in dem Antrag vom 11. April 2025 der SPD-Gemeinderatsfraktion gemachte Vorschlag, die Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h in der Raiffeisenstraße, Spanierstraße, Dalbergstraße und der nördlichen Kirchstraße, weiterverfolgt werden soll.
Die Gemeinde wird daher seitens des Rates gebeten einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (vgl. § 45 Abs. 1j StVO) zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 2
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
mehrheitlich angenommen
4. | Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK) - Antrag der Projektgruppe "Mehr Grün im Dorf" |
Ratsmitglied Fliehmann, Mitglied der antragstellenden Projektgruppe „Mehr Grün im Dorf“ erläutert den Antrag.
Teil 1: Entsiegelung und Begrünung der Verkehrsinsel „An der Kirschhecke/ Birkenstraße“
In Fortführung der Dorfmoderation 2023 befasst sich die Projektgruppe mit dem Leitziel „Dorfbild“ und greift folgenden Punkt auf:
Zur Verbesserung des Mikroklimas, der Biodiversität und auch zur Verschönerung des Dorfes soll die Fläche der Verkehrsinsel „An der Kirschhecke / Birkenstraße“ entsiegelt werden. Mit einer naturnahen Begrünung und der Pflanzung eines Solitärbaumes wird die natürliche Boden- und Klimafunktion wiederhergestellt.
Zur Umsetzung dieser Maßnahme gibt es Fördermittel, wie z.B. das Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“, welches eine 80% Förderung bietet. Für eine Antragsstellung benötigt die Verwaltung ein Votum des Gemeinderates, dass dieses Vorhaben umgesetzt werden soll.
Die Verwaltung merkt an: Die Förderung „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ wird nach dem Windhundprinzip vergeben. Zur Verfügung stehen insgesamt 10 Mio. Euro, bearbeitet werden Anträge nach Reihenfolge des Eingangs. Bei vollständiger Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Mittel wird der Aufruf vorzeitig geschlossen.
In der anschließenden Beratung wird auf den Pflegeaufwand hingewiesen, der mit Neupflanzungen und neuen Grünflächen einhergeht. Es sollte im Vorfeld geklärt werden, wer die Pflege durchführen kann und möchte.
Ratsmitglied Fliehmann teilt mit, dass im Haushalt 2024 20.000 € und in 2025 10.000 € aus der Dorfmoderation für die Umsetzung der Ideen aus den Arbeitsgruppen veranschlagt wurden. Sie fragt an, ob aktuell weitere Arbeitsgruppen Anspruch an diesen Geldern für Projektumsetzungen erheben. Da keine weiteren Projekte mit Finanzbedarf bekannt sind, beantragt Frau Fliehmann 30.000 € für die im Antrag genannten Projekte „Entsiegelung“ und „Bepflanzung“ zu verwenden.
Beschlussvorschlag 1:
Der Gemeinderat beschließt die erforderlichen Maßnahmen wie Beauftragung eines Planers, eines ausführenden Garten- und Landschaftsbauers sowie in der Antragstellung erforderliche Konzepte einzuholen.
Darüber hinaus soll nach Vorliegen aller relevanter Dokumente der Antrag auf Förderung durch die Zuwendungsstelle gestellt werden.
Teil 2: Baumnachpflanzungen in den Baugebieten Domännel, Baumgärten Nord und Wendelinusweg
Die Bebauungspläne der Gemeinde legen Baumbepflanzungen fest.
Ein Teil der in den Plänen vorgesehenen Bäume sind nicht (mehr) vorhanden. Bei einer früheren Erhebung (Januar 2020) in den Gebieten Domännel, Baumgärten Nord und Wendelinusweg wurde ein Fehlbestand von über 20 % festgestellt (siehe Anlage Straßenbäume).
Bekanntlich tragen gerade in Zeiten spürbar heißerer Sommer Straßenbäume zu einem erträglicheren Klima bei und sind natürlich auch für Vögel, Insekten und nicht zuletzt auch unsere Psyche wichtig.
