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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 23/2024
Amtlicher Teil
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Rechtsverordnung Marktsonntage Bornheim am 02. und am 23.06.2024

Rechtsverordnung über die Festsetzung von zwei Marktsonntagen in der Ortsgemeinde Bornheim

Rechtsverordnung nach § 12 Abs. (2) des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) über die Festsetzung von zwei Marktsonntagen in der Ortsgemeinde Bornheim

§ 1

Am Sonntag, den 02.06.2024 und am Sonntag, den 23.06.2024 darf im Gemeindegebiet der Ortsgemeinde Bornheim jeweils ein Marktsonntag in der Zeit von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr stattfinden.

§ 2

An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. (2) sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.

An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. (2) und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Bornheim durchgeführt werden.

§ 3

Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.

§ 4

Die Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.

76877 Offenbach an der Queich, den 31.05.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Axel Wassyl
Bürgermeister