über die 20. Sitzung des Gemeinderates Hochstadt am Dienstag, 05.05.2026, 19:00 Uhr im Rathaus.
Tagesordnung:
| A. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Touristische Entwicklung in der Verbandsgemeinde- Vorstellung der Tourismusbeauftragten der Verbandsgemeinde |
| 3. | Bebauungskonzept "Römerstraße 9" |
| 4. | Neubaugebiet "Gewerbegebiet Ost und In den Obstgärten" - Bauplatz-Vergabebedingungen |
| 5. | Europaweites Vergabeverfahren zur Ausschreibung der Landschaftsbauarbeiten für den Neubau der 6-gruppigen Kindertagesstätte |
| 6. | Beschlussfassung über die Priorisierung von Projekten aus dem Dorferneuerungskonzept mit Stand vom 20.11.2023 der Ortsgemeinde Hochstadt |
| 7. | Sachstand zur Klage bezüglich des Sonderförderprogramms KiTa-Bau 2024 vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße |
| 8. 8.1 | 1250 Jahrfeier 2027 hier: Freigabe des Logos |
| 9. | hier: Freigabe eines Slogans |
| 10. | Zustimmung zur Spendenannahme nach § 94 Abs. 3 GemO |
| 11. | Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse |
| 12. | Mitteilungen und Anfragen |
| B. Nichtöffentlicher Teil | |
| 1. | Personalangelegenheiten |
| 2. | Mitteilungen und Anfragen |
| C. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
A. Öffentlicher Teil
Vor Eintritt in die offizielle Tagesordnung gibt der Vorsitzende bekannt, dass Werner Ehli, Ortsbürgermeister a.D. und Ehrenbürger von Hochstadt, im Alter von 92 Jahren verstorben ist. Die Beerdigung findet am Dienstag, den. 12. Mai um 14 Uhr auf dem Friedhof im Unterdorf statt. Zum Gedenken an Herrn Ehli folgt eine Schweigeminute.
1. Einwohnerfragestunde
Ein Anwohner der Birkenstraße gibt den Anwesenden seinen Frust über die bisherige Kommunikation im Zusammenhang mit dem Ausbau der Birkenstraße bekannt. Beispielsweise wurde den Anwohnern vormittags einen Zettel eingeworfen für eine Maßnahme (Dokumentation durch eine beauftragte Firma, welche dies allerdings ohne Kenntnis der Verbands- und Ortsgemeinde terminiert hatte) noch am selben Tag. Eine konkrete Frage hat der Anwohner nicht. Ortsbürgermeister Timo Reuther möchte diesbezüglich mit dem Tiefbauamt sprechen.
Ratsmitglieder Dominique Brunner und Georg Becker kommen um 19:08 Uhr zur Sitzung.
Armin Braun kommt um 19:11 Uhr zur Sitzung.
2. Touristische Entwicklung in der Verbandsgemeinde- Vorstellung der Tourismusbeauftragten der Verbandsgemeinde
Seit Anfang des Jahres ist Lara Abele, als Mitarbeiterin der Verbandsgemeindeverwaltung, für den Aufgabenbereich „Touristische Entwicklung in der Verbandsgemeinde“ zuständig.
Frau Abele stellt ihre Arbeit, u.a. das Projekt „Digitale Erlebniswelt Queichwiesen“, anhand der beigefügten Präsentation vor.
Ratsmitglied Matthias Thomas kommt um 19:18 Uhr zur Sitzung.
3. Bebauungskonzept "Römerstraße 9"
Der Vorsitzende fasst den Anwesenden den bisherigen Werdegang zum Bebauungskonzept der „Römerstraße 9“ zusammen. Demnach wurde das Bebauungskonzept im Gemeinderat am 18.03.2026 vorgestellt und beraten und in den Bauausschuss zur Detailberatung delegiert. Die Beratung fand am 20.04.2026 statt.
Das Vorhaben mit vier bis fünf Mehrfamilienhäuser mit zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschossen wurde eingehend diskutiert. Einige Ausschussmitglieder waren der Auffassung, dass das Vorhaben „zu groß“ für Hochstadt sei. Ein anderes Ausschussmitglied war der Meinung, dass der Bedarf an Wohnraum für Singles, junge Leute und Senioren vorhanden sei.
Es wurde eingehend über die Eckpunkte einer möglichen Bebauung des Grundstücks diskutiert. So seien Themen wie Anzahl der Vollgeschosse, Staffelgeschosse, Dachform, Gebäudehöhen, Lärmschutz, Entwässerung, Zufahrt, Anordnung der Stellplätze usw. zu regeln, so der Ausschuss.
In der darauffolgenden Beratung wurden folgende Leitlinien als Beschlussempfehlung vorgeschlagen:
Der Ausschuss hat die vorgenannten Punkte 1 - 11 einstimmig und Punkt 12 mehrheitlich als Beschlussempfehlung an den Gemeinderat abgegeben. Weiter wird die Anzahl der Wohneinheiten mit 25 Stück mehrheitlich empfohlen.
Dem Bauherrenvertreter wurde das Ergebnis aus der Sitzung des Bauausschusses mitgeteilt. Man sei an einer weiteren Realisierung in Zusammenarbeit mit der Gemeinde interessiert und stehe für weitere Gespräche zur Verfügung.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt über das Bebauungskonzept unter Berücksichtigung der vom Bauausschuss empfohlenen Kriterien.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 2 |
| Sonderinteresse: | 0 |
mehrheitlich angenommen
4. Neubaugebiet "Gewerbegebiet Ost und In den Obstgärten" - Bauplatz-Vergabebedingungen
Im Rahmen des bodenordnenden Umlegungsverfahrens hat die Ortsgemeinde Hochstadt sieben Wohngrundstücke und drei Gewerbeflächen erhalten. Ortsbürgermeister Timo Reuther geht die für einen fairen Verkauf der Flächen notwendige untenstehende Vergabekriterien gemeinsam mit dem Ortsgemeinderat durch. Hierbei kommt bei einigen Ratsmitgliedern die Frage auf, warum nicht die gleichen Kriterien wie beim Verkauf der Grundstücke vom „Dreschplatz“ angewendet werden können. Der Vorsitzende entgegnet, dass diese nicht mehr angewendet werden können, da diese keine sozialen Kriterien beinhalten und diese erforderlich sind.
Im Rahmen der Beratung kommt außerdem die Frage nach dem genauen Verkaufspreis auf. Dies soll in der nächsten Sitzung, bzw. sobald die genauen Erschließungskosten feststehen, festgelegt werden.
In der Sitzung konnte keine Einigung erzielt werden. Es besteht weiterhin Beratungsbedarf. Der Tagesordnungspunkt wird daher vertragt und soll in der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderates beraten und beschlossen werden.
Durch die Verwaltung sollen noch verschiedene Punkte erörtert werden. Z.B. wurde darüber diskutiert, dass man einerseits Menschen ohne Wohneigentum berücksichtigen möchte, andererseits aber es auch die Möglichkeit geben soll, wenn jemand schon Wohneigentum hat, aber einen Bauplatz erwerben möchte und sein bisheriges Wohneigentum, dann z.B. verkaufen würde nicht benachteiligt werden soll. Auch soll für die gemeindeeignen Grundstücke mit dem Verkauf eine verbindliche Baufrist auferlegt werden.
Ortsbezogene Kriterien (Kumulieren bei Ehegatten/Lebenspartnern möglich, wenn sie beide als Käufer auftreten):
Der Bewerber erhält je vollem, ununterbrochenen Jahr eines beim Einwohnermeldeamt gemeldeten und tatsächlichen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hochstadt, zurückgerechnet ab dem Bewerbungsstichtag, jeweils 10 Punkte für maximal 10 Jahre (max. 100 Punkte).
Der Bewerber erhält je vollem, ununterbrochenen Jahr, in welchem er als Arbeitnehmer, Beamter, Freiberufler, Selbständiger, Arbeitgeber oder Gewerbetreibender in der Gemeinde Hochstadt innerhalb der letzten fünf Jahre, rückgerechnet ab dem Bewerbungsstichtag, seinem Hauptberuf nachgeht, jeweils 6 Punkte (max. 30 Punkte).
3. Ehrenamtliches Engagement in der Gemeinde
Ausübung eines Ehrenamts (Sonderaufgabe) in der Gemeinde Hochstadt. Für eine ehrenamtliche Tätigkeit (freiwillige Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit, zum Beispiel im sportlichen, kulturellen, sozialen oder karitativen Bereich) des Bewerbers in der Gemeinde Hochstadt als:
• Mitgliedschaft in der Vorstandschaft oder Ausübung eines Ehrenamtes mit Sonderaufgabe in einem ortsansässigen, im Vereinsregister eingetragenen Verein (z. B. Vereinsvorstand, Übungsleiter, Jugendtrainer usw.)
| • | Mitgliedschaft in der Vorstandschaft oder Ausübung eines Ehrenamtes mit Sonderaufgabe einer ortsansässigen, sozial-karitativen Organisation |
| • | Mitgliedschaft in einem Leitungsgremium oder Ausübung eines Ehrenamtes mit Sonderaufgabe einer ortsansässigen, öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft |
| • | Ausübung eines Ehrenamtes in einem kommunalpolitischen Gremium innerhalb der Verbandsgemeinde Offenbach/Queich erhält der Bewerber für jedes volle, ununterbrochene Jahr der Tätigkeit innerhalb der letzten fünf Jahre, rückgerechnet ab dem Bewerbungsstichtag, jeweils 6 Punkte (max. 30 Punkte). |
Für „ortsbezogene Kriterien“ somit insgesamt maximal 160 Punkte.
Sozialbezogene Kriterien:
Je minderjährigem (Pflege-)Kind, das im Haushalt des Bewerbers lebt und mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Es werden dabei maximal drei Kinder berücksichtigt:
| 1 Kind | 10 Punkte |
| 2 Kinder | 20 Punkte |
| 3 Kinder und mehr | 30 Punkte |
(maximal 30 Punkte)
Je Grad der Behinderung oder Pflegegrad eines Bewerbers und/oder eines im Haushalt des Bewerbers lebenden und mit Hauptsitz gemeldeten Angehörigen:
Grad der Behinderung von mind. 50 % und/oder Pflegegrad 1 oder 2
15 Punkte
Grad der Behinderung von mind. 80 % und/oder Pflegegrad 3, 4 oder 5
30 Punkte (maximal 30 Punkte)
Für eine Tätigkeit des Bewerbers im ehrenamtlichen Einsatz als aktives Mitglied und Helfer in einer Katastrophenschutz-/Bevölkerungsschutz tätigen Einrichtung, Behörde, Organisation (z. B. Freiwillige Feuerwehr, THW, DLRG, DRK etc.) in den letzten Jahren erhält der Bewerber pro Jahr 6 Punkte (max. 30 Punkte)
Für „sozialbezogene Kriterien“ somit insgesamt maximal 90 Punkte.
Somit sind insgesamt maximal 250 Punkte zu erreichen.
Es sollte gleichzeitig entschieden werden, ob diese Vergabebedingungen nur für die Wohnbauplätze gelten sollen. Für die Gewerbegrundstücke sollte andere Parameter zählen.Diese Textmarke darf nicht gelöscht werden
Außerdem wäre für den späteren Verkauf zu entscheiden, wieviel Jahre die Bauverpflichtung (bezugsfertig ab Kaufdatum) betragen soll.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabebedingungen (für Wohnbauplätze) und legt die Dauer der Bauverpflichtung fest.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 0 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Sonderinteresse: | 0 |
ohne Ergebnis
5. Europaweites Vergabeverfahren zur Ausschreibung der Landschaftsbauarbeiten für den Neubau der 6-gruppigen Kindertagesstätte
Der Vorsitzende informiert die Anwesenden, dass es bei der Ausschreibung der Leistungen für die Garten- und Landschaftsbauarbeiten für den Neubau der Kindertagesstätte Schwierigkeiten gab. Denn am Montag, den 16.03.2026, um 09:00 Uhr, endete die Angebotsfrist zur Abgabe von Angeboten für die Landschaftsbauarbeiten zum Neubau der 6-gruppigen Kindertagesstätte in der Ortsgemeinde Hochstadt. Insgesamt wurden 12 Angebote fristgerecht über die elektronische Vergabeplattform eingereicht.
Im Rahmen der technischen sowie wirtschaftlichen Angebotsprüfung des Erstplatzierten Bieters sind Unstimmigkeiten erkennbar geworden, welche nach den vergaberechtlichen Bestimmungen aufgeklärt werden sollten. Der Bieter wurde daraufhin unter Fristsetzung zur Vorlage weiterer Unterlagen aufgefordert.
Ein Teil dieser Unterlagen wurde fristgerecht der Vergabestelle vorgelegt. Für die restlichen Unterlagen erfolgte eine Nachricht, dass diese nicht innerhalb der Frist eingereicht werden. Die erforderlichen Unterlagen lagen nach Fristende auch tatsächlich nicht vor. Somit musste der Erstplatzierte Bieter ausgeschlossen werden.