Wir beantragen, die fehlenden Bäume gemäß Bebauungsplänen zu erfassen und Nachpflanzungen zu beschließen.
Die Verwaltung gibt zu bedenken, dass es Gründe für das Absterben der ehemals vorhandenen Bäume gibt. Es ist zunächst zu prüfen, inwiefern die im Bebauungsplan eingezeichneten Baumstandorte für gesunde und nachhaltige Baumpflanzungen geeignet sind. Sollten Planer/Garten- und Landschaftsbauer feststellen, dass standortbedingt eine andere Bepflanzung nachhaltiger und zweckmäßig(er) ist, wird dieses umgesetzt.
Hierzu wird aus der Mitte des Rates ergänzt, dass eventuell enge Bepflanzungen auf kleiner Fläche zum Absterben der Bäume geführt haben könnte.
Beschlussvorschlag 2:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die vorhandenen Baumstandorte zu prüfen, die zu ersetzenden Bäume festzulegen und im Rahmen der Förderung geeignete Ersatzpflanzungen zu vergeben.
Beschluss:
Der Vorsitzende beantragt die Beschlussfassung der ausgeführten Projekte (Beschlussvorschlag 1 und 2) zusammenfassend in einem gemeinsamen Förderantrag zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
einstimmig angenommen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, für die Ausführung der Projekte die bereitgestellten Haushaltsmittel, in Höhe von 30.000 €, zu verwenden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
einstimmig angenommen
5.1 | Dalberghallehier: Nutzungsänderung des Lagerraumes zu einem Aufenthaltsraum |
Mit der Umnutzung des Lageraumes (Funktionsraum) zu einem Clubraum als Aufenthaltsraum wurde ein Änderungsantrag zur ursprünglichen Baugenehmigung erforderlich.
Im Rahmen eines Vor-Ort Termins am 18.09.2024 wurde festgestellt, dass die Dalberghalle als Versammlungsstätte der zum Zeitpunkt der Errichtung eingeführten Versammlungsstättenverordnung von 1982 entspricht und die Auflagen aus der Baugenehmigung von 1983 erbracht wurden.
In Abstimmung mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle wurde demnach kein objektbezogener Brandschutznachweis für das gesamte Gebäude nach aktuellem Baurecht, sondern eine brandschutztechnische Stellungnahme zu dem betroffenen Bereich (Nutzungsänderung „Clubraum“ erstellt.
Die Baugenehmigung zur Nutzungsänderung liegt nun vor. Mit der Schaffung eines unmittelbaren Ausganges ins Freie wird die Flucht- und Rettungssituation erheblich verbessert. Dies kann mit dem Abbruch einer Fensterbrüstung erreicht werden. Die Anforderungen an die Ausführung bezüglich Kennzeichnung, Verriegelung etc. sind in der brandschutztechnischen Stellungnahme beschrieben.
Die voraussichtlichen Kosten zur Herstellung der Fluchttür inclusive Rückbau, Abbruch, Kennzeichnung und Beiputzarbeiten betragen schätzungsweise
15.000,00 €.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die erforderliche Maßnahme zur Verbesserung der Flucht- und Rettungssituation zur Kenntnis und stimmt der Ausführung zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
einstimmig angenommen
5.2 | Dalberghallehier: Erneuerung des Fliesenbelages im Eingangsbereich |
Der Vorsitzende informiert, dass sich im Eingangsbereich Teilbereiche des Fliesenbelages gelöst haben. Es wird empfohlen, die Fläche von ca. 7,0m² in ihrer Gänze zu erneuern. Die voraussichtlichen Kosten betragen schätzungsweise inclusive Anschüsse 2.000,00€.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Erneuerung des Fliesenbelages im Eingangsbereich zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
einstimmig angenommen
| 6. | Bauangelegenheiten |
| 6.1 | Tekturantrag, Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern, Triftweg 7 und 7A |
Ratsmitglied Schild hat mit Beginn der Beratung zu TOP 6.1 den Sitzungssaal verlassen und an der Beschlussfassung nicht mitgewirkt.
Mit Bescheid vom 21.10.2024 wurde für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit neun und sechs Wohneinheiten im Triftweg die Baugenehmigung erteilt. Der Bauherr hat nun einen Tekturantrag zur Zusammenlegung von zwei Wohnungen zu einer Wohnung eingereicht. Betroffen ist das Gebäude mit zuvor geplanten sechs Wohnungen. Somit reduziert sich die Gesamtzahl der Wohneinheiten auf 14. Demzufolge reduzieren sich ebenfalls die erforderlichen Stellplätze auf 28, es werden aber weiterhin 30 Stellplätze auf dem Grundstück errichtet.
Die Tekturplanung greift nicht in die Kubatur ein. Die baulichen Änderungen werden nur im Inneren des Wohngebäudes ausgeführt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Tekturplanung zur Zusammenlegung von zwei Wohnungen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
einstimmig angenommen
6.2 | Antrag geänderte Zufahrt, Neubau eines Wohnhauses, Ossostraße |
Auf dem Grundstück FlNr. 6021/8 in der Ossostraße soll ein Wohngebäude mit Garage errichtet werden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „In den Baumgärten Nord“. In dem Bebauungsplan wurde die Zufahrt für das Grundstück über die Hochstadter Straße festgelegt. Nach Nr. 1.4 der textlichen Festsetzungen können Einfahrten ausnahmsweise auch an anderer Stelle angelegt werden, wenn straßenbegleitende Anlagen (Baumscheiben) an ihren festgesetzten Standorten nicht beeinträchtigt werden und den vorgesehenen Zweck erfüllen und die Belange des öffentlichen Verkehrs nicht beeinträchtigt werden.
Eine Besichtigung vor Ort hat ergeben, dass einer geänderten Zufahrt nichts entgegenstehen würde. Die Baumscheibe in der Ossostraße hat einen ausreichenden Abstand, ca. 6,50 m, sogar besser als bei der vorgegebenen Zufahrt über die Hochstadter Straße. Die Zufahrt über die Hochstadter Straße ist durch eine vorhandene Baumscheibe nur mit einer Breite von ca. 2,00 m bis maximal 2,50 m möglich. Somit ist die Grundstückszufahrt nördlich über die Ossostraße wegen der wesentlich besseren Zufahrtsbreite zu befürworten. Geplant ist eine Zufahrtsbreite von ca. 3,50 m. Verkehrsrechtlich bestehen ebenfalls keine Bedenken.
Das Bauvorhaben entspricht ansonsten den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur geänderten Grundstückszufahrt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
einstimmig angenommen
7. | Zustimmung zur Spendenannahme nach §94 Abs. 3 GemO |
| Spender | Zweck | Datum | Betrag |
| Theis, Peter und Uschi | Förderung Naturschutz | 04.03.2025 | 600,00 € |
Ratsmitglied Kleemann verweist auf den Verwendungszweck „Förderung Naturschutz“ und bittet um Auskunft, bei welchem Produkt die jährliche Spende im Haushaltsplan verbucht wird.
Ratsmitglied Schweikart, Vorsitzender des Landwirtschafts- und Umweltausschusses, teilt hierzu mit, dass es sich um eine Vereinbarung aus der Jagdgenossenschaftsversammlung handelt und die Spenden dem Landwirtschaftsetat zugeführt werden.
Der Vorsitzende sagt eine Prüfung zu.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der zweckgebundenen Spende zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
einstimmig angenommen
8. | Mitteilungen und Anfragen |
B. Nichtöffentlicher Teil
A. Öffentlicher Teil
1. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Der Vorsitzende informiert, dass im nichtöffentlichen Teil ein Fraktionsantrag zu Kitaangelegenheiten abgelehnt wurde.
Die komplette Niederschrift (öffentlicher Teil) ist unter www.offenbach-queich.de(Ratsinformationssystem) nachzulesen.