Der ausgeschlossene Bieter machte daraufhin von seinem Recht Gebrauch, das Vergabeverfahren unter Einbeziehung eines Rechtsanwalts zu rügen. Da es sich bei dieser Ausschreibung um ein europaweites Vergabeverfahren handelt, wären bei der Einleitung eines Nachprüfungsantrags vor der Vergabekammer durch den Bieter erhebliche Verzögerungen im Verfahrensablauf zu erwarten.
Um ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer möglichst abzuwenden und bereits bewilligte sowie ausgezahlte Fördermittel nicht zu gefährden, wurde zur Abweisung dieser Rüge seitens der Vergabestellte der Verbandsgemeinde eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt. Hierfür sind Kosten in Höhe von 2.970,24 € entstanden, die die Ortsgemeinde Hochstadt zu tragen hat.
Nach dem Versand des Schreibens mit der Information, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, sind der Vergabestelle keine Hinweise über die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zugegangen, weshalb der Auftrag am 20.04.2026 an den Zweitplatzierten Bieter erteilt werden konnte. Trotz dieses Vorfalls ist die Ortsgemeinde mit der Maßnahme weiterhin im Bauzeitenplan. Außerdem informiert Timo Reuther, dass der Garten- und Landschaftsbauer nach Entfernung des Gerüstes, voraussichtlich Anfang bzw. spätestens Mitte Juni, loslegen kann.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die vorgenannten Informationen zur Kenntnis.
6. Beschlussfassung über die Priorisierung von Projekten aus dem Dorferneuerungskonzept mit Stand vom 20.11.2023 der Ortsgemeinde Hochstadt
Ortsbürgermeister Timo Reuther trägt vor, dass in der 5. Sitzung des Bauausschusses der Ortsgemeinde Hochstadt vom 20.04.2026 die Leitprojekte mit ihren Teilprojekten und Einzelmaßnahmen aus dem Dorferneuerungskonzept vom 20.11.2023 besprochen und hinsichtlich des weiteren Vorgehens priorisiert wurden. Demnach empfiehlt der Bauausschuss dem Gemeinderat, folgende Maßnahmen weiter zu verfolgen, sowie die Ausgestaltung der Projekte konkret und umfassend zu definieren. Die vom Bauausschuss ausgewählten Projekte sind nachfolgend absteigend nach der Priorität für die Ortsgemeinde aufgelistet:
1) Spielplatzgestaltung
| - | Öffentliche Toiletten, |
| - | Sonnenschutz/Pflanzung großer, schattenreicher Bäume, |
| - | Ballfangnetz/-zaun am Bolzplatz (Richtung Bouleplatz und Bach). |
2) Digitalisierung der Dorfchronik
| - | Digitale Informationstafeln zur Kommunikation in Zusammenhang mit dem Dorfjubiläum (1250 Jahrfeier). |
3) Parkraumkonzept
| - | Vorrangig Bahnhofstraße und Hauptstraße, |
| - | Elektroladesäulen an öffentlichen Gebäuden und Plätzen (z. B. Dorfgemeinschaftshaus). |
4) Regenrückhaltemaßnahmen am Hainbach/Renaturierung
| - | Retentionsflächen und Regenrückhaltung bzw. Biotopflächen im Bereich des Hainbachs. |
Hinweise von der Verwaltung:
Sobald die Priorisierung sowie Konkretisierung der einzelnen Maßnahmen beschlossen ist und alle sonstigen relevanten Informationen vorliegen, können diese zur Prüfung an die Kommunalaufsicht weitergeleitet werden.
Es ist zu beachten, dass bei einer positiven Stellungnahme der Kommunalaufsicht über alle Projekte eine gleichzeitige Umsetzung nicht möglich ist. Die Maßnahmen würden schrittweise nach der aufgelisteten Priorisierung bearbeitet werden.
Erst nach der Festlegung des Projektumfangs und der Ausführungsweise dieser Maßnahmen können die Fördermöglichkeiten geprüft werden.
Der Gemeinderat kommt in der heutigen Sitzung nach seiner Beratung zu folgender Auswahl bzw. Priorisierung:
1) Spielplatzgestaltung / Öffentliche Plätze
| - | Sonnenschutz/Pflanzung großer, schattenreicher Bäume, |
| - | Ballfangnetz/-zaun am Bolzplatz (Richtung Bouleplatz und Bach). |
| - | Elektroladesäulen an öffentlichen Gebäuden und Plätzen (z. B. Dorfgemeinschaftshaus). |
2) Digitalisierung der Dorfchronik
| - | Digitale Informationstafeln zur Kommunikation und Digitalisierung der Dorfchronik in Zusammenhang mit dem Dorfjubiläum (1250 Jahrfeier). |
3) Regenrückhaltemaßnahmen am Hainbach/Renaturierung
| - | Retentionsflächen und Regenrückhaltung bzw. Biotopflächen im Bereich des Hainbachs. |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Maßnahmen nach der Auswahl und Priorisierung der heutigen Sitzung des Ortsgemeinderates vom 05.05.2026 weiter zu verfolgen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Sonderinteresse: | 0 |
einstimmig angenommen
7. Sachstand zur Klage bezüglich des Sonderförderprogramms KiTa-Bau 2024 vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße
Der Vorsitzende gibt den Anwesenden einen aktuellen Sachstand zum bisherigen Klageverfahren. So wurde in der 19. Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Hochstadt vom 18.03.2026 darüber berichtet, dass die Klagebegründung fristgerecht am 05.03.2026 nachgereicht wurde, um die Klage vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße zu vervollständigen.
Am 09.04.2026 wurde der Verbandsgemeindeverwaltung die Stellungnahme des beklagten Landes Rheinland-Pfalz vom 07.04.2026 zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei hat die Stellungnahme der Gegenseite rechtlich überprüft und erarbeitet derzeit eine Stellungnahme für die Ortsgemeinde Hochstadt, welche bis zum 07.05.2026 dem Verwaltungsgericht vorgelegt werden soll.
Die Stellungnahme des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung vom 07.04.2026, sowie die durch die Rechtsanwaltskanzlei erstellte Stellungnahme für die Ortsgemeinde Hochstadt in Form eines Entwurfs sind als nicht öffentliche Anlage diesem Tagesordnungspunkt beigefügt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung vom 07.04.2026 zur Kenntnis.
Es wird beschlossen, den vorgelegten Entwurf über die ausgearbeitete Stellungnahme für die Ortsgemeinde Hochstadt fristgerecht bis zum 07.05.2026 dem Verwaltungsgericht zu übermitteln.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Sonderinteresse: | 0 |
einstimmig angenommen
8. 1250 Jahrfeier 2027hier: Freigabe des Logos
Timo Reuther berichtet, dass in der Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses verschiedene Entwürfe eines Jubiläumslogo`s vorgestellt wurden. Die Entwürfe wurden vorab in den Besprechungen des Festausschusses entwickelt, diskutiert und als endgültige Vorschläge beschlossen.
Der Kultur- und Sozialausschuss spricht sich dafür aus, das Logo - Variante 1 - zu beschließen (der Entwurf ist als Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügt).
Beschluss:
Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Ausschusses und beschließt das in der Anlage beigefügte Logo - Variante 1 - für die 1250 Jahrfeier zu verwenden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Sonderinteresse: | 0 |
einstimmig angenommen
9. 1250 Jahrfeier 2027hier: Freigabe eines Slogans
Auch wurden im Festausschuss u. a. Ideen für die Bewerbung des Jubiläumsjahres gesammelt. Diese Ideen wurden in der Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses am 13.04.2026 vorgestellt und beraten.
Der Kultur- und Sozialausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Slogan für die 1250 Jahrfeier zu verwenden: „Das Tor zur Südlichen Weinstraße“
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Slogan „Das Tor zur Südlichen Weinstraße“ für die 1250 Jahrfeier zu verwenden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Sonderinteresse: | 0 |
einstimmig angenommen
10. Zustimmung zur Spendenannahme nach § 94 Abs. 3 GemO
| Spender | Zweck | Datum | Betrag |
| Peter und Uschi Theis | Rüttelplatte und weiteres Werkzeug | 30.03.2026 | 3.600,00 € |
Ulla, Werner und Peter Theis rücken von Ihren Plätzen ab und nehmen nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil (vgl. § 22 GemO).
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der zweckgebundenen Spende zu.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Sonderinteresse: | 3 |
einstimmig angenommen
11. Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse (Hochstadt)
Der Vorsitzende informiert die Anwesenden über die abschließenden Beschlüsse der Ausschüsse.
12. Mitteilungen und Anfragen
B. Nichtöffentlicher Teil
A. Öffentlicher Teil
1. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Ortsbürgermeister Timo Reuther gibt bekannt, dass im nichtöffentlichen Teil einer Personaleinstellung zugestimmt, sowie über eine weitere Personalangelegenheit und eine Grundstücksangelegenheit beraten wurde.
Die komplette Niederschrift (öffentlicher Teil) ist unter www.offenbach-queich.de(Rats- und Bürgerinformationssystem) nachzulesen